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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1870
- Sprache
- Deutsch
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60, 14. März. Nichtamtlicher Theil. 869 in Xlünckon s-rn-r: Die ?^rolerin (Ilalbüxur :>U8 einem Zensier soll,inend). diacli dem Kemiilde von 0. llodmer (im Lesitr des ?ürs1en ülaximilian von Iburn u. laxis ru lteßensbur^), in 8tsl>I xest. von ?. 1>ntr. k'oi. (27 u. 2V Cent.) I ^ ^LrtiA in I-eipriA kestrux des Vierten beiprixer LarnevsI. Lnlvv. von den Künsllee» des Aux-Oomiles Lkkenbersser. k'oedisok, Kolbes, Nomen u. ilucelii. Heraus^. von X. Ivürlb. (49 Kruppen auk 1l lilboAr. lllatt.) ßr. k'oi. In litlioxr.-illuslr. 0msclila§ 15 eol. 1 ^ IVittver in LtnttxLrt kius IX. Knieslüeli im Ornal. k(sek einen 2eiobnnnx von ll. b. li I o ^ u , plinlogv. von Xsx^bn L 6o. in 8lu11§sr1. (kespeclnensemenl dedie » 8on Lxo. )1ad. Is Oomlesse k'nedenie de kounwles nee de Kastellane.) ^lil ?sosimile. xn. k'oi. <liild»rösse 27s^ u. 20 Osnt.) 2 dasselbe Irl. k'oi. (NildAnüsse lOsH u. 14 Oent.) 1 ^ Lek'zelie Lucdk. in I^ürndsrg. Xrciii1ec1un-8Irirrvn ans Xünnbenss. Kadirungen von Ilax Laob. 3. llkt. (knlb. 5 Llalt, als: I!I. II. Lurg: 12. k'rauenlbor; 13. kkemaligs 7e1rel-kanrel um llarsdörker kok: 14. Obörlsin am 8sl>aldsn kkarrkok: 15. OnsobliNliaus.) KI. 4. u. qu. 4. In Oinsoblatz 1 ^ Nichtamtlicher Tcheil. Carl Friedrich Schmidt in Straßburg. Den 21. Januar d. I. starb zu Slraßburg, in einem Alter von 82 Jahren und drei Monaten, der von allen unseren Standcsge- nossen hochgeachtete Buchhändler Carl Friedrich Schmidt. Eine letzte Notiz über seine zwar einfache aber lange und ehrenhafte Lauf bahn wird den Lesern dieses Blattes gewiss nicht unwillkommen sein. Er ward geboren zu Saarbrücken den 28. October 1787; Großva ter und Vater waren Geistliche; jener Gcueralinspector der uassau- saarbrückischen Kirche; dieser zuerst Lehrer am Gymnasium, dann Pfarrer zu St. Johann-Saarbrücken In den harten Zeiten der französischen Revolution hatte die Familie oft drückende Noth zu lei den; nur mit Mühe konnte der Vater für den leiblichen Unterhalt der Kinder sorgen, an ihrer Erziehung wollte er nichts sparen. Carl Friedrich, das dritte von acht Kindern, von denen die meisten früh starben, besuchte das Saarbrücker Gymnasium mit trefflichem Er folg ; er hätte sich gern dem Studium der Mcdicin gewidmet, mußte aber, wegen Unmöglichkeit die Kosten aufzubringen, früh darauf be dacht sein, sein Brot zu verdienen. 1802 trat er daher als Lehrling in eine bedeutende Colonialwaaren-Handlung in seiner Vaterstadt ein, wo er sich bald als tüchtiger Rechner auszcichnetc und nicht min der durch seine Ordnungsliebe und strenge Sittlichkeit. Nach sechs Jahren kam er als Commis nach Metz und 1809 in ein Haus zu Straßburg. Hier, nachdem ihm bereits Vater und Mutter gestorben waren, verheiratete er sich im Januar 1811 mit Margaretha Sa lome Psachler, der Tochter eines Ehrenmannes, der als kleiner Buch binder angefangen und durch rastlose Thätigkcit ein angesehener Pa pier- und Buchhändler geworden war. Den Antrag seines Schwie gervaters, in dessen Geschäft zu treten, nahm Schmidt zuerst nur ungern an, denn bisher nur an Großhandel gewöhnt, schien es ihm unbehaglich, sich mit einem Ddtailgcschäft zu befassen; er fand sich indessen bald zurecht und durch seine kaufmännischen Kenntnisse trug er nicht wenig dazu bei, der neuen Firma Pfachlcr L Co. auch in weiteren Kreisen Achtung zu verschaffen. 