Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170104
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191701046
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170104
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-04
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .ix 3, 4. Januar 1917. halten bemerkt, daß bei einem Beginn der Abrechnung um 9 Uhr die Liste doch mit der Achtuhrpost noch rechtzeitig eintreffe I Das ist natürlich ein besonders handgreiflicher Fall; Duzende von leichteren ließen sich ohne Mühe aufzählen. Hier muß. der allge meine Unterricht in der Buchhandelsbetriebslehre Wandel schaffen. Unentbehrliche Hilfsmittel für ihn wären neben der VerkehrS- nnd Verkaufsordnung vor allem das vom Verein Leipziger Kom missionäre herausgegebene, leider vielfach noch nicht bekannte Schriftchen »Der Verkehr über Leipzig«, das Ratschläge für aus wärtige Kommittenten enthält, sowie das Tittelsche Buch »Die Kontorarbeiten des Buchhändlers«, das vor allem eine recht ge schickte Zusammenstellung'buchhändlerischer Formulare bringt. Auch die vom Verein der Buchhändler zu Leipzig anläßlich der Bugra veröffentlichte Schrift von vr. Roth »Leipzig, der Mittel punkt des Buchhandels« könnte besonders wegen des in ihr enthaltenen wertvollen, in anregender, eigenartiger Weise ge botenen statistischen Anschauungsmaterials mit Erfolg verwendet werden. Als Ergänzung zu den unterrichtlichen Besprechungen könnte eines der bekannten Lehrbücher herangezogcn werden. Neben Paschke und Rath kämen vielleicht in Frage Starke-Sster« Witz, Wie ich den Buchhandel erlernte, Fischer, Grundzüge der Organisation des. deutschen Buchhandels, Prager, Der deutsche Buchhandel, die verschiedenen Uhlschen Schriften, wie Arbeiten des Verlegers, Arbeiten des Sortimenters usw. und schließlich Hobbing, Buchhändlerische Bcrufskunde. Daneben dielet ja auch das Börsenblatt stets Anregung und Belehrung. Um diese Buchhandelsbetriebslehre als Mittelpunkt müßten sich nun die übrigen Lehrfächer gruppieren, die vielfach nur eine Erweiterung einzelner ihrer Kapitel darstellen, so beispielsweise die B u ch g e w e r b e k u n d e. Zweifellos ist für jeden Buch händler eine die landläufigen, jedem gebildeten eigenen Begriffe vom Werden eines Buches überschreitende Kenntnis aller in Frage kommenden technischen Verfahren, also der Papierher stellung, des Schriftgusses, des Setzens und Drückens, der ver schiedenen Jllustrationstechnikcn und der Buchbinderei uner läßlich. Verlangt man doch von jedem Händler, daß er seine War« kennt, warum also nicht auch vom Buchhändler. Dies gilt in verstärktem Maße vom Verleger, der in der Lage sein muß, die täglich nötigen Anweisungen und Entscheidungen im Verkehr mit den graphischen Gelverben mit einiger Sachkenntnis zu tref fen. Hier hätte die Buchgewerbekunde einzusetzen, deren Ziel es natürlich nicht sein kann, die Schüler zu Fachleuten auszubil den. Unbedingt erforderlich ist das Vorhandensein von Anschau ungsmaterial Dabei braucht nicht gleich an kostbare Apparate und Modelle gedacht zu werden. Meist werden in der Nähe oder am Orte befindliche Papierfabriken und graphische Anstalten gern bereit sein, gegen mäßiges Entgelt, Wohl gar umsonst, pas sende Zusammenstellungen und Entwickelungsgänge zu liefern und auch gelegentliche Besichtigungen ihrer Betriebe zu gestatten. Das Lichtbild läßt sich ebenfalls mit Vorteil in den Dienst der Buchgewerbekunde stellen. Zum Nachlesen des Besprochenen eignen sich für die Hand des Schülers besonders Säuberlich, Buchgewerbliches Hilfsbuch, und Unger, Wie ein Buch entsteht. Weitergehendc Ansprüche werden befriedigt durch Unger, Die Herstellung von Büchern. Gleichfalls ergänzend neben die Buchhandelsbetriebslehre tritt der Unterricht in buchhändlerischer Buchführung, Nechts- kunde und Schriftverkehr. Der Buchführungsunterricht hat in den letzten Jahrzehnten völlig neu« Bohnen eingeschlagen. Früher war er eine Art von Schreibunterricht. Wer das vom Lehrer Diktierte oder an die Tafel Geschriebene am schönsten und saubersten nachmalte, bekam die beste Rote. Nun soll gewiß der Wert der äußeren Darstellung für die Buchhaltung in keiner Weise herabgesetzt werden, aber die Hauptsache beim Unterricht ist sie doch nicht. Vielmehr soll der Schüler durch ihn in erster Linie zu wirtschaftlichem Denken erzogen werden, er soll lernen, die Geschäftsvorgänge mit dem Auge des rechnenden, aus seinen Vorteil bedachten Geschäftsmannes zu betrachten. Es liegt mir fern, etwa die leidige Buchführungssrage anzuschneiden, die erst kürzlich wieder einmal in dem recht launigen