Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1859
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- 1859-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1859
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- Deutsch
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daß jeder Posten, ec sei nun aus- oder eingcgangcn, doppelt ver bucht werde, cs müßte also, wollte man die doppelte Buchhaltung im Sortimcnlsgcschäftc einführcn, jedes pro novitate oder für feste Rechnung empfangene Buch, gleichviel ob zum Nettopreise eines Groschens oder eines Thalcrs, in das Sortimenlscingangsbuch und auf das Conto des Verlegers eingetragen werden, sowie jedes ver kaufte Buch (ich bitte die Bücherpreise zu beachten!) nicht allein dem Conto des Verkäufers belastet, sondern auch dem Sortiments ausgangsbuch gut gebracht werden müßte. Denke ich mir nun ein kleineres Sortimcntsgeschäfk, wie ich einem solchen vorstehe, und dem ich gewissenhaft alle Aufmerksamkeit und Thätigkcit widme, so muß ich bekennen, daß cs mir positiv unmöglich wäre, ohne Zuzug eines besonderen Arbeiters die nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung nöthige doppelte Buchführung zu besorgen. Ange nommen aber auch, cs stünde mir ein eigener Buchführer zu Gebot, und nähme ich das in meinem Jahresabschluß durchgcführte Erempcl als Basis, so entzieht mir der Gehalt, den ich einem solchen zuver lässigen Arbeiter zahlen müßte, eine Summe von wenigstens 400 Thalern an dem in meinem Beispiele nachgewiesenen Gewinn von 1,303 Thlr. 17 Ngr., bei einem Gesammtabsatz von 18,336 Thlr. 28 Ngr., und es würden mir sonach nur 903 Thlr. 17 Ngr. wirk licher Gewinn verbleiben, bloß dafür, daß ich meine Ge schäftsführung nach den Regeln der doppelten Buch haltung eingerichtet und geführt habe. Ob ich nun aber wie im gegebenen Falle ein Drittheil mehr oder weniger gewinne, kann um so weniger gleichgültig sein, als es im deutschen Buchhandel eben gar viele Geschäfte gibt, welche nicht mehr, und recht viele, welche weniger Reinecträgniß abwerfcn, — wenn die Besitzer über haupt sich mit einer genauen Berechnung befassen wollten. Daran fehlt es aber leider, die Mühe einer genauen Berechnung will man sich nicht machen, und daher kommt cs, daß so viele Schleuderge- schäftc gemacht werden, Geschäfte, an denen unverkennbar verloren wird. Doch zurück zur Antikritik. Der Hr. Recensenl läßt mir die Gerechtigkeit widerfahren, daß ich den mir Vorgesetzten Gegenstand (die buchhändlerische Geschäftsführung nach den Grundsätzen der einfachen Buchhaltung zu pcäcisircn) „in klarer, verständlicher Dar stellung behandelt habe", und findet auch, „daß die Anleitung zur Inventur des Lagers einige zweckmäßige Vorschläge bietet, unter denen der für das Auszcichnen der Bücher Beachtung verdiene". Leider scheint mir aber, daß ich doch nicht klar und verständlich ge nug mich ausgedrückl habe, denn der Hr. Recenscnt nimmt weiter gehend an, daß ich die gewöhnliche Art und Weise des Remittirens und Disponirens beobachtet wissen wollte, während ich auf S. 7. Zeile 13. u. 14. sage: „Man kann es ja viel leichter und einfacher machen" w. Wirklich kann man nach meiner Ueberzeugung und Er fahrung die Arbeit des Rcmittendcnaussuchens, des Disponendcn- bestimmens und der Jnventuraufnahmc zugleich erledigen, vollkom men unbeschadet der Richtigkeit und Sicherheit, wenn man nach meiner Anleitung verfährt. Hr. Rottncr glaubt auch, daß cs zur Ermittelung des Lagerwerthes nur einer Ermittelung durch Addition der Nettopreise bedarf, ohne dabei die Titel der Bücher niederzu schreiben. Ich erlaube mir aber die Frage: welcher Kaufmann, Grossist oder Fabrikant (und unter letztere rechnen sich die meisten der Herren Verleger der Neuzeit so gern) — welcher begnügt sich damit, bloß eine Inventur in Ziffern, resp. Lagerwecthen zu haben? Legt nicht jeder Kaufmann Werth darauf, so und so viel Faß oder Ballen Kaffee, Zucker, Rosinen, jeder Fabrikant so und so viel Stücke Seiden-, Baumwoll-, Leinenstoffe in seiner Lagerinventur verzeichnet zu wissen? Sollte es nicht jedem, auch dem kleinen Sor timenter von Werth sein, zu wissen, so