1813 trat Hr. Grucker, der die zweite Tochter Pfachler's heirathele, als dritter Associs ein. Als zwciJahrc später der Schwiegervater sich zurückzog, ward ein zweiter Laden angelegt, um besonders dem deutschen Buchhandel eine größere Ausdehnung zu geben; 1830 kam auch ein Musikalien- gcschäft dazu, dessen specielle Besorgung Schmidt übernahm. Aus ' der Firma Pfaehler L Co. war Schmidt L Grucker geworden. Die Verbindung der Schwäger dauerte bis 1849, wo sie übercin- kamcn, sic aufzulöscn, ohne daß jedoch ihre Freundschaft die geringste Becinirächtiguug erlitt. Von dieser Zeit an war Schmidt alleiniger Besitzer der Buchhandlung. Eigenen Verlag hat er wenig gehabt; der Straßburger Boden scheint für solchen nicht günstig zu sein; dem Sortimcntshandcl dagegen hat Schmidt einen seltenen Schwung zu geben gewußt. Als er 1861 sein fünfzigjähriges Buchhändler-Jubiläum fei erte, erhielt er von der Deputation des Buchhändlcrvereins zu Leip zig, vom Süddeutschen Verein, vom Verein der Stuttgarter Buch- ^ Händler, sowie von einzelnen College» die schönsten Zeugnisse der Hochachtung für die Betriebsamkeit und Ehrenhaftigkeit, durch die er sich allgemeine Anerkennung erworben hatte. In ebendiesem Jahre feierte er seine goldene Hochzeit; aber schon im folgenden November ward die Gattin von ihm wcggerufcn. 1863 zog er sich endlich von dem Geschäfte zurück; er übergab es Hrn. Friedr. Bull, der seit 1854 sein Gehilfe war und der bestrebt ist, es in demselben Geiste fortzusetzcn. Seinen Lebensabend verlebte er im Kreise seines Sohnes und seiner Enkel; ersterer ist Professor der Theologie in Straßburg und als tüchtiger Gelehrter durch mehrere bei Friderichs in Elberfeld, Hirzel in Leipzig, Braumüller in Wien erschienene Werke auch in Deutschland vortheilhaft bekannt und hoch geachtet. Ein Enkel hat sich der Theologie, der zweite einem Fabrikgeschäfte gewidmet. In den letzten Jahren war er oft leidend, aber noch rüstig genug, um sich auf mancherlei Weise nützlich zu machen. Selbst eine schwere Krank heit, die ihn vor zwei Jahren befiel, machte er noch glücklich durch. Seit dem verflossenen Neujahr begannen seine Kräfte zu schwinden; den 16. Januar machte er noch einen kleinen Spaziergang mit seinem Sohne; den 21. schenkte ihm Gott die Gnade eines sanften Ent- schlafens. Die Schutzfrist des Autorrechtes. Aus Berlin, 8. März schreibt die Kölnische Zeitung: „Nach der Berliner Börsen-Zcitung will der Abgeordnete Braun seine Ge danken über das Autorrecht zu einem Anträge formuliren, wonach das deutsche Recht im Wesentlichen dem englischen nachgebildet wer den soll, nur wünscht Hr. Braun den Autoren in doppelter Bezie hung noch etwas abzuknappen; nämlich einmal soll die Minimal dauer (soll heißen: „M arim aldauer". D. Red. d. Börsenbl.) des Autorrechts nur 40 Jahre betragen, nicht 42 Jahre, sodann soll das Autorrecht nur 30 Jahre nach dem Tode dauern (also 12 Jahre weniger, als unter Umständen in England), in vielen Fällen schon 7 Jahre nach dem Tode erlöschen. Nach allem, was wir über Hrn. Braun's eigenthümliche Ideen zur Verbesserung der Lage der deut schen Schriftsteller (denn so möchte er sie ja gern angesehen wissen) schon bemerkt haben, wollen wir hier nur sage», daß sein sehr ver wickelter Vorschlag keineswegs praktisch ist. Stets gleiche Dauer des Autorrechtes kann auch durch denselben nicht herbeigeführt wer den; dagegen öffnet er allen möglichen Streitigkeiten Thür und Thor. Für jede große und kleine Schrift eines Autors muß eine besondere Rechnung geführt werden. Wie aber, wenn der Verfasser neue ver besserte Auflagen macht? Soll daun der Nachdrucker 40 Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage oder sieben Jahre nach dem Tode des Verfassers sein Werk beginnen können? Soll er das Recht haben, vom Autor längst verbesserte Werke mit allen Jrrthümeru und Män geln neu aufzulegen? Man wird vielleicht antworten: »Nein! Die Schutzfrist beginnt erst mit der letzten verbesserten Ausgabe.« Das ist ein schlechtes Auskunftsmittel. Denn um die Schutzfrist für sein
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