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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1859
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- Deutsch
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37, 28. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 619 Nichtamtlicher Th eil. Das Princip der Association in Anwendung auf den Sortiments - Buchhandel. *) I Das büchcrbedürftige Publicum ist in den besseren Buchhand lungen insoweit gewöhnlich recht gut bedient, als es sich um litera rische Erscheinungen seit der letzten Ostcrmesse handelt. Diese neue sten Bücher sind mit seltenen Ausnahmen fast immer auf Lager, und was man auch verlangen mag, es ist alsbald oder nach wenigen Stunden zur Hand Fragt man aber einmal nach einem Werk, das vor länger als einem Jahr erschienen, so heißt cs regelmäßig: Wir werden es Ihnen kommen lassen, in acht Tagen sollen Sie es haben. Aus diesen acht Tagen werden jedoch trotz Eisenbahn und Dampfkraft mitunter auch zwei und drei Wochen, und handelt es sich gar einmal um ein Werk, das in England oder Frankreich ver legt ist, so dauert es wohl auch vier und fünf Wochen, und der Be steller mag zusehen,.daß ihm derweil die Geduld nicht ausgeht. Diese Vorliebe unserer Sortimenter für die neuesten Werke hat nicht etwa darin ihren Grund, weil ältere Sachen unverhältniß- mäßig weniger gesucht wären. Der Grund hiefür liegt vielmehr in der bekannten und allerdings sehr zweckmäßigen Einrichtung des deutschen Buchhandels, derzusolge die Vcrlagshandlungen den Sor timentern, sei es ohne Weiteres, sei es auf die Wahlzettel der Letz teren, eines oder mehrere Eremplare der neu erschienenen Werke s Condition geben, d.h. mit dem Erbieten zuschickcn, die übersand ten Exemplare zur nächsten Ostcrmesse wieder zurückzunehmen, wenn sie der Sortimenter bis dahin nicht hat absetzen können. Der Buchhandel ist also für die s Condition gegebenen Sachen ein bloßer Commissions-Handel, bei dem nur die Kosten der Rückfracht auf das Risico des Sortimenters gehen, während alle älteren Werke von den Verlegern nur gegen festen Kauf verabfolgt werden. Die besseren Sortiments-Handlungen treiben allerdings diesen Unterschied zwischen älteren und neueren Werken nicht auf die Spitze. Sic halten z. B. eine Reihe von Jugendschriften, gleich viel wie all dieselben sind, stets und namentlich vor Weihnachten fest auf Lager; dasselbe gilt von den Schulbüchern, die zumal im Anfang des Schulhalbjahres mcisteniheils immer vvrräthig ü'nd, und auch die Miniatur-Ausgaben der deutschen Classiker sind r,gel mäßig Jahr aus Jahr ein vertreten. Mehr äls 2000 Thlr. weiden jedoch in dieser Weise jährlich nicht angelegt, und jeder Klage des Käufers über die Beschränktheit des festen Vorraths stellt auch der bessere Sortimenter die Behauptung entgegen, daß es ihm nicht möglich sei, alle Bücher vvrräthig zu Hallen, dazu gehöre ein ,u be deutendes Capital, daß durch die stets gegebene Möglichkeit einer neuen Auflage das angelegte Capital zu sehr gefährdet werbt und bei der starken Concurrcnz die Nachfrage zu zersplittert sei, un eine genügend sichere Aussicht auf Rentabilität einer solchen Caiilal- Anlage zu gewähren. Nun ist es ganz richtig, daß der Buchhändler nicht alle Bicher vvrräthig Hallen kann, die überhaupt und irgend einmal ersehenen sind. Es soll auch zugegeben werden, daß selbst bei einem mäjigen Vorrath der Absatz unter den bestehenden Verhältnissen mit gnü- gcndcr Sicherheit nicht einmal die gewöhnlichen Capital-Zinscnvcr- sprcchen würde. Es ist endlich auch nicht zu bestreiten, daß bei fiten Vorräthen das Capital stets durch neue Auflagen an Werth Volie ren, mit der Zeit sogar vollständig zum Maculatur-Wcrth hccalin- ken kann. Nichts desto weniger bleibt aber die Klage des Publicims begründet, und die Sortimenter mögen uns mit noch so vielen Gr n- *) Aus der Volkswirthsch. Monatsschrift von Picksord. den beweisen, daß sie diese Unvollkommenheit ihres Geschäfts nicht zu beseitigen vermöchten — das Mißverhältniß zwischen unserem Bedürfniß und dem Maaße der Befriedigung desselben durch den Buch handel verliert dadurch nichts an seiner Unannehmlichkeit, daß man seine Gründe uns erklärt. Wie vielfach hat eine publicistische Ar beit, wenn man sie, Dank dem mangelhaften Lager des Sortimen ters, erst nach Wochen vollenden konnte, all ihr Interesse verloren, und wie unersetzlich ist jedenfalls dem Schriftsteller der Zeitverlust, den ihm die Unvollständigkeit des Buchladcns verursacht; ihm, der wie Wenige ein Recht hat zu sagen: Zeipjst Geld. Die Schrift steller klagen indeß nicht allein. Wenn auch nicht ganz so laut, laut genug sind jedenfalls die Klagen auch des übrigen PublicumS. Und nicht bloß auf die zum Kauf gesuchten Bücher erstrecken sich diese Klagen. Sie gehen auch gegen die unzureichende Vollständig keit der Leihbibliotheken, gegen die unzulängliche Einrichtung der Lesezirkel, und somit gegen den dermaligen Geschäftsbetrieb der Sortiments-Handlungen überhaupt. Wo aber so allgemeine Klage gegen einen Handelszweig geführt wird, da kann sic nicht ganz un verständig sein, es muß vielmehr Mittel und Wege geben, ihr gerecht zu werden. Für den Waarenhandel gilt der Satz: das Interesse des Verkäufers geht mit dem des Käufers Hand in Hand. Bei Beachtung aller der Ansprüche, die der Sortimenter mit Recht auf Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten des Buchhandels erheben kann — die Richtigkeit dieses Satzes leidet auch auf ihn Anwendung. Zur Beseitigung der berührten Mißstände könnte man auf den Gedanken verfallen — und wirklich ist diese Ansicht gegen uns ausgesprochen worden — das Princip der Theilung der Arbeit in der Weise auf den Sortiments-Buchhandel anzuwenden, daß sämmtliche Sortimenter einer Stadt sich dahin einigten, je nur eine bestimmte Branche in ihrem Geschäft zu vertreten- Der Eine soll hiernach nur Jugendschriften und Schulbücher, der Andere nur belletristische Werke, der Dritte nur historische und juristische Sachen führen, diese Branchen des Geschäfts aber so vollständig assortirt halten, daß die Nachfrage immer alsbald befriedigt werden kann. Dieser Vorschlag leidet jedoch zunächst an dem Mangel, daß ec zu seiner Ausführung die Uebereinstimmung sämmllicher Buch handlungen einer Stadt voraussetzt. Denn es liegt auf der Hand, daß die Weigerung eines Einzigen den ganzen Plan unausführbar macht, da dieser Einzelne bei einigermaßen geschickter Geschäfts führung die gesuchtesten Werke jeder Branche ebenfalls führen, ge rade in den gewinnversprcchendsten Sachen also den sämmtlichen übrigen Sortimentern Eoncurrcnz machen und dadurch deren Ab satz so bedeutend schmälern könnte, daß die Beschränkung auf ein specielles Fach sich in keiner Weise lohnen würde. Das Publicum aber liebt cs schon nicht, aus 5 oder 6 Buchhandlungen seinen Be darf zu bezieben und mit jeder derselben ein Crcditverhältniß einzu- gehcn. Das Publicum hält sich am liebsten an ein Geschäft, an das es sich einmal gewöhnt hat. Wie störend ist es auch bei der Nachfrage nach einem Werk in einen zweiten oder gar dritten La den verwiesen zu werden; wie beschwerlich für den Sortimenter, wenn er seinen Kunden auch alle von ihm nicht selbst geführten Sachen beschaffen soll. Schon aus diesem Grunde würde daher das Publicum mit der Zeit sich dem Sortimenter zuwendcn, der klug ge nug war. der Uebereinkunfr sich nicht anzuschließcn. Ganz abge sehen also von der weiteren Schwierigkeit der Einigung über die Verthcilunq der einzelnen Geschäflsbranchcn, da vielleicht ein Jeder seine guten Gründe hat, gerade Jugendschriften und Schulbücher zu führen, ganz abgesehen ferner von den vielfachen und mehr als unangenehmen Differenzen, die durch den zweifelhaften Charakter eines Werkes zwischen den vereinigten Sortimentern selbst sich er- 85 *
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