Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18590701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185907013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18590701
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-01
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ich erklärte, daß ich die Rcchlmäßigkeit des gegen mich erho benen Anspruches nicht anerkennen könnte. Allerdings sei die Summe, um welche cs sich handele, eine sehr geringfügige. Wenn ich mich dennoch weigere, den streitigen Betrag zu zahlen, so seien cs einzig und allein die sich an mein Willfahren möglicherweise knüpfenden Eonsequenzcn, welche mich nicht geneigt machten, dem Verlangen des Hrn. Gerstäcker zu entsprechen; denn dasselbe, wel ches ich des lieben Friedens halber Hrn. Gerstäcker zugestanden, müßte ich dann auch einem jeden andern Mitarbeiter an dem Blatte gewähren, dem es cinsielc, ein Ansinnen a ls Gerstäcker an mich zu stellen. Sodann führte ich mehrere Fälle an, wo Verleger ähnlicher Zeitschriften aus ähnlichen oder andern Gründen ihre Blätter: in Schlesien Silesia, in Rcußcnland Ruthe nia u. s. w. genannt hätten, ohne daß jemals ihren Mitarbeitern eingefallen sei, sich das Honorar vom Verleger so oftmals zahlen zu lassen, als dieser Aus gaben des Hauptblaltcs veranstaltet. Ich führte an, daß das Gesetz es nicht verhindere, auch meiner Zeitschrift in ähnlicher Weise den Charakter einer Provinzial-Zeit- schrift aufzudrückcn und sie in Sachsen als „Novellen-Zeitung", in Preußen als „Deutsche Familienblätlcc", am Rhein als „Rhenania" zu vertreiben; ich meinte ferner, daß, wenn der Kläger auch seine Artikel angeblich nur der Novellen-Zeitung verkauft habe, cs sich doch Nachweisen laste, daßNovellen-Zeitung und Sami- licnblättcr ganz eins seien, indem beide von einem und demselben Satze und nicht etwa zu verschiedenen Zeiten, sondern daß die Auflage hintereinander ge druckt worden. Dies betonte ich als nachweisbares Merkmal eines Bl al tes unter vcrscbiedcncn Titeln, zu welchem Behelfe ich eben nur in Anbetracht der neuen preuß. Stempel-Gesetzgebung ge griffen. Zuletzt behielt ich mir die Geltendmachung besonderer recht licher Momente vor, welche vielleicht°die Annahme oder Bestellung des Manuskriptes an die Hand geben könnten; denn ich hatte nicht selbst Hrn. Gerstäcker um Beiträge für die Novcllcn-Zeitung gebe ten, auch das Manuskript nicht selbst in Empfang genommen rc. Der dem Gerichte präsidirende Rath Füssel gab zu, daß die Sache durchaus nicht so einfach sei, wie sie der ausgezeichnete und wohlerfahrene Rechtsbeistand des Hrn. Gerstäcker hinzustellen für gut befand, und rieth schließlich zum Vergleich, wobei er besonders darauf hindeuletc, daß die Sache möglicherweise gar nicht so rasch entschieden sein würde, als die Parteien annehmen möchten, und wobei er gegenüber der Geringfügigkeit des Gegenstandes auch auf die ansehnlichen Kosten hinwies, welche der weitere Verfolg dieser Angelegenheit verursachen würde. Ich war allerdings anfänglich viel geneigter, den Proccß dcsPrincips halber durchzuführen, doch verhehlte ich mir auch nicht, daß es meinem aufstrebenden Blatte nicht nütze, gerade mit Hrn. Gerstäcker, der damals auf der Höhe seines literarischen Rufes stand, in Prvceß und Hader zu liegen. Dem Versuche, die Sache zu vergleichen, stellte ich demnach nochmals meine Bedenken entgegen. Meinen gewichtigsten Einwand, daß ich des Princips halber und der möglichen Consequenzcn wegen