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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1910
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- 1910-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 26, 2. Februar 1910. (vr Popcrl) darüber nachgedacht haben, daß das, was sie wollen, reichsgesetzlich unzulässig ist?« Ja, meine Herren, daß der Ausschuß in seinem Bericht gerade diese Frage auf das allergenaueste geprüft hatte, daran dachte kein Mensch mehr. In den Zeitungen war verblümt und unverblümt davon die Rede, welche entsetzlich törichten Menschen im Ausschuß gesessen hätten. Die Wirkung in der Bürgerschaft war nicht so drastisch, aber ähnlich. Ein persönlicher Freund von der Linken sagte zu mir — und ich glaube nicht gegen die Ordnung des Hauses zu verstoßen, wenn ich diese Äuße rung wörtlich wiederhole —: »Nach der Rede des Herrn I)r Wolffson nimmt vom Ausschuß kein Hund mehr ein Stück Brot!« Das war die Wirkung der Rede des Herrn Dr Wolffson! Sie wurde noch verstärkt durch das, was ich vor acht Tagen eingehend besprochen habe: Voll Schrecken vernahm die Öffentlichkeit aus dem Munde eines der be deutendsten Männer der Bürgerschaft, das beantragte Gesetz gebe der er ein Buch in ein Schaufenster stelle, das den Titel trage: »Geschichte der Revolution«. Herr Dr Wolffson hat uns ja dahin belehrt, diese harmlosen Unrichtigkeiten seien so kleine Entgleisungen, die auf dem schusses, durch das »Temperament« eines Redners in der Öffentlichkeit in dieser Weise bloßgestellt zu werden. Das ist doch keine Kleinigkeit. Dabei waren wir uns bewußt, eine Arbeit geleistet zu haben, die in jedem daß es auch zweifelhaft war, ob man es materiell so machen solle, wie wir wollten, haben wir auch gewußt. Daß man aber wiederholt sagte: »Ihr habt unglaublich unordentlich gearbeitet«, das war ebenso hart zweideutigen Ausdruck gegeben zu haben. (Heiterkeit.) Es kam dann nach 14 Tagen die Rede des Herrn Dr Philippi, und die Sache wurde für den Ausschuß noch schlimmer. Herr Di: Philippi warf uns mit dürren Worten »Oberflächlichkeit« vor, und auch dies schöne Wort wurde mit angenehmen Kommentaren in der Öffentlichkeit weiter verbreitet. Daß Herrn Dr Philippi selbst die böse Sache passierte »die reichsgesetzgebenden Faktoren« mit dem Reichstag — darf ich wohl sagen: verwechselte, davon nahm keiner Notiz. Daß Männer mit großen Namen gegen uns gesprochen hatten, damit waren wir für die Zeitungen gerichtet. Und auch in der Bürgerschaft war die Wirkung nun so groß geworden, daß in der darauffolgenden Sitzung Herr Dr Mönckeberg in seiner Rede mich fragte: »Können Sie gegenüber der artigen Erklärungen überhaupt darauf rechnen, daß Sie irgend etwas erreichen?« Das, meine Herren, beruhte einfach darauf, daß zwei gewiß sehr bedeutende Juristen erklärt hatten: »Wir halten die Sache nicht für möglich!« Dann kam endlich der Berichterstatter des Ausschusses zum Wort. Und das hatte nun wenigstens die Wirkung, daß Herr Dr Wolffson in seiner Rede auf die Hauptargumente des Ausschusses überhaupt einging. Was er sagte, war meiner Meinung nach unrichtig, aber er war doch wenigstens darauf eingegangen. Und dann passierte etwas ganz Merkwürdiges! Neben diesen Ausschuß, der alles verkehrt gemacht hatte, trat nun plötzlich Herr Wolf hagen und sagte: »Ich bin in juristischer Beziehung vollkommen der Auf fassung dieses Ausschusses!« Das erregte zunächst allgemeines Er staunen. Herr Wolfhagen begründete dann eingehend seinen Stand punkt, und jetzt stand die Sache so, daß auf der einen Seite d i e Juristen standen und auf der anderen Seite d i e Juristen. Heute dagegen kam wieder Herr Dr Bauer und brachte wieder neue juristische Sachen gegen den Ausschuß aufs Tapet. Merkwürdigerweise allerdings Sachen, die Herr Dr Wolffson als gegen den Ausschuß brauch bar gar nicht anerkennt. Herr Dr Wolffson hat ja gesagt: »Es ist Herrn Dr Popert sehr leicht geworden, zu beweisen, die Gewerbeordnung sei keine Waffe gegen den Ausschuß; das behaupten wir ja auch gar nicht!« (Es machte ja große Mühe, Herrn Dr Wolffson darüber aufzuklären, daß Herr Dr Knauer das doch behauptet hatte.) Und heute kommt nun Herr Di: Bauer und sagt: »Das Moment, das den Ausschuß schlägt, liegt gerade in der Gewerbeordnung!