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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1886
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- Deutsch
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31, 8. Februar 1886. Nichtamtlicher Teil. 677 einzulassen, und deshalb stelle sie sich als eine Beförderung des durch das bestehende Strafgesetz verbotenen Verkaufes von Losen aus wärtiger Lotterieen dar. Das Reichsgericht habe im fünften Bande seiner Entscheidungen, Seite 376, es ausgesprochen, daß als eine solche Beförderung des Losverkaufes jede Vermittelung einer Mit teilung über die betreffende Lotterie zu betrachten ist. Dies sei hier der Fall. Der tz 3 der betreffenden Verordnung sei auch lediglich als ein deklaratorischer Zusatz zu H 2 aufzufassen. Sei die Ver öffentlichung der in Frage kommenden Gewinnlisten aber nichts weiter als eine Beförderung des verbotenen Losvcrkaufs, so greife zweifellos der tz 20 des Preßgesetzes Platz, und deshalb rechtfertige sich die Aushebung des ersten Erkenntnisses und Verurteilung zu 10 Mk. Geldbuße event. 2 Tagen Hast. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Ullstein, trat diesen Aus führungen in allen Punkten entgegen und beantragte aus den vom Vorderrichter geltend gemachten Gründen die Verwerfung der Berufung. Selbst wenn die Veröffentlichung der Gewinnlisten als eine »Beförderung« verbotenen Lotteriespiels auszufassen wäre, müßte doch nachgewiesen werden, ob jemand wirklich durch diese Listen veranlaßt ist, in einer auswärtigen Lotterie zu spielen. Durch Kl des Preßgesetzes seien der Beschränkung durch die Landes gesetzgebung bestimmte Grenzen gezogen; wie weit solche Beschrän kungen hinsichtlich des Inhalts einer Druckschrift zulässig, sei durch die tztz 16 und 17 des Preßgesetzes ganz klar ausgedrückt. Es handele sich hier um die Frage, welche Beschränkungen die Landesgesetzgebung aussprechen kann, während tz 20 des Preß gesetzes nur daraus antwortet, wer verantwortlich ist für Hand lungen, deren Strafbarkeit durch den Inhalt einer Druckschrift begründet wird. Der tz 20 habe deshalb mit der vorliegenden Sache nichts zu thun. Der Gerichtshof erkannte im Sinne der Auffassung des Staatsanwalts. Wenn auch tz 1 des Reichspreßgesetzes für die Freiheit der Presse nur gewisse Beschränkungen zuläßt, so be stimme doch der tz 20, daß die Verantwortlichkeit für den Inhalt sich nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen regele. Das Reichsgesetz über die Presse habe einen rein preßpolizeilichen Charakter; die Lotterieverordnung betreffe aber nicht eine preß- polizeiliche Vorschrift, sondern den Inhalt der Druckschrift. Der Landesgesetzgebung bleibe es Vorbehalten, derartige Verordnungen zu treffen, und es sei nicht abzusehen, inwiefern dieselbe der Reichs gesetzgebung zuwiderlaufe. Die englische Goethegesellschaft. — In London tritt am 15. d. die neugebildete Goethegesellschaft ins Dasein. Pro fessor Seeley ist ersucht worden, die Präsidentschaft der Gesellschaft zu übernehmen, und unter den Vicepräsidenten werden sich die Pro fessoren Blackie, Dowden, Max Müller, sowie Miß Anna Swanwick befinden. Papierprüfungsanstalt in Wien. — Nach dem Vorgänge Berlins ist nun auch in Wien eine Papierprüfungsanstalt errichtet worden, deren sofort erfolgte außerordentlich rege Inanspruchnahme deutlich für das vorhandene große Bedürfnis spricht. Unter den vielen der Anstalt zugegangencn Anträgen befindet sich auch ein besonders interessanter. Es wurde nämlich von seiten einer Biblio thek eine Studie angeregt, welche