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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1870
- Sprache
- Deutsch
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616 Nichtamtlicher Theil. 45, 24. Februar. ein selbständiges Erzeugniß ist, mag darin auch noch so viel nachgedruckt sein. Ebenso verhält es sich mit dem geistigen Eigenthum aus dem Gebiete der Kunst. Nach dem Entwurf wurde ein Kaulbach'schcs Gemälde kunstvoll aus einer Lampe nachgcbildct straffällig sein, dasselbe Gemälde aber stümper haft in einen Teppich gewirkt, straffrei. Ich halte, m. H., den Entwurf in seinen Grundzügcn für richtig, im Einzelnen aber für verbcsserungsbe- dürfsig; diese Verbesserung wird sich am besten in einer Commission Her stellen lassen, wohin ich das Gesetz zu verweisen bitte. Aber ich möchte nickt, dass die Verbesserungen sich nach der von dem Vorredner angegebenen Richtung bewegen, der mehrfach gar nicht zusammenhängende Dinge ver wechselt hat. Wie kann er beispielsweise das Recht des Autors auf sein Schriftwerk als Monopol bezeichnen? Ein Monopol wäre es nur, wenn Jemand etwa das ausschließliche Recht hätte, Gedichte zu produciren und dergl. Ich schließe, m. H., mit der Bemerkung: Je sicherer Sie die Rechts grundlage fcststcllc», um so mehr kommen Sie der geistigen Production im Ganze» zu Hilfe, um so lohnender machen Sie de» Ertrag für alle Be- theiligtcn. Aba. v. Hennig: Ich bin deshalb gegen die Verweisung an die Commission, weil in diesem Gesetze hauptsächlich Grundsätze enthalten sind und weil Grundsätze besser im Hause als in der Commission discutirt werden. Der Vorredner unterscheidet sich von dem Abg. Braun in seinem Standpunkt zu vorliegendem Entwürfe nur dadurch, daß er etwas weiter auSgcholt und dadurch Prinzipien zur Sprache gebracht hat, die gar nicht hierher gehören. Auch hat er Herrn Braun sehr vielfältig durchaus miß verstanden, namentlich auch darin, wenn er meinte, derselbe wolle kurzweg das Prinzip der Staatsbelohnungen einführen. Der Entwurf will das Recht der Autoren und Verleger aus eine unerhört lange Zeit schützen; so wie er u»S vorliegt, ist er nur ein Gesetz zum Schutze der Autoren und Buch händler. Die Regierung hat sich die Frage einseitig gestellt und einseisig beantwortet; die Interessen der Meistbetheiligteu, d. h. des Publicums, sind gar nicht berücksichtigt. Auch ich erkenne an, daß ein gewisser Schutz noch nothwcndig ist, aber derselbe muß gewährt werden unter möglichst geringer Schädigung des PublicumS. Die Grenze zwischen beiden Interessen wird sich am besten in der Berathung im Hause seststellen lassen. Nachdem noch der Abg. Braun Verwahrung gegen die fortlaufende Kette von Mißverständnissen eingelegt, die der Ausführung des Abg. Duncker zu Grunde gelegen, wird der Antrag Braun, in die 2. Berathung des Gesetzes nicht vor dem 8. März c. cinzutreten, angenommen. II. Gesetzentwurf bctr. den Schutz der Photo graphien. Auch in Bezug auf diese Vorlage beantragt Abg. vr. Braun, in die Specialdiscussion nicht vor dem 8. März cinzutreten. VnndcScommissar »r. Damba ch empfiehlt die Annahme des Gesetzent wurfs, der die seit langer Zeit schwebende Controverse über die Berechtigung eines Schutzes der Photographie dahin entscheide, daß die Photographie, als in der Mitte zwischen Kunst und Handwerk liegend, einen Rechtsschutz von fünf Jahren genießen solle. Abg. llr. Becker hält diese Frist für viel zu lange. Photographien seien Modcsachcn, ein Zeitraum von einem Jahre genüge also vollkommen, um das Urheberrecht zu schützen. Man dürfe solche, den freien Verkehr hemmende Maßregeln nicht weiter ausdehneu, als es durch die Praris durchaus geboten erscheine. — Der in 8- 5. gemachte Unterschied zwischen erschienenen und nicht erschienenen Photographie» führe zu unerträglichen Snblilitätcn; nicht erschienene Photographien, die der Photograph für seinen Privatbcsitz anfcrtigt, bedürften einer Erwähnung im Gesetze überhaupt nicht, da dasselbe nur den Handel mit Photographien im Auge habe. Abg. v. Hovcrbeck: Die erste Frage bei Beurtheilung eines Gesetz entwurfs ist für mich die: „Ist das Gesetz uothwendig?" Muß ich diese Frage verneinen, so betrachte ich das Gesetz jedenfalls als einen großen Fehler. Von diesem Gesichtspunkte aus muß ich mich gegen die Vorlage auch in der vom Vorredner vorgcschlagenen Beschränkung aussprcchen. Die Abgg. v. Hennig und Freiherr zu Rabenau treten dieser Ansicht bei. Weder die Praris noch