906 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 53, 6. Mai. dieselbe die erwähnten Erleichterungen in den Prämiensätzen fortdauernd gewähren will auch ohne das Gebundensein an den Eintritt einer größeren und bestimmten Zahl von Theilnchmern, und nur unter der Voraussetzung, daß sich der Börsenvercin, resp. dessen Vorstand dem Einzug der Prämien innerhalb des Buchhandels unterziehe. Es war also zunächst abzuwarten, welche Antworten auf die oben genannten, von Herrn Wengler vermittelten Anfragen aus dem Bereiche der Eollegenschaft cingchcn würden. Es sind diese Antworten von Herrn Wengler, nebst einem Berichte desselben, dem Börsenvorstande im Januar d. I. vorgelegt und ist der Mitunterzcichncte Th. Liesching wiederum mit einer Berichterstattung darüber, sowie über die nach der nunmehrigen Sachlage der Generalversammlung zu machenden Vorschläge beauftragt worden. Wir geben zuvörderst für die nöthige Orientirung den Bericht des Herrn Wengler selbst über den Erfolg seiner Anfragen. Derselbe lautet so: „Laut Beschluß der Generalversammlung O.-M. 1858, für meine» Antrag: „Begründung eines Wittwen- und Waiscncasse w." weitere Grundlagen zu verschaffen, um darauf hin in der O.-M. 1859 wieder Berathung zu pflegen, erlaube ich mir Folgendes ergebenst mitzutheilen: Im Herbste des Jahres 1858 habe ich im Buchhandel Anfrage- und Bethciligungszettel mit Eircular verbreitet und bat: mir Beistimmungs- oder Gegenerklärungen darauf zukommen zu lassen, auch jene Versicherungssummen mir praeter propter anzugeben, welche man wohl im Falle des Zustandekommens der Sache zeichnen würde. Darauf hin sind mir im Ganzen 115 Antworten geworden, wovon nur 16 den Eharaktcr der Gegenerklärung tragen, 40 Beistimmungserklärungcn sind, wovon indcß 3 Personen dazu bemerken, daß sie sich hohen Alters wegen nicht mehr betheiligcn könnten, und 16 gleichfalls hinzufügen, obgleich sic für die Sache wären, so würden sie sich dabei nicht betheiligen, weil sie bereits ihr Leben w. an anderer Stelle versichert hätten; der Rest der Erklärungen, 59 der Anzahl nach, stimmen nicht nur für Begründung der Easse, sondern geben auch Versicherungssummen praeter propter'an. Diese letztgenannten59 Erklärenden würden sich beiZustandekommen einer buchhändlerischcn Versichcrungscasse in Summa Summarum mit 108,300 Thlr. bethciligen. Diese angemeldetcn Versicherungssummen von 108,300 Thlr. vertheilen sich den Ländern nach wie folgt : Preußen mit 44,200 Thlr Oesterreich ,, 20,000 „ Sachsen ,, 9,500 „ Bayern 8,500 „ Hannover 5,000 „ Mecklenburg 3,000 „ Hessen-Homburg ,, 1,000 „ Schweiz „ 1,000 „ Baden 300 Württemberg 1,000 „ Rußland ,, 1,000 „ Cassel „ 1,000 „ Sachsen-Gotha ,, 2,600 „ Holstein „ 2,500 ,, Oldenburg „ 2,000 /, Reuß-S.-L. „ 1,000 Anhalt-Dessau „ 200 ,/ Anhalt-Becnburg „ 1,500 „ Sachsen-Weimar ,, 500 „ Schwrzb.-Sondersh. „ 1,500 ,, Freie Reichsstädte „ 1,000 „ u. 100 Thlr. Rente. Summa 108,300 Thlr. u. 100 Thlr. Rente. Hier haben Sie, verehrte Herren! das Resultat meiner Bemühungen, welches leider in Betracht einer höchst wichtigen Frage für Familie und Geschäft weit unter meiner Erwartung ausgefallen ist. Prüfen Sie nun, ob Sie nach dem vorliegenden Resultate die Sache weiter zu verfolgen als Pflicht erachten können. Bemerken kann ich noch, daß wohl jede Versicherungsgesellschaft, so auch namentlich die'Eoncordia, bei einer collcctiven -der corpocatorischen Betheiligung oder Anschließung eine kostenfreie Einnahmestelle für die jährlichen Prämien außer der Ermäßigung in Leipzig errichten würde. Die nökhigen Belege füge ich in Anlage bei re. Leipzig, den 10. Januar 1859. E. Wengler." Nach dem Vorstehenden gestalten sich die Fragen, welche der Börsenvorstand zu seiner eigenen, wie der entscheidenden Er wägung der diesjährigen Generalversammlung vorzulegen hat, einfach so: Erscheint es 1) bei der, wie man zugeben muß, im Allgemeinen geringen Betheiligung von Seiten des Buchhandels der Mühe werth, ge genüber der anerbotenen Ermäßigung von ca. 6H> an den Prämiensätzen ein Institut zu gründen, welches dem Börsenvereine, resp. dem Vorstande desselben eine immerhin sehr verantwortungsvolle Leitung oderauch nur Eontrole auferlegk; eine Eontrolc, welche dazu, wie von verschiedenen Seiten bemerkt worden, für die einzelnen Betheiligten das in vielen Fällen Unangenehme