die Frage der Dauerhaftigkeit der Druckschriften betrifft. Der bisher aus acht angesehenen Vertretern der österreichischen Papier- und Druckindustrie gebildete Beirat für die technische Leitung hat seine Mitgliederzahl durch weitere Auf nahme von vier Herren vermehrt. Geschäftsjubiläum. — Die hochangesehene Firma Lson Saunier's Buchhandlung in Stettin beging am 1. Februar die Feier ihres fünfzigjährigen Bestehens. Vor fünfzig Jahren begründete der Vater des gegenwärtigen Inhabers, Herr Löon Saunier, das noch heut unter seinem Namen bestehende buch händlerische Geschäft in dem Hause Nr. 22 der großen Dom straße, welches vordem die Firma Morin zehn Jahre lang inne gehabt hatte. Die Stettiner Berufsgenossen hatten es sich angelegen sein lassen, der Firma zu diesem bedeutungsvollen Tage in einer besonders festlichen Form ihre Teilnahme kundzugeben. Am Vor mittag stattete eine Deputation, bestehend aus den Herren Th. von der Nahmer, O. Späthen und E. Simon, dem gegen wärtigen Inhaber der Firma, Herrn Paul Saunier, ihre Glück wünsche ab und überreichte ihm unter herzlichen Worten eine wert volle silberne Fruchtschale. Nicht minder herzlich war der Glück wunsch des Buchhandlungs-Gehilfenvereins »Stettiner Oderkrebs«, und außerdem trafen von nah und fern aus berufsgenossenschaft lichem wie aus Freundeskreise zahlreiche Gratulationen auf münd lichem, telegraphischem und brieflichem Wege ein. Der Feier wohnte in voller Rüstigkeit die ehrwürdige Gattin des einstigen Begründers der Firma und Mutter des gegenwärtigen Inhabers, Fran Cle mentine Saunier geb. Angely, die Tochter des bekannten Lust spieldichters, bei, und was diese lange Spanne Zeit an Glück und Segen, an Leid und Freud' für die Firma bedeutet bat, das mag an diesem Tage in freudig-ernster Verklärung besonders dieser lebenden Zeugin durch die Seele gegangen sein. Ein frohes Mahl vereinigte schließlich Berufsgenosien, Verwandte und Freunde in der Wohnung des Gefeierten. Buchbinder-Innung. -- Mitte August d. I. findet in München der Verbandstag des Bundes deutscher Buchbinder- Innungen statt. In Verbindung mit demselben wird während der Zeit vom 15. bis 22. August eine Ausstellung von Erzeugnissen der Buchbinderei und verwandter Gewerbe, von Maschinen, Materia lien rc. abgehalten werden. Der Münchener Magistrat hat der Innung den mittleren Schrannenpavillon, einen sehr ansehnlichen Raum im Centrum der Stadt, für diese Zeit zur Verfügung gestellt. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg. v. Herm. Weiß bach. III. Band. 1. Heft. Inhalt: Deutsche Buchhändler. 6. Jakob Christian Benjamin Mohr. Von Hans Ziegler. — Ter deutsche Buchhandel und die Autoren. — Rechtsfragen aus unserem Abonnenten kreis. 2. Mit Beantwortung. — Die »Geschästsbestimmungen« der Verleger. — Die Sortimenter und die Litteratur. — Die technische Herstellung der Bücher und der zu denselben gehören den Illustrationen. Von G. G. 2. Mit Abbildungen. — Der Personenstand des Buchhandels. — Zwei neue Ausgaben des Reichspreßgesetzes. Von vr. Konr. Weidling. Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Pr eßgefetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ber- lagsvertrag — Mitteilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriststellcrn und Vec legern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Litteratur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorierung. — Die gewöhnlichen Einsendungen ausdein Buchhandel werden nicht honoriert. Dreiulldfünszigster Jahrgang. 91
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