und so viel Exemplare dieses oder jenes Buches waren bei Aufnahme des Lagers vorrälhig, und sind sie fort oder noch vorhanden? Die Praxis weist das nach und man wird sich vom Werthe einer katalogähnlichcn Lagcraufnahme überzeugen, wenn man sie in praxi übt. Und sollte in einer detail- lirtcn Jnventuraufnahmc nicht auch ein Werth zu suchen sein, im Falle das Geschäft verkauft wird, oder an Sohn oder Schwiegersohn (andern Geschwistern gegenüber) übergeht? Der Hr. Rcccnsent war so gütig, den von mir den Ziffern nach ausgestellten Jahresabschluß nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung nachzurcchnen, und sagt hierüber: „wir sind also aufganz verschiedenen Wegen zu demselben Resultate gelangt, nur daß die letztere Act (die der einfachen Buchführung) mehr Unsicherheiten und Schwierigkeiten varbietct." Das ist aber nicht wohl möglich, denn wenn ich bei so vielen einzelnen und kleinen Posten alles doppelt eintragcn muß, so muß ich natürlich doppelt so viel Ziffern schreiben, und je mehr Ziffern ich schreiben muß, um ,so leichter kann ein Jrrthum stattfinden. Daß wir aber auf ganz ver schiedenen Wegen zu denselben Resultaten gelangten, scheint mir das günstigste Zeugniß für die praktische Brauchbar keit meiner Anleitung für alle jene Geschäfte zu sein, welche ihre Geschäftsaufzeichnungen nach den Grundsätzen der einfachen Buchhaltung besorgen. Hr. Rottncr kommt dabei auf das von mir prätentirtc Ausstandsregistcr zu sprechen, wobei sich mir die Ueber zeugung aufdrängt, daß ich auch auf S. 4. meines Merkchens mich nicht klar und deutlich genug ausgcdrückt habe. Ich erläuc/re da her: der Kaufmann schließt am Ende des Jahres seine Bücher ab und trägt den Saldo vor; der Buchhändler, und hier in specio der Sortimcntsbuchhändler, läßt sic offen, bis die Conti entweder durch vollständige Zahlung sich ausgleichen, oder bis er durch den vorge rückten Lauf des Jahres genöthigt wird, die neuerdings abgegebenen Bücher aus dem Journal auf das betreffende Conto zu übertragen. Bevor er dies thut, also dann erst, trägt er den Rest pro Saldo vor. Wenn nun also die Rechnung ausgczogen und zur Abgabe bereit vor mir liegt, so brauche ich bloß, nachdem ich alles Nöthige ins Ausstandsregister geschrieben, nur noch einen Blick auf die Rech nung zu werfen, ob ein Rest vom Vorjahre sich darauf befindet; — sollte, um dies zu ermitteln, wirklich ein Rechenexcmpel nöthig sein? Diese Reste bedürfen aber im Cassabuche keiner besonderen Rubrik, sondern sollen nach meiner Anleitung S. 5. nur die Ein nahmen durch Jahresrechnung in eine besondere Rubrik gesetzt wer den, und zwar zu dem ausdrücklichen Zwecke, um dadurch die Summe der im Laufe des Jahres auf Rechnung entnommenen und noch vor Ende des gleichen Jahres bezahlten, sowie der durch Baar- oder Handverkauf erzielten Werthe zu ermitteln. Dies ist aber weder in kleineren, noch in größeren Geschäften mit besonderen Mühen ver bunden, denn in kleineren quittirt entweder der Principas die be zahlten Rechnungen und besorgt den sofortigen Eintrag auf dem Conto des Debitoren und im Cassabuche, und in größeren kann der durch Besorgung des Sortimcntsgeschäftcs darauf angewiesene Ge hilfe den Eintrag in ein etwaiges Handcassabuch durch Bezeichnung des Buches und Foliums, auf welchem die quittirtc Rechnung laut der gewöhnlichen Bezeichnung in der obern linken Ecke der Rech nung, erledigen, so daß der Cassaführer, der zugleich den Posten im Buche zu verebnen hat, nicht wohl irre werden kann. Am Schlüsse seiner Rccension sagt Hr. Rottncr: „der Ver fasser des Jahresabschlusses gesteht selbst, daß die Bücher, welche auf die Sortimentsgeschäfle Bezug haben, von den übrigen Geschäfts zweigen getrennt zu führen sind" rc. — Nun ja, die Sortiments- conü, also jene, in welchen die Kundenrechnungen eingetragen sind, stehen so ipso überall für sich da, das kann nicht anders sein; die Buchhändlerhauptbücher dagegen brauchen nach meiner Anleitung durchaus nicht getrennt zu werden, im Falle eine Firma Verlag und Sortiment zugleich führt; diese mögen bleiben wie sie bisher waren.
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