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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1859
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1859
- Sprache
- Deutsch
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1276 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 80, 27. Juni. T. L>. Wcigcl in Leipzig. 4-125. Dörster, H., Oenlimsle <Ieuls< ker ösichunst. v. I^inküdex. »I. Olirisr- entkums bis suk <Ne neueste 2eir. 36. u. 37. bisß. xr. 4. bssr 4426. — Oenltmsle 6eutseker Lilänerei u. visiere! v. Lintuki-ß. 6. Olirist- entkums die sus 6ie neueste Zeit. 36. u. 37. 1>sx. xr. 4. bilsr s Wcftcrma»» in BraunsUiwcig. 4427. Vogel, A., der Torf, seine Natur u. Bcdcukung. Eine Darstellg. der Enrstchg., Gcwinng., Vcrkohlg. rc. 8. Eart. ' I WöUcr in Leipzig. 4428.,Wintcr, E. A., der Denk-, Sprach-'u. Schrcibschüler. 7. Zlufl. 8- ' '/L ^ Nichtamtlicher Theil. Rechtsfälle. Gerichtliche Vcrurlheilung der Holle'schen und Litolff^schen Nachdrucksaiisgaben C. M. v. Weber'scher Opern und Clavier- Cvinposilionen. Auszug aus dem Urtheil des K. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln vom 15. April 1859, und der Correctionell-Appellations-Kammer zu Cöln vom 26. Mai 1859. In Sachen des öffentlichen Ministeriums und des Heinrich Schlesinger, Inhaber der Schlesinger'schen Buch- und Musik handlung in Berlin, Intervenient, vertreten durch Advocat-Anwalt Fay. Gegen: 1) Augustin Joseph Tanger, antiquarischer Buch- und Musikalienhändler; 2) FranzJoseph Gisner, Buch-und Musikalienhändler, beide zu Cöln wohnhaft; beide persönlich erschienen, in den Sitzungen vom 30. März und 8. Juli c., ersterer in Assistenz des Advocat-Anwalts Götz, letzterer in Assistenz des Advocatcn Elvcn. Nachdem in der Sitzung vom 30. Mai c. die Staatsbehörde den Gegenstand der Klage dargestellt hatte, wonach den Vorgenann ten zur Last gelegt wird, und zwar: »<t 1) im Laufe dieses Jahres zu Cöln die im Verlage von L. Holle in Wolfenbüttel und H. Litolff in Bcaunschweig dem §. 2. der Verordnung vom 5. Juli 1844 entgegen, also rechtswidrig verviel fältigte Clavier-Auszüge der Opern Oberon und Freischütz von Carl Maria von Weber, welche zum rechtmäßigen Verlage der Schle singer'schen Buch- und Musikhandlung in Berlin gehören; sci 2) im Laufe dieses Jahres zu Cöln eine im Druck und Verlag von L. Holle in Wolfenbüttcl gegen die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Juli 1844 §. 1. 2-, respective des Allg. Land- rcchts Theil II. Tit. 20. §§. 1294—1297. und der Allerh. Cabinets- Ordrc vom 21. Juli 1826, also rechtswidrig vervielfältigte Ausgabe folgender, im rechtmäßigen Verlage von A. M. Schlesinger in Berlin cdirten musikalischen Compositionen von C. M. v. Weber, nämlich: s) Clavierauszug der Opern Oberon und Freischütz; b) Ouver türe zu Oberon; o) lionäo brillante in Ls-Dur; ä) Ouvertüre zu Turandol; o) Ouvertüre zu Preciosa; 1) Jubel-Ouvertüre; §) Ou vertüre zum Freischütz, für Pianofocte-Solo; >>) Ouit pieees poue Ie?is„o; i) Ouvertüre zu Sylvana; k) Ouvertüre zu Turandot; I) Ouvertüre zu Preciosa; m) Jubel-Ouvertüre; n) Ouvertüre zu Freischütz; o) Ouvertüre zu Oberon, für Pianoforle zu 4 Händen, wissentlich zum Verkauf gehalten zu haben, beantragte dieselbe die Verbindung der beiden gegen die Beschuld igten eingetragenen Sachen, und wurde sodann zur