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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Zur Kcnntniß diene diesen Herren aber, daß seil 1853, wo ich mein jetziges Geschäft selbstständig übernahm, noch keine Gehil fen mein Geschäft verlassen und solche sogar bereits von meinem j Bruder Julius, meinem Vorgänger, dessen Mitarbeiter sie eben-! falls längere Jahre waren, zu jener Zeit zu mir mitübergctrelcn sind. Einer dieser Herren hat jetzt zu Ostern seinen eigenen Heerd gegründet, nachdem er während 19 Jahren meinem Vorgänger und mir seine treueste Mithilfe lieh. Die anderenHerren sind noch bei mir. Vorstehendes wird mein Freund, Hr. Wilhelm Baensch in Leipzig, welcher die Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt, seinem ganzen Umfange nach gewiß bestätigen (was hiermit gern und der Wahrheit gemäß geschieht. Wilhelm Baensch.). Hamburg, den 3. Juni 1859. Fritz Schuberth.*) Ueber die oesterreichischen Zahlungsvcrhältnisse. 11.") Wie bereits in diesen Blättern erwähnt wurde, haben die Wie ner Sortimcntsbuchhändler den Beschluß gefaßt, die ausländischen Bücher nur zu den Originalpreisen, d. h. in Preuß. Courant ihren Kunden in laufende Rechnung zu liefern. Auch andere Städte folgten diesem Beispiele und dies ist das einzige Mittel, das den Oesterrcichern geboten ist, sich vor Verlusten zu schützen. Der Vor schlag des Börsenvorstandes, so wohlwollend und so wohlerwogen er sein mag, dürfte kaum die Zustimmung der Oesterreicher erhalten. Es ist freilich nicht in Abrede zu stellen, daß mit dessen Annahme die Ocsterreicher ihren Umsatz weniger reducirt sehen würden, als dies durch die Rechnung in Preuß. Courant geschieht. Niemand kann ihnen aber in einer Zeit des Krieges eine Bürgschaft dafür ge ben, daß ein so vermehrter Umsatz von Vortheil für sie sei. Die Ocsterreicher sind durch das rapide Steigen des Silbcragio unmit telbar vor der Messe in diesem Jahre so hart mitgenommen worden, daß cs ihnen nachgerade unmöglich ist, ein solches Risico, wie cs in dem Vorschläge des löblichen Börsenvorstandes liegt, neuerdings auf sich zu nehmen. Das Einfachste wäre, die Herren Verleger rechneten mit Oesterreich in der oesterreichischen Bankvaluta. Da durch würden sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach die Geschäfte mit Oesterreich in höherem Grade als durch irgend ein anderes Mittel sichern. — y. Miscellcn. Leipzig, 7. Juni, lieber das neuliche buchhändlerische Fest essen im Schühenhause berichtet die Jndependancc belgc in , einem längere» Artikel über die herrschende Volksstimmung Deutsch lands: „Ohne Zweifel sind daselbst einige Toaste auf die Presse und den Buchhandel ausgebracht worden; aber in der That ist das Essen eine laute politische Demonstration gewesen. Man übersehe dabei 'nicht, daß der deutsche Buchhandel immer Männer von großem An sehen und Einfluß zu seinen Mitgliedern zählt. Reden zu Gunsten Oesterreichs, bittere Erklärungen gegen Frankreich, darauf bezüg liche Lieder, die während des Essens gesungen wurden, ließen den sonst friedlichen Zweck der Versammlung gänzlich vergessen." *) Nachdem dieser Gegenstand jetzt aus dem allgemeinen Stand punkte in den persbnlichen übcrzugehen beginnt, so halten wir uns ver pflichtet, denselben hiermit für den nichtamtlichen Lheil als geschloffen anzuschen und etwaige fernere Beiträge unter die Inserate zu verweisen. D- Red. d. Börsenbl. ") I. S. Nr. 73. Das Appellativnsgericht von Mitlelfrankcn hat das im Verlag von Hrn. Enke in Erlangen erschienene „Lehrbuch der allge meinen Actio logie und Hy giein e" von Or. E. Reich, 1. und 2. Hälfte, zur Unterdrückung bestimmt, weil dasselbe „in meh reren Stellen eine Verletzung der Bestimmungen des Act. 20. des Prcßgcsehes enthält". Es ist dies einer der in Bayern selten vorge- kommencn Fälle, daß ein rein wissenschaftliches, zunächst, wenn auch nicht ausschließlich, für Fachmänner bestimmtes Werk auf Grund des Preßgesetzes unterdrückt wird. Der Art. 20. dieses Ge setzes handelt von Verachtung oder Verspottung der Lehre, Einrichl- ungcn und Gebräuche der im Staate bestehenden Rcligionsgescll- schaflen, und man irrt vielleicht nicht, wenn man hiernach als die nach dem Urtheil für gesetzwidrig erachteten Stellen diejenigen be trachtet, in welchen sich der Verfasser von seinem materialistischen Standpunkte über das Cölibat ausspricht. In andern Ländern ist es üblich, und auch in Bayern ist es schon vorgckommen, daß von größern Werken, in denen sich vereinzelte gesetzwidrige Stellen vor- sinden, lediglich diese und nicht der ganze Complex der Vernichtung übergeben wird; man darf annehmen, daß der Zweck des Gesetzes und des Urtheils erreicht worden wäre, wenn in analoger Weise ge gen die Reich'sche Aetiologie, ein Buch von dem Umfang eines Lexikons, wäre verfahren worden. (Frkf- I.) In Paris hat sich vor kurzem eine in ternationale Ver einigung der Stempelschneider und Schriftgießer zum Schutze gegen das speculative Nachformen ihrer Erzeugnisse gebil det. Der Verein besteht aus französischen und fremden Mitgliedern, welche das künstlerische Eigenthum ihrer Geschäftsgenossen, gleich viel welchem Lande diese angehören, respectiren wollen. Die Com mission ist aus den Herren Ambroise-Firmin Didot, Ehrenpräsident, Eh. Derriey, Präsident, Eh. Laboulaye, Secretär, F. Virey, Eas- sirer, und Deberny und Leveille zusammengesetzt; dieselbe hat sich mit den gleichartigen Gesellschaften des Auslandes in Verbindung zu setzen und die bezüglichen Nachbildungen zur gerichtlichen Ver folgung auszumittcln. Das Vereinsvcrmögen bildet ein jährlicher Beitrag von mindestens zehn Franken, und außerdem ein Zuschuß seitens der Besitzer von Gießereien und Stempelschneidateliers, je nach der Bedeutung ihrer Etablissements. Zeitungen und Z ei tschrift c n w escn in Griechen land. — Nach einer uns aus Athen zugekommcncn Mittheil ung erschienen zu Anfang des gegenwärtigen Jahres im Königreiche Griechenland 41 Zeitungen und periodische Journale, theils politi schen, theils wissenschaftlichen Inhalts, darunter namentlich auch einige theologische, juristische und medicinischc Zeitschriften, desglei chen eine militärische, sowie eine Sonntagszeitung (LPMeply Aü- plttxssx). In Athen allein erschienen 31 Zeitschriften und Journale, die übrigen zehn dagegen in Tripolitza (2), Kalamata (1), PatraS (3), Lamia (1), Missolonghi (I) und Syra (2). Nach der Notiz, die sich in dem „Handbuch der Geographie und Statistik »c.", von Wappäus. 7. Auflage. Bd. III. Liefe. 2., die unter Anderm auch das Königreich Griechenland betrifft, S. 343 findet, erschienen dort im Jahre 1853 23 politische Zeitungen, wovon 14 in Athen. <Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) Verbote. Zufolge einer Verordnung der König!. Kreisdirection vom 30. Mai/4. Juni hat das Polizeiamt der Stadt Leipzig unterm 7. Juni die Druckschrift: Briefe eines verstorbenen Geistlichen, von dessen Sohn heraus gegeben. Zürich 1859, Kiesling, in Beschlag genommen.
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