mich zu einem Vergleiche nicht gut verstehen könne, entkräftete der wohlwollendeRichter durch den Rath, den Vergleich unter ausdrücklicher Wahrung meines Standpunktes abzuschließen, und so endete allerdings die Klage vor dem Richter. Das damals aufgcnommcnc gerichtliche Protokoll schließt wie folgt > „Beklagter behauptet, daß die in seinem Verlage erscheinende Zeitschrift: die Novellen-Zeitung, ganz identisch mit der von ihm für Preußen herausgegebenen Zeitschrift unter dem Titel: „Familienblätter" u. s. w. sei; verspricht jedoch vergleichsweise die geklagten 14 Thaler Klägern zu bezahlen, indessen unter demausdrücklichenWiderspruch und untcrderEr- klärung, daß daraus eine Verpflichtung zurHv- norarzahlung nicht hergeleitet werden könne. Klägers Herr Sachwalter acceptirt das Ver sprechen und erklärt, daß daraus für Beklagten eine Honorarvcrpflichtung nicht hcrgelcitct wer den könne. /Votum et praelect. prses. H.H. Stadtgerichts-Räthe vr. Füssel u. Klemm II. Leipzig, den 20. März 1854. Earl Edmund Arnold, H. G.-Act." Dies ist der Sachverhalt bei dem durch Hrn. Gerstäcker in so herausfordernder Weise hier zur Sprache gebrachten Rechtsstreite. Hrn. Gerstäcker war es hauptsächlich auch nur um dasPrincip zu thun; — Hr. Gerstäcker sagt es: und Brutus ist ein ehrenwerther Mann; allein in letzter Instanz strich er das Geld ein und ließ, wie die Erklärung seines Sachwalters besagt, das Princip fahren! Was sagen meine Eollcgcn zu diesem Handel, dessen wahr heitsgetreue Darstellung durch den Pcotokollauszug außer allen Zwei fel gestellt ist? während die Behauptungen des Hrn. Gerstäcker an Glaubwürdigkeit gewissen Erlebnissen und Reise-Abenteuern gleichkommen, und unwillkürlich an das Bild erinnern, auf dem Petz, am Fuße eines Stammes lehnend, verlangende Blicke nach den Zweigen des Baumes emporsendet, der obensitzcnde, von ihm bedrohte bekannte Weltumsegler aber ihm zurust: „Entschuldi gen Sie — ich heiße Münchhausen." Was ich von einer Redaction des Börsenblattes halte, welche ohne weiteres jedem Störenfried und Unberufenen es gestattet, sich im redaktionellen Theile des Börsenblattes breit zu machen, darüber werde ich mich in nächster Nummer des Börscnbl. aussprechcn. Otto Spamer. *) Verbote. Die Oberste Polizei - Behörde in Wien hat unterm 25. Mai nachbenannte Druckschriften in der Weise des §. 16. der Instruction zur Durchführung der Preßocdnung verboten: Müller von der Werra, Flamboyant Dcmascation eines welt politischen Earnevals. Leipzig 1859, Lehmann Vehse, Eduard, Geschichte der deutschen Höfe. 46. Band. Der kleinen deutschen Höfe 12. Band. Geschichte der deutschen geist lichen Höfe. 2. Theil. Hamburg 1859, Hoffmann Eampe. 0»e veut I'^ulrioko? Paris 1859, venlu. h'Autriclio cians Io ro^aume lumkarck» vönilien, sss llnances, non aäminislralioii — l.stlres a I.orci i)ork^. Paris 1859, Uenlu. ha vraie quostion — kranos. — Ilsiie. — /Vulrieke. — Paris 1859, venlu. henioin«, lobn, /Vssaires ,Ie Ilome Paris 1859, höv^ fröre!-. H'/Vutricb«, Illsokiavel et l'ltalie, suivi <iv piecos fustistoalives. Paris 1859, ventu. Ferner unterm 3. Juni: ^bout, kl., Ia guestiun romaive. Kruxelles 1859, Keime, tlans ch llo. *) Weitere Auslassungen über diesen Gegenstand hätten wir in den Inseratentheil zu verweisen; jedoch bleibt seldstverstä dlich der in Aus sicht gestellte Angriff gegen die Redaction von dieser Bemerkung ausge schlossen- D. Red. d. Börsendl.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder