Freital,, den 2. Februar 1917. Umschlag zu ^ 27. Oas bereits in dritter, stark vermehrter und verbesserter Auflage erschienene Werk von N l)r. Ernst Röthlisberger a. o Professor der Rechte an der Universitär Bern Oer interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hat allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Horm alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. Von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr- licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechrsgelehrte und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegende Rechrsgcbiet zu beherrschen, nicht weniger auch manche Autoren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswerte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft II habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Röthlis- bcrger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Rommenrieruny des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Rlärung der schwierigen und verwickelten Materie beigetragen; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiederkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt in seiner neuen Form IS5 Seiten; es wird denjenigen Auroren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte nn internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverlässiger Wegweiser sein. Wer-die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Ueber- sichrstabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Lulturstaaten geltenden Urheberrechtsgeseyen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be- dinguu-rn und Förmlichkeiten gerichtet lst. In erster Liuie find die als schutzfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachlich« Geltungsbereich der Gesetze abgegreuzr, alsdann find die Rechtsmittel und Rechtsfolge« -usammenAesteLr, sodaß »an bet« Aufschlagen des betreffenden Landes sofort erkennen kann, ob sich d e Berrerung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung crngetreten ist, us». Das Buch recht sich würdig de, von mir bereit« uefprochenen Werken Räthlisdergers an, die man gar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit n«d Klarheit rühmen kan«. M.S .— »rd., M. I.sr n««», M. l.rs b« In (8anz1«tn«n gebunden M. d.— «rd., M. 4.— bar wir bitten das verehrllchr Sortiment, sich für da« Werk lebhaft zu verwenden und es allen Iniereffemen vorzulegen. Ais solche kommen in 8rage: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulare, Gerichte, Professoren, Richter. Rechtsanwälte us«. Hierbei machen wir noch besonders daraus aufmerksam, da- wir da» Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgcbcn; bedingt k-nnen wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Verlag des BdrsenvercinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.