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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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3036 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 58, 10. März 1S11. einigten Verlagsanstalten Gustav Braunbeck L Guten- berg-Druckerei Aktiengesellschaft zu Berlin findet am Donnerstag, den 30. März 1S1I, vormittags 10 Uhr in Berlin, Lützowstraße 105, statt. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz- und Ge winn- und Verlustrechnung für 1910. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 6. Verschiedenes. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Geschäftsbericht liegen im Geschäftslokal zur Einsicht für die Aktionäre aus. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen gemäß § 26 des Statuts ihre Aktien oder die Depotscheine über bei der Reichsbank hinterlegte Aktien bis spätestens Sonnabend, den 25. März d. I., nachmittags 3 Uhr, bei dem Bankhause Georg Fromberg L Co., Berlin, Jägerstraße 9, hinterlegen und während der Generalversammlung hinterlegt lassen. Zentral Verlag G. m. b. H. in Halle a. T. — Handels- register-Eintrag: In das hiesige Handelsregister Abt. 6 Nr. 230 ist heute Zentral-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Halle a. S. und mit einem Stammkapital von 22000 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung der »Neuen Redaktions-Korrespondenz«, die Herstellung und Heraus gabe sonstiger Zeitungskorrespondenzen und Zeitschriften, der Be trieb eines Buch- und Zeitungsverlags und einer Buchdruckerei. Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. Februar 1911 festgestellt. Geschäftsführer sind die Redakteure Johannes Bronk und Hermann Sachse in Halle a. S. Die Gesellschafter Johannes Bronk und Hermann Sachse bringen als Einlage die »Neue Redaktions-Korrespondenz« mit Aktiven und Passiven nach dem Stande am 31. Januar 1911 in die Gesellschaft ein. Der Geld wert, für den die Einlage angenommen wird, beträgt 10 000 davon entfällt auf Bronk und Sachse je die Hälfte. Der Gesell schafter Bronk bringt außerdem den »Literaturverlag und -Vertrieb« nach dem Stande am 31. Januar 1911 in die Gesellschaft ein. Der Geldwert, für den diese Einlage angenommen wird, beträgt 2000 Halle a. S-, den 25. Februar 1911. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abt. 19. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67 vom 7. März 1911.) * Butztag in Sachsen. (Vgl. Nr. 36, 42,48 d. Bl.) — Auf den Bußtag in Sachsen, Mittwoch den 16. März 1911, der völliges Ruhen geschäftlicher Betriebe fordert, sei für den Verkehr mit Leipzig wiederholt aufmerksam gemacht. (Vgl. auch die Bekannt- machung des Vereins Leipziger Commissionäre in Nr. 66 d. Bl.) * Beilage zum Börsenblatt. — Der heutigen Nummer 68 des Börsenblattes liegt Nr. 2, Februar 1911, (2. Jahrgang) der Beilage: Vorzugspreise, Subskriptionspreise, Serien- und Partiepreise usw. bei. Personalnachrichten. * Hoftitel. — Dem Schriftführer des Verbandes der Fach presse Deutschlands, Herrn Verlagsbuchhändler Fritz Gersbach, Mitinhaber der Verlagsgesellschaft Kameradschaft, Berlin W. 35, wurde von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe das Prädikat Hofbuchhändler verliehen. Sprechsaal. Der kleine Phönixkalender. (Vgl. Nr. 4g d. Bl.