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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 3, 4.'Januar 1917. Hauptwert darauf gelegt werden, daß sie nicht fremden Einflüssen un terliegen, sondern stets »dem eigenen Empfinden unverfälschten Aus druck verleihen«. Mit der Erwähnung von Friedrichs d. Gr. Schrift »Uber die dentsche Literatur« streifte der Verfasser auch ein uns Buchhändlern näher liegendes Kunstgebiet. Vieles, was von ihm über die Ver hältnisse in der bildenden Kunst gesagt ist, mag auch für die Dichtung zutreffen, und es könnte wohl als eine lohnende Aufgabe (auch im Rahmen obiger Sammlung von Reden) erscheinen, die Werke der Weltliteratur in ähnlicher Weise auf ihren Gehalt germanischen We sens zu prüfen. Ich glaube, das Ergebnis wird ein ähnliches sein, und wir würden besser als sonst wissen, welche Kulturgüter wir auf diesem Gebiete zu verteidigen haben. kiseator. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. Aus 125 Jahre ehrenvollen Bestehens blickt am heu tigen Tage B a u m g ä r t n e r ' s Buchhandlung in Leipzig zurück, die in diesem langen Zeitraum sich vom Großvater auf den Enkel fortgeerbt hat und auf den Gebieten Architektur, Kunst und' >lunstgewerbe eine führende Nolle spielt. Wir behalten uns vor, in einer der nächsten Nummern ausführlicher auf den Werdegang der »)ubelfirma zurückzukommen, der wir schon heute unsere herzlichsten Glückwünsche zu ihrem Ehrentage aussprechen. hat alsdann seiner Sendung den mit Zulassungsvermerk versehenen Bestellschein beizufügen. Aus irgendwelchen Gründen nicht mitgcsandte Bücher sind vom Absender zu streichen. Am Bestimmungsort wird die Sendung auf ihre Übereinstimmung mit dem beigelegten Bestell schein von einer amtlichen Stelle geprüft und dem Besteller ausgefolgt. Nochmals wird auf die schon bestehende Bestimmung hingewiesen, daß alle Büchersendungen usw. mit dem amtlich vorgeschriebeueu Leit zettel beklebt werden müssen, der den Vermerk trügt: »Nach der Ver ordnung über die Presse des Oberbefehlshabers Ost zur Einfuhr in dessen Gebiet zugelassen«. Nur mit diesen Leitzetteln versehene Sen dungen werden von Post und Eisenbahn, ohne von der Grenzkontrolle aufgehalten zu werden, bis zum Bestimmungsort weitergeleitet. Durch diese Einrichtung werden sich trotz schärferer Kontrolle die Bestellun gen der Buchhändler schneller erledigen lassen. Als Druckschriften gelten nur literarische Erscheinungen, wie Broschüren, kurze Darstellungen in .Heftform, Flugblätter, Landkar ten, nicht aber Drucksachen, wie Kataloge, Geschäftspapiere, Ver lagsprospekte, Ziehungslisten und dgl. Drucksachen dürfen fortan den Leitzettel nicht tragen. Solche Sendungen werden von den P ost- ii b e r w a ch u n g s st e l l e n unmittelbar geprüft. Zu beziehen sind die Bestellscheine vom Buchprüfungsamt Ob. Ost-Zweigstelle, Feldpoststation 12», zum Preise von 15 Pfg. für 2 Stück, die Leitzettel von der Prüfungsstelle Leipzig des Buch prüfungs-Amts Ob. Ost, in Leipzig, Deutsche Bücherei, und zwar das Stück zum Preise von 5 Pfg. Stellenvermittlung im Buchhandel. — Die Allgemeine Vereini gung Deutscher Buchhandluugsgehilfen (Sitz Berlin) hat ein Rund schreiben au alle buchhändlerischen Vereine gerichtet, in dem vorge schlagen wird, eine Stellenvermittlung für den gesamten deutschen Buchhandel zu gründen. Diese Einrichtung soll auf paritätischer Grundlage aufgebaut werden, und zwar unter tätiger Mitwirkung sämtlicher buchhändlerischen Vereine. In allen .Hauptorten des deut schen Buchhandels sollen lokale Vereinigungen gebildet und in den Dienst dieser Vermittlung gestellt werden, dergestalt, daß die Krcis- und Ortsvereine sich mit den Vertretern der betreffenden Ortsgrup pen der Gehilfenverbäudc zu gemeinsamer Arbeit zusammcntuu. Als weitere Aufgaben dieser Arbeitsgemeinschaft zwischen Prinzipalen und Gehilfen werden die Frage der Bezahlung Kriegsbeschädigter und die Ausbildung des buchhändlerischen Nachwuchses bezeichnet. Den besonderen Verhältnissen des Buchhandels soll durch Schaffung einer Zentrale in Leipzig Rechnung getragen werden. Der Vorschlag einer gemeinsamen Stellenvermittlung ist von der Allgemeinen Vereinigung bereits im August 1914 gemacht und von uns im Bbl. 1914, Nr. 192 besprochen worden. Da die Gründe, die wir gegen die Errichtung einer neuen Stellenvermittlung im Buch handel erhoben, auch heute noch bestehen, so können wir auf diese Aus führungen verweisen. Die Frage der Bezahlung Kriegsbeschädigter wird kaum in befriedigender Weise von Vereinigungen gelöst werden