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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1850
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- Erscheinungsdatum
- 06.12.1850
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- Deutsch
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1534 U/ ' s^k 107 Ebenso der Antrag Nro. 8 (Aufhebung der Partiepreise). Die Versammlung schritt nun zur Diskussion der auf der vori gen General-Versammlung unerledigt gebliebenen Anträge. Zwei derselben wurden vom Antragsteller wegen veränderter Sachlage zurückgezogen. Die dritte Angelegenheit, betreffend eine Verletzung des §. 32 (wonach dem Sortimentshändler von allen buchhändlerischen Artikeln mindestens lOsth gewährt werden sollen), führt, nachdem der Vor sitzende den historischen Verlauf der Sache mitgetheilt, den Antrag herbei, daß dem Betreffenden aufgegebcn werde, den Mitgliedern des Vereins den Minimal-Rabatt von lOsth zu gewähren, oder die in §. 47 angedrohte Ausschließung zu gewärtigen. Dieser Antrag wurde mit der Modifikation zum Beschluß erhoben, daß die Ausschließung erst nach fruchtloser vorheriger Aufforderung und den statutmäßig vorausgehenden Ordnungsstrafen (§§. 45 und 46 der Statuten) am 1. Januar 1851 stattfinden solle. Ein anderer Antrag, wonach Gesangbücher nicht in den Bereich des buchhändlerischen Betriebes und daher auch nicht unter den §. 32 begriffenen Artikeln anzusehen, wurde abgelehnt. Ein Mitglied des Vereins suchte nun dem Kalender-Verlage die jenige Ausnahme zu vindiciren, wonach er ebenfalls dem Bereiche des §. 32 entzogen würde. Die Versammlung entschied sich dahin, daß sie dies nur bei solchen Kalendern anerkennte, deren innere und äu ßere Ausstattung kein besonderes Verlagsrecht begründete und verwies alle anderen Kalender in die Kategorie buchhändlerischer und damit unter §. 32 fallender Artikel. Die von Herrn I. W. Spaarm ann in Meurs beantragte Aufnahme in den Verein wurde von der Versammlung genehmigt. Ein Gleiches von einer andern rheinischen Firma gestelltes Gesuch je doch, wegen einer gegen dieselbe schwebenden Nachdrucksklage, bis zur Entscheidung derselben, vorläufig abgelehnt. Die nunmehr erfolgende Wahl zweier Vorstandsmitglieder an die Stelle der statutenmäßig ausscheidenden Herren Deiters in Mün ster und C. Bädeker in Eoblenz ergab, nachdem Herr Bäde- ker vor der Wahl erklärt hatte, daß er eine Wiedererwählung ableh nen müsse, das Resultat, daß die Wahl auf Deiters in Münster und Klasing in Bielefeld siel. Nachdem dann noch als Ort der nächsten Versammlung Bonn gewählt worden war, wurden die Berathungen um 3'/z Uhr Nachmit tags geschlossen. Der Vorstand des Ilhcinisch-Wcstphälischen Krcisvcrcins. L. Bachem. J.H. Deiters. A. Klasing. Pet. Schmitz. E. Theissing. Die direkte Eisenbahnverbindung zwischen Köln und Leipzig hat dem Commissionsplatze Frankfurt die niederrheinischen Handlungen zum größten Theil entfremdet und dieselben veranlaßt, ihren buchhändlerischen Verkehr nach und nach fast ausschließlich über Leipzig zu regeln. Die einzigen Vorlheile, welche unsere Niederrheinischen College« durch diesen Geschäftsweg erlangt haben, sind: 1) Vermeidung der süddeutschen Portobcrcchnung. 2) Conformilät im Rechnungswesen durch den allgemeinen Abrech- ^ nungsplatz Leipzig. Dagegen erweis'r ein Blick auf die Karte das große Mißvcrhältniß einer Handelsverbindung von Süddeutschland und der Schweiz mit dem Niederrhein und Westphalen über Leipzig, und die durch einen so be deutenden Umweg für beide Theile entstehenden Nachthnle an Zeit und Fracht. Die Eröffnung der großen Würtembcrger Staatsbahn und die neuer dings eingetretene wesentliche Herabsetzung der Taxischen Postportolarife haben dieses Mißverhältniß nur noch schroffer hcrausgestellt, und wird das selbe immer fühlbarer hervortretcn, je mehr die noch im Bau begriffenen süddeutschen Eisenbahnen dem Verkehr übergeben werden. Es wird nunmehr unsere Aufgabe sepn, zu zeigen, auf welche Art unsere Rheinisch-Westphälischen College« ihren Verkehr wiederum über Frank furt regeln und den unnatürlichen Umweg vermeiden können, ohne die oben angedeuteten Bortheile sich deshalb entgehen zu lassen. Zu diesem Bebufe haben wir zunächst umstehend eine vergleichende Tabelle über: a) Rheinisch-Westphälische Frachten nach Leipzig. „ „ „ „ Frankfurt. b) Süddeutsche und Schweizerische Frachten von Leipzig. „ „ ,, ,, ,, Frankfurt, von einigen Hauptplätzen aufgestellt. Diese Uebersicht liefert das kaum überraschende Resultat, baß fast sämmtliche oben dezcichnete Routen über Frankfurt um mehr als die Hälfte billiger, wie über Leipzig zu stehen kommen. I. B.: Fracht von Köln nach Leipzig . . „ „ Leipzig nach Basel. . Fracht von Köln nach Frankfurt* „ „ Frankfurt nach Basel . fl- 2,,^ Fracht von Elberfeld nach Leipzig „ „ Leipzig nach Stuttgart Frankfurt nach Stuttgart „ Leipzig nach München . von Düsseldorf nach Frankfurt „ Frankfurt nach München fl. -„32 2„- fl. 2„24 4 ' fl. 1..- " 0,45 fl. 2„ - 5„ 20 fl. —„ 3„ 15 fl. 6„ 6 fl. 2„ 32 fl. 6„ 24 fl. 2„ 45 fl- 2« fl- 50 * Nur während der kurzen Zeit des Eisgangs auf dem Rheine treten die höheren Frachten per Achse ein, die jedoch im Verhältniß zum Iah resverkehr kaum in Anschlag zu bringen sind; die Lieferzeiten stellen sich natürlich in gleichem Maßstabe wie die Frachten günstiger über Frank furt, wie über Leipzig. Kein denkender Geschäftsmann wird nach solchen eklatanten Zahlenver- hältnissen leugnen können, daß der nunmehr noch bestehende Verkehrsweg Süddeutschlands und der Schweiz mit Rheinland und Westphalen vom kaufmännischen Standpunkte nicht zu rechtfertigen ist, und wird um so mehr unseren nachfolgenden Vorschlägen zu einer praktischen Abänderung ein unparteiisches Gehör schenken! — Demnach erlauben wir uns, in Er wägung der oben angegebenen Verhältnisse unsere Rkcinisch-Westphälischen College» hiermit aufzufordern, ihren Verkehr mit Süddeulschland und der Schweiz wiederum über Frankfurt zu dirigiren, und zwar in folgender Weise: 1) Die Rheinisch-Westphälischen Verleger machen ihre Sendungen nach Süddeutschland und der Schweiz franco Frankfurt und beauftragen ihre süddeutschen Geschäftsfreunde, die Remittenden ebenfalls franco Frankfurt zu senden. 2) Die Rheinisch-Westphälischen Sortimenter fordern ihre süddeut schen und Schweizerischen College» resp. Verleger auf, ihre Sendungen franco Frankfurt zu machen und werden die Remittenden gleichfalls franco Frankfurt ihnen zugehen lassen. 3) Die Frankfurter Commissionäre verpflichten sich, diese Sendungen gegen nur I Lr. Trägerlohn per Paket (Couvcrte ausgenommen) zu erpe- diren, wie dies seit Jahren mit Sendungen von I. Perthes, Dieterich rc- geschieht. 4) Die Abrechnung kann unbeschadet dieser veränderten Speditionsver hältnisse in bisheriger Weise geführt werden. Bei der unter I und 2 vorgeschlagenen Versendungsweise ist, laut an gefügter Tabelle, der Gewinn an Zeit und Fracht für beide Theile zu bedeutend, um nicht überzeugend in die Augen zu springen; wir verweisen deshalb wiederholt auf die angegebenen Beispiele. Da nun ferner durch 3 und 4 unser» Rheinisch-Westphälischen Colle ge« die einzigen Vortheile des Verkehrs über Leipzig vollkommen gewahrt sind, so glauben wir, den Eingangs versprochenen Beweis vollständig ge führt zu haben. Der Verkehr zwischen Rheinland, Westphalen und Frankfurt würde zudem nach unserem Vorschläge ein sehr einfacher sevn, da er auf ein rei nes Frankir-System basirl wäre; der Verkehr zwischen Süddeutschland und Frankfurt wird dagegen zunächst für die Frankfurter Commissionäre etwas complicirter werden und große Aufmerksamkeit erfordern, da der Inhalt der
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