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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1859
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1859
- Sprache
- Deutsch
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137, 7. November. 2202 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. könnte die ganze Lange und Breite der Vereinigten Staaten hin durch mit aller ernsten Würde gesagt werden. Raub ist dort die Regel — Zahlung die Ausnahme, und die meisten amerikanischen Verleger würden Einem geradezu ins Gesicht lachen bei der Idee, daß ein englischer Schriftsteller eine» Antheil an den Tausenden von Dollars beanspruche, die sie auf seine Kosten gewonnen haben. „Es ist wahr, ein Anlauf ist neuerdings gemacht worden, dem Nebel der Gesetzlosigkeit zu steuern, und ein englischer Schriftsteller von Ruf erhalt jetzt eine Kleinigkeit, wenn er die ersten Druckbogen seines Werkes an einen namhaften Verleger schickt und ihn so in den Stand setzt, eine starke Auflage herauszugeben, ehe das englische Buch seine Aufwartung an den amerikanischen Gestaden machen kann. Man sagt uns bisweilen, daß dieserUcbelstand sich von selbst heben, und daß Amerika, wenn es nur einmal sich selbst eine Litera tur schafft, cs der Mühe werth erachten werde, unser Erzeugniß zu schützen, weil es das seinige in England schützen muß. Aber diese Ansicht nimmt zu viel für ausgemacht an und verfällt überdies in einen Grundirrthum. Amerika hat ja bereits eine glänzende Litera tur, und wir sehen mit Bedauern, daß sie ebenso sehr diesseits zum Gegenstände unehrlicher Aneignung gemacht wird, als die unsere jenseits. Ein Longfellow, Washington Irving, ein Bancroft oder Prescott verdiente cs wohl, ein internationales Eigenthumsrecht zu haben, wie cs von uns ein Tennyson, ein Dickens oder Thackeray verdienen würde. „Es ist nicht sehr schmeichelhaft für unser» Nationalstolz, cs zu sagen, aber die Thatsache ist nichtsdestoweniger klar, daß, wenn ein populärer Schriftsteller hier seine Leser nach Hunderten zählt, er cs dort nach Tausenden thut. Daher ist es eine Sache von unendlich größerer Wichtigkeit für den Engländer, als für den Amerikaner, daß zwisch«» beiden Ländern ein internationales Druckrecht verein bart werde. » „Bei diesem Zustande der Dinge ist cs ziemlich klar, daß Eng land es gar nicht schlimmer gemacht sehen kann. Wir sind schlimm genug daran, und unter solchen Umständen eine Ohrfeige von den eigenen Eolonicn zu erhalten, ist alles'Mögliche, nur nichts Ange-. nebmes. Das ist es aber in der Thal, was die canadischc Gesetz gebung gcthan hat, indem sie einen Eingangszoll auf englische Bü cher gelegt hat. Die Wirkung dieser Maaßregel wird sein, daß die Interessen der britischen Literatur in dieser Provinz unseres Reiches materiell Schaden erleiden. Die Sache ist bisher behandelt worden, als wäre sie nur eine reine Buchhändlerfrage; aber das ist eine sehr engherzige, unpolitische Betrachtungsweise. Es ist klar, daß, wenn zwischen England und Eanada ein lebhafter Handel mit Bü chern besteht, die Schriftsteller ebenso sehr prositiren müssen, als die Buchhändler. Jede Maaßregel, die diesen Handel zu beschränken sucht, muß für beide Theile gleich nachtheilig sein. Dann gibt es auch, ganz unabhängig von der Geldfrage, noch eine andere, die erst jüngst höchst vernehmlich vor die Nation gebracht worden ist: die Loyalität der canadischen Provinzen ist oft auf die Probe gestellt worden und hat sich stets im reichsten Maaße bewährt. Können wir zweifeln, daß die Anhänglichkeit an das Mutterland, welche jahre^ lang den Wühlereien von Republikanern im Innern und „Sympa- thisirern" draußen zu widerstehen im Stande war, etwas von ihrer Stärke der gesunden englischen Literatur verdankte, die fortwährend in die Eolonicn strömte? Eanada war stolz aufEngland, und Eng land war stolz auf Eanada, und Mutter und Tochter sagten sich das fortwährend ins Gesicht. Die Abnahme, die nun in dem Einströ men englischer Publicationen stallsinden muß, wird schwerlich da hin führen, die noch herrschenden Sympathien zu verstärken. Die bloße Tkatsache, daß die neue Steuer bei uns als ein Act der Un gerechtigkeit gegen unsere Literatur, als ein politischer Schnitzer, ein finanzieller Fehlgriff betrachtet werden wird und bereits als solcher gilt, ist schon an sich selbst ein Nachtheil. „Und das ist noch nicht Alles- Durch das offene Thor wird Amerika seine unbestcuerten Nachdrücke cinführen und den Markt einnehmcn, von dem wir vertrieben sind; cs wird seine Rechnung bei Allem finden, was unter der Form einer periodischen Schrift, eines Magazins, einer Flugschrift oder Zeitung gemacht werden kann. „Gerade das Buch, das thatsachlich in der Form verboten ist, in welcher es dem Verfasser einigen Vortheil bringen kann, wird in der Gestalt einer amerikanischen Zeit- oder Flugschrift willkommen geheißen werden- Wie häßlich, wie unwürdig des Buches dies auch sein möge, schadet nichts — der amerikanische Druck wird genom men, der englische zurückgewiesen. Man kann schwerlich erwar ten, daß man einen Beschluß, wieder, zu welchem die canadischc Ge setzgebung gekommen ist, so geduldig und ohne Widerrede hinneh- mcn wird. Die literarische Welt in diesem Lande sollte zu gleicher Zeit dagegen remonstciren und auf den ebenso sittlichen, als lite rarischen und commerciellen Nachtheil Hinweisen, der daraus jeden falls hervvrgehen muß " (Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) Miscellcn. Leipzig, 7. Novbr. Aus Freitag den 18. d. M- fällt hier ein Bußtag, daher in nächster Woche die Verschreibungen w. bekanntlich einen oder einige Tage früher als gewöhnlich hier einzu- tccffen haben, wenn man dieselben mit gewohnter Pünktlichkeit besorgt zu sehen wünscht. Donaufürstenthümer. Die Bukarester Deutsche Zeitung berichtet unterm 21. Octbr.: „Auf Anregung des Ministeriums des Innern hat der gesammte Ministerrath, bis ein förmliches Preßgesetz von den Kammern beschlossen werden kann, folgende Punkte festgestellt, nach welchen sich die zeitweise erscheinenden Blät ter zu richten haben: 1) Es ist strengstens untersagt: jeder Angriff des Fürsten und seiner Würde; 2) ebenso des Priesterstandes, der Landcsreligion und jedes hier geduldeten Eulkus. 3) So wie die Person des Staatsoberhauptes ist die Würde und Person jedes Herr schers fremder Staaten und ihrer Repräsentanten unantastbar. 4) Es ist nicht erlaubt, sich auf Waffen herauszufordern, 5) fremde Einmischung in Staatsangelegenheiten zu verlangen, 6) zur Nicht- folgclcistung gegebener legaler Verordnungen aufzufordern, wodurch Unruhe oder überhaupt Gefahr für den Bestand des allgemeinen Wohles verursacht werden könnte, 7) über die Staatseigcnthums- rechle unberufcncAuslegungzu geben und zu derenAngriff zu verlei ten oder zu ermuntern, 8) gegen die Landesregierung Abneigung oder Haßzuerregen,die Veranlassungen (?) der cesp. Herren Minister hin gegen sind mitMäßigung zu erörtern und im Sinnedec wohlwollenden Aufklärung zu besprechen, nicht aber mit Haß und Geringschätzung ihre Person und Lebensweise absichtlich dem Spotte prciszugeben; 9) ebenso in Betreff der übrigen functionirenden Staatsbeamten. 10) Nie dürfen die Sittlichkeit beleidigende Ausdrücke gewählt wer den. II) Die Ehre eines Staatsbürgers, seine Wohlfahrt oder gar sein Leben dürfen nie gefährdet werden. 12) Die Würde der Kam mern oder die von ihr vorgeschlagencn Gesetze, die Person eines De putaten und die Erfüllung ihrer Missionen dürfen nicht gering schätzend behandelt und nur die Art und Weise darf getadelt werden, welche etwa noch etwas zu wünschen übrig ließen. 13) Indem Per sonen ohne hinlängliche Fähigkeiten und ohne Bewilligung der Re gierung, ohne vorhergcgangcne gesetzmäßige Garantie ihres mora lischen Charakters sich Herausnahmen, Staatsangelegenheiten in öf fentlichen Blättern anzugrcifen und zu redigiren (?z, so ist für die Zukunft für das Erscheinen eines jeden Blattes 5000 Piaster lals Eaution?) festgesetzt worden. (Folgen die Unterschriften der Mi nister.)" (Dtsch. Allg. Zkg.)
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