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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1854
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1854
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- Deutsch
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301 1854.) 20) Drey, Apologetik. 3 Bde. 4^ 25 S-k- 21) Gaume, Rom in seinen drei Gestalten. 4 Bde. 4^ 22>L S-f. 22) Gfrbrer, Gustav Adolph- 3,^ 7^ S-f. 23) Gdrres, deutsches Handbuch. 2^ 14 S-f- 24) Gossclin, Macht des Pabstes. 2 Bde. 2^ 10 S-f. 25) Handbuch für Beichtväter. 2^. 26) Henrion, Geschichte des Mönchs-Ordens. 3^ 7^ S-^. 27) Harter, Geburt und Wiedergeburt. 2 Bde. 4,^. 28) Klee, kath. Dogmatik. 3 Bde. 5^ 8 S-f. 29) Kreuser, der christl. Kirchenbau. 2 Bde- 4./S. 30) Leibnitz, Snstem der Theologie. 1^ 10 S-f. 31) Martin, Lehrbuch der katholischen Religion. 2 Bde. 2,^ 10 S-s. 32) Möhler, neue Untersuchungen. 2^. 33) Müller, röm. Päbste. 1—4. Bd. 3.^. 34) Nickel, die heiligen Zeiten. 6^ 25 S-f. 35) Ovcrberg's Schriften. 6 Bde. 3^ 20 S^f. 36) RLß, die Glaubensbekenner. 2 10 S/. 37) Redwitz, Amacanth. geb. 1^> 18 S-k- 38) Reichcnspergcr, die Agrarfrage. 3,^ 15 S-f. 39) Riffel, Kirchcngcschichte der neuesten Zeit. 1—3. Bd. 8 40) Ritter, Handbuch der Kirchengcschichtc- 3^ 15 S/. 41) Rohrbacher, Bekehrungen zur kath. Kirche. 2 Bde. 2 42) Rothensee, das Primat des Pabstes. 3 Bde. 6 28S-f. 43) Sailer, über Erziehung. 2^. 44) Sch egg, die Psalmen. 4 Bde. 5 22>/» S->f. 45) S ta u d cn m ai er, Geist des Christcnthums. 2 Bde. 1.^ 6 S-f. 46) Stolberg, Geschichte der Religion Jesu. 46 Bde. 52^ 20 S/ 47) Theiner, Schweden u. seine Stellung zum h. Stuhle- 2 Thle. 4,^. 48) Walter, Lehrbuch des Kirchenrechts. 3.^ I0S-f. 49) Wiedemann, Mensctien-Geschichte. 9 Bde. 8 50) Wirrmann, Herrlichkeit der Kirche. 2 Bde. 2 Es hat wohl kaum in der ursprünglichen Absicht des Borro mäus-Vereins gelegen, dem Sortiments-Buchhandel einen so em pfindlichen Schaden zu bereiten; noch weniger konnte es die Mei nung der hohen Staatsbehörde gewesen sein, in diesem Vereine ein großartiges Buchhandlungs-Geschäft zu concessio- niren, welches mit ungleichen Kräften gegen einen bestehenden, achtbaren, lastentragenden und vielfach in Anspruch genommenen Gewerbsstand eine so gefährliche Eoncurrenz machen sollte. — Fern sei es von uns, gegen irgend einen wohllhätigen Verein, auch wenn er den Interessen des Buchhandels entgegen wäre, uns zu beklagen- Aber ein solcher bleibe denn auch innerhalb der Gren zen wohlthätiger Wirksamkeit; er greife nicht auf das Gebiet ge schäftlichen Kausens und Verkaufens; er schade nicht durchseine Geschäfrsweise der Buchhändler-Ehre in den Augen des Publikums; er greife nicht zerstörend in Sphären ein, die als Hebel und Stützen des geistigen Lebens in allen civilisirten Staaten geschont und ge schützt werden, und dies um so weniger, wenn sic keinen Widerstand entgegensetzen können; er baue nicht nach der einen Seite, indem er nach einer andern hin zerstört. Es mag füglich nicht näher erwähnt werden, welchen llilwillen dieser so unnatürliche Geschäftsverkehr im ganzen deutschen Buch handel hervorgerufcn hat, zumal wenn man erwägt einerseits, daß die Gewerbs-Beeinlrächligung von Seiten eines Vereins geschieht, dem alle Kräfte der kirchlichen Verwaltung für seine Handelszwcckc zu Gebote stehen, woraus von selbst folgt, daß die Größe und Thä- tigkeit des Borromäus-Vereins mit jedem Jahre bedeutend zunimml (die Einnahme für 1852 betrug z. B- bereits die namhafte Summe von 30,039-^, wovon über 25,157-/) zur Anschaffung von Büchern verwandt worden sind); andererseits aber der Staat in §. 