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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1859
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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M 38, 30. März. Börsenblatt für den dentschen Buchhandel. 639 scnbl. ausgesprochenen Ansichten zu behaupten, daß gerade in dem Nichtvorhandenscin dieser Hetzjagd zum Vertrieb älterer guter Lite ratur der Krebsschaden des deutschen Buchhandels liegt. Studienbücher und Novitäten, das sind die Zweige, die culli- virl werden, der dritte Zweig, gute altere Werke mit Beharrlichkeit und steter Aufmerksamkeit an den Mann zu bringen, den cultiviren nur wenige Sortimenter, und wenn sie eS thun, setzen sie sich Un annehmlichkeiten und Plackereien aus, wie sie mir widerfahren, ob gleich gerade dieser Zweig unter Umständen der lucrativste, jedenfalls aber ebenso im Interesse des Gesammtbuchhandcls gelegen ist, als die beiden andern. Worin steckt denn anders das große Verbrechen, um deswillen Hr. C. Thcissing an den gestimmten Buchhandel in hohen Worten das Ansuchen stellt, jede Verbindung mit mir abzubrechcn, also einem College» in seinem Eigcnkhum und seinem Geschäft den Un tergang zu bereiten, als darin, daß ich seinen Pcincipicn nicht huldige und gegen seine Angriffe mich mit Nuhe und Gelassen heit vcrthcidigc. In der Lage, worin ich mich in diesem Augen blick befinde, könnte cs für Manchen etwas Verführerisches haben, sich an dieser Stelle zum Fahnenträger und Märtyrer des modernen Princips im deutschen Buchhandel zu proclamircn. Für mich besteht ein Reiz zu solchem Gebaren nicht, denn erstens ist cs nicht das Princip vorab, wofür ich streite, ich huldige dabei dem Grundsätze, daß Jeder vor der eigenen Thüre kehre, sondern ich wehre nur Angriffe ab, von denen ich glaube, sie könnten mißdeutet werden und mir dann schaden, und zweitens besteht mein ganzes Mactyrer- rhum bisher darin, daß ich meinen Namen aus der Feder des Hrn. C. Thcissing fließen scheu und auf seine Auslassungen replicircn muß. Daß Hr. C. Thcissing keinen Erfolg hat, beschönigt und ent schuldigt allerdings seine Absicht nicht, denn das liegt nicht an ihm. Nur zu deutlich nimmt er in seinem letzten Artikel den Anlauf dazu, für seine sechsjährige Bemühung mit einem Schlage das Ziel zu erreiche» und meine ihm unangenehme und nachtheilige Concurrcnz zu ersticken. — Deutscher Buchhandel, so hilf doch das saubere Weck vollenden! Mir scheint, als genüge das Gesagte zum Nachweis, daß erstens Hr. C. Thcissing seine Stellung als Vorstandsmitglied und Vor sitzender des Kreisvcreins mißbraucht hat, und zweitens, daß der Vorstand als solcher sich hat zu den persönlichen Zwecken des Hrn. C Thcissing mißbrauchen lassen, und ist cs dem Gefühl dieses Gemiß- brauchtwerdcns wohl zuzuschrcibcn, wenn die Vorstandsmitglieder in letzterer Zeit, trotz meiner Provokation, cs beanstandet haben, ihre Namen unter die von, Vorstand veröffentlichten Artikel zu setzen. Ist cs etwa nicht in der ganzen civilisirten Welt gültiger Gebrauch, daß nicht Kläger und Richter in einer Person vereinigt sein darf? Wird cs nicht überall als ein Zeichen der Schwache und als ein Tadel für die verfochtene Sache angesehen, wenn deren Anwalt nicht mit den Argumenten, die für dieselbe sprechen, kämpft, son der» den Nimbus, die Würde einer Stellung dafür in die Wag- schalc wirft? Gilt es nicht unbestritten als Mißbrauch, wenn Je mand einen persönlichen Streit, bei welchem zudem es sich um Brod- concurren; handelt, zur Sache einer Gesellschaft macht, deren Vor stand er zufällig sich nennt? Gibt man mir das zu, so ist cs mit der,,Würdc", die mich jetzt ersticken soll, schlecht bestellt. Die Thaisachen hat man durch Stillschweigen zugcstandcn, die Würde ist nicht stichhaltig befunden. Was wird man nun Vorbringen? Ich hoffe, man entschließt sich zu würdigem Schweigen und bekennt alle Mittel erschöpft, denn die Sache muß doch, langer fortgesetzt, den Lesern zur Langeweile werden. Ich für meinen Theil wünsche meine Zeit zu Nützlicherem verwenden zu können. Münster, den 23. Marz 1859. Friedr. Cazin. A n h a n