können. Vielmehr wird hier den besonderen Verhältnissen von den unmittelbar Beteiligten Rechnung getragen werden müssen, wobei er wartet werden darf, daß der Buchhandel an sozialem Empfinden nicht hinter anderen Berufsständcn Zurückbleiben wirb. Ebensowenig be darf es u. E. einer besonderen Organisation zur Lösung der Frage der Ausbildung des buchhändlerischen Nachwuchses, da die Mitarbeit der Gehilfen immer willkommen sein wird, gleichviel von welcher Stelle sic ausgeht. Einfuhr von Büchern, Druckschriften und Ansichtskarten in Ob. Ost. — Mit dem 1. Januar 1917 treten im Gebiete Ob. Ost neue Bestimmungen über die Einfuhr von Büchern, Druckschriften und An sichtskarten in Kraft, um die aus militärischen Gründen erforderliche Überwachung der Bücher- usw. Einfuhr zu gewährleisten. Während bislang nur die naH dem 31. 12. 13 erschienenen Bücher politischen oder militärischen Inhalts und die für den Gebrauch in Schule und Kirche bestimmten Bücher genehmigungspflichtig waren, muß nach der neuen Verordnung für jede Bücher- usw. Sendung aus dem deutschen Reichsgebiete die Erlaubnis des Buchprüfungsamtes Ob. Ost herbeigcführt werden. Die Genehmigung zur Einfuhr in das Ob. Ost- Gebiet wird auch nach der neuen Verordnung ausschließlich den im Gebiete Ob. Ost ansässigen Bestellern erteilt, sodaß Anträge von rcichsdeutschen Verlegern zwecklos sind. Die in Ob. Ost ansässigen Besteller haben ab 1. 1. 17 nicht mehr A n t r a g listen, sondern Be stellscheine nach vorgeschriebcnem Muster einzureichen. Nach Prü fung werden diese Bestellscheine vom Buchprüfungsamt mit Zulassungs vermerk versehen und unmittelbar derjenigen Firma (Verleger bzw. Kommissionär) übersandt, die seitens des Bestellers für die Ab- scndung der Bücher in Frage kommt und von dem Besteller in dem Bestellschein aufzugeben ist. Der Versender Erhöhung der Amtsblatt-Druckgebührcn. — Infolge der Erhöhung der Druckkosten und der Papierpreise sind die der Staatskasse zur Last fallenden Kosten der Herstellung der Negierungs-Amtsblätter und der zugehörigen Öffentlichen Anzeiger nicht unerheblich gestiegen, ohne daß diesen Mehrausgaben eine entsprechende Mehreinnahme gegen übersteht. Zur Herbeiführung des Ausgleichs bestimmen wir hier durch, daß vom 1. Januar 1917 ab die Einrücknngsgebühren in die Amtsblätter und die zugehörigen Öffentlichen Anzeiger allgemein auf den Satz von 25 Pfg. für die zweigespaltcne Zeile erhöht werden. Berlin, den 15. Dezember 1916. Der Finanzminister. Der Minister des Innern. PersollalnachriLten. Artur Pappenhrim 1-. — Am 81. Dezember 1818 ist Prof. Artur Pappenheim in Berlin im Alter von 15 Jahren dem F-lecksiebcr er legen. Er hat sich besonders mit den Krankheiten des Blutes be schäftigt und seine Erfahrungen aus diesem Gebiete in dem groß an gelegten Werke .Die Zelle» der leukämischen Algelosc» nicdcrgelegt Zeit mehreren Jahren gab Pappenheim die »koUa liaowatoloZica< heraus. ^ Sprechfaul. DLcherbettel. Auch zu Anfang des Jahres ist uns wieder eine Anzahl Bettel briefe, in denen um unentgeltliche Überlassung von Büchern ersucht wird, zur Verfügung gestellt worden. Wir nehmen von dem Ab druck Abstand, denn so verschieden auch der Text ist, so bleiben Me lodie und Refrain doch immer dieselben. Nur möchten wir wie schon so oft, auch jetzt wieder darauf aufmerksam machen, daß wir das Publikum und ganz besonders jene Kreise, die durch Entgegenkommen Geschmack an der Bettelei gefunden haben, nie zur Wertschätzung von Büchern erziehen werden, wenn mir unsere Ware selbst nicht höher ein schätzen lernen. Das gilt vor allem Vereinen und Gesellschaften gegen über, die, meist unter gemeinnütziger Flagge segelnd, das Bedürfnis empfinden, ihre Mitglieder mit Lesestoff, am besten in Form einer Bibliothek zu versorgen. Es gilt aber auch gegenüber allen Privat personen, die sich auf diesem längst nicht mehr ungewöhnlichen Wege eine Bibliothek zusammenschnorren und dadurch der Mühe überhoben sind, sich auch nur ein Buch zu kaufen. Wird die Behandlung von Bettelbriefen nicht von Stimmungen und Erregungen des Herzens oder des Gemüts abhängig gemacht, sondern als Standes frage unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtheit des Buchhandels aufgefaßt, so werden zwar dadurch weniger Bücher verbreitet, dafür aber um so mehr gekauft werden. Gerade in der gegenwärtigen Zeit, in der sich erfreulicherweise das Interesse weiter Kreise dem Buche zuzuwenden beginnt, dürfen wir nicht selbst unsere Wure durch Ver schenken entwerten.
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