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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18590701
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Springer'« Verlag i» Berlin. Slahel i„ Würzburg. Slalling i„ Oldenburg. Stettncr in Lindau. Strack in Bremen. Streiken in Zeitz. Ttzicncmann in Gotha. Trcwendt in BrcSIa». Trowiysch dt Sohn in Berlin. VereinSbuchhdlg. in Berlin. Verlag f. Kunst u. Wls- scnsch. in Franks.«.M. Allg. Dtsche. Verlags- Anstalt in Berlin. Verlags - Bureau in Altona. Hclfferich, R. Lull. (Protest. Kirchcnztg. 25.) Traditionen, die, preußischer Politik. (Spener'- sche Itg. 118.) Fricdreich, d. Spmbolik u. Anthologie der Natur. (Menzel's Litbl. 47, 48 ) Groskopff, zur Lehre vom Retentionsrechte. (Krit. Dierceljahresschr. f. Gesetzgcbg. u Rechts- wiffensch. 1.) Hafen, 1000 Entwürfe zu Predigten. (Ev. Ge- meindebl. f. Rhcinl. u. Wcstph. >2.) Merenberg, d. Rechtsverhältnisse im Staats- schuldenwescn Hannovers. (D. Compaß II. 9.) Jacob, Iiffernchoralbuch. (D- evang. Volks schule 3.) Lenz, gemeinnützige Naturgeschichte. (Oesterreich. Schulbokc 25.) Gleim, franzbs. Elcmentargrammatik. (Allg. dtsche. Lchrerztg. 26.) v. Holtei, vierzig Jahre. (Kath. Lit.-Itg. 25.) Jdcler, Handb. d. Diätetik. (Med. - chirurg. Monatshefte 5.) Gruenz, eine gemischte Ehe. (Dtschs. Museum 26.) Daniel, Handb. d. Geographie. (Kath. Lit.- Itg. 25. — Itschr. f. allg. Erdkde. 4, 5.) Wcrthsr, üb. d. Grenze zw. Romanismus u. Germanismus. (Spener'sche Itg. 120.) Becker, brandend. - preußische Geschichte. (D. evang. Volksschule 3.) Verlags-Comptoir ln Franc» fcld. Sachs. VerlagSscbnl- bnchhdlg. in Meißen. Vicwcg K Sohn in Brannfctzweig. WalliShansscr in Wien. Weber in Leipzig. Weidmann in Berlin. T. O. Weigel in Leipzig. Wicgandt d> Grieben in Berlin. O. Wigand in Leipzig. E. F. Winter in Leipzig. Wurster dt Co. in Win terthur. v. Zabcrn in Mainz. Brunncmann u. Kraut, Lchrg. d. dtschn. Sprache. (Sachs. Schulztg. 26.) Fritsche, 12 relig. Lieder f. Männcrgesang. (D. evang. Volksschule 3.) Schaab, 15 Traucrgcsänge f. gemischten Chor. (Ebend.) — 16 Trauergesänge f. Männer-Chor. (Ebend.) Spruchbuch, biblisches. (Ebend ) Schuchardt, Handb. d. Arzneimittellehre. (Liter. Centralbl. 26.) Winternitz, d. allgemeine Buchhaltung. (D. neuesten Erfindungen 21.) Häusser, Karl Freih. v. Stein. (Europa 27.> v. Klöden, Handb. d. Erdkunde. (Spener'sche Itg. 120.) perr)', rke Prunks. (Liter. Centralbl. 26.) Wiese, üb. d. Mißbrauch der Sprache. (Allg. dtsche. Lchrerztg. 26.) Häberlin, Lehrb. d. Landwirthschaflsrechts. (Liter. Centralbl. 26.) Bronn, d. Klassen u. Ordnungen des Thier reichs. (Froriep's Notizen II. 21.) Burns, Lieder, v. Pertz. (Gutzkow, Untcrh. N. F. IV. 39.) Iiegler, Wandkarte der Schweiz. (Spener'sche Itg. 124.) Lindcnschmit, d. Alterthümer unserer heidn. Vorzeit. (Itschr. f. dtsche. Kulturgesch. 6.) Nichtamtlicher Theil. Entgegnung. Meinen Freunden und Eollcgen, nicht Hcn. Fr. Gerstäcker, mit dem ich weder innerhalb des Raumes des Börsenblattes Noch außerhalb desselben etwas zu schaffen haben mag, theile ich gegen über dessen Provokation in Nr. 78. d. Bl. die näheren Umstände in Betreff der Klage mit, durch deren Anstellung Hr. Gerstäcker vor mehreren Jahren nicht allein mich, sondern alle diejenigen, denen ich die Sache mittheilte, höchlichst überrascht hat. Wenn, wie aus dem Nachfolgenden ersichtlich