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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1916
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Vuchhandcl. Redaktioneller Teil. -Ü' 82, 8. April 1916. Kieme MtteiluiMi. Zur Büchcrversorgung der Truppen. — In Nr. 72 des Bbl. hat der Vorstand des Börsenvereins einen Bericht über seine Arbeit ans dem Gebiete der Bücherversorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten veröffentlicht, dem auch ein Verzeichnis der Geschenkgeber aus dem kreise des Buchhandels beigegeben ist. Wie aus dem Berichte hervorgeht, beschränkt sich diese Liste auf die Aufführung derjenigen Firmen, die ihre Galien unmittelbar dem Börsenverein bzw. dem Ge- samtausschussc zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten in Berlin zur Verfügung gestellt haben. Sie gibt daher nur einen Ausschnitt aus der Liebestätigkeit des deutschen Buchhandels auf dem Gebiete der Büchcrversorgung und bedarf der Ergänzung, da noch an zahlreiche andere Sammelstellen sowie direkt ins Feld Bücher und Zeitschriften vom Buchhandel abgegeben wurden. Obwohl es keineswegs in unserer Absicht liegt, die Liebestätigkeit des Buch handels in eine unangemessene Beleuchtung zu setzen, da alles, was auf diesem Gebiete getan worden ist, weit hinter die Leistungen un serer Truppen zurücktritt, so erscheint es uns doch Pflicht, der All gemeinheit des Buchhandels darüber Rechenschaft abznstatten, in wel chem Umfange sie an der Büchcrversorgung der Truppen teil hat, ihr also ein Bild der Gesamtleistung des Buchhandels zu geben. Diese Art »Wettbewerb« mit anderen Berufsständen wird man auch nicht deshalb als »unlauter« bezeichnen können, weil wir auf diesem Ge biete günstiger als sie gestellt sind und uns das Schenken deshalb näher liegt. Wir richten daher die Bitte an alle Firmen, die in dem in Nr. 7 2 abgedruckten Verzeichnis der! Geschenkgcber nicht aufgeführt sind, uns Mit teilung zugehen zu lassen, in welcher Weise und in welchem Umfange sie sich an Bücherschenk ungen für die Truppen beteiligt haben. Wo Namensnennung nicht gewünscht werden sollte, wird sich leicht ein Ausweg finden, um wenigstens die Gabe selbst oder ihren ungefähren Wert mit in das ergänzende Verzeichnis einstellen zu können. Preisrätsel in Zeitungen als unerlaubte Ausspielung. (Nachdruck verboten.) — Wegen Vergehens gegen § 286 StGB, ist vom Land gericht Münster i. W. am 12. Januar der Kaufmann Gustav Berghofs zu einer Geldstrafe von 1060 verurteilt worden. Das Gericht hat festgestellt, daß er gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Alexander und Emil, die Geschäftsführer der Westdeutschen Knnstverlagsgesell- fchaft in Münster sind, im Juni und Juli 1915 in zahlreichen deut schen Zeitungen eine Anzeige veröffentlicht hat, in der ein Preis ausschreiben angckündigt wurde. Für die Lösung dieses überaus leichten Preisrätsels wurden als Preise eine Villa oder deren Preis, eine Anzahl Klaviere nnd Sprechmaschinen und andere mehr oder weniger wertvolle Gegenstände versprochen, die unter den Einsendern richtiger Lösungen verlost werden sollten. Die Lösung des Rätsels bestand ans dein Satze »Jedem das Seine« nnd war so leicht, daß jeder ABE-Schüler sie sofort finden konnte. Betont war ausdrück lich in der Anzeige, daß jedermann sich an der Ausspielung kostenlos beteiligen könne, nnd daß alle Löser, also auch diejenigen, die einen der erwähnten Vorteile nicht erlangt haben würden, ganz kostenlos eine Prämie erhalten sollten. Die Preise seien bei einem Bankhaus in Münster niedergclegt und die Verlosung derselben finde unter Leitung eines- Notars statt. Mit dieser Anzeige verfolgten die An geklagten den Zweck, ihre plastisch wirkenden Bilder, die nach einem geschützten Verfahren hergestellt sind, bekannt zu machen. Die Ein sender der Lösung erhielten dann ein gedrucktes Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, daß die Lösung richtig sei und daß die Prämie, be stehend in einem losen Knnstblatte, Goethe und Schiller darstellend, bei der Firma zum Abholen bereitliegc. Wollen Sie, so hieß es weiter, daß wir sie Ihnen zuscnden, so bitten wir um Einsendung von 50 für Porto und Verpackung mittelst Postanweisung; Brief marken werden nicht angenommen. Beachten Sie aber bitte den nachstehenden Inhalt dieser Benachrichtigung, Sie können nämlich für eine geringe Mehrauslage etwas viel Gediegeneres bekommen. Wir veranstalten dieses Ausschrcibcn, um unser neues Kunstverfahren be kannt zn machen. Es besteht darin, daß wir die Bilder so ausführen, daß sie plastisch wirken usw. — Dann wird dem Empfänger ausein andergesetzt, daß die Bilder in einem eigenartigen Holzrahmen be sonders wirkungsvoll erscheinen, der für 2.90 geliefert werde und dessen Wert bedeutend