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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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199, 27. August 1896. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5167 Gestorben: am 2b. August in Tutzing der Professor der Anatomie an der Universität München Ur. Nico laus Nü ding er. Er mar 1832 zu Büdesheim in Nheiuhessen geboren, wurde 1855 Prosektor an der Münchener Universität und ebendaselbst 1870 Professor der Anatomie und Konservator der anato mischen Sammlungen. Seine wissenschaftlichen Veröffent lichungen sind zahlreich nnd von Bedeutung. Wir behalten uns ihre bibliographische Verzeichnung sür eine spätere Nummer vor. Sprechsaal. Heransnehmen der Beilagen ans Zeitschriften. <Vgl. Nr. 162, 169, 173, 174, 175, 177, 178, 179, 180, 182, 186, auch Nr. 4, 12, 20.) XX. Es scheint fast, als ob diese Angelegenheit erschöpfend behandelt worden sei, wenigstens könnte man das annchmen, da keine Sprech saalartikel mehr darüber erscheinen, und doch ist dem nicht so. Es scheint ferner beinahe, als ob meine Gegner auf meine letzten Artikel, sowie auf den des Herrn Streller nichts zu erwidern wüssten, d. h. mit anderen Worten: einsähen, daß ich mit meinen Ansichten doch recht habe. Es könnte mir das ja genügen, und doch möchte ich noch einmal das Wort ergreifen und einen Schritt weiter gehen. Bei Feststellung des Ordinär- und Nettopreises einer Zeitschrift muß der Verleger selbstverständlich genau kalkulieren, damit er mit seinem Gewinn nicht zu kurz kommt. Den etwa durch Inserate und Beilagen sich ergebenden Gewinn läßt er hierbei außer Be rechnung; denn sonst wären die Rabatlvcrhältnisse ganz andere, als sie heute sind. Welche Kosten verursachen z. B. Beilagen, überhaupt Inserate dem Verleger? Ich muß offen gestehen, daß ich diese Frage nicht beantworten kann, da ich hierüber nicht genügend orientiert bin; ich wäre für Aufklärung hierüber ganz dankbar. Ich glaube jedoch bestimmt behaupten zu können, daß die Inserate und Beilagen bei der Preiskalkulation nicht mit in Betracht kommen, wenn auch das Gegenteil behauptet wird; denn sonst könnten Zeitschriften, die keine Beilagen und nur wenig Inserate bringen, nicht das leisten, was sie eben leisten (Buch für Alle, Jllustr. Welt, Für alle Welt, Moderne Kunst u. s. w.). Ferner glaube ich bestimmt annehmen zu können, daß die dem Verleger durch Inserate und Beilagen entstehenden Unkosten in keinem Verhältnisse zu dem sich ergebenden Reingewinn stehen. Und warum das? Der Verleger trägt eben nur einen bescheidenen Teil der wirklich entstehenden Unkosten, steckt aber den ganzen Ge winn allein ein. Außerdem haben die Jnseratenanhänge und Bei lagen auch noch in anderer Beziehung Wert sür den Verleger einer Zeitschrift, da diese, je stärker sie sich anfühlt, je stattlicher sie äußerlich aussieht, um so mehr das Publikum blendet. Man sehe sich nur einmal einige der bekanntesten Unterhaltungs-Zeitschriften ohne ihre Inserate rc. an, sie sehen dann aus wie eine alte magere Jungfer, die eben schlafen gehen will und nun alles abgelegt hat, was unecht an ihr ist und nicht zu ihr gehört. Anders verhält es sich dagegen bei dem Sortimenter; er trägt entschieden den größeren Teil der Unkosten, hat aber so gut wie gar keinen Gewinn, dagegen sehr oft Schaden. Er muß infolge der Inserate und Beilagen höhere KommissionS- und Porto- bzw. Frachtspcscn tragen. Dabei verbreitet er z. B. Beilagen, wie die bereits (Börsenblatt Nr. 162) besprochene, ferner eine den -Dekora tiven Vorbildern» bcigegebene der Firma Jürgensen L Becker- Hamburg, worin Arnold, Initialen statt mit 15 mit 5 an- geboten wird. Von den Beilagen, die ich in den letzten vierzehn Tagen entfernte, einige Proben: Monatschr. s. d. Beamten Nr. 16: Beilage üb. Holländ. Ci garren, Schulbl. d. Prov. Sachsen Nr. 34: Braunschw. Geld - Ver- loosung, Turnzcitung Nr. 34: Beilage einer Buchhandlung in Mühl hausen mit Anpreisungen von Büchern, Büsten, Plakaten, Fahnen, Wappen, Papierlaternen (50 Stück fort, für 10 .-E franco), Trommeln ec., Westermann's Monatshefte Nr. 480: Haarlemer Blumen zwiebeln, Missionszeitschrift v. Warneck Nr. 8: Somatose als Kräf tigungsmittel, Büreaublatt f. gerichtl. Beamte Nr. 15: Tuche zu Anzügen, Selbstverwaltung Nr. 31: Schreibmaschine, Zukunft Nr. 44: Braunschw. Geld-Lotterie, Sängerhalle Nr. 31/32: Beilage einer Musikalienhandlung in Magdeburg mit der Notiz: -zu beziehen durch die H.'schc Musikh.- und -die H.'sche Musikh. hält das Notcnmaterial zu obigen Chören bereit und nimmt direkte Bestellungen entgegen». Drriunostchzigper Jahrgang. Deutsche Jägerzeitung Nr. 39: Taschenmesser und Schceren, Schulbl. d. Prov. Sachsen Nr. 33: Cigarren und Tabak, Turnzeitung Nr. 33: Eichenlaubkränze, Rapiere rc. rc. Es mag diese kleine Sammlung genügen, um meine Behaup tung über den -Geivinn- der Sortimenter aus Beilagen zu be weisen. Bon den Inseraten in dieser Beziehung ausführlicher hier zu sprechen, möchte zu weit führen; nur möchte ich einmal ganz besonders auf die Inserate der -Kaufmännischen Reform hinweisen. Die Nr. 34 dieser Zeitschrift enthält nicht weniger als zwölf verschiedene Bücherinserate (darunter auch über Kürschners Zwillinge), in denen die Firma Geog Hitler, Leipzig, als Bezugs quelle angegeben ist. Angenommen, ein Verleger giebt als Gesamtauflage seiner Zeitschrift 30,000 Exemplare an. Von diesen wandern indessen ca. 2000 Exemplare in Lesezirkel und Leihbibliotheken, und der Auf traggeber ist somit falsch berichtet; denn in diesen Exemplaren findet seine Beilage keine Verbreitung. Er könnte somit vom Ver leger Schadenersatz verlangen. Die meisten meiner Gegner lassen naturgemäß alle diese Punkte außer acht, reiten vielmehr auf einem Punkte herum, nämlich ob der Sortimenter berechtigt ist, Beilagen, ev. sogar Inserate, zu ent fernen. Wie ich hierüber denke, habe ich bereits in Artikel XVIII (Börsenblatt Nr. 182) gesagt. Daß der Verleger kein Recht hat, vom Sortimenter Mitbeförderung der Beilagen und Inserate zu verlangen, wird wohl niemand leugnen wollen, auch wenn man annimmt, daß der Sortimenter nicht Besitzer der durch seine Hände gehenden Zeitschriften wird, sondern nur Vermittler zwischen Ver leger und Abonnent ist. Ebensowenig hat der Abonnent ein Recht auf Beilagen, die nicht zur Zeitschrift gehören. Daß diese Beilagen ev. mit eingeheftet sind, macht sie durchaus nicht zu einem inte grierenden Bestandteil der Zeitschriften. Näher läge es dagegen, Verlegern, die Beilagen bringen, welche den Sortimenter direkt schädigen, Arglist vorzuwcrfen. Sie haben sich durch ihre Offerte und die Annahme des Nettopreises nur bereit erklärt bezw. ver pflichtet, die Zeitschrift zu liefern, aber nichts davon verlauten lassen, dah diese ev. geeignet sei, ihren Verbreiter zu schädigen. Auf die Frage, wer der eigentliche Verbreiter einer Zeitschriften beilage ist, muß man stets antworten: -Der Sortimenter-, denn durch daS Hineinlegen in die Zeitschrift ist die Beilage noch längst nicht verbreitet. Nehmen wir einmal an, sämtliche Sortimenter entfernten die Zeitschriftenbeilagen und teilten dies auch denjenigen Firmen, von denen die Beilagen ausgchen, mit, so würden diese jedenfalls nicht lange zögern, den Verleger um Schadenersatz anzugehen. Er müßte dann nicht nur die Beilagengebühr zurückvergüten, sondern auch die Herstellungskosten der Beilage decken. Wir sehen, die Sortimenter haben eine ganz gefährliche Waffe gegen die Zeitschristen verleger in der Hand. Diese Waffe könnte noch gefährlicher gemacht werden, wenn sich die Sortimenter bereit erklären würden, mit Um gehung der betreffende:: Verleger, die Beilagen selbst gegen eine kleine Vergütung in ihre gesamte Journalkontinuation beizulegen. Dieses Verfahren könnte sogar auf Inserate Anwendung finden, wenn eine Centralstelle den Druck derselben auf losen Bogen übernimmt und dann den Sortimentern zugehen läßt. Dann wäre die Sachlage gerade umgekehrt, dann würden die Zeitschriften zur Verbreitung benutzt, und der Sortimenter hätte den Nutzen, nur mit dem Unter schiede, daß durch dieses Verfahren dem anderen Teile, in diesem Falle dem Verleger, keine Unkosten entstehen. Gleichwohl wünsche ich, daß der Sortimenter nicht so weit ge trieben werden möge, derartige Gewaltmaßregcln anwenden zu müssen, vielmehr daß auch fernerhin Sortimenter und Verleger Hand in Hand gehen, zumal es gerade genug äußere Feinde giebt. Auch glaube ich, daß es eine ganze Anzahl Zeitschristenverlegcr giebt, die gern leben und auch gern leben lassen. Die Herren Ver leger haben den besten Schutz selbst in der Hand; sie brauchen nur höheren Rabatt zu gewähren, vielleicht unter der Bedingung, daß der Sortimenter dann auch Beilagen mitbesördert. Beilagen aller dings, die geeignet sind den Sortimenter zu schädigen, müßten auch dann noch ausgeschlossen sein. Es wird Zeit, daß der Sortimenter endlich einmal erwacht und mehr Kaufmann wird als bisher, wenigstens in dem Maße wie der Kolportagcbuchhändlcr, der längst höhere Rabattsätze er rungen hat und noch erringt. Es bestehen Verleger-, Kommissio när-, Kolportagebuchhündler-Vereine, warum gründen wir keine 702
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