wird, Hr. Gcrst- äcker sich geradezu einer Verletzung der Wahrheit, oder, gelinde gesagt, einer neuen Sorte von Uebertreibung schuldig gemacht hat, so mag dies wohl in der Manier des Urhebers so vieler ergötzlicher Jagdge schichten und Reiseabenteuer liegen; aber das Privilegium der Ro- domontadcn, welches Hr. Gerstäcker dort immerhin für sich in An spruch nehmen mag, darf sich nicht auf die Spalten dieses Blattes erstrecken, ohne die verdiente Abfertigung zu finden. Daß es gegen Uebercilungen ü ls Gerstäcker, welche nicht minder bedauerlich und öfters noch folgenreicher sind, als die von Hrn. Gerstäcker ange führten Gesctzübcrtretungen, keine wirksamen polizeilichen Ahnd ungen gibt: das ist im Interesse friedfertiger Leute sehr zu beklagen. Im Jahre 1852 halte ich aus dem Wcber'schcn Verlage die Novellen-Zcilung an mich gekauft und bereits namhafte Opfer gebracht, um das Blatt in die Höhe zu bringen. Es schien mir gelingen zu wollen. Da kam das preußische Zcitungsstempelgesetz, und seine Folgen machten sich gar bald fühlbar. Der Abonnenten ausfall bei Beginn des nächsten Semesters der Novellen-Zeitung ging bereits in die Hunderte; ein Verlust, welcher für ein Blatt, dessen höchste Eontinuation 800 bis 1000 Exemplare nicht überstieg, sehr empfindlich sein mußte. Weiteren Nachtheilen vorzubeugen, entschloß ich mich endlich, von der Novellen-Zeitung eine billige Ausgabe unter dem Titel: „Deutsche Familicnblätter" — ohne Anzeigetheil — zu veranstalten, welche, wie ich hoffte, nicht der preußischen Slempeltaxe unterliegen würde. Zu diesem Behufe ließ ich den ganzen Satz der Novellen-Zeitung unverändert, entfernte nur den Umschlag des Blattes (resp. die zwei ersten und letzten Seiten — Besprechungen und Annoncen ent haltend —), ersetzte den Eolumncntitel durch den neu angenom menen und wechselte die Pagina. Die allwöchentlich hcrgestellten, für beide Ausgaben gleichzeitig gedruckten Bogen wurden dann als „Familienblättcr" am Schlüsse des Monats in einen Umschlag ver einigt. Der zweite Abdruck der Novellcn-Zcitung er folgte also von dem sonst ganz unverändert geblie benen Satz und sobald der erste Abdruck der Wochcn- Ausgabc abgezogen war*). Um das Publicum nicht irre zu führen, trugen die ersten Hefte die Bezeichnung: Billige Monats-Ausgabe der Novel len-Zeitung. Diese Monatshefte wurden in der That nicht für stempelpflichtig erachtet, und ich hatte meinen Zweck erreicht. Nun verklagt mich Anfangs 1854 Hr. Fr. Gerstäcker, trotzdem daß ich ihm, auf die Anzeige seines Advocatcn hin, den Sachverhalt auseinandersctztc, wegen eines damals für dieses Unterhaltungsblatt acquirirten Artikels, der in der Monats-Ausgabe meines Blattes, wie es gar nicht anders sein konnte, auch abgedruckt stand, und ver langt das bezahlte Honorar noch einmal, unter der Anführung, daß er den fraglichen Beitrag nur derNovellen-Zeitung überlassen habe. Ich weigere mich natürlich, das Honorar noch einmal zu zahlen, und so kommt die Sache vor das Handelsgericht. Dort mache ich wiederholt und zwar persönlich meinen Standpunkt geltend. Hr. Gerstäcker hatte sich durch seinen Advo- caten vertreten lassen. Es ist also geradezu unwahr, wenn Hr. Gerstäcker behauptet, die Sache sei nicht bis vor den Richter gekommen. *) Bestätigen die Buchdruckercicn: C. E. Elbert, Giesecke L Dc- vricnt.
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