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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 16, 20. Januar 1917. » großen Liedcrsängers Thomas 51oschat längst über die engen Grenzen seiner Kärntner Heimat hinansgedrnngen, da er in seinen Werten denselben herzlichen Ton fand, den Koschat in seinen Liedern an schlägt. Es liegen von ihm folgende Novellcnsammlnngcn vor: »Mi chels Brautwerbung«, »Lawinen«, »Tolles und Trauriges« und »Schalksfahrt« sowie sein einziger Noman »Sterben«, dessen Schau platz die Heimat des Dichters ist. Sprechsaal.^ ^ Jur Decetnfachung des Verkehrs in Leipzig. Es sind gewiß 10 Jahre her, daß ich gewisse Vorschläge zur Ver einfachung des buchhändlerischen Verkehrs in Leipzig Autoritäten unseres Standes zur Begutachtung vorlegte, und als vor einigen Ja- ren der große Ausstand des Hilfspersonals ausbrach, versuchte ich es neuerdings, für diese Vorschläge eine Anhängerschaft zu finden. Tie einlausenden Gutachten waren nicht absprechend, oft das Gegenteil, aber alle so kühl gehalten, daß ich schließlich annahm, daß die Nüch ternheit meiner gewiß praktischen Idee jene beeinflußt haben müßte. Heute aber, wo der Börsenvcrein selbst die Hälfte eines meiner Vorschläge in seinen Verlautbarungen wiederholt als praktisch an empfohlen hat, wo der Vorstand eines anderen Vereins ein berech tigtes Streben nach organisatorischer Konzentration zeigt und der große Lehrmeister Krieg uns zu Hilfsorganisationen schreiten läßt, die früher jeder belächelt hätte, wage auch ich cs, meine damalige Idee der weiteren Öffentlichkeit zu übergeben. Fch ging s. Z. von dem Standpunkte aus, daß der bnchhändlerische Verkehr in Leipzig trotz vorzüglicher Organisation und trotz tadellosen Funktionierens bedeutend vereinfacht werden müßte, wenn er den sich fortwährend steigernden Anforderungen ans die Dauer gerecht werden soll; und das kann nur geschehen durch eine mehr oder minder mecha nische Einrichtung des Betriebes. Andererseits wollte ich die damals brennende Frage der »Reini gung des Buchhändler-Adreßbuchs« dadurch lösen, daß der Börsen verein als Besitzer einer Art Monopol nur Mitglieder oder jene Firmen an dem vorteilhaften Verkehr durch die Bestellanstalt tcil- nehmen lassen sollte, die zur Erhaltung derselben einen festen Jahres beitrag entrichten. Das Rückgrat meiner Vorschläge bildete ein Chiffrensystem,*) das ans dem Namen des Kommissionärs und Ordnungszahlen gebil det wurde. Wenn z. B. für Brockhans Xr., für Kittler Xi, für Köhler X, für Volckmar V gewühlt würde, so würden ihre Kommit tenten dem Alphabet nach numeriert werden, wobei aber, um Ein schaltungen in Zukunft zu ermöglichen, nur die ungeraden Zahlen verwendet werde» sollten. Es entstehen dann z. B. Verbindungen wie Li- 47 — Fr. Ehrlich's Buchhandlung in Präg. Xi — L. A. Kittler, Leipzig. Xi 5 — Josef Baer K Co., Frankfurt a. M. X 141 — Henry Litolff's Verlag, Brannschweig. V 133 — E. S. Mittler's Verlag, Berlin. V 134 — E. S. Mittler's Sort., Berlin. Die Leipziger Firmen, die keine Kommissionäre haben, faßte ich unter XI, X2 nsw. in ihrer alphabetischen Reihenfolge zusammen. Die Vorteile, die sich bei Einführung des Systems ergeben, lassen sich wie folgt znsammenfassen: Die Verwechslung gleich- oder ähnlich lautender Firmen ist ganz ausgeschlossen, wobei auch ans Trennung zwischen Verlag und Sorti ment einer Firma Rücksicht genommen wird. Die Kommissionär ordnet die einlangende Korrespondenz nach den Chiffren der Kommissionäre, behält die der eigenen Kommitten ten zurück und läßt die der nächstgelegenen Kommissionäre selbst aus tragen, während der Nest (schon geordnet!) an die Bestcllanstalt abge geben wird. Die letztere erspart daher Zeit und Mühe, während andererseits die Expedition der empfohlenen Sendungen um Stunden früher in Angriff genommen werden kann. Aber auch an höher entlohntem Personal kann gespart werden, da das Sortieren der Bestelkanstalt zu einer mechanischen Tätigkeit herab sinken würde. Die Chiffren, deutlich am Kopf der Bar- und Nechnnngspaketc angebracht, würden das Sortieren und Expedieren derselben bedeutend beschleunigen. Es ist selbstverständlich, daß nur der Börsenvcrein *) Da ich meine früheren Aufzeichnungen nicht zur Hand habe, in denen alles im Detail ausgearbeitet war, sind alle Chiffre-Beispiele ganz willkürlich gewählt. einen solchen offiziellen Chiffrenschlüssel jährlich ausarbeiten und dem Adreßbuche einfügen kann. Einmal eingebürgert, dürfte das Chiffrensystem auch auf andere» Gebieten des bnchhändlerischenxVerkehrs bei größerer Genauigkeit Er leichterungen und Ersparungen'herbeiführen. Edgar Taussig (zurzeit im Felde). Lteserungspsllchi? Wie ist eigentlich der augenblickliche rechtliche Stand der Frage bezüglich der Liesernngspflicht von Börscnvereinsmitgliedern unterein ander? Nach den veränderten Statuten wird sie wohl jetzt verneint? Doch befindet sich die Rechtsprechung wohl ans dem Standpunkt, daß es gegen die gute Sitte wäre, wenn ein Verleger dem Sortimenter, ohne daß dieser ihm eine begründete Ursache zu dem Vorgehen ge geben hätte, die Lieferung seiner Verlagsartikel, ans welche der Sor timenter doch seinen Erwerb basiert, verweigern würde. Es wäre wichtig, über vorgekommene Fälle, die ja auch ans andern Bernsen stammen können, Näheres zu erfahren. X. X. Die Einfügung des Satzes: »Ein Liefcrnngszwang der Buchhänd ler untereinander besteht nicht« (Verkehrsordnung 8 2) besagt nichts anderes, als daß die Mitgliedschaft als solche eine Verpflichtung zur Lieferung nicht begründe. Deutlicher noch wird das Rechtsverhältnis in 8 5 der Satzungen ansgcdrückt: »Die Mitgliedschaft begründet leine Verpflichtung der Mitglieder zu gegenseitigem geschäftlichem Verkehr, insbesondere besteht ein Liefcrungszwang der Mitglieder untereinander nicht«. Es ist also hier wie dort nicht von Liefcrnngs- pflicht, sondern von Liefernngsz w a n g die Rede, davon, daß ans der Zugehörigkeit zum Börsenvcrein kein Recht auf Lieferung hergeleitct werden kann. Ob eine Lieferungsp flicht vor liegt — die Frage wird in den Satzungen und Ordnungen offen ge lassen —, hängt von den jeweiligen Umständen ab und kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Obwohl unser ganzes Verkehrsleben unter dem Begriff der Vertragssreiheit steht, trägt die Rechtsprechung den besonderen Verhältnissen des Buchhandels und dem Monopol charakter seiner Ware dadurch Rechnung, daß die grundlose Ver weigerung der Lieferung als gegen die guten Sitten verstoßend ange sehen wird. Alles hängt demnach von der Frage ab, welcher Art die Gründe sind, ans denen heraus die Liefernngsverweigerung erfolgt, und ob sie als ausreichend zur Rechtfertigung des verlegcrischen Standpunkts angesehen werden können. Gefälschte Bestellung. Ich hatte von der Gesellschaft zur Verbreitung klassischer Kunst G. m. b. H. in Berlin 50 Prospekte des im November vorigen Jahres angezeigten Neiterbildes des Kaisers gratis bestellt. Zu meiner Ver wunderung erhielt ich eine Postkarte vom 2. Januar dieses Jahres von der Firma, ans der sie anfragte, auf welchem Wege sie die be stellten Kaiserbildcr schicken sollte, nämlich 20 Imperials, je 15 .// ord., 30 Noyals, je 8 ord., 50 Folio-Blätter, je 4 ^ ord., was also eine Bestellung von 740 .// ord. bedeutet hätte. Ich ersuchte die Ver lagsbuchhandlung um Einsendung meiner Bestellkarte, ans der sich ergab, daß diese Bestellung ans die Bilder von einer ganz anderen Handschrift herrührt, wie die auf die Prospekte. Nach Mitteilung der Verlagsbuchhandlung kann diese zur Aufklärung der Angelegenheit nichts beitragen. Einen Anspruch auf eine Ausführung der Be stellung hat sie nicht erhoben. Ich gebe die Angelegenheit nur be kannt, damit, wenn vielleicht ähnliche Fälle bei anderen Firmen vor- getommen sind, die Angelegenheit weiter untersucht wird. Erlangen. Theodor Kr ische, Universitäts-Buchhandlung. Die Bestellkarte liegt der Redaktion vor. Sie lautet über 50 Prospekte Kriegs-Neiterbild des Kaisers, 20 Groß-Imperial formal, 30 Noyalformat und 50 Folioformat mit 40°/,. Alles was über die handschriftliche Bemerkung von »gratis 50 Prospekte« hinansgeht, scheint, ebenso wie das Datum (18./11. 16), von einer anderen Hand ge schrieben zu sein. Anfgeklebt ist der Karte, die den Firmenstempel: Theodor Krische, Universitätsbuchhandlnng, Erlangen (Bayern) trägt, ein blauer Zettel: Frachtgut! Da jeder Gedanke, daß die Gesellschaft zur Verbreitung klassischer Kunst G. m. b. H., die in der ganzen Angelegen heit durchaus korrekt gehandelt hat, irgendwie an dem Zustande kommen der Bestellung beteiligt sein könnte, ohne weiteres von der Hand zu weisen ist, so bleibt nur die Annahme übrig, daß die Be stellung auf ihrem Wege zum Verleger einem sogenannten »Spaß vogel« in die Hände gefallen und zu einem Dnmmenjungenstrcich be nutzt worden ist. Juristisch stellt, sich die Tat als Urkundenfälschung dar, die bei Annahme mildernder Umstände neben Geldstrafe mit Ge fängnis geahndet wird. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Ter Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhauv. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Le'pzig. — Adresse berNcdaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauS). 64
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