die Theorie verlange einen Schutz für die Pho tographie, die nur als ein technisches Gewerbe zu betrachten sei. Eine Uebcrweisuna an eine Commission wird vom Hause nicht beliebt, dagegen der Antrag Braun wegen Vertagung der Special-Discussion angenommen. Miscellen. Aus Leipzig, 22. Febr. schreibt die Dtsch. Allg. Ztg.: „Im telegraphischen Verkehre steht, wie wir aus sicherer,Quelle er fahren, abermals eine bedeutende Gebührenermäßigung bevor. Spätestens vom 1. Juli d. I. ab kommen im Verkehre zwischen dem Norddeutschen Bunde einerseits und den Staaten Bayern, Württem berg, Baden, Oesterreich-Ungarn und den Niederlanden andrerseits bei der Gebührenerhebung statt der bisherigen drei Zonen zu 8, 16 und 24 Sgr. nur deren zwei zu 8 und 16 Sgr. zur Berechnung. Die erste Zone zum Gebührensätze von 8 Sgr. wird demgemäß ent sprechend ausgedehnt und alle nach Stationen außerhalb dieser Zone gerichtetenDepeschen unterliegen einer Gebührenerhebung im Betrage von 16 Sgr., sodaß spätestens von dem vorgedachten Termine ab für alle Depeschen, welche zeither 24 Sgr. kosteten, nur 16 Sgr. zu erlegen sind. Es unterliegt keinem Zweifel, daß infolge dieser Neue rung auch für den Verkehr im Norddeutschen Bunde die dritte Zone mit dem Gebührenbetrage von 15 Sgr. in Wegfall kommt und auch für den internen Verkehr nur zwei Zonen mit den Gebührensätzen von 5 Sgr. und 10 Sgr. zur Anwendung gelangen." Die Differenzpunkte, welche bekanntlich zwischen der II. und I. sächsischenKa m mcr hinsichtlich desPreßgcsetzes bestanden, sind nun sämmtlich erledigt. Wie der Bericht über das Vereinigungs verfahren lautet, so sollen die seitherigen, von der II. Kammer auf gehobenen Pflichteremplarc noch für rein politische Zeitungen bestehen bleiben, und zwar als sogenannte Freiexemplare, welche fortan den Behörden nicht durch besondere Boten seitens der Redaction zuge schickt werden, sondern von den Zeituugsträgcrn in ebenderselben Weise zu besorgen sind, wie die Ueberbringung der Exemplare an alle übrigen Abonnenten. Placate bedürfen keiner Erlaubniß der Behörde, müssen derselben aber zur Kenntnißnahme vorgelegt wer den. Außer den zum Anschläge bestimmten Orten bleibt der Behörde Vorbehalten, in einzelnen Fällen das Anschlägen auch an andern Orten nachzulassen. Seit Mitte des Jahres 1868 besitzt der Gehilfcnstand in dem Casseler„Corrcspondenzblatt" ein Organ, das sich die Aufgabe gestellt hat, die materielle Lage der jungen College» zu verbessern und zugleich auf die Beseitigung sonstiger UebelstLnde im Buchhan del hinzuwirken. Noch steht das Blatt zwar jung da, aber auch Rom ward nicht in einem Tage erbaut und so ist von diesem Unter nehmen gleichfalls zu hoffen, daß es allmählich zu größerer Vollkom menheit gelangen und seinem Ziele mehr und mehr zusteuern werde. Zu dieser Erwartung berechtigt unter andcrm der, den Unterstütz ungsverein betreffende gediegene Artikel „Zur Reform unserer Lage" in Nr. 3 des laufenden Jahrgangs. Wie viel Thränen die ser segensreiche Verein schon trocknete, ist allgemein bekannt; doch im Laufe der langen Jahre ändern sich Zeit und Verhältnisse und legen die Frage nahe: ob die Organisation desselben nicht da und dort einiger Verbesserungen bedürfe. Wir beantworten diese Frage mit einem entschiedenen Ja, indem auch wir von der Ueberzeugung durch drungen sind, daß 1) auch der Gchilfeustand im Verein künftig zu vertreten sei, und 2) Solche, welche zum Verein nicht beitragen, auch von dessen Unterstützung ausgeschlossen werden müssen. Die Er füllung des außerdem in jenem Artikel geäußerten Wunsches, in den bedeutendsten Städten Filiale des Vereins errichtet zu sehen, halten wir für minder wichtig, da man überzeugt sein darf, daß von Berlin aus die einlaufenden Hilfsgesuche immer so schleunig als möglich zur Erledigung gelangen. Wichtig genug ist das Thema immerhin, um in nächster Ostermesse erschöpfend besprochen zu werden; daß es ge schehe, liegt im Interesse der Gebenden sowohl als der Empfangen den, und auch der verdiente Vorstand des Vereins selbst wird — wir sind es überzeugt — in dieser Beziehung nicht zu unfern Gegnern gehören. — Dem „Correspondenzblatt" aber rufen wir im Hinblick auf sein ferneres Streben ein herzliches „Glückauf" zu ; möge cs dem selben beschieden sein, den jungen Nachwuchs immer segensreicher über seine geistigen und materiellen Interessen aufzuklären. Einer von der alten Garde.
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