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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1910
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- Deutsch
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26, 2. Februar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 1435 (De. Popert) daß einfach geglaubt wird, weil Männer mit bedeutenden Namen das und das sagen. Darum, meine Herren, ist die Abstimmung, die jetzt erfolgt, meines Erachtens auch insofern eine prinzipielle Abstimmung, als sie zeigen wird, ob sich Hamburgs Bürgerschaft solchem Unfeblbarkeitsausspruch fügen will. das genügt uns,« der mag sich fügen und den Antrag Wolfhagen auf Rückverweisung ablehnen. Wer aber Wert darauf legt, sich in derartigen Fragen ein eigenes Urteil zu reservieren, und weiter Wert darauf legt, daß wir nicht in fünf oder sechs Wochen wieder dieselben Verhandlungen hier haben, der nehme den Antrag auf Rückverweisung an den Aus schuß an. Präsident. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung, und zwar werden »vir zunächst zu erledigen haben den Antrag unter 1. des Ausschusses, mit den dazu gestellten weiteren Anträgen. (Ruf: Kommt nicht zuerst die Rückverweisung?) Ich bitte um Entschuldigung, meine Herren, »vir werden zunächst abzustimmen haben über den Antrag Wolfhagen auf Nückverweisung des ganzen Ausschußberichts und der sämtlichen dazu Ich bitte daher diejenigen Herren, die so beschließen wollen, sich zu er heben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen nun zur Einzelberatung, und zwar zunächst zur Nr. 1 der 88 184 und 184a und b des Strafgesetzbuches und 88 66, 12 und gestellt hat, von denen der zweite im übrigen mit dem ersten überein stimmt und nur die Ergänzung durch den Absatz 2 enthält dahin: Ein Vorgehen der Polizeibehörde auf Grund dieser Bestimmung 1>r Popert, die wir nachher besprechen können. Das Wort hat Herr Wolfhagen zur Geschäftsordnung. Wolfhagcn (zur Geschäftsordnung). Meine Herren! Ich glaube, es würde die Sache außerordentlich verkürzen, wenn »vir uns darauf abstimmen könnten. Präsident. Zunächst sind wir noch nicht bei der Abstimmung; ich habe zuerst die Einzelbcratung zu eröffnen und zu fragen, ob jemand das Wort wünscht in der Einzelberatung zu Nr. I. Da es nicht der Fall ist. so schließe ich die Beratung. Wir werden nun zur Frage der Abslim- trägen gegenüber, einmal der Ausschußantrag, zweitens der Antrag Wolfhagen, drittens die beiden Anträge von vr Popert und viertens der Antrag I1>: Mönckeberg. Es wird die Reihenfolge der Abstimmung über diese Anträge zu bestimmen sein; meiner Meinung nach müßten die weitergehenden Anträge zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Ich bin der Ansicht, die Reihenfolge müßte von diesem Gesichtspunkte aus dahin vorgenommen werden, daß zunächst der Ausschußantrag zur Ab stimmung gebracht wird, dann würde der Antrag Wolfhagen kommen, dann die beiden von Herrn vr Popert gestellten Eventualanträge und schließlich der Antrag von vr Mönckeberg. Die Bürgerschaft kann ja eventuell darüber beschließen. Vielleicht würde es ja die Sache verein fachen und abkürzen, wenn die Bürgerschaft beschließen »vvllte, den Antrag vr Mönckeberg vorwegzunehmen. Ausschußantrag unter 1, mit den einzelnen Anträgen, die Herr vr. Popert dazu gestellt bat. Ich werde also zunächst diese Anträge zur Abstimmung bringen für den Fall der Annahme des Ausschußantrages. Zunächst haben »vir abzustimmen über den Antrag vr Popert, der dahin geht: folgende 8 62a eingestellt werde« fallen weg; und »vir können dann wohl gleichzeitig über den Antrag I)r Popert abstimmen, für den Fall der Annahme des Ausschußantrages, welcher »Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft«. Ich bitte die Herren, die diese Anträge des Herrn vc Popert anneh men »vollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Anträge sind abgelehnt. Wir haben dann abzustimmen über den Antrag des Herrn Di: Popert, ob als zweiter Absatz hinzugefügt werden soll: Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, ist auf Ersuchen der Polizeibehörde durch einen Ausschuß festzustellen. Dieser Ausschuß besteht aus 5 Personen, die von der Bürgerschaft auf 6 Jahre gewählt werden. Absätze erfolgen müssen. Ich bitte die Herren, welche für den Fall der Annahme des Aus schußantrages diesen Antrag des Herrn vi: Popert annehmen »vollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist abgelehnt. Wir haben dann abzustimmen über den Antrag vr Popert, der folgender,näßen lautet: »Ein Vorgehen der Polizeibehörde auf Grund dieser Bestimmung ist nur zulässig, nachdem durch eine besondere Behörde festgestellt ist, daß die Voraussetzungen der Be stimmung vorliegen. Diese Behörde besteht aus zwei Senatsmitgliedern und drei von der Bürgerschaft auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern.« Ich bitte die Herren, die diesen Antrag von Vr Popert annehmen »vollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist abgelehnt. Wir kommen nun zu dem Anträge des Ausschusses, »veitere Ab änderungsanträge liegen nicht vor. Ich bitte dann die Herren, welche dem Aittrage des Ausschusses unter 1 zustimmen »vollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Ich brauche den Antrag wohl nicht zu verlesen. (Ruf: Nein!) Der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen dann zu dem Anträge Wolfhagen, der dahin geht: Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat um seine Mitgenehmigung, daß folgendes Gesetz erlassen werde: Auslagen an öffentlichen Straßen nicht derart ausgelegt werden, daß sie in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben geeignet sind. Eine Schrift oder ein Bildwerk kann nicht »vegen seines politi schen oder religiösen Charakters als unter diese Bestimmung fallend angesehen werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße bis zu 60 oder mit Haftstrafe bis zu 14 Tagen bestraft. Ich bitte die Herren, die diesem Anträge zustimmen »vollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist abgelehnt. Wir haben uns dann noch mit den beiden Eventualantregän des Herrn I)r Popert zu beschäftigen, und zwar zunächst mit dem Anträge, der dahin geht: Für den Fall, daß sowohl die Ziffer 1 des Ausschußantrags als auch der Eventualantrag von vr Hermann M. Popert, Krause, Pape, v. Rode, Ruwolt, M. Callenberg, als auch endlich die beiden Anträge von Wolfhagen abgelehnt werden sollten, be antrage ich: Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat um seine Mitgenehmigung, daß folgendes Gesetz erlassen werde: Nun kommt das Gesetz; ich brauche es wohl nicht wieder zu verlesen, Herr vr Mönckeberg hat es ja bereits getan. (Große Heiterkeit.) Und dann folgt weiter: Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 K, oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 187*
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