Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattsindet: 1) Jedes aufzunchmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nkrtui'k». vorliegen; bloße Titeleinscndungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: n.) alle außerhalbDeutschland erschienenen Verlagswerke in französischer und englischer Sprache derjenigen Ver leger, die mit dem deutschen Buchhandel in directer Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. Hierzu gehört, daß sic Jahrcsrcchnung gewähren, ihren Verlag ss Condition geben, in Leipzig einen Commissionär halten, in Leipzig ausliefcrn lassen und in deutscher Währ ung rechnen; b>) nur diejenigen Commissionsartikel, auf deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: kt) alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complct von neuem ausgegcben werden; b>) alle Werke in anderer Sprache als in französischer und englischer (in Bezug auf solche siehe oben die Bekannt machung I. unter 3b>.); 6) alle Werke in französischer und englischer Sprache, welche nicht von allgemeinem. Interesse für Deutschland sind; hierunter sind u. a. zu zählen der größte Thcil der Uebersetzungen aus der deutschen und englischen Sprache in die französische und aus der französischen und deutschen in die englische Sprache, französische und englische Schulbücher, insofern sie nicht für Deutsche berechnet sind. III. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandcls angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien, Photographien rc. und alle auf mechanischem Wege vervielfältigten Ab^ bildungcn, ferner künstlerisch ausgestattete 2Herke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Ru-! dolph Weigelin Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels" unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Ma-! terial vorhanden ist. Die Remission der eingegangenen Neuigkeiten mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften, oder von HerrnI Rudolph Weigel fest behaltenen Gegenstände findet jedesmal zur Ostermesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bel dingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des Deutsches Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mil dem deutschen Sortimentshandcl in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen I Jahrcsrcchnung gewähren, ihre Neuigkeiten ü Condition geben und in Leipzig ausliefern lassen, werden jedoch in dem Verzeichnis Aufnahme finden. Dagegen sind alle Darstellungen unsittlichen Charakters, Gegenstände von bloß localem Interesse und gewöhnliche Bilderl bogen unbedingt ausgeschlossen. Die im Interesse des Kunsthandels wünschenswerthc Vollständigkeit unseres Verzeichnisses wird nur durch die sofortigl Einsendung der Kunst-Novitäten Seitens der betreffenden Herren Verleger erreicht werden können. IV. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Musikalienhandels angchören, sind an Herrn Barl tholfSenffin Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels" im amtlichenTheile des Börsenblattes unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Materie dafür vorhanden ist. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel berechtigt, die in den Staaten des Deutsche