Vernehmung der Beschuldigten geschritten, welche zugabcn, von der im Verlage von L. Holle in Wolfenbüttcl und resp. H. Litolff in Bcaunschweig erschienenen Ausgabe Carl Maria v. Weber'scher Compositionen zum Verkaufe feil gehalten und auch verkauft zu haben, jedoch be strillen, daß es ihnen bekannt gewesen, daß diese Compositionen als Nachdruck zu betrachten seien. Namens des Intervenienten nahm hierauf der Advocat-Anwalt Fay folgenden Antrag: „Geruhe das K. Zuchtpolizcigericht die Intervention von Hein rich Schlesinger, Buch- und Musikalienhändler in Berlin, in der gegen die Beschuldigten schwebenden Untersuchung anzunehmcn, dieselben der ihnen zur Last gelegten Beschuldigung für überführt zu erklären, und außer der gesetzlichen Strafe den Beschuldigten Tanger zu einer Entschädigung von 1025 Thlr., den Beschuldigten Gisner zu einer Entschädigung von 1641 Thlr. 20 Sgr., und zwar bei Vermeidung der Körperhaft, zu verurthcilen mit den Kosten." Nachdem sodann die Rechtsbeiständc der Beschuldigten in ihrer Vertheidigung und in ihren Anträgen gehört worden, dahin gehend: „die Beschuldigten von Strafe und Kosten freizusprechcn, und den Antrag des Intervenienten auf Entschädigung als ungegründet abzuweisen", wurde die Sache auf den Antrag des öffentlichen Mi nisteriums in die Sitzung vom 8. April c. vertagt. In dieser Sitzung trug das öffentliche Ministerium nach sum marischer Wiederholung der Verhandlung dahin an. die Beschuld igten des ihnen zur Last gelegten Vergehens für überführt zu er klären und dieselben auf Grund der §§. 10. 11. 12. 13. und 19. des Gesetzes vom 11. Juni 1837 zu einer Geldbuße von je 50 Thlr., im Zahlungsunvermögcnsfalle zu einer verhältnißmäßige» Gefang- nißstrafe und jeden in die Hälfte der Kosten zu verurthcilen; die saisirten Musikalien für confiscirk zu erklären und dem Interve nienten eine Entschädigung nach Maaßgabc des Vcrkaufswerthes von 50 Exemplaren der nachgcdruckten, von den Beschuldigten seil gehaltenen Musikalicn zuzusprechen, denselben dagegen mit seiner Mehrforderung abzuwcisen, worauf zur Verkündigung des Uctheils die heutige Sitzung bestimmt wurde, welche dann wie nachstehend erfolgte: „erklärt das K. Landgericht, Correctionell-Kammer, die Beschuldigten für überführt, im Laufe dieses Jahres zu Cöln, und zwar der Beschuldigte Tonger: die im Verlage von L. Holle zu Wolfenbüttcl und H. Litolff zu Bcaunschweig dem §. 2. der Ver ordnung vom 5. Juli 1844 entgegen, also rechtswidrig verviel fältigten Claviec-Auszüge der Opern Oberon und Freischütz von Carl Maria v. Weber, welche zum rechtmäßigen Verlage der Schle singer'schen Buch- und Musikhandlung in Berlin gehören, und der Beschuldigte Gisner: eine im Druck und Verlag von L. Holle in Wolfenbüttcl gegen die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Juli 1844 §. 1. 2., resp. des Allg. Landrcchts Theil II. Titel 20. §§. 1294 —1297. und der Allerh. Cabincts-Ordrc vom 21. Juli 1826, also rechtswidrig vervielfältigte Ausgabe folgender im rechtmäßigen Ver lage von A. M. Schlesinger zu Berlin edirtcn musikalischen Com positionen von Carl Maria v. Weber, nämlich: s) Clavier-Auszug der Opern Oberon ».Freischütz,, I>) Ouvertüre zuOberon, e) lionäo brillsnto in/ für ks-<iur, ä) Ouvertüre zu Turandot, v) Ouver-^Pianoforle-
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