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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1916
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- 1916-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1916
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Reöaktioneller TeU. ts Üv, 6. April 1916. öprechsaa!. ^ Über das Naoattwesen de» Musikaiienhaadels im Lichte der heutigen Zeitoerhüttnisse. In der Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalien händler am 18. April 1913 wurde beschlossen: »Um weitere Beun ruhigung des Sortiments und des Publikums zu vermeiden, soll die Rabattsrage bis auf weiteres ruhen«. Nicht nur die Freunde der Abschaffung des Äundenrabatts, nein, auch deren Gegner hatten wohl eingesehen, daß in unserem Berufe Zustände sind, die ihm nicht zur Ehre gereichen, die nicht sind, wie sie nach richtigem, kaufmännischem Standpunkt und der Rechtlichkeit entsprechend sein sollen. Trotz dem — man wollte seine Ruhe haben vor der schon so viel umstrittenen Krage! Einerseits scheute man sich angesichts des Schleuderwesens, das einzelne Warenhäuser usw. da und dort treiben, und glaubte, durch weitere Gewährung des höheren Kundenrabatts es am ehesten noch einzudämmcn, andererseits fürchtete man, die Verleger würden den bisherigen Händlerrabatt, der bekanntlich oft bis zu 90°/,! be trug, bedeutend kürzen und noch dazu ihre Ordinärpreise in niedrigere Nettopreise umwandeln. Gerade mit diesem Punkte kam man an die Wurzel des Übels. Tenn sobald die Verleger dem Sortimenter nur noch einen Rabatt von 40—50°/, gewähren, wird die Abschaffung des Kundenrabatts von 20°/, auf Ordinär sicherlich keinen Gegner mehr haben. Ein Brutto-Verdienst von 60—90°/, ist an sich eine ganz schöne Sache, für mich aber außerhalb der normalen Grenze und dem Käufer gegenüber unverantwortlich: er wird stets Auswüchse oder sagen wir einen Nabattnnfug zeitigen und nur Uneinigkeit in bezug auf den wirklichen Verkaufspreis der Ware herbeiführen. Es war darum Sache der Sortimenter, ohne Rücksicht auf das, was die Verleger tun werden, ein Übel auszumerzen. Die Verleger würden in ganz natürlicher Folgerung ihre Nabattsätze und Preise geregelt haben. Statt daß nun der Verein der Deutschen Musikalienhändler aus eigener Kraft vorgegangen wäre und durch vereinbartes Nabattverbot dem Sortimenter wenigstens die Möglichkeit zu Mehrverdienst geboten hätte, läßt er den Verlegern den Vortritt und wartet so lange, bis diese ihn zwingen, die »bis auf weiteres ruhen sollende« Nabattfrage wieder anfzugreifen. Denn schon vor dem Kriege begannen einzelne Verleger, in erster Linie Bote L Bock in Berlin, ihren Ordinär preisen das »netto« beizufügen und den Händlerrabatt auf 40 bzw. 50°/> festzusetzen. Auch die neueste Operettenmusik und die sogenannten Schlager, Kabarettlieder usw. werden meistens nur noch mit 33^°/, geliefert. Dazu kommt, daß viele bedeutende Komponisten freigewor den sind (Richard Wagner, Jensen, Abt, Raff u. a.) und die Einnahmen des Sortimenters durch deren billige Ausgaben wesentlich geschmälert werden. Man bedenke nur, wie sehr allein die Verbilligung der Wagner scheu Werke dem Sortimenter zur Einbuße gereicht! Ferner hat eine nun 20monatige Kriegszeit den Umsatz des Musik sortimenters bedeutend verringert, dagegen die Geschäftsspesen (na mentlich Gehälter und besonders die Kosten des Lebensunterhalts) fortwährend gesteigert. Während auf anderen Handelsgebieten Preis erhöhungen stattfinden, dem Käufer vielfach auch die Rabattmarken verweigert werden und das Publikum sich noIenZ vo1sn8 darein fin det, gewährt der Musikalienhändler trotz allem heute noch seinen Kun denrabatt von 10—20°/,: er hätte sich durch dessen sofortige Abschaffung einen wahlberechtigten »Teuerungszuschlag« leisten können. Daß der alte, unerguickliche Zustand selbst in der Kriegszeit so lange anhalten kann, dafür habe ich kein Verständnis. Der einzelne Sortimenter wird und k a n n selbstverständlich nicht nach eigenem Gutdünken han deln, solange die Gesamtheit, d. i. der Verein der Deutschen Musikalien händler, nicht seine Vorschriften geändert hat. Zeit ist in diesem Fall bares Geld: je länger die offizielle Abschaffung des Knndenrabatts hinausgeschoben wird, desto mehr hat der Sortimenter den Schaden davon. Um manche hundert Mark wäre die letzte Jahreseinnahme gestiegen, wenn schon in den ersten Kriegs monaten Wandel geschaffen worden wäre. In Erkenntnis dieser Sachlage und unter den heutigen zwingen den Verhältnissen hat der Verein der Berliner Musikalienhändler i in seiner Hauptversammlung am 6. März d. I. ei n st i m m i g die ^ Abschaffung des Rabatts an das Publikum beschlossen. Damit ist nun wenigstens ein Anfang gemacht, auch im Musikalienhandel durch Einhaltung des anfgedrnckten Ladenpreises normale, gesunde Zustände zu schaffeu. Wohl jeder Sortimenter wird diesen Beschluß mit Freuden begrüßen, und ich hoffe, daß er bei der nächsten Hauptver sammlung des Vereins Deutscher Musikalienhändler weitere Früchte zeitigt. Die Berliner Sortimenter haben ferner beschlossen: »Gewährung eines Skontos von 5°/, bei Entnahme von Musikalien im Betrag von über 6.—«. Diese bedingungslose Skontogewährung be deutet m. E. eine Gefahr, die gerade das herbeiführt, was man ver meiden will, nämlich den Einkauf auf Rechnung. Derjenige Kunde, der bisher gewohnterweise bar einkaufte und 10—20°/» Rabatt bekam, wird also künftig, um wenigstens 5°/, zu erhalten, seine Ein käufe unter ^ 6.— auf Rechnung schreiben lassen, um bei viertel- oder halbjährlicher Abrechnung, wenn noch weitere Be träge üazugekommen sind, das Anrecht auf Rabatt zu haben. Tao kann aber der Berliner Beschluß unmöglich beabsichtigen. Ich ver misse deshalb den notwendigen Zusatz: jedoch nur, wenn auf ein mal entnommen und nur bei Barzahlung. Nicht zustimmen kann ich den Berliner Bestimmungen über Nabalt gewährung an Musikle h rer: »20°/» auf Ordinär- und 10°/, auf Nettopreise«. Warum denn diese umständlichen »Ordinär- nnd Nettopreise« immer wieder den Musiklehrer-Kunden gegenüber auseinanderhalten und ihren Unterschied vorkauen müssen, den viele ja doch nicht verstehen! Warum denn sich das Geschäft erschweren! 10°/, für Musiklehrer als Entschädigung für die kleine Mühe bei Aus wahl von Musikalien dürften doch wahrlich genügen! Muß denn der Musiklehrer, der sich doch von seinem Lehrer beruf unterhalten soll, nebenher ebensoviel oder sogar noch mehr verdienen, als der Musik sortimenter, der keine N e b e n e i n n a h m e n hat, dagegen hohe Geschäftsspesen ! Muß denn der Musik lehrer von uns selbst zum Musikalienhändler gestempelt und erzogen werden! Von 50°/, Händlerrabatt soll er 20°/, erhalten: mir verbleiben dann 30°/,, wovon ich mindestens 15°/, als Geschäftsspesen abrechnen muß: also sein unversteuerter Nebenverdienst — 20°/,, mein steuerpflichtiger Hauptverdienst — 15°/,!!! Mir haben lange genug solche Zustände die Freude am Beruf verdorben! Laßt uns doch endlich kaufmännisch denkende Geschäftsleute sein! 10°/, Ne benverdienst für Musiklehrer, und zwar auf alle Musikalien, ordinär und netto, müßten vollauf genügen. Werke, die mit weni ger als 33)C°/o geliefert werden, müßten selbverständlich davon ausgeschlossen werden: für diese sollte zur Vermeidung der schönen Bezeichnungen »Ordinär« und »Netto« eine verständliche Benennung (vielleicht rabattlos?) gefunden werden. Ta es deren nicht viele sind, könnte diese Ausnahme bei den Mnsiklehrern kaum irgendwelche Schwierigkeiten Hervorrufen. über den Begriff »Musiklehrer« wäre noch manches zu sagen. Für heute gebe ich der Hoffnung Raum, daß auch im Musikalienhandel mit der nächsten Hauptversammlung der Burgfrieden einkehren wird, zur Ehre unseres Standes und zum Wohlö jedes Einzelnen! Je früher aber der Verein der Deutschen Musikalien händler dem Berliner Verein in der Hauptfrage folgen wird, desto vorteilhafter für den Sortimenter, denn nochmals »Zeit istGelö «! Stuttgart. Albert Auer. Der Artikel des Herrn Albert Auer in Stuttgart ist uns zur Äußerung vorgelegt worden. Seit Jahren hat sich der Verein der Deutschen Musikalienhändler mit der Frage des Kundenrabatts be schäftigt, sie konnte aber wegen des Widerstreits der Meinungen der Mitglieder bisher nicht gelöst werden und sollte nach dem letzten Be schlüsse »bis ans weiteres« ruhen. Nun erfordern die gegenwärtigen Verhältnisse die Wiederaufnahme der Nabattangelegenheit: daher wird sich die Hauptversammlung unseres Vereins zur diesjährigen Oster- mcsse damit zu beschäftigen haben. Der Vorstand ist inzwischen in der Angelegenheit nicht untätig geblieben, er hat sich mit Sorti ments- und Vcrlagsfirmen in Verbindung gesetzt und hat zu ihrer Lösung an Sitzungen und Besprechungen auch anderer Bernfsvereinc teilgenommen, um nach allen Seiten hin Fühlung zu nehmen und die jetzige Stimmung im Musikalienhanöel kennen zu lernen. Er ist nicht imstande, von sich aus Bestimmungen sestznsetzen. Die Meinungen der Mitglieder gehen immer noch sehr auseinander, zumal die ört lichen Verhältnisse mitsprechen, die jeweilig andere sind. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Dr. Robert A st o r, Alfred Hoffmann, Vorsitzender. Schriftführer.
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