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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1896
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-08
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179, 4. August 1896. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 4675 deckten griechischen Fragmente, die Mr. Jcsse Haworth der Biblio- lhck schenkte, und ferner die Schenkungen des Mr. Thomas Hallam, der seine großartige, auf englische Dialekte Bezug habende Samm lung von Handschriften der Bibliothek hinterließ. Die Zahl der gekauften Handschriften beträgt 62. Hierfür wurden 428 Pfund Sterling ausgegeben, während der Ankauf der gedruckten Bücher 1431 Pfund Sterling erforderte. Personalnachrichten. Jubiläum. — Zum ersten Male seit ihrem Bestehen konnte die Geschäftsstelle des Börsenvcreins in Leipzig am 1. August ein Jubelfest feiern. An diesem Tage hatte Herr Richard Köhler, der Redakteur des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels, das fünfundzwanzigste Jahr seiner Thätigkeit am Adreßbuchs vollendet (vgl. Nr. >77 d. Bl.). Am Morgen des Jubeltages versammelte sich das gesamte Personal der Geschäftsstelle unter Führung des Geschäftsführers, Herrn G. Thomälen, um den Jubilar, ihn beglückwünschend, zu begrüßen. Mit herzlichen, tiefempfundenen Worten feierte Herr Thomälen den treuen Mitarbeiter und überbrachte ihm im Auf träge des Vorstandes des Börsenvcreins dessen Glückwünsche und eine vom Vorstande beschlossene Ehrengabe; außerdem beschenkte ihn der Vorstand mit einer Gehaltserhöhung. Auch die Kollegen des von allen hochgeschätzten und besonders seiner Bescheiden heit und immer gleichen Freundlichkeit wegen beliebten Jubilars stisteten ihm ein Erinnerungszeichen an seinen Ehrentag. Ihnen schloß sich die Redaktion des Börsenblattes in gleicher Weise an. Herr Hermann Schulz, der frühere Chef des Gefeierten, und Herr Hans Kreyßing, der Drucker des Adreßbuches, sandten aus den Sommerfrischen ihre Glückwünsche, und noch mancher Freund und Berufskollege folgte diesen Gratulanten. Ueberaus zahlreich waren die schriftlichen Beglückwünschungen, die von nah und fern cinliefen, so daß es dem freudig und tief bewegten Jubilar unmög lich ist, sie alle zu beantworten, wie er es mit seiner bekannten Gewissenhaftigkeit wohl thun möchte. Der Abend versammelte die Mitglieder der Geschäftsstelle des Börsenvcreins und die der Redaktion des Börsenblattes in einer Nische des Gutenbergkellers um den Jubilar, und dort klang die Feier harmonisch aus, getragen von einem echt kollegialischen Geiste. — Glück auf zu neuen fünfundzwanzig Jahren I — ko. SprechsaaL. Herausnehmen der Beilagen aus Zeitschriften. (Vgl. Börsenblatt 162, 169, 173, 174, 175, 177, ,78.) XI. Herr Opitz Nachfolger dürste trotz aller seiner Entgegnungen doch im Unrecht bleiben, da er nicht bestreiten kann, daß eine Zei tung, für einen seiner Abonnenten bezogen und diesem berechnet, niit ihrem vollen Inhalte (und dazu gehören auch sämtliche Bei lagen) Eigentum des Bestellers wird. Jeder Abonnent könnte sicher gegen ein Entfernen von Beilagen, als einen unberechtigten Ein griff in sein Eigentum, mit Erfolg klagen. Diesen Kardinalpunkt für sich als Sortimenter läßt Herr Opitz Nachfolger vollständig außer Augen. Und doch ist dies die Haupt sache Das einzige Recht, das Herrn Opitz Nachfolger zusteht, ist die Ablehnung von Bestellungen auf Zeitschriften. Denn daß In serate, zumal größere, ganze Seiten füllende, weniger gefährlich sein sollten, — diese auf so schwachen Füßen stehende Behauptung des Herrn Opitz Nachfolger beweist nur, daß er anscheinend Gegner jeder Reklame ist und somit den bedeutenden Wert derselben nicht verstehen will. Jeder Zeitschriften - Verleger, der sich selbst vor Schaden bewahren will, wird in Zukunft gewiß gern die Kundschaft einer solchen Firma entbehren. Schließlich frage ich Herrn Opitz Nachfolger, wie er sich eigent lich den finanziellen Plan einer Zeitschrift denkt, die Inserate und Beilagen