48 der Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 für den Buchhandel ganz besondere Garantien, jene der Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit und Bildung verlangt, und dieselben neuerdings durch die hohen Ministerial-Bcstimmungen vom 10. August 1851 „über die Prü fungen der Buchhändler," welche übrigens von allen Seiten im In - und Auslande mit Freuden begrüßt worden sind, verschärft hat; — wenn man erwägt, daß diesen Pflichten keine Rechte ent sprechen, im Gegentheil die Erfüllung aller dieser Voraussetzungen nicht einmal geeignet sein soll, vor verderblichen Einflüssen der Art zu schützen. Der Bocromäus-Verein hält überall seine Agenten, erbesteht aus mehr als 422 Hülfsvereincn, und genießt sogar Portofrei- heir für den ganzen Umfang der Monarchie, wodurch deutlich genug hecvorgeht, daß dem preuß. Buchhandel für den Debit der katholischen Literatur, bei dem ungeschmälerten Fortbestände dieser Einrichtung, die Hauptlebens ader ab ge schnitten ist. Es möchte vielleicht eingeworfen werden, daß es sich in dieser Sache um die große Angelegenheit der Volksbildung handle, gegen die das Interesse eines einzelnen Gcwerbstandes zurückzutreten habe. Darauf ist zu erwidern, daß sich der Borromäus-Verein nicht auf die sogenannte Volksliteratur beschränkt, sondern auch für den wissenschaftlichen Bücher käufer sorgt, wie die im Eingang aufgefükrlen Bücher aus dem Veczeichniß des Borromäus-Vereins beweisen. Es will uns darum scheinen, als wenn der Sache der Volks bildung kein Abbruch dadurch geschähe, daß der Geistliche oder son stige gebildete Laie für ein Buch, das ec seiner Bibliothek einverlei- bcn will, statt ^/z des Preises, auch , oder den vollen Laden preis nach den Catalogen wie das übrige Publicum zahlt. Der Verein vom h. Karl Borromäus sollte un seres Bedünkens lieber darin seinen schönsten Ruhm und Lohn suchen, daß er Bücher ankaufe, oder selbst herausgebe, um sie theils für den gezahlten jährlichen Beitrag an seine Mitglieder zu vertheilcn, theils an das Volk zu verschenken, sich also gar nicht mit dem Verkaufe befasse, der nur dem conccssionirten Buchhändler zukommt. Auf diese Weise würde die Wirksam keit des Borromäus-Vereins den rechten Zweck erfüllen und mit wahrem Segen begleitet sein, würde ihm der Dank und die Ver ehrung des Gesammt-Bucbhandcls und aller Gebildeten zu Tbeil werden, denen das Wohl des Volkes am Herzen liegt. Der Buchhandel aber bedarf des Schutzes, beson ders unter den gegenwärtigen drückenden Zeitverhältnisscn, wenn er nicht immer mehr in Verfall gcrathen, sondern seine ehrenhaftcStel- lung in der Welt ferner behaupten soll. Jcmehr in neuerer Zeit an ihn, und mit Recht, die Anforderung einer tüchtigen, gesetzestreuen und würdigen Gesinnung und Haltung gestellt wird, umso mehr darf er den Anspruch erheben, daß er in dem Gebiete seiner Wirk samkeit geschützt werde, namentlich vor solchen Eingriffen, denen er aus eigner Kraft nicht begegnen kann. Die gehorsamste Bitte der Unterzeichneten rheinisch-westphälischen Buchhändler geht hier nach nun dahin: Hohe König!. Ministerien wollen hoch geneigtest veranlassen, daß ß. 4 sub 2) der Statuten des Borro mäus-Vereins entweder ganz in Wegfall komme, oder doch so modificirt werde, daß die bisherigen U ebergriffe des Vereins auf das Gebiet des ge werbsmäßigen Bücherverkaufs nicht mehr statt finden können. Indem wir als Anlagen: 1) Die Statuten des Borromäus- Vereins, 2) die letzte Abrechnung desselben, 3) das neueste Ver- zcichniß der vom Vereine debitieren Bücher ganz ergebenst beifügen, verharren wir in größter Ehrerbietung der Hohen Königlichen Ministerien ganz gehorsamste (Folgen die Unterschriften.) Gleichzeitig ist eine Copie vorstehender Petition mit nachfol gendem Schreiben an Sc. Ereelle»; den König!. Preuß. Handels- Minister, Herrn von der He »dt in Berlin, abgegangen.
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