g. Arnsberg, Coblenz, Coln und Münster, den 27. Decembec 1858. A» die verehrlichcn Mitglieder des Krcisvereins der rheinisch-wcstpbälischen Buchhandlungen. In Nr. 148. des Börsenbl. dcnuncirt Hr. Fr. Cazin in Münster in einem den Verein schmähenden Artikel, ohne die Firmen zu nennen, 72 Kollegen des rheinisch-westphälischen Kreisvcreins, daß diese — während doch sämmtlichen Mitgliedern durch die Statuten der Verkehr mit ihm, auch der gegen baar, untersagt sei — noch mit ihm in offenem Verkehr ständen! Wenngleich der Unterzeichnete Vorstand zur Ehre des Vereins glaubt annehmcn zu dürfen, daß diejenigen Mitglieder (hoffentlich mit Ausnahme nur weniger), welche Hr. Cazin des fortgesetzten Verkehrs mit ihm beschuldigt, nur in soweit gegen die Statuten gefehlt haben, well sie die ihnen unverlangt von ihm zugesandten Novitäten nicht zurückweisen ließen, sondern gebucht und verrechnet haben, so wird doch jedes Mitglied des Krcisvereins, es möge sich schuldig oder frei wissen, nach dem Ge sagten es als eine streng gebotene Pflicht erkennen, zur Aufcecht- haltung der persönlichen Ehre, wie der des gcsammten Krcisvereins, jeden Verkehr mit den Ausgeschloffenen, wo er bisher nicht gänzlich ab gebrochen war oder sich wieder cingeschlichen hatte, laut tz. 47. der Sta tuten unverzüglich aufzuheben, und in Zukunft nie mehr aufkommen zu lassen. Der Unterzeichnete Vorstand, indem er die 29. und 45. der Sta tuten in Erinnerung bringt, glaubt den Vorwurf, welcher von Hrn. Cazin gegen den Verein geschleudert ist, dadurch am einfachsten und wirksamsten zu beseitigen, daß er sämmtliche Mitglieder des Kreisvereins hiermit auffordert: die beigefügte, an die Herren Commiffionäre gerichtete Ordre, welche mit Unterschrift und der betreffenden Adresse des Hrn. Commissionärs zu versehen ist, unverzüglich an Letzteren abzusenden. Eine solche Schmähung des Hrn. Cazin wird dann schwerlich wie derholt werden, und der Vorstand wird auf diese Weise in der nächsten Generalversammlung durch Vorlegung der eingegangcnen Bescheinigungen dem Kreisverein die Beruhigung gewähren können, daß eine vollständige Einigkeit sämmtlicher Mitglieder des Kreisvereins nicht in Zweifel gezogen werden kann, und daß der Kreisvcrein Lästerungen, wie die gegen ihn vorgebrachtc, nicht ungeahndet läßt. Da Hr. Krüger in Dortmund, der im Jahre 1850 aus dem Verein geschieden war, im November d. I. unter dem Versprechen, seinen Ob liegenheiten künftig auf das pünktlichste Nachkommen zu wollen, die Wie deraufnahme nachgesucht hat, über welche die nächste Generalversammlung Beschluß zu fassen haben wird, so hat der Vorstand geglaubt, die Rück sicht nehmen zu dürfen, diese Firma unter den Ausgeschlossenen gegen wärtig nicht mit aufzuführen. Schließlich noch die Mitthcilung, daß der Vorstand cs als der Ehre des Vereins entsprechend erkannt hat, unter Heutigem auch eine kurze Erwiederung auf den C azin'schcn Schmähartikcl unter der Ueberschrift: ,,Dcrantiquirtcs Zunftwesen" und ,,rühriger Geschäftsbe trieb" an die Red. des Börsenbl. zur Ausnahme einzusenden. Mit vollkommenster Hochachtung! Der Vorstand des Krcisvereins der rheinisch-westphälischen Buchhandlungen: (gez.) A. Bädckcr. I. Hölscher. A. L. Ritter. P. Schmitz. C. Thcissing. An (Adresse des Hrn. Commissionärs) in Leipzig. Ich ersuche Sie hiermit ergebenst, von nachfolgender Notiz Kcnntniß nehmen und auch Ihren Gehilfen cinschärfen zu wollen, darnach zu ver fahren : 1. Jeder etwa einlaufenden, an mich adreffirtcn Sendung der Herren Fr. Cazin in Münster, I. H. Müller in Coblenz, I. F. Steinhaus in Barmen ist die Annahme zu verweigern, und 2. genannten Firmen von meinem Verlage nichts auszuliefcrn, selbst nicht gegen baar. Die in «luplv angcfügten Formulare einer Bescheinigung, daß Sie vorstehenden Auftrag von mir erhalten haben, bitte ich gütigst ausfüllen und das eine Exemplar an mich, das andere an den Vorstand des Krcis- vcrcins der rheinisch-westphälischen Buchhandlungen recht bald gelangen lassen zu wollen. Hochachtungsvoll und ergebenst (Ort und Datum.) (Unterschrift des Vereins-Mitgliedes )
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