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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1850
- Strukturtyp
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- 1850-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1850
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- Deutsch
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1513 1850.^ Gemeinden und vom Staate seither mit bedeutenden Opfern erstrebt wurde, — auf lange Zeit zu Grunde richten, außer Landes treiben muß. Jndeß, die Würfel sind noch nicht gefallen, und wir haben noch Zeit, den empfindlichen Streich, der hiermit dem gesummten Buchhandel droht, einigermaßen zu pariren, indem wir im Voraus uns über die Mittel und Wege gegen eine solche Eventualität verstän digen- Dies hat schon in Nr. 45 der süddeutschen Buchhändler- Zeitung einer der bedeutendsten Verleger Süddeutschlands in dem Aufsatz: „Wünsche bei Verlegung des Deutschen buchhändlerischen Commissionsverkehrs," beantragt, und dabei Gotha als künftigen Stapelplatz des Eommissionswesens bezeichnet. Mit dieser Wahl, ist sie eine ernstgemeinte, können wir uns nicht befreunden. Das kleine Herzogthum, eingekeilt zwischen Preußen und den beiden König reichen Sachsen und Bayern, diesen treuen Genossen der Oester- reichischen Politik, welche fast unzweifelhaft in Sachsen den Streich gegen die freie Presse geführt hat, ist unmöglich stark genug, um in dem gefürchteten und drohenden Kampfe der beiden Deutschen Großmächte, auf die Dauer eine Neutralität zu behaupten, oder den Insinuationen von der einen oder anderen Seite gegenüber, ein Hort der freien Presse zu bleiben- Lieber würden wir Halle Vorschlägen, nicht obgleich, sondern weil es Preußisch ist, — weil wir von der geistigen und sittlichen Stufe, auf welcher die Bevölkerung Preußens im Allgemeinen steht, unendlich mehr erwarten dürfen als von Bayern und seinem Cabinet, wenn Nürnberg gewählt würde, — weil wir gerade unter den obwaltenden Aussichten auf eine noch schärfere Tren nung von Süd- und Norddeutschland, in welcher nothwendig auch die confessionellen Sympathieen und Antipathieen von Neuem ein erheb liches Moment erhalten werden, um jeden Preis einer noch schneiden deren Scheidung des Buchhändler-Verkehrs in Süd und Nord Vor beugen möchten. Wenn der Verfasser des bezüglichen Aufsatzes in Nr. 45 mit vollem Recht den Leipziger College», gegen deren ganze Existenz die ser Streich theilweise geführt wird, alle mögliche billige Rücksicht und Schonung gewahrt wissen will, um ihnen die Lostrennung von der heimathlichen Scholle, welche stets mit dem erheblichsten Verluste an „Wurzelfasecn" verbunden ist, zu erleichtern, ihnen eine allmälige Uebersievlung zu ermöglichen, — so dürfen wir füglich behaupten, daß diesen Rücksichten bei der Wahl von Halle am meisten Rech nung getragen würde. Die Verlegung der Comptoirs und Lager wäre mit geringen Kosten und größter Raschheit mittels der Eisenhahn zu erzielen, und der Commissionair bliebe durch diese mit dem heimath lichen Herde und seiner Familie in so leichter und steter Berührung, daß ec mit verhältnißmäßig geringen, vielleicht nur seiner Behaglichkeit auferlegten Opfern, die Ucbersiedlung anbahnen könnte. Als ein wei teres günstiges Moment für Halle spräche: der Sitz einer der ältesten und besten Universitäten daselbst, die Lage als eine Art Knotenpunkt für verschiedene Eisenbahnen, die Gewecbethätigkeit, die Menge vor handener Räumlichkeiten, die kurze Entfernung von Leipzig, die weder in den Frachtsätzen noch in den Münzverhällnissen und dem Geldverkehr, noch in irgend einer andern Weise für die mit Leipzig in Verbindung stehenden Buchhandlungen eine erhebliche Veränderung Hervorrufen würde. Auch wir beantragen, wie der Herr Verfasser des Aufsatzes in Nr. 45, daß dieser Gegenstand so rasch als möglich von den Local- und Kreis-Vereinen in Erwägung gezogen, daß das Ergebniß der Be rathung bekannt gemacht, daß endlich in aller Schnelle eine von den größeren Vereinen im Buchhandel zu erwählende Commission bestellt werde, um die geeigneten Maßregeln vorzukehren! Halte ja Niemand dieses Ereigniß für leichtfertig, die Vorkeh rungen nicht für dringend! Der Augenblick ist ein sehr entscheidender für den Buchhandel; angesichts der noch immer drohenden Kriegs- schrecken, nach den kaum überstandenen Heimsuchungen der jüngst verflossenen Jahre, können wir des Brennpunktes, der Centralisation des buchhändlerischen Verkehrs nicht entbehren, und ein Aufgeben des selben, wenn auch nur für kurze Zeit, würde uns die Haltlosigkeit, die sehr lose Verknüpfung, ja die Auflösung des Französischen Buchhan dels bescheeren. Nur innere Gliederung unseres Standes und seiner Angehörigen und gemeinsame Verfolgung unserer Geschäftszwecke, Einigkeit, Einigung, können uns den Bau erhalten, den unsere Väter mit Opfern gegründet haben, und der, wie baufällig und der Aus besserung bedürftig auch immer, doch noch ein wohnlich Haus ist, das wir bei ruhigeren Zeiten stützen, renoviren und verschönern können, — ein Haus, das wir trotz all seiner Fehler, doch noch wie eine liebe Hei- math mit aller Macht der Gewohnheit und Dankbarkeit für seirher gespendetes Obdach lieben müssen! — AuS Baden. 24. November. Eins der in das Staatsleben tief eingreifendsten Gesetze, das Preßgesetz, hat die verflossene Woche die ll. Kammer beschäftigt und ihre Sanction mit verschiedenen nicht unerheblichen Abänderun gen des Regierungsentwurfs erhalten. Baden ist das Land, welches bekanntlich zuerst in Deutschland sich aus den Banden der Censur los gerungen und im Jahre 163b die Preßfreiheit erkämpft hat. Sie war jedoch von kurzer Dauer; das Gesetz ward nach den Dictaten des Bundestags wieder zum Censucwerk verstümmelt, bis die Bewegung des Jahres 1848 die Bande wieder sprengte und sofort in der unge bundensten Preßfreiheit die Leidenschaften sich geltend machten, welche die Revolution an die Stelle der angebahnlen friedlichen Entwickelung des constitutionellen Systems setzte. Das Gesetz, wie es nun aus den Berathungen der I>. Kammer hervorging und wol im Wesent lichen auch von der I. Kammer die Sanction erhallen wird, ist daher die Frucht der mannichfaltigsten, zum Theil sehr bitter» Erfahrungen, und dürfte darum die Aufmerksamkeit in den weitern Kreisen des Deutschen Vaterlandes um so mehr anzuspcechen geeignet seyn, als die unparteiische Prüfung ihm die Anerkennung nicht wird versagen kön nen, daß man dabei nicht, wie Dies anderwärts mitunter geschehen ist, von leidenschaftlicher Erbitterung geleitet, auf das entgegengese^te Extrem übersprang und das natürliche Recht des freien Staatsbürgers auf Mittheilung seiner Gedanken zu unterdrücken, oder in ungebür- licher Weise zu beschränken bemüht ist. Die im Gesetz von 1831 ge währte Preßfreiheit mit Beseitigung der Censur ist beibehalten, aber zugleich mit den nöthigen Garantien umgeben worden, die vor dem Mißbrauch zu schützen geeignet sind; an diesen hat es früher gefehlt. Wir wollen und können hier nur die Hauptmomente hervorheben und müssen es Denjenigen, welche sich für den nähern Inhalt interessiren, überlassen, von solchem durch das demnächst erscheinende Gesetz sich Kennlniß zu verschaffen. Keine Druckschrift darf im Großherzogthum gedruckt oder verbreitet werden, welcher nicht, mit oder ohne Nen nung des Verfassers, der Name des Verlegers oder Druckers, ferner die Angabe des Orts und die übliche Bezeichnung der Zeit des Druckes beigesetzt ist. Vertrauliche Mittheilungen sind hiervon ausgenommen. Jedem Hefte einer Zeitschrift und jedem Blatte einer Zeitung muß außerdem der Name des verantwortlichen Redacteurs beigesetzt seyn. (§. 3.) Alles im Gesetz Verordnet« gilt auch von allen durch mechani sche oder chemische Mittel vervielfältigten andern Schriften oder Bild werken. (§. 2.) Jeder Badische Staatsbürger, der das 30. Jahr zurückgelegt und im Lande seinen ständigen Wohnsitz hat, ist ohne Nachsuchung einer Concession berechtigt, eine Zeitschrift oder Zeitung herauszugeben. (§. 4.) Die Ausnahmen bezüglich auf Solche, welche wegen Mißbrauchs oder wegen anderer Verbrechen bestraft worden sind, setzt der §. 5 fest. Der Redacteur muß bei Blättern, die mehr als drei mal in der Woche erscheinen, 4000, sonst 2000 Fl. als Cau- rion hinterlegen; aus dieser werden die Kosten, Geldstrafen und Ent-
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