9462 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. .v 65, L0. MSrz 1S11 Aus dem Vrrwsllungs-Ausschustr des Deutschen Vuchhändlrrhausrs scheiden aus die Herren: Karl W. Htersemann in Leipzig, Karl Wetffer in Leipzig. Beide Herren können satzungsgeinäß wieder gewählt werden. Im Amte verbleiben die Herren: Karl Franz Koehler in Leipzig, Fr. Lampe-Vischer in Leipzig, Carl Linnemann in Leipzig, Heinrich Wallmann in Leipzig. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehelichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandte» Formular bis spätestens den 16. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehelichen Vereine die Aufforderung, Vollmacht»-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß tz 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenvercin aus der Person, nicht aus der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen E 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstände des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins übertragen könne»; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvcrtretuugsrecht durch den Kreisvercin auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle aus der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen K 17, Absatz 4) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen tz 17, Absatz 4); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat.*) Leipzig, den 16. März 1911. Hochachtungsvoll Der Wahl-Russchutz des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Or. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender. ») Dringend gebeten wird, die Vollmachten möglichst lange vor dem linbersten Termin einznreiche», da am Tage vor Kantate elne Pritsung zahlreicher Vollmachten völlig unmöglich ist.