Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110320
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191103206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110320
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-03
- Tag1911-03-20
- Monat1911-03
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 68, 20. März IS11, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Ruchhandel. 3471 Die Schmutz- und Schundliteratur vor dem Reichstage. In der 148. Sitzung des Deutschen Reichstags vom 15. März 1911 kam es bei der Beratung des Etats für das Reichsamt des Innern zu folgender Erörterung über die Schmutz- und Schund literatur: Abgeordneter Graf von Carmer-Zieserwitz (dkons.): » Ein eigenes wichtiges Kapitel ist die Uberhandnahme der Schmutz literatur und der Schmutzbildwerke, der obszönen Postkarten usw. Diese Dinge sind eine nationale Gefahr, denn sie vergiften unsere Jugend. Von Kunst ist bei diesen Postkarten nicht die Rede; es wird dadurch nur die Lüsternheit gereizt und die Sittlichkeit untergraben. Ich begrüße es, daß 16 Staaten Zentralstellen eingerichtet haben mit der Aufgabe, alle zur Unterdrückung der Schmutzliteratur gesammelten Berichte sich gegenseitig mit zuteilen. Deutschland marschiert leider in dieser Industrie mit an der Spitze. Wie sich diese Dinge verbreiten, beweist der Umstand, daß 62 Verlagshandlungen sich damit beschäftigen mit 33 000 Kolporteuren. Schüler, Laufburschen und Dienstmädchen lesen diese Schmutzliteratur, und ein großer Teil der aller schwersten Verbrechen stehen in unmittelbarem Zusammenhänge mit dieser Schmutzliteratur. Das beweist auch ein Fall in Köln, wo im vorigen Jahre ein 16'/zjähriger Bursche einen neunjährigen Jungen erdrosselt hatte. Das Motiv der Tat ist in dem »Schwarzen Goliath« zu sucken, das der Bursche gelesen hatte. Unsere strafgesetzlichen Vorschriften, scharf und rücksichtslos angewendet, reichen zur Unterdrückung der Schmutzliteratur aus. Aber auch die Gewerbeordnung kann zu diesem Zwecke noch weiter ausgebaut werden« Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister vr. Delbrück: »Meine Herren! Ich darf vielleicht einen Teil der Anfragen des Herrn Vorredners gleich kurz beantworten »Der Herr Vorredner hat dann über die Schund- und Schmutzliteratur gesprochen. Nun, meine Herren, der Reichstag hat sich ja schon im vergangenen Jahre mit der Frage be- schäftigt, und es ist eine, wenn ich mich recht erinnere, von Herrn Behrens und seinen Freunden aufgestellte Resolution an genommen worden, die den verbündeten Regierungen erneut empfiehlt, ihre Aufmerksamkeit auf die, wie ich anerkenne, schweren Mißstände zu lenken, die auf diesem Gebiete bestehen. (Bravo! rechts.) »Bevor diese Resolution angenommen war, hatte bereits das Reichsjustizamt, das ja hier in erster Linie zuständig sein würde, eine kommissarische Beratung eingeleitet, um festzustellen, in wieweit auf dem Wege der Gesetzgebung zur Bekämpfung dieser Mißstände etwas geschehen konnte. Das Ergebnis dieser Ver handlungen ist gewesen, daß, soweit die Schmutzliteratur, also die unsittliche Literatur mit ihren Begleiterscheinungen in Frage kommt, die bestehende Gesetzgebung genügt, wenn sie mit der nötigen Energie und Schärfe zur Anwendung gebracht wird. »Dagegen besteht ja, wie ich im vergangenen Jahre schon auszuführen die Ehre hatte, die Schwierigkeit in der Überwachung. Nun hat der Herr Vorredner bereits darauf hingewiesen, daß die schon bestehenden Vereinigungen eines Teiles der Kulturstaaten der Welt erweitert und befestigt sind durch die im ver gangenen Jahre in Paris stattgehabten Verhandlungen. Dort