> Nachdem der Börsenverein in höchst dankenswerter Weise die Zugabe von Schülerkalendern beim Schulbüchergeschäft, als gegen die Verkaufsordnung verstoßend, untersagt hat. empfiehlt der Phönix-Verlag laut Anzeige im Börsenblatt Nr. 49 »dem tüchtigen Geschäftsmann« — und welcher Sortimenter möchte das nicht sein! —, den kleinen Phönixkalender am letzten Tage des Schuljahres zusammen mit einer Bücherreservierungskarte an die Schüler gratis zu verteilen. Wir möchten unfern Kollegen dringend raten, dieser Anregung nicht Folge zu geben. Zunächst ist der Erfolg zweifel haft. Wer hat aber den Nutzen, wenn mehrere oder alle Sorti menter einer Stadt, die »tüchtige Geschäftsleute« sein wollen, dieselbe Reklame machen? Doch nur der lachende Phönix-Verlag! Durch solche Reklamemittel werden die Sortimenter der einzelnen Orte aufeinandergehetzt, und dies ist beim Schulbücher- »Geschäft« um so schlimmer, als der Gewinn daran ohnehin gar so gering ist. Wir empfehlen unfern Kollegen in den einzelnen Orten, auf gemeinsame Kosten Schulbücherverzeichnisse drucken zu lassen, auf denen die beteiligten Firmen als Bezugsquellen aufgedruckt find. Diese Verzeichnisse werden in den Schulen am letzten Tage des Schuljahres durch die Lehrer, Kastellane oder Boten ver teilt. Die Schüler haben dann Gelegenheit, schon während der Ferien ihren Bedarf zu decken: ein außerordentlicher Vorteil für den Buchhändler! Die beteiligten Firmen müssen sich ver pflichten, für das Schulbüchergeschäft keinerlei andere Reklame zu machen, weder in Zeitungen noch sonstwie. Interessenten stellen wir gern eins unserer Verzeichnisse als Muster zur Ver fügung. Übrigens bestehen derartige Vereinbarungen schon in vielen Orten. Bemerken möchten wir noch, daß auch die größeren Aus gaben des Phönixkalenders leider zu jedem Preise verkauft werden können. Ein hiesiges Warenhaus, das nicht einmal Schul- bücher führt, benutzte sie im vorigen Jahre als Lockmittel. Die Phönixkalender werden von den Schülern viel und gern gekauft, und das sollte dem Phönix-Verlag genügen. Gegen die derzeitige Art des Vertriebs muß das Sortiment geschlossen Front machen. Düsseldorf, den 6. März 1911. Der Verein der Düsseldorfer Buchhändler. Alfred Pontzen, Rich. Betcke, Vorsitzender. Schriftführer. Erwiderung. 1. Die Art der Reklame muß selbstverständlich jeder Sortimentsbuchhandlung überlassen bleiben. Jede Firma wird diejenige Reklame wählen, die sie für ihre Zwecke am passendsten hält und von der sie sich den meisten Erfolg verspricht, voraus gesetzt, daß sie nicht gegen die Verkaufsordnung verstößt und sich in anständigen Grenzen bewegt. Was den »Kleinen Phönix-Kalender« anlangt, so haben wir, um Zweifel zu zerstreuen, in unserer Anzeige in Nummer 49 darauf hingewiesen, daß seine Verteilung am Schlüsse des Schul jahres nicht gegen die Verkaufsordnung verstößt. In dem obigen Eingesandt ist es wohl überseben worden, daß auch das neue Schulbücherverzeichnis neben der Bücher- reservierungs- (Bestell-) Karte dem »Kleinen Phönix-Kalender« beigesügt werden sollte. Dadurch wird der oben angedeutete, außerordentliche Vorteil für die Buchhändler, den Schülern schon während der Ferienzeit Gelegenheit zu geben, ihren Bedarf zu decken, erreicht. Das ist eben der Zweck des »Kleinen Phönix- Kalenders«. Warum also soll das Sortiment dagegen geschlossen Front machen? Hat jemals schon ein Sortimenter gegen den Versand oder die Verteilung von Weihnachtskatalogen vor dem Weih nachtsfeste etwas einzuwenden gehabt? Der »Kleine Phönix- Kalender« nimmt das gleiche Recht für sich in Anspruch. 2. Ein Grund, dem Düsseldorfer Warenhause, das dem Deutschen Buchhandel angeschlossen ist, die Lieferung von Kalendern zu ver weigern, liegt nicht vor. Diese Firma steht im Buchhändler- Adreßbuch, ist im Handelsregister eingetragen und hat sich unseres Wissens Verstöße gegen die Verkaufsordnung nicht zu schulden kommen lassen. Ob das Warenhaus Schulbücher verkauft oder nicht, spielt hierbei keine Rolle; denn über die Verwendung der Kalender hat natürlich jede einzelne Firma allein zu entscheiden. Phönix-Verlag Inh.: Fritz und Carl Siwinna, Berlin—Breslau—Kattowitz—Leipzig.
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