nicht aufnimmt? Was würden Zeitungen, wie unsere Jllustrirte Zeitung, Fliegende Blätter re. für Abonnements berechnen müssen, wenn sie gegenüber den außerordentlichen Ausgaben für Honorar, Zeichnungen, Holzschnitte, Galvanos re nicht ein Aequi valent an Jnseraten-Einnahmcn hätten? Diese Zeitungen würden einen so hohen Abonnementspreis ansetzen müssen, um auf die Kosten zu kommen, daß Abonnenten dafür nur in allergeringster Anzahl zu finden wären. ?. in vr. XII. Betreffs der Herausnahme von Beilagen aus den von den Abonnenten bestellten Zeitschriften dürfte weder die Ansicht des Herrn Opitz Nachf. noch die in Nr. 177 dieses Blattes aus gesprochene Ansicht der Gegner völlig einwandfrei sein. Gewiß ist jeder Besteller einer Zeitschrift berechtigt, diese vom Sortimenter vollständig zu verlangen, d. h. mit allen dazu gehörigen Beilagen, aber doch nur denjenigen Beilagen, die einen wirklichen Bestandteil der Zeitschrift bilden und als solche kenntlich sind. Wenn aber ein Verleger noch nebenbei ein Geschäft daraus macht, Prospekte re. anderer Firmen durch Einlegen in seine Zeitschrift gegen besondere Gebühr zu verbreiten, so kann dies den Sorti menter wohl niemals verpflichten, derartige nicht zur Zeitschriit gehörige Beilagen unentgeltlich zu verbreiten. Dieser Ansicht ent sprechend verfährt meines Wissens auch die Postbehörde mit den politischen Zeitungen. L. 1-. -Zu bekannt wohlfeilen Preisen!« Eine der ältesten und renommiertesten Sortimentsbuchhandzr lungcn bedient sich in ihren in neuerer Zeit in allen mög lichen Zeitungen und sonstigen Anzeigcgclegcnhciten (Stadlbahn wagen) zu findenden Reklamen einer Wendung, die geeignet erschein!, den gesamten Buchhandel in den Augen des Publikums zu dis kreditieren. Die Worte -Zu bekannt ivoh lfei len Preisen -, die in den Anzeigen besonders hervortretcn, müssen bei dem Leser die Meinung erwecken, daß man Bücher, ebenso wie jede andere Ware, teuer und billig, also auch gut und schlecht kaufen kann. Die Thatsachc, daß cs im Buchhandel im allgemeinen für jedes Buch nur einen (sit vsvis, vsrbol) -Fabrikanten- giebt, und von diesem, nicht von: Händler, der Verkaufspreis dafür festgesetzt ivird, ist beim Publikum durchaus nicht allgemein bekannt. Gerade jetzt, wo so viel über den Begriff -Unlauterer Wettbewerb» gestritten ivird, regt eine derartige Reklame zum Nachdenken an, und deshalb sollte man deren Wortlaut ganz besonders sorgfältig abwägcii. 6b. U. 8. Anfrage an die Herren Antiquare. Am 16. Juni lieferte ich laut vorheriger Offerte ein im Buch handel sehr seltenes Werk. Am 31. Juli werden von mir defekte Bogen reklamiert. Bin ich nach so langer Zeit noch dazu ver pflichtet? Ich muß noch hinzufügen, daß ich selbst das Werk als komplett gekauft habe, außerdem aber, daß cs mir fast unmöglich sein wird, diese Defekte zu besorgen. 6. k. H. Anzeigeblatt. Gerichtliche Lekanntmachungen. Bekannntmachung. Konkursverfahren. Das Kgl. Amtsgericht Speyer hat heute, des Vormittags 11 Uhr, über das Vermögen des Hans Tremel, Buchhändler in Speyer, den Konkurs eröffnet und den Geschästs- agenten Karl Heisel dahier zum Konkurs verwalter ernannt. Offener Arrest mitAnzeigc- frist bis 20. August 1896, Ende der Anmelde frist: 30. September 1896. Termin zur Wahl Drelundsechzlgslcr Jahrgang. eines etwaigen anderen Verwalters, zur Be schlußfassung über die Bestellung eines Gläubigcrausschusses und cintretendcn Falles über die in H 120 der K.-O. bezcichnetcn Gegenstände: Samstag de» 22. August 1896, vormittags 9 Uhr, sowie Prüfungstermin: Samstag den 24. Oktober 1896, vor mittags 9 Uhr, je im Sitzungssaal,: des Kgl. Amtsgerichts dahier. Speyer den 30. Juli 1896. Kgl. Slmtsgcrichtsschreiberci (Unterschrift), K. Sekretär. s33666s Hierdurch die ergebene Mitteilung, daß ich mit dem verehrt. Musikhandel in direkte Verbindung getreten bin. Meine Vertretung habe ich Herrn Johann Andrö in Leipzig übertragen. Coburg, 1. August 1896. Gg. Hofmaun. 636
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