ist eine Konvention nahezu aller europäischen Staaten geschlossen worden, und auch die Vereinigten Staaten von Amerika sind ihr beigetreten. Wir werden also gemeinschaftlich dieses Gebiet über wachen, und speziell für Deutschland ist eine Zentralüberwachungs stelle eingerichtet, die mit dem hiesigen Königlichen Polizei präsidium verbunden ist. Ich hoffe also, daß wir auf diesem Wege in der Bekämpfung der unsittlichen Literatur Fortschritte machen werden. »Was die beinahe ebenso bedenkliche Frage der Schund literatur betrifft, so ist hier ein gesetzliches Einschreiten, wie das auch bei den Verhandlungen der Justizressorts bestätigt worden ist, um deswillen schwierig, weil es außerordentlich schwer ist, den Begriff der Schundliteratur festzustellen. Meine Herren, wer von Ihnen die Ausstellung besucht hat, die vor einigen Monaten hier im Reichstage stattfand, der wird mir zugeben, daß die Grenzen zwischen Schundliteratur und anderer Literatur flüssig sind und eine Unterscheidung namentlich begrifflich kaum festzustellen ist. Ich habe mit einem der Herren, die mich auf der Ausstellung führten, versucht, einmal bei einem großen Tische festzustellen, was nach dem Urteil dieses Sachverständigen Schundliteratur war und was nicht, und da sagte er mir: die Hälfte des Tisches enthält Sachen, von denen ich selbst noch nicht weiß, ob sie der Schundliteratur zuzurechnen sind oder nicht. (Hört! hört! links.) Hier bestehen also zweifellos große Schwierigkeiten. Gleich wohl haben wir uns an die Bundesregierungen gewandt und ge fragt, ob sie Vorschläge zu machen hätten, wie hier eventuell vorge gangen werden könnte. Die Mehrheit der Äußerungen ging dahin, daß, wenn man der gesetzgeberischen Schwierigkeiten Herr werden könnte, ein schärferes Einschreiten sicher erwünscht sei. Man hat speziell darauf hingewiesen, daß man vielleicht Erfolge erreichen könnte, wenn man bezüglich der Schundliteratur die Gewerbe ordnung dahin abänderte, daß die Kolportage derartiger Literatur erzeugnisse auch innerhalb des Wohnorts verboten wird, daß eventuell die Beschlagnahme derartiger im Wege des Kolportage handels vertriebenen Drucksachen zugelassen wird und daß endlich die Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen verschärft werden. Die Frage wird nach dieser Richtung hin weiter verfolgt werden. Die Herren sehen also, daß wir den Anregungen, die im vorigen Jahre aus Ihrer Mitte gekommen sind, entsprochen haben, bzw. daß wir schon in derselben Richtung tätig gewesen waren, ehe diese Anregungen kamen.« (Beifall rechts und in der Mitte.) Übersetzungen aus dem Deutschen in die slawischen, die magyarische und andere osteuropäische Sprachen. (Mitgeteilt von T. Pech.) 1911, I.*) (^Vien, 0. Labitased.) OrenLsoLL. 16°. Lievv. 63 8. 3000 Bx. 30 Lop. v. ^mira, V^ie stuäiert man Reedts^visseusedakt? (Nüneden, Bavaria -V er1a§.) 8°. Beter8dur^, L. Nartzmotv. 20 8. 2^)0 Lx. 26 Lop. ^.n1eitun§ kür äen Lampk um Bestunden. Vom 13./VIII. 1910. (Berlin, B. 8. Nittier L 8odn.) L000 Itsl0sov-ck,s, 1,0 8. Bebens. (Beipri§, ^V. BnZelmann.) I. N. LmceMLna. 8°. Betsr8burA. 114 8. 2200 Lx. 60 Lop. ^.uerbaeb, Noäerne DIaturlebre. (BeipsiA, L. 6. Beubner.) 2000 Bx.^B. B25. ^ ^ 8 - l?n^n.0LLL. 8°. Oässsa. 60, VIII 8. 2000 Lx. 40 Lop. Lad, Lernarä 8ba^v. (Berlin, 8. Biseber.) II. chpuie. 8°. Nosicau. 143 8. m. Bortr. 1000 Bx. 60 Lop. mü 16 'I'ak.o" 2000 Bx. ^2ü0? 36 *Lop^" ^ ^ ^ ^ Letex, äas erste Blatt äer Bibel. (8tutt§art, «7. B. 8teinbopk.) x-r-M-i., 3000 r T » ») 1910, IV siehe Börsenblatt ISIS, Nr. 2SI und LS2. 4SS«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder