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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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694 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^1? 41, 6. April. Kccd in Marburg. 2458. Frau, die deutsche. Ein Familienblatt Hrsg. v. C. Becker u. C. Wörle. Jabrg. 1859. Nr. 1. gr. 4. pro cplt. Vierteljährlich baar * 12-/2 N/ Lchmaiiii in Leipzig. 2459. Patriotismus, der deutsche, vor dem Richtcrstuhle d. franzds. Mo niteur. 2. Aufl. gr. 8. Geh. 6 N-t 2469. Vorwärts ! Ein Votum aus u. für Sachsen, gr. 8. Geh. 0 T. G. Licschiiig in Stuttgart. 2461. Löhe, W-, von der weiblichen Einfalt. 5. Aust. 16. Cart. m. Goldschn. *12 N-t Mcibingcr Sohn Sc Co. in Frankfurt a. M. 2462. Müller, O., der Klosterhof. Ein Familienroman. 3 Bde. 8. Geh. 4'L -? O. Mcitzncr in Hamburg. 2463. liüdseu, 8. 8., Luslulirlickes 4.ebrbuck (1er Kritbmetilc u. ^Ißebra rum Lelbstuntcrricbt u. m. küclesickt auf die 2evccle« d. pract. Gebens bearb. 4. ^ust. gr. 8. 6ek. * 1-^ ^ Orcll, Fiißli te Co. in Zürich. 2464. Volley, chemische Streiflichter auf e. Toilettentisch. Akademischer Vortrag. 8. In Comm. Geh. *8N-^ Palui'schc Hosbuchh. in München. 2465. Militär-Handbuch d. Königr. Bauern. Verfaßt nach dem Stande vom 20. Febr. 1859. gr. 8. In Comm. Cart. baar * IHß >/ Pierer in Altcnburg. 2466. Picrcr's Univcrsal-Lcxikon der Vergangenheit u. Gegenwart. 4. Aust. 64. Lfg. Lex.-8. Geh. * PH. Rcclam sun. in Leipzig. 2467. Schmidt, I. A. <?., vollständigstes französisch-deutsches u. deutsch- französisches Handwörterbuch. Neu bcarb. u. verm. v. K. F. Köhler. 2 Thle. 23. Aust. Lex.-8. Geh. 2 I. F. Stcinkopf in Stuttgart. 2468. Geschichten, zweimal zweiundfünfzig biblische, f. Schulen u. Fami lien. Mit Abbildgn. 132. Aust. 12. In Comm. * ,/> B. Tauchuiy in Leipzig. 2469. Vollsire, Is Renriade. gr. 16. 6el>. 6 Violct in Leipzig. 2470. Hcsckiel, G., Lilicnbanner u. Tricolorc. Kleine Geschichten aus Frankreich. 8. Geh. A >? T. O. Weigel in Leipzig. 2471. Förster, H , Oenlcmale deutscher Lauleunst, Lildnerei u. itlalerei r. Kinsükrg. d. Lhristentliums bis auf die neueste 2eit. 118. u. 119. 4-fg. Imp.-4. a * kracklausg. in kol. s * I Nichtamtli Internationales Autorrecht. Bor andern Nationen darf die deutsche den Ruhm der Gerecht igkeit gegen alle beanspruchen. Hat bisher das deutsche National- gcfühl gegen Ungerechtigkeiten von außen sich allzu passiv verhalten, so hat es die Forderung, daß in Deutschland Recht geübt werde, nie verlaugnet. Wo das Recht nicht mehr die unerschütterliche Grund lage des Verkehrs bildet, da ist es um die bleibende Sicherheit und Ordnung, da ist cs um die Freiheit wie um jede organische Ent wicklung geschehen. Ucbcr das Recht kann man einander verständ igen , über die In te ressen, sofern sie von dem Recht losgemacht und in dessen Geltung surrogirt werden sollen, findet keine Ver ständigung statt, welche den Schwankungen momentaner Einflüsse entzogen wäre. Denn die Interessen sind ihrer Natur nach indivi duell, zufällig, von unendlicher Mannichfaltigkeit, während das Recht wie seine Grundlage, die Sittlichkeit, in seiner Basis nur eines ist. Allein auch die Strömung der Interessen wird, richtig gefaßt, niemals sich der Norm gesunder Rechtsprincipicn entgegensetzen, denn das Recht ist ja eben die Ordnung des Verkehrs, welcher die Interessen trägt. Ich scheine weit auszuholcn, um auf einen spccicllcn Gegen stand zu kommen. Allein nur von jenen allgemeinen Gesichtspunkten aus läßt sich eine Divergenz der Ansichten und Bestrebungen gehörig würdigen, die sich in den maaßgebcnden Kreisen über die Normirung des internationalen Autorrechts gebildet hat. Während nämlich von den Principien des Rechts und von der Gesetzgebung mehrerer deutschen Staaten die Forderung eines internationalen Rechtsschutzes gegen Nachdruck anerkannt ist *), ver nehmen wir von den gewichtigsten Stimmen des deutschen Buch handels eine beharrliche Protestatio» gegen jedes weitere Vorschreitcn auf dem von mehreren deutschen Regierungen betretenen Weg. Während der Eongreß zu Brüssel im September vorigen Jahres für die internationale Berechtigung in die Schranken trat, sehen wir eine Anzahl deutscher Regierungen bedenklich zwischen den beiden sich gegcnüberstehenden Ansichten schwanken. Daraus entsteht ein *) S. Wächter's Verlagsrecht rc. S. 392, 557, 752, 781. cher Th eil. schlimmer Zustand. In einigen deutschen Staaten ist der fremde Autor, in mehreren sogar das ausschließliche Recht desselben auf Veranstaltung oder Bewilligung einer deutschen Uebcrsetzung seines Werkes geschützt; in anderen Bundesstaaten besteht ein derartiges Recht nicht. Während der deutsche Buchhandel in einer einheitlichen Organisation alle deutschen Staaten gleichmäßig, als ein geistiges Ernährungsorgan, durchzieht und umfaßt, stehen seinem durchweg einheitlichen Geschäftsbetrieb die verdrießlichsten territorialen Son- derverhällnisse hemmend und belästigend entgegen. Wir vertrauen aber der internationalen Entwicklung, daß eine Verständigung über die wahren und nicht bloß momentanen an scheinenden Interessen auch eine Einigung über das wahre Recht ermöglichen und anbahnen müsse. Vergönnen Sic diesem Gegenstand einige Spalten, da cs sich keineswegs nur um das Sonderintcresse eines Standes oder Ge werbes handelt, sondern um eine Frage, bei deren Lösung das ge stimmte Publicum und alle Autoren, einheimische wie fremde, gar sehr bcthciligt sind. Auch ist nicht von kosmopolitischen Phrasen des Auslandes, hinter welchen die Deutschen wieder einmal ausgcbcutcl werden sollten, die Rede, sondern von einem sehr handgreiflichen Recht, dessen Gegenseitigkeit den Lohn unserer nationalen Pro duction wesentlich sichern und erhöhen soll. Der geistige und insbesondere der literarische Verkehr zwischen Deutschland, England und Frankreich (um zunächst bei diesen Hauptgebielen stehen zu bleiben) ergibt in seiner gegenwärtigen Statistik für Deutschland ein Ucbcrgcwicht der Einfuhr gegen die Ausfuhr; die Zahl der englischen und französischen Werke, welche wir in Deutschland kaufen, und zu diesem Behuf auch nackdrucken und übersetzen, ist dermalen ungleich größer, als der Bedarf und Verbrauch deutscher Literatur in Frankreich und England. Aus dieser Sachlage folgern nun deutsche Buchhändler: inso- lange dieses Verhältnis besteht, käme die deutsche Industrie in Nach theil, wenn Gesetze oder Staatsverträge den fremden Autoren und Verlegern eine Einsprache gegen unsere Ausbeute ihrer Werke cin- räumten. Durch ein solches Ausschließungsrecht würde die Befrie digung des deutschen Bedürfnisses eingeschränkt, während bei der > ungleich gecingern Nachfrage nach deutschen Werken im Ausland
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