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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1859
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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M 49, 27. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 835 noch allemal als eine solid und fest geschlossene Handelsgesellschaft sich gezeigt. Es wird auch diesmal so sein, wenn auch manche allzu ängstliche Gcmüther scheu darein schauen. Pflicht ist cs aber Jedem, das Seinige zu thun, damit das allgemeine Vertrauen erhalten bleibt. Es dürften wohl diejenigen Geschäfte zu zählen sein, welche ihre Meßlisten mit den Eingängen ihrer Kunden-Meßrech- nungcn zu decken vermögen. Dazu muß der Gesch äft Sso nd, oder wie es in den Circularen immer heißt, muffen „die ausreichen den, hinlänglichen Mittel" verwendet werden. Wo das nicht möglich, da ist etwas faul im Staate, denn die Kundcnwelt kann Einen im Stiche lassen, und das muß man aushallen können als Zwischen händler, der durch Producenl und Eonsument Geschäfte machen will. Wo der Credit nur arbeiten soll, und nicht zugleich auch Capital, da ist keine Solidität, und Verlegenheit auf Verlegenheit ! kann nicht ausblciben, bis der Ruin vor der Thüre steht. Solche Zeiten, wie jetzt, sind ganz geeignet, die Spreu vom Hafer zu unterscheiden, und wenn cs auch nicht ausblciben wird, daß zur Messe manche Spreu wieder auf die Börse fliegt, die allge meine Ernte wird keine schlechte werden, da unter uns zu viel Intelligenz ist, um nicht cinzusehen, daß solide Gegenseitig keit die besten Grundpfeiler jeder Handelsgesellschaft sind. Entgegnung auf das „letzte Wort" in Nr. 38. d. Bl. Das „letzte Wort" des Hrn. Cazin in dem von ihm be gonnenen öffentlichen Streit verpflichtet den Vorstand des rhcin.-westph. Kreisvereins zu einigen thatsächlichen Erläuterungen. Der rhein. - westph. Kreisverein besteht factisch und hat seine Lebensfähigkeit seit einer Reihe von Jahren genugsam bewiesen; seine guten Folgen sind den Mitgliedern bekannt, wenn auch Hr. Cazin wenig Kunde davon erlangt hat oder gleichgültig dafür ge wesen ist. Der Zweck des Vereins geht aus den Statuten hervor, die keinem Milgliedc Verpflichtungen auferlegcn, welche hemmend auf einen rührigen Geschäftsbetrieb cinwirken. Die Münster'schen Localstatuten zu vertreten, ist nicht Aufgabe des Kreisvereins; Hr. Cazin hat in seinen Auslastungen die Vorschriften der beiden Ver eine'nicht gehörig getrennt. Der Vorstand des rhein.-westph. Kceisvercins muß darauf achten, daß die Statuten befolgt werden. Er ist verpflichtet, jedes Mitglied,, welches gegen dieselben handelt, ernstlich zu ermahnen; bleiben die seitens des Vorstandes gemachten Erinnerungen unbe achtet, so muß nach §. 46. die Ausschließung beantragt werden. Hr. Cazin, der eine Zeitlang Mitglied des Krcisvereins war, aber die Statuten unbequem fand und sie nicht befolgte, erklärte 1854 infolge der ihm gemachten Vorwürfe, daß er aus dem Vereine auslreten wolle, worauf seine Ausschließung laut §. 23. der Sta tuten durch die General-Versammlung ausgesprochen wurde. Der Vorstand hat die Verpflichtung, den Mitgliedern alljähr lich ins Gedächtnis; zu rufen, auf welche Firmen §. 47. der Sta tuten „Aufhebung jeglicher Verbindung" anzuweuden sei. Hr. Cazin darf die Folgen seiner Ausschließung weder dem da maligen, noch dem jetzigen Vorstande zur Last legen. Nicht ein ein zelnes Vorstandsmitglied war es, das ihn ausschloß, sondern die General-Versammlung; nicht der Vorsitzende des Vorstandes allein ist cs, der die jährlichen Bekanntmachungen zu erlassen und die Veröffentlichungen zu vertreten hat, sondern der Gesammt-Vorstand. Ob die Handclsprincipicn des Krcisvereins, wie sic in den Sta tuten nicdergclegt sind, oder diejenigen des Hrn. Cazin fortan maaß- gebcnd, ob diese oder jene dem Gestimmt - Buchhandel förderlicher sein werden, wird die Zukunft lehren. Der Berliner Sortiments- Handel könnte vielleicht schon jetzt ein Urtheil darüber abgeben, das aber wenig erfreulich ausfallcn dürfte. Zugleich mag als warnendes Beispiel eine im vorigen Jahre in hiesiger Gegend gegründete Buch handlung dienen, welche wegen Schleudere! keine Aufnahme im Kreisverein finden konnte, jetzt nach kurzem Bestehen bereits gänz lich aufgehört hat. Aus den Angriffen des Hrn. Cazin ist trotz aller Widerwärtig keit, welche öffentliche Streitigkeiten im Gefolge zu haben pflegen, dem Vorstande doch auch die Freude vieler erneuter Zustimmungen zuthcilgeworden. Mit Hrn. Cazin in weitere Erörterungen sich cinzulassen, wird innerhalb wie außerhalb des Vereins Niemand vom Vorstande er warten. *) Arnsberg, Coblenz, Cöln u. Münster, 20. April 1859- Der Vorstand des Kreisvereins der rhcinisch-westphälischen Buchhandlungen. Adolph Bädeker, I. Hölscher, A. L. Ritter, Pet. Schmitz, C- Thcissing. Nochmals „aus dem buchhändlerischen Verkehr". Unter dieser Aufschrift befand sich in Nr. 23. d. Bl. ein Auf satz, der den Hrn. Kreidel L Niedner.in Wiesbaden Veranlassung geben sollte, sich ihrer Schuldigkeit gegen mich, zum mindesten der, einer, wenn auch belehrenden und zurechtweisenden Antwort gegen über zahllosen Zuschriften meinerseits mit Bezug auf mir rechtlich zustchcnde, bereits seit mehreren Jahren wiederholt begehrte Frei exemplare Horn'schcr Jugendschriftcn, zu entledigen. Sollte man es wohl für möglich halten, daß jene Firma bis heule (also wiederum nach Verlauf von zwei Monaten !) weder jenen Aufsatz einer öffentlichen Berührung für werth erachtet, noch mir auf anderem Wege irgend ein Lebenszeichen vergönnt! Das einzige Lebenszeichen (!) scheint lediglich das zu sein, daß mir, und zwar wiederum stillschweigend, die Continuation von Horn's Maje nicht mehr zugeht. Was bleibt um Gotteswillen einem solchen Verfahren gegen über noch übrig? Was scheint da wohl gerechtfertigter, als die Zuflucht zur „Ocffenllichkeit", das gerechte Anrufen der „öffentlichen Meinung"! Und da wir Buchhändler in unserm Börsenblallc eine unpar teiische und würdige Vertretung jener objektiven öffentlichen Mein ung erblicken dürfen, so glaube ich als Einzelner es nochmals wa gen zu sollen, an jene große Macht, an jene letzte Instanz zu appelliren. Ich weiß es wohl, daß es die eigene Praxis dem Einzelnen wehrt, sich einläßlicher um die Interessen Anderer zu kümmern; wer indeß aus dem geehrten Collegenkreise irgendwie Veranlassung fühlen möchte, nähere Belege eines wirklich — wenigstens hoffent lich — einzig dastehenden Benehmens einzuschen, der wolle sich von der löbl. Red. d. Bl die in deren Händen befindlichen Papiere aus- folgcn lassen. Sollten mir indeß jemals die von den Hrn. Kreidel sc Niedner rcchilich nach dem Wortlaut ihrer gedruckten Factur zustehendcn Frei exemplare Horn'schcr Jugendschriften oder selbst nur irgend eine einläßliche Antwort auf meine Zuschriften werden, so erinnere ich hier freiwillig an das bereits zum Zeichen eines längst überwundenen pecuniären Interesses meinerseits gegebene Versprechen! den dop pelten, und sollte ich in meiner Auffassung Unrecht gehabt haben, — setze ich hier noch hinzu — gern den zehnfachen Betrag des fraglichen Objectes dem Wohlthätigkcitszwccke des Berliner Unter- stützungsvcreins zu überweise». dl. 8. *) Nachdem beide Parteien nun ihr letztes Wort gesprochen haben, so betrachren wir jetzt diese Streitsache für den nichtamtlichen Theil des Börsenbl. als geschlossen. Red. d. Borsenbl.
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