Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18600104
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186001044
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18600104
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-04
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bald darauf publicirtcn Eensurcdict vom 11. Mai 1749 naher prä- cisirt war. Dasselbe blieb unter Ergänzung der für die Aufsichts behörden näher bestimmenden Maaßregcln, welche in der Ministerin- Verordnung vom 1. Juni 1772 enthalten sind, bis zum Jahre 1786 in Kraft. Dieses Gesetz, welches ziemlich streng scheint, wurde aber sehr mild gehandhabt. Der Buchhändler Nicolai in Berlin, eine be kannte literarische Eapacität, schreibt darüber im Jahre 1807 folgen des: „Obschon die Eensur damals existirte, so wurde doch Alles ohne Eensur gedruckt. Es war eine Seltenheit, wenn Jemand ein Buch zur Eensur vorlegte. Kam wohl einmal ein Straffall vor, so begnadigte der König die Eontravenienten. Die von mir von 1759 —1765 hcrausgcgebene „Allgemeine deutsche Bibliothek", eine kri tische Zeitschrift, in welcher Lessing's scharfe Beurthcilung die fran zösische von Friedrich dem Großen sehr geschätzte Poesie zu Schanden machte, hatte harte Angriffe wegen der unterlassenen Eensur zu er fahren. Auf meine Beschwerde dagegen verfügte der König eigen händig : „Der Buchhändler Nicolai hat sich bei Uns beschwert, daß Ihr ihn wegen der Eensur der Allgemeinen deutschen Bi bliothek in Anspruch genommen hättet. Da nun bei diesem ohnedem außer Landes gedruckten gemeinnützigen Werke solche erhebliche Umstände cintreten, daß die vorgängige Eensur allhicc wo nicht möglich, doch sehr schwer, ja sogar zum Nach- rheile des Werkes selbst sein dürfte, so haben Wir zu beschließen geruhet, daß Ihr gegen den p. Nicolai dieserhalb nicht weiter verfahren sollet." Es ist diese königliche Anordnung insofern von eigenthüm- lichcm Werthe, als sie einer einzelnen Person Ecnsurfrciheic gestattet, welche später noch auf andere Personen als Privilegium überging. Ucbcrhaupt war, wie schon oben bemerkt, die Beaufsichtigung der Presse in dem letzten Dccennium der Negierung Friedrich's des Großen eine sehr duldsame. Lssflng's theologische und philosophische Schriften, u. a. seine Fragmente „Vom Zwecke Jesu und seiner Jünger", welche die Kirchcnlehce mit Umsturz bedrohten, durften in Berlin gedruckt und ausgegeben werden. (Schluß in Nr. 4.) Rüge.*) Ist die Jetztzeit für den Sortimenter keineswegs eine günstige zu nennen, so ist sie doch. Gottlob!, noch nicht auf dem Fuße. daß.man Usance und solide Geschäftsführung hintanzusctzen nöthig hätte, um den Kundenkreis in einer Weise ausdehnen zu wollen, die ebenso neu ist, als sie sich mit unfern Grundsätzen der Geschäftsführung nicht verträgt. Hr. Otto Kritz, Firma Evangelische Buchhandlung in Berlin, hat unter dem 1. November d. I. an die Herren Superintendenten ein *) Außer dem vorstehenden Artikel sind uns über den gleichen Ge genstand noch drei weitere Beschwerden aus den preußischen Provinzen Westpreußen, Rheinland und Westphalen zugegangen, die sämmtlich die größte Entrüstung über diese „unerhörte Schleuderet" aussprechen und zu „energischen Mitteln gegen einen so räuberischen Eingriff in die Rechte des Buchhandels" auffordern. Dieselben sind zwar durch §. 3. o. der Börsenbl.-Statuten, der von Wiederholungsfällen handelt, von der Auf nahme ausgeschloffen, haben jedoch zur Begründung des Bedauerns er wähnt zu werden, in dem Kritz'schen Circular den uns bekannt gewor denen Umstand, daß nämlich die offerirten Journale schon anderweitig benutzt, übrigens noch so gut wie neu seien, nicht deutlicher als durch die Andeutung „ich liefere die Zeitschriften stets einige Wochen nach Er scheinen" bezeichnet zu finden. Hr. Kritz hätte durch die hier gebotene Deutlichkeit nicht allein seinen College» großes Aergerniß erspart und die buchhändlerische Standcsehre nicht so empfindlich