und sehr beher zigenswerten Artikel von H. W. Schmidt, Der Deutsche Buchhan del im Auslände <Nr. 247/48) gestreift wurde. Daß dem Buch- 10 Händler, der gern und mit Recht die ideale Seite seines Berufs betont, etwas mehr kaufmännisch rechnender Geist nottut, ist eine Binsenwahrheit. Diesen zu vermitteln ist in erster Linie der Buchführungsunterricht berufen. Am besten beginnt man ihn nach meinen Erfahrungen mit ganz einfachen Übungen über die Führung eines Kassabuchs, die Eintragung der Rcchnungsge schäfte in die sogenannten Grundbücher, das Anstun in diesen bei Zahlung und Rückgabe oder das Übertragen auf die Konten und deren Abschluß. Das sind zunächst einmal die unentbehr lichen Grundlagen. Sie erläutern sich am geeignetsten an Bei spielen aus dem Sortimentsbuchhandel. Zweckmäßigerweisc schließt sich hieran die zusammenhängende Darstellung eines ein fachen, einmonatigen, ebenfalls dem Sortimente entnommenen Geschäftsgangs, der das Jneinandergreifen der einzelnen Buchungen und Bücher zeigt und Gelegenheit gibt, die Grund sätze der Inventur- und Vilanzaufstellung und deren Bedeutung für die Gewinncrmittlung zu erörtern. Dann wird man, wie derum an der Hand kurzer, sich planmäßig erweiternder Ge schäftsgänge, das Wesen der doppelten Buchführung, vor allem des Bücherabschlusses behandeln. Wen» dieser völlig sicher sitzt, können ein ausführlicher Geschäftsgang aus dem Verlagsbuch- handcl und Besprechungen über -die doppelte Buchführung des Sortimenters den Unterricht abschließen. Das Ziel desselben ist unter allen Umständen die Erreichung unbedingter Sicherheit im Einrichten, Führen und Abschließen einer vollständigen Buch haltung. Das läßt sich aber mit bloßen Schreibübungcn und einem notdürftigen Eindrillen gewisser Buchsührungsregeln nicht schaffen. Buchführungsunterricht muß in erster Linie Denkunter- richt sein. — Leider bietet die Literatur über die Buchhaltung im Buchhandel wenig für den Schulunterricht unmittelbar Brauch bares. Die sonst ganz guten, teilweise sogar vorzüglichen Lehr bücher von Kirsten, Markmann,Schönwandt in ihren verschiedenen Ausgaben genügen nicht. In der Schule braucht man vor allem Übungen und wieder Übungen. Die den Lehrbüchern meist zu grunde gelegten ausführlichen, ausgearbeiteten Lehrgänge sind für die Schüler ungeeignet, weil sie ihnen das Denken er sparen und außerdem meist jeder systematischen, vom Leichten zum Schweren fortschreitenden Anordnung entbehren. Dagegen werden sie mit Vorteil von all denen gebraucht werden, die sich schon in die Buchführung etwas hineingedacht haben, denn sie sind der Praxis entnommen und berücksichtigen deren Vielseitig keit. Deshalb soll ihr Studium neben oder besser nach dem Unterricht angelegentlich empfohlen sei». Auch der Unterricht in buch händlerischer Rechts kunde ist in erster Linie Denkunterricht. Sein Ziel ist zunächst einmal die Vermittlung der Rechtsanschauungen, auf denen unsere heutige Verkehrswirtschaft beruht. Der Schüler soll er fahren, daß dem freien Belieben des einzelnen Grenzen durch die Gesetze gezogen sind, die unbedingt geachtet werden müssen. Er soll als obersten Grundsatz die Unantastbarkeit getroffener Abmachungen erkennen. Dadurch wird sein Verantwortlichkeits- geflihl gestärkt, und er gewöhnt sich daran, die Folgen aus seinen Handlungen oder aus deren Unterlassung vorher zu bedenke» und vorsichtig zu handeln. Demgegenüber soll er auch das Ge fühl einer unbedingten Rechtssicherheit gewinnen, wenn er die Einrichtungen kennen lernt, die 'der Staat zur Durchführung des als gültig anerkannten Rechts getroffen hat. An tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen müßten zur Behandlung kommen -die wichtigsten Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Wechselordnung, einige ausgewähltc aus dem Bürgerlichen Ge setzbuch, der Konkursordmmg und der Zivilprozeßordnnng, vor allem aber das eigentliche Buchhandelsrecht, also das Preß-, Verlags- und Urheberrecht sowie das in der Verkehrs« und Ver kaufsordnung nicdergelegtc buchhändlerische Gewohnheitsrecht. An einer zusammenhängenden Darstellung der buchhändlcrischen Rechtskunde mangelt es leider. Dagegen gibt es recht brauch bare, auch für die Hand des Schülers geeignete Einzeldarstellun gen, so z. B. Strauß, Das Recht des Kaufmanns, Strauß, Das Recht des Handlungsgehilfen, Mothes, Das Recht an Schrift- und Kunstwerken, sämtlich aus der Sammlung Natur und Geistes welt. Im Unterrichte selbst wird man mit Tcxtansgaben der betreffenden Gesetze auskommen; sehr gut ist auch die billige, fast
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder