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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1859
- Sprache
- Deutsch
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940 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 55, II. Mai. Voigt in Weimar firner: 3333. Weinprobe, die praktische. Fingerzeige u. Rarhschläge f. Winzer u. Wcinhändlcr ic. Hrsg. v. Heinrich v. der Sorge. 8. Geh. s? >? 333 l. Leitsckrist, allgemeine pksrmaceutisolie. 0r8g. v. VV. .4etus. 9. öcl. I. Hst. Iler ganren I^olge 33. Ost. gr. 8. ^ Volger 8 Klei» in Landoberg a. b. W. 3335.Wuschack, F. A-, die Rechten. Pflichten des Micthers u. Vcrmie- thcrs Eine Ausammcnstellg. der hieraus Bezug habenden Gesetze rc. 2. Lufl. 8. Geh. * '/« ^ Voß in Leipzig. 333». Gymnasien, die, Oesterreichs u. die Jesuiten, gr. 8. Geh. 12 NA Weidinann'sche Buclih. in Berlin. 3337-Klödcn, G. A. v., Handbuch der Erdkunde. l3. Lsg. gr. 8. Geh. ' Vs R. Weigel in Leipzig. 3338. ^rokiv f. >lie roi,chi,e»3en Künste. klrsg. V. kr. 8-aumann unter »litvvirlig. v. N. rVeigel. 5. llsdex. !. p>ft. Ap 8. * I T. O. Weigel in Leipzig. 3339. * Barthold, F. W., Geschichte der deutschen Städte u. d. deutschen Bürgerthums. 2. Ausg. 8. u. 9. Lsg. 8. Geh. ä Vs Wcngler in Leipzig. 3340. Leipold, 3t. W., der Gesangs-Komiker. Ausgcwählte Couplets, Einlagen, Quodlibets m. Melodien rc. l. Bd. gr. 10 * Vs ^ I. A. Wohlgemut!, in Berlin. 3341. Straube, C., Lieder zur Ehre d. Herrn, in Musik gefltzt. l. u. 2. Hst. gr. 16. Falkenhagen, (4 Wöllcr in Leipzig. 3342. Winter, G. A., der Rcchcnschülcr. Stufcuweis geordnete Uebungs- aufgaben zum Taselrechnen. 2. Hst. 18. Ausl. 8. * 2 NA Nichtamtlicher Theil. Gegen russisches Ansinnen. Von russischen Handlungen kommen jetzt sonderbare Zumuthungen an verschiedene deutsche Verleger. „Wechsel seien schwer zu begeben, heißt cs, man bäte darum, den Saldo auf 6 bis 12 Monale zu stunden ic"— Das ist nicht übel und beweist aufs neue die Schattenseiten der meist unbeschrankten Creditgebung im deut schen Buchhandel. Wir glauben schon recht gern, daß in dieser ernsten Zeit, wo ein Pariser Parvenü die ganze Welt in Flammen setzt, auch die russischen Buchhandlungen mit Verlust die Meßva- lura flott zu machen haben; was sollte aber aus dem Verlagshan- dcl werden, wenn dieser neben den an und für sich schon empfind lichen Verlusten, die derselbe zu erleiden hat, den durch Disponen ten, Uebcrtrag rc. rc. verkürzten Saldo noch außerdem stunden soll! Die nächste Ostermcsse wird für das zukünftige Credikgcben im Buchhandel wahrscheinlich eine sehr wichtige werden, da sich's als bestimmt annehmcn läßt, daß denjenigen Handlungen, welche nicht zahlen, von den meisten Verlegern der Credit für immer ab- geschnirtcn werden wird. Sorlimcntshandlungen, welche so gestellt sind, daß sie bei dem geringsten Anstoß von außen ihre Zahlungen ganz oder theilweisc sistiren müssen, kö nn e n auf unbeschränkten Credit keinen Anspruch baden, und cs hat für die Zukunft des deut schen Buchhandels gewiß sein Gutes, daß durch eine, wenn auch gewiß beklagenswerthe Katastrophe die Krebsschäden ans Tageslicht gefördert werden. 0. Rechtsfrage. Ein Sortimenter verschreibt ein Schulbuch und erhält solches zum Ladenpreise von 6 SA gebunden. Der Besteller, ein Leh rer, sieht sich dadurch, daß ihn das Buch gebunden 6 SA kostet, mit veranlaßt, für die Einführung zu wirken. Vom Sortimenter wird hierauf eine größere Partie verschrie ben und vom Verleger gebunden, wie oben, geliefert Eine wei tere Bestellung sendet der Verleger roh zu dem Ladenpreise von 6 SA. Auf eingcleitctc Reklamation wird die Erwiederung, daß die ge bundenen Eremplarc vergriffen, auch nur zufällig dagewesen, jeden falls aber keine Verpflichtung vorläge, solche ferner geb. zum La denpreise liefern zu müssen. Zu bemerken ist, daß nicht der geringste Vermerk auf den bei den ersten Facturen enthalten war, woraus zu schließen, daß der Einband ein zufälliger sei. Ist hiernach die Forderung des Sortimentersauf Lieferung ge bundener Exemplare- oder die Ansicht des Verlegers, dergleichen nicht liefern zu müssen, richtig? E ich Miscellen. Die Firmen im Buchhandel. — Es kommt jetzt häufig vor, daß beim Verkauf von Buchhandlungen neben dem Fortbe stand der alten Firma auch noch der Name des neuen Besitzers aus genommen wird, und dagegen läßt sich nichts sagen, weil der Ver käufer häufig als Verleger im Geschäftsvcrband bleibt, und die Nen nung des Namens vom neuen Besitzer unter der Firma, zur Ver meidung von Verwechslung mit fast gleichlautender zweiter Firma beiträgt. Wenn aber der neue Besitzer von der Bestimmung der Firma in seinem Circular in pl-sxi abwcicht, und bald mit der eigentlichen Firma, bald mit dem Eigennamen firmirt, so ist dies sehr unpassend, ja sogar unerlaubt, und verursacht häufig Confu- sion. Von Rechtswegen sollte auf die strenge Beibehaltung der Firma im Geschäftsverkehr nach der Annahme im Circular festgehalten, und dies vom Börscnvorstand verlangt werden. Im allgemeinen Handel hält man fest daran, und zwar aus guten Gründen. Aus einem Circular der Redaction des Staats und Gesellschafts-Lexikons an Geistliche und Lehrer. — „Von vielen Seiten aufgefordert, das von uns herausgegebene christlich-conservative Werk „Staats- und Gesellschafts-Lexikon" durch Ermäßigung des Preises auch den minder bemittelten Geist lichen und Lehrern zugänglich zu machen, sind wir gern bereit, die sem Wunsche nach Möglichkeit zu entsprechen, und Ihnen das Werk, falls Sic dasselbe zu besitzen wünschen, 25 pCt. billiger, das Heft also statt für 10 Sgr. für 7>/» Sgr., abzulassen. Sie habe» dann nur nöthig, bei Ihrer nächsten Einsendung der Post-Abonne- nients-Quitiungen an die Redaktion der Kreuzzeitung kurz anzudeu ten, daß Sic statt des Ihnen bewilligten Nachlasses in Geld da für Hefte vom Lexikon zu erhalten wünschen. . . ." EinPlagiat-DicArmeendereuropäischenM ächte, ihre Organisation und Stärke nach authentischen Quellen bearbeitet von P. Goetsch. — Die authentischen (!) Quellen dieses militär ischen Schriftstellers sind einzig und allein der Gothaische genealog ische Hofkalender 1859, aus welchem säm m t l i che Ta b c llen der einzelnen Länder, welche die Milirärstalistik betreffen, abgedruckt sind, jedoch mir einigen Druckfehlern vermehrt, z. B. hat Preußen 510,397 Q.-M.! O e stcrrei ch hat 62 Linicnregimentcr zu 6 Ba taillonen, also 372 Bat. Im Kriegsfuß betragen diese nach Herrn Goetsch 42,961, der Gothaische Hofkalendcr dagegen gibt richtig 426,932 M. Bei Sardinien heißt es: Cavallerie 5211 M., Ar tillerie 5211 M. Hier ist das Mißgeschick begegnet, daß der Setzer
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