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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1850-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1850
- Sprache
- Deutsch
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1560 108 4) A. Wasserburg Wechselcecht nach dem fcanzös. Handelsge setzbuche zum Selbstunterrichte. Nach Leere als Leitfaden, mit „Anmerkungen," in wieweit französisches und deutsches Wcch- selrecht gleichlautend sind. Zweite vermehrte Auflage. In der Vorrede und dem Inhalte ist nicht mehr von Anmerkun gen über das Deutsche Wechsclrecht die Rede, sondern von einem An hänge des Deutschen Wechselrechts. Der erste Viertelbogen, Titel, Vorrede und Inhalt, sind auf weißes Maschinenpapier, Bogen 1 —11 nuf gelbliches, die letzten Isä Bogen wieder auf jenes weiße Papier, aber mit merklich stumpfern Lettern gedruckt. — Die Schaale ist wie bei 2) und 3). Das wird genug seyn, um zu beweisen, daß der Schein sehr stark dafür spricht, als habe Herr Wirth Sohn hier versucht, seinen Collegen und dem Publicum aufgewärmte alle Bücher für neue Auflagen zu verkaufen und sogar zwei seiner Autoren zu Mitschuldigen einer sol chen Täuschung gemacht. Ich focdre ihn auf, sich zurechtfer- tigen, werde auch fortfahren, meine Zweifel über die Wahrheit s. g. neuer Auflagen oder Ausgaben, die dem Sortimenter unverlangt über den Hals geschickt wer den, in diesen Blättern mitzutheilen, soweit es irgend meine Zeit erlaubt, und damilNiemand über Angriffe aus dem Dunkel der Namenlosigkeit klagen könne, mich allemal unterzeichnen. Fr. I. Frommann. Auö Breölau- 5. Dccember. Gestern und heute ist an sämmtliche hiesige Buchhandlungen der Befehl ergangen, keine Karlen des P reußischen Staats und seiner Provinzen, nach Oesterreich oder Rußland zu versenden. Frage. Die Folgen der Earlsbader Conferenz-Beschlüsse im Jahre 1819 für die gcsammte Deutsche Presse kennen wir! Welches werden die Folgen der Dresdner Conferenz-Beschlüsse im Jahre 1850 für die Presse seyn?! H. C- Conferenzcii. Die in den Karlsbader Confercnzen gefaßten und am 20. September 1819 in Frankfurt a. M- publicirten Beschlüsse sind all bekannt. Sic sollten nur fünf Jahre in Kraft bleiben, sind aber spä ter auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Die periodische Presse und mit ihr die Presse im Allgemeinen, wurden unter die Banden vor beugender Maßregeln geschlagen, deren Auslegung im Sinne der Cen- sur, dcmDeutschen Volke langeZeit dasunschätzbare Gut einer freien Presse entzog. Was darf nun eben diese Presse und der ganze Buchhandel, nach bekannten Vorgängen und Verboten, so wie Vorlagen wie der Sächsische Preßgesetzentwurf, hoffen und erwarten von anderen Con se ren zen, die in Aussicht stehen? Wir sind gewiß nicht Diejenigen, die einer Preßfrech h eit das Wort reden wollen. Wir haben solche Vorkommnisse stets nur beklagt und sind die Ersten, die, hätten sie ein Votum abzugeben, für solche Gesetze stimmen würden, die dem Mißbrauche der Presse steuerten. Aber Alles hat seine Grenzen. Man muß, um uns eines alten Sprüch- wortes zu bedienen „nicht das Kind mit dem Bade ausgießen," d. h. man sollte Einzelner wegen, nicht der Gesammtheit des Deutschen Vol kes, die freie Aeußerung ihrer Meinung, ihrer Ansichten, ihrer Wünsche verkümmern, und so die freie Presse zur Illusion machen, sie nur dem Namen, nicht aber der That nach, bestehen lassen. Man werfe einen Blick auf England und Belgien, diese von Regierung und Volk oft citirten und oft gerühmten, auf die so oft hingewiesenen politischen M usterstaalen; — wird man uns läugnen können, daß dort neben positiven Preßgesetzen volle Preßfreiheit besteht? Sollten wir Deutsche minder reif hierzu seyn? Ist es eine politische Erbsünde, die gleich einem Alp auf uns drückt, welche uns hindert, dies höchste Gut eines freien Menschen zu genießen? Doch genug, — die nächste Zukunft wird uns zeigen, ob unsere Befürchtungen gegründet sind, — möchten wir uns getäuscht haben! 39. März 1849. Grundrechte der Ocstcrrcichischen Monarchie- §. 5. „Jedermann hat das Recht, durch Wort. Schrift, Druck oder bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Presse darf nicht unter Censur gestellt werden. Gegen den Miß brauch der Presse wird ein Rcpressivgcsetz erlassen." Deccmbjcr 1830. Wenn man in das Wiener Mauthgebäudc geht, kann man das Bücherrevisionsamt der vormärzlichcn Zeit, in seiner vollen u. offe nen Thätigkcit erblicken, ja sogar die alten Gesichter der Angestellten bis zu den Hausknechten herunter; hier wird jeder nach Wien bestimmte Bücherballcn, aus der Provinz oder dem Auslande, Veralten liebevollen Amtshandlung und Pflege unterzogen. Irgend ein guter Freund des Ministeriums wollte die Sache ungeschickt durch die Nachricht vertuschen: die Revision sey eine zollamtliche, behufs der etwa stempel- pflichtigen Druckwerke. Aber es sind die allbckanten Ce nsu rgesichter, nicht die Finanzwächter, die da Amt handeln, und es werden nicht blos die Bücher vorcnthaltcn, die etwa wirklich verboten sind, sondern auch die, deren Verbot erst beabsichtigt werden könnte. Mi sc eile n. Das Bulletin de Paris kündigt das baldige Erscheinen der Me moiren der Lola Monte; in folgender lockender Weise an: Die Gräfin Landsseld wird im Laufe Decembers ihre aus vier Bänden in Octav bestehenden Memoiren erscheinen lassen. Dieselben, von der ge übten Feder eines Mannes durchgesehen und corrigirt, der in der Diplomatie unter der letzten Monarchie eine Rolle gespielt hat, sind der Art, um die öffentliche Neugierde im höchsten Grade zu erregen. Dieses Werk soll zu gleicher Zeit in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch,veröffentlicht werden- Diezwei Bände über de , Bayeri schen Hof werden enthalten: die dramatische Erzählung der politischen Begebenheiten, die München zum Schauplatz hatten und unter den Augen und dem Einfluß der Verfasserin zur Vollendung kamen; die vertraulichen Urtheile des Königs von Bayern über alle Souveraine Europa's und die großen politischen Personen des Tages; ferner die unedirten Gedichte des künstlerischen Königs, so wie dessen Briefe an die Gräfin, die voll der piquantesten und originellsten Anekdoten seyn sollen. Guizot hat seine beiden Schriften über Monk und Washington mit neuen Vorreden ausgestaltet, worin er sich natürlich über die Frage, ob Monarchie oder Republik jn Frankreich, ausläßt, ohne indcß etwas beizubringen, was sich nicht jeder selbst sagen kann. „Wählt eine Re publik,— ruft er den Franzosen zu, die doch 1848 schon gewählt ha ben — wenn sie euch möglich scheint, oder eine Monarchie, wenn ihr es dahin bringt, euch zu verständigen. Aber um die Republik zu grün den, müßt ihr einen Washington haben, um die Monarchie zu befesti gen, bedürft ihr eines Monk." Der Saphir'sche humoristische Volkskalender (Wien 1851 — und in Brünn gedruckt), ist nun auch in Prag und den drei Böhmi schen Festungen verboten worden.
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