« Kurz, meine Herren, die Sache liegt so, daß wir bei den Juristen des Hauses zwei Gruppen von Meinungen haben. Auf der einen Seite steht der Ausschußberichterstatter, dem Sie nun wohl die sorgfältige Arbeit allmählich glauben, und Herr Wolfhagen. Gegen Herrn Wolfhagen haben sich die Juristen seiner Fraktion nicht erklärt, wozu sie doch, wenn sie anderer Ansicht gewesen wären, der Sache wegen verpflichtet gewesen wären. (Hört, hört!) Auf der andern Seite kämpfen die Herren Di: Wolffson, Dr Knauer, Dc Philippi und Dr Bauer. (Ruf: Dr Mönckeberg!) Herr Dr Mönckeberg steht nicht so unbedingt auf jener Seite, darauf komme ich gleich. (Heiter keit.) Alle wieder unter sich in schönster Uneinig keit. Herr Dr Wolffson sagt: »§184 des Strafgesetzbuches wird im Ausschußantrage nur wiederholt.« »Nein«, sagt Herr Dr Knauer, »er wird nicht wiederholt, er wird überschritten«; Herr Dc Wolffson sagt: »Die Gewerbeordnung kann man nicht gegen den Ausschuß verwenden.« »Aber gerade«, sagt Herr Dr Bauer, »die Gewerbeordnung ist eben der Punkt, auf den es ankommt«; Herr Dr Philippi behauptet: »Das ist das Wichtige, was den Ausschuß schlägt, daß die Reichsgesetzgebung still schweigend ergänzt worden ist, d. h. durch den Reichstag, durch ihn ganz allein.« Herr Dr Mönckeberg sagt wieder nichts weiter als: »Wie kann Herr Dr Popert glauben, gegen so bedeutende Juristen anzukommen!« (Heiterkeit.) Also, die Gegner sind gewiß zahlreich und bedeutend, aber sie kämpfen mit wuchtigen Waffen gegeneinander. Auf der Seite des Aus schusses dagegen steht nur ein sehr unbedeutender Mann — ich darf Herrn Wolfhagen da wohl nicht hineinnehmen (Wolfhagen: Bitte!). Also Sie erlauben, Herr Wolfhagen, daß ich auch Sie zu dieser Gruppe rechne, — also eine Gruppe, die aber doch den Vorzug hat, in sich ge schlossen zu sein und Ihnen eine logische in sich geschlossene Argumentation vorlegen zu können (Heiterkeit), gegen die auch die schärfsten Gegner heute nichts mehr sagen können, als: »Wir zweifeln aber doch noch immer weiter.« Meine Herren! Ist es denn nun wirklich richtig, gerade wenn solche Zweifel bestehen, zu sagen: »Wir wollen die ganze Sache übers Knie brechen, und wir wollen nicht dem Ausschuß Gelegenheit geben, — ver stärkt durch weitere Juristen — die Sache nochmals zu prüfen, sich dabei etwa vom Senat juristische Kommissare zu erbitten« (wir kennen einst weilen noch nicht die juristische Ansicht des Senats!) oder sich ein Gut achten vom Reichsjustizamt einzufordern, wie es auch in anderen Fällen schon geschehen ist? Wer will denn die moralische Verantwortung über nehmen für die Situation, die eintritt, wenn der Antrag des Herrn Wolf- Hagen abgelehnt wird und wenn dann später auch Herrn Dr Mönckebergs Antrag im Senat oder im Reiche scheitert? Wenn er eine Geste bleibt, wie Herr Dr Philippi sich ausdrückte? Wer will die Verantwortung dafür übernehmen, daß wir hier dann vielleicht nach sechs Wochen dieselben Verhandlungen wieder haben, da Herr Pape dann doch nicht anders kann als denselben Antrag noch ein mal stellen? (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, heute lachen Sie wohl, später werden Sie höchst ärgerlich sein. Nun hat allerdings Herr Dr Wolffson in seiner letzten Rede ein Schlußargument gebraucht, das, glaube ich, für ihn durchschlagend war und das ich noch einmal verlesen möchte, ich habe das Stenogramm nämlich schon. Dasselbe lautet: »weil Herr Dr Popert sich einbildet, daß'er den Erklärungen der Herren Dr Knauer, Dr Mönckeberg, Dr Philippi und meinen Erklärungen gegenüber die Bürgerschaft davon überzeugt habe, daß die Anträge rechtlich zulässig sind.« Ja, meine Herren, was heißt denn das nun eigentlich? Das heißt doch nur, Herr Dr Popert (und Herr Wolfhagen, der jetzt auch dazu gehört), mögen uns an Gründen Vorbringen, was sie wollen. Darauf wird die Bürgerschaft nicht hören. Sie wird unter allen Umständen glauben, wenn Herr Dr Mönckeberg (der übrigens seinerseits auch immer nur gesagt hat, »meinen Sie denn gegen Dr Wolffson und Dr Philippi etwas ausrichten zu können?), wenn die Herren Dr Philippi, Dr Knauer und Dr Wolffson etwas sagen, das muß richtig sein, und Gründe sind dagegen nicht zu hören. Ja, meine Herren, das ist eine An schauung, die sehr interessant ist, gegen die man sich aber mit einer ge wissen Berechtigung wehren kann, denn sie ist nichts anderes als das römische Unfehlbarkeitsprinzip, in die hamburgischc Bürgerschaft über tragen. Es heißt das einfach: Wenn da irgendein bedenklicher Ketzer kommt, den dürfen wir nicht hören, denn wir haben hier in der Bürger schaft, ich will nicht sagen, einen unfehlbaren Papst, aber doch ein un fehlbares juristisches Kardinalskollegium. Ja, meine Herren, es wird wirklich von Ihnen verlangt, daß Gründe nicht gehört werden, sondern
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