höher sei. Da in Kürze, so hieß es in dem Briefe weiter, mit der Hauptpreisvertcilung begonnen wird, ist es erforderlich, daß die Bestellungen auf plastisch wirkende Bilder mit Nahmen sofort unter Einsendung des Betrages von 2.90 erfolgen. — Wie in dem Urteile erwähnt ist, sind etwa 200 000 richtige Lösungen > des Rätsels eingcgangen und 863 Einsender haben 50 «Z geschickt, auch I Bestellungen auf Bilder mit Rahmen sind eingegangen. Bei Fäl lung des Urteils waren die Prämien noch nicht versandt, weil, wie die Angeklagten zngaben, wegen des ausgebrochenen Krieges die Bil derrahmen nicht rechtzeitig geliefert werden konnten. Bemerkt sei noch, daß die Besteller eines Rahmens für Goethe und Schiller noch ein nusgestanztes Bild Beethovens und Mozarts erhielten. Es wurde ihnen dadurch nahegelegt, für dieses Gegenstück ebenfalls einen Nah men bei der Firma zu bestellen. Das Gericht hat nun, obwohl die Beteiligung an dem Ausschreibcn jedermann ohne vorherige Zahlung eines Einsatzes gestattet war, doch angenommen, daß eine unerlaubte öffentliche Ausspielung vorliege, und sich dahin ausgesprochen, daß der Einsatz in der Aufwendung von 50 für Porto und Verpackung zu erblicken sei. Daß die Angeklagten durch ein Preisausschreiben keinen geldlichen Gewinn erzielen wollten, wie sie behaupteten, sei gleichgültig. Nach ihren eigenen Angaben haben sie beabsichtigt, sich eine große Zahl von Adressen zu verschaffen, um sic zu Neklame- zwecken zn benutzen. .Für die Feststellung der Schuld kam in Betracht, daß sie durch den gedruckten Brief den Eindruck erweckten, daß nur die Besteller von Bildern mit Nahmen an der Verlosung der Haupt gewinne teilnchmen dürften. In seiner Revision machte der Ange klagte Gustav B. geltend, daß zu Unrecht in den erwähnten 50 der Einsatz für die Ausspielung erblickt worden sei. In der Verhand lung vor dein Reichsgericht trat der NeichSanwalt dieser Auffassung bei. Die Beteiligung an der Ausspielung sei nicht unbedingt von der Einsendung der 50 ^ abhängig gemacht worden, denn es sei sehr wohl möglich, daß eine größere Anzahl von Lösern sich die Prämien in Münster selbst abholen oder durch einen Bekannten abholcn lassen konnten. Das Reichsgericht hielt indessen die Ausführungen des an gefochtenen Urteils für bedenkenfrei und erkannte ans Verwerfung der Revision. (5 v 80/16.) I.. Eine Buchhändlermessc in Lyon. — Wie aus Genf gemeldet wird, bereitet die Stadt Lyon, nachdem die Mustermesse beendet ist, eine Büchermesse vor, die nach einer Meldung des »Petit Parisien« zwi schen dem 24. April und dem 2. Mai stattfindcn wird. Leipzig wird vermutlich auch diesen Schlag aushalten. Ausstellung des Deutschen Buchgewerbcvcrcins in Stockholm. — Die für die Monate April und Mai geplante Ausstellung des Deut schen Buchgewerbevereins in Stockholm ist aus ausstellungstechnischen Gründen bis zum .Herbst verschoben worden. Deutsche Kriegszeitung von Paranowitschi. — Seit 1. Januar 1916 erscheint-in Baranowitschi, wenige Kilometer hinter der Front, auf der Grundlage einer in echt russischer Verfassurig Vorgefundenen Druckerei und einer einzigen wieder in Ordnung gebrachten Buch- druckmaschinc deutschen Ursprungs die »Deutsche Kriegszeitung von Baranowitschi«, deren Zweck es ist, die in Schlamin, Schneesturm nnd Kälte ausharrenden Truppen, die den Mackensen-Vormarsch mitge macht haben, sowie die Verwundeten und Kranken mit Lesestoff zu versorgen und dadurch ein wenig aufzuheitern. Demselben Zwecke dienen auch ein der Zeitung ungegliederter Büchervertrieb und die Herausgabe sclbstgezeichneter und in eigener Druckerei hergestellter Ansichtspostkarten. Ursprünglich von Leutnant Eaesar geleitet, ist die Redaktion der »Deutschen Kriegszeitung v. B.< seit kurzem an Herrn Hauptmann der Landwehr Georg Eggers, den Geschäftsführer der Amclang'schen Buch- und Kunsthandlung in Eharlottenbnrg, über gegangen. Wie uns dieser mitteilt, würde er dankbar jede Förderung seines Buch- und Zeitschriftennnternehmens begrüßen nnd den Kol legen besonders für die Überlassung zum Abdruck geeigneter Beiträge verbunden sein. PerssülllimAWeu. Gestorben: am 4. April nach langem, schwerem Leiden im 52. Lebensjahre Herr Max Nimtz in Crefeld, der die dort 1901 gegründete Buchhandlung von Oskar Schreiber im Jahre 1914 erworben und unter der Firma Oskar Schreiber Nachf. Max Nimtz fort geführt hatte. Gefallen. auf dem östlichen Kriegsschauplätze durch Kopfschuß Herr Lam bert H e r b st in einem Infanterie-Regiment, ein treuer Mit arbeiter im Hanse E. Scharff in Diedenhofen; ferner am 27. März in Rußland Herr Fritz Eonrad ans Liegnih, bis Anfang v. I. Gehilfe der Firma Carl teu Hompel in Duisburg, der er ein treuer und fleißiger Mitarbeiter war.
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