bloßgestellt, sondern muthmaßlich auch manchen Unannehmlichkeiten Seitens der Besteller vor gebeugt; in einer der nächsten Nummern hat derselbe sich Vorbehalten seine Entgegnung erscheinen zu lassen. D. Red. Circular erlaffen, das auch nach hier gekommen und mir zur Kennt- nißnahme mitgetheilt ist, da ich dem betreffenden Vereine den Bedarf der theologischen Journale zu liefern habe. Es lautet wörtlich: „Hochwürdiger Herr! Ohne Zweifel haben Sie in dem Kirchenkreise, dem Sie als Mit glied angehoren, einen theologischen Journal - Lesevercin. Ich er biete mich, für diesen Journal-Lcsevercin folgende Zeitschriften pro 1860 mit 25HH vom Ladenpreise zu liefern. Es ist dies derselbe Rabatt, den mir die Verleger von den Ladenpreisen der unten auf- gcführtcn Zeitschriften gewähren; der dabei gesetzte Nettopreis ist derselbe Preis, den ich an die Verleger zu zahlen habe. Bil liger können Sie theologische Zeitschriften von Niemand so leicht beziehen. Haben Sie daher die Güte, die Zeitschriften, die für Ihren Lesevercin gebraucht werden sollten, für das Jahr 1800vonmir zu versch reiben. Sollten Sie auf andere, nicht in dem Verzeichniß genannte, wissenschaftlich theo logische Zeitschriften rcflecliren, so werde ich Ihnen solche mir dem selben Rabatt von 25HH vom Ladenpreis in den meisten Fällen lie fern können. Ich liefere Ihnen die bestellten Zeitschriften stets einige Wochen nachErscheinen, und kann die Zusendung der Fortsetzungen monatlich, Lmonatlich oder vierteljährlich erfolgen, ganz wie Sie es wünschen. Wenn Sie nicht selbst die Journalangelegenheiten in Ihrem Kreise zu besorgen und zu leiten haben, so bitte ich freundlichst, dieses Anerbieten dem Herrn Geistlichen, welcher den Lesevercin zu lei ten hat, zukommcn zu lassest. Auch wollte ich Sic noch bitten, durch den Ephoralboten beim Umlauf der nächsten Missive den Herren Geistlichen Ihrer Ephorie von diesem Anerbieten Kcnntniß zu geben. Ich bitte schließlich, mir die Bestellungen auf die Zeitschriften möglichst bald einzusenden, und sehe ich denselben spätestens noch vor Schluß dieses Jahres entgegen. Hochachtungsvoll und ergebenst zeichnet Berlin, I. November 1859. Otto Kritz. Firma: Evangelische Buchhandlung." Hierauf folgt ein Verzeichniß von 20 der gelesensten Journale mit Ladenpreis und dahinter vcrzeichnetcm Nettopreis; und auf der letzten Seite werden die im Verlage von Hrn. Otto Kritz erschienenen Schrif ten: Trahndorff, Theos, Preis 15 Sgr., und Müller, Vereinigung der evangelischen Kirche, Preis 12 Sgr. offcrirt mit den Worten: „Wer die beiden Wcrkchcn von Trahndorff und Müller direct bei mir bestellt, er hält sie für den Nettopreis von 20 Sgr." Ich glaube, der Tendenz unseres Börsenblattes zu folgen, wenn ich obiges Circular zur Sprache bringe, und zuversichtlich erwarten zu i dürfen, daß meine geehrten Herren College» diesen Beitrag zur Thätig- keit der Evangelischen Buchhandlung in Berlin mit dem richtigen Namen bezeichnen werden. Erfurt, im Dccembcr 1859. Keyser'sche Buchhandlung. Miscellen. Die Büchting'schc Buchhändlerliste ist soeben wieder in drei verschiedenen Sorten, sowie in einem Auszug einer reinen Sortimenterliste für 1860 erschienen. Dieselben sind von dem Hrn. Herausgeber mit der größten Aufmerksamkeit hergestellt und verbinden damit den Vorzug des handlichsten Formats und der bil ligsten Preise, so daß der Wunsch in der That gerechtfertigt ist, die selben möchten immer mehr in der Gunst des Buchhandels zunch- mcn, um durch zahlreiche Bestellungen den Fleiß des Hrn. Heraus gebers einigermaßen belohnt zu sehen. Personalnachrichtcn. Herrn Carl Haslinger in Wien ist von dem Kaiser von Oesterreich in Anerkennung seines vieljährigen erfolgreichen Wirkens für das allgemeine Beste, namentlich für Zwecke der Kirche und Schule, für die leidende Menschheit und Las Armcnwescn, das gol dene Verdieustkreuz mit der Krone verliehen worden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder