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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1850
- Sprache
- Deutsch
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1286 Die freie Presse mit ihrem unendlichen Einflüsse auf Volksbil dung und Jdeenerzeugung ist — und dies wird Niemand in Abrede zu stellen wagen — wie in andern Landern des Europäischen Conti- nents, so auch bei uns in einer Weise gemißbraucht worden, daß die Hohe Staatsregiecung Schutz gegen einen künftigen gleichen Mißbrauch suchen zu müssen glaubt. Die ehrerbietigst Unterzeichneten verkennen weder diese Nothwen- digkeit, noch zweifeln sie an den heilsamen Folgen eines tüchtigen Paß gesetzes; allein sie sind ebenso von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Hohe Staalsregierung bei Emanirung eines solchen Gesetzes nicht die Absicht haben kann, eine ganze Branche industriellen Gewerbflei- ßes der Vernichtung zuzuführen, welche, bisher durch sie selbst auf das Sorgsamste gepflegt und auf die augenfälligste Art unterstützt, sich zu einer Höhe aufgeschwungen hat, welche kaum in ähnlicher Art wieder gefunden werden mag. Hat die Sorgfalt, welche bisher Seiten der Hohen Staatsre gierung dem Sächsischen Buchhandel gewidmet wurde, für dessen Ge deihen nach allen Seiten hin die glücklichsten Resultate gehabt, so wird sie gegenwärtig nicht selbst Hand an ihr Werk zu legen gesonnen seyn. Dies würde aber unzweifelhaft stattsinden, wenn sie durch das Preßgesetz, welches sie jetzt der Hohen Ständeversammlung zur Beur- theilung unterbreitet hat, den Lebensfaden selbst zerschneiden wollte, dessen Kräftigung bisher ihr regstes Streben war. Sind die Vertreter des Standes der Buchhändler bereits auf an derem Wege für den Buchhandel in seiner Gesammtheit in die Schran ken getreten, so erachten es auch die Unterzeichneten Vertreter des buch händlerischen Eommissionsgeschäftes für ihre höchste Pflicht, im In teresse des ihnen anvertrauten fremden Eigenthums in gegenwärtiger Vorstellung bei der Hohen Ständcversammlung die unberechenbaren Nachtheile darzulegen, welche aus der unveränderten Annahme dieses Prcßgesetzenrwurfs für den Sächsischen Buchhandel, für Leipzig, als den Gesammtstapelplatz der Deutschen Preßerzeugnisse, und folgerecht für unser gesammtes Vaterland erwachsen müßten. Der Centralsitz des Deutschen Buchhandels war bekanntermaßen bis zum Jahre 1590 die freie Stadt Frankfurt. Der unmittelbare Einfluß, welchen der Deutsche Kaiser auf dieselbe übte, war die Ver anlassung, daß zu jener Zeit eine strenge Censur, verbunden mit lästigen Visitationen und Beschwernissen aller Art, den Buchhandel von dort verscheuchte. Ec mußte sich nach einem andern, für sein Gedeihen er sprießlicheren, Sitz umschauen, und dem klaren Auge eines Johann Georg l. gelang es, in richtigerErkenntniß der unendlich segensreichen Folgen für sein Land, den Blick der Betheiligten hierbei auf Leipzig zu lenken. Vielfache Vortheile, die er ihnen willig gewährte, unter denen die Befreiung der Bücher von der Accise von nicht geringer Bedeutung war, insonderheit aber die zwar aufmerksame, aber doch milde und die Ausdehnung des Buchhandels in keiner Weise hemmende Eensur wa ren es, welche anfangs eine großartige Uebersiedelung, im Laufe der Zeit aber ein Gedeihen des Geschäfts hervorriefen, welches jede auswär tige Concucrenz bei Weitem überragte. Den eigenthümlichen Entwickelungsgang des Commissionsbuch- handels, der nach und nach den ganzen Deutschen Verkehr in seine Arme faßte und jetzt dahin gediehen ist, daß keine auswärtige Buchhandlung der Gegenwart bestehen kann, wenn sie nicht ihren Geschäftsträger (Eommissionär), dem die Leitung ihres ganzen Geschäfts obliegt, in Leipzig hat, hier darzulegen, würde offenbar zu weit führen, ohne dem Vorgesetzten Zwecke zu entsprechen. Hinreichend wird es für diesen seyn, ein Bild des Geschäftslaufes zu geben, wie er in der Gegenwart als Thatsache vorliegt, um daraus die lähmenden Folgen erkennbar zu machen, welche die Annahme des in Frage befangenen Gesetzentwurfs für denselben haben müßte. 93 Die große Aufgabe des Leipziger Commissionsgeschäfts ist die Lei tung und Regelung des gesammcen literarischen Verkehrs, nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen den Ländern, in welchen Begehr nach Deutscher Literatur und Deutscher Wissenschaft ist. Jeder auswärtige Buchhändler hat zu diesem Zwecke in Leipzig seinen Geschäftsträger (Eommissionär), welcher das Geschäft für ihn nach allen Richtungen hin besorgt, seine Bücher versendet, resp. von ihm verlangte zur Beförderung an ihn in Empfang nimmt, Gelder für ihn auszahlt und annimmt. Der Verkehr, welchen nahe oder entfernt wohnende Buchhändler mit einander pflegen, steht deshalb einzig und allein unter der Leitung des Leipziger Commissionärs, der sich hierbei in gewissen durch langjäh rige Usancen festgestellten Normen bewegt. Seine Arbeit, Erfahrung und Geschäftskenntniß müssen unaus gesetzt dem Interesse seiner Committenten, ihrem Eigenthume und des sen Gedeihen gewidmet seyn. Er ist ihr Spediteur, ihr Beamter und wird als solcher, und auch nur als solcher, bezahlt. Jeder andere Begriff über seine Stellung, ganz besonders aber die Ansicht, daß er die Bücher seines Committenten, welche er nur für dessen Rechnung versendet, für die seinige verbreite, ist durchaus irrig. Ihn, wie dies in dem gewöhnlichen kaufmännischen Geschäfte bei dem sogenannten Eommissionär der Fall ist, als einen Zwischenhänd ler anzusehen, „welcher — nach der üblichen Geschäftssprache — Maa ren in Commission hat" — ist eine, sich zwar oft im Publicum zei gende, aber durchaus unrichtige Auffassung. Der buchhändlerische Com- missionär hat an diesem Eigentbume seines Committenten eben kein Recht, welches auch nur in irgend einem Zusammenhänge mit dem Begriffe des Eigenthums steht, sondern vertreibt dies ganz in der Weise, wie dies in dem übrigen kaufmännischen Verkehr durch den Spediteur geschieht. Diese Eigenschaft muß der Commissions-Buchhändler fefthalten und das ihm übergebene Gut als ein Depositum betrachten, für des sen getreuliche Verwahrung er einzustehen und das er vor jedem Scha den sorgfältig zu hüten hat. Von Leipzig aus versendet er nun nach allen Gegenden des civi- lisirten Continents die Bücher seiner Committenten, welche bei ihm be stellt wurden, von hier aus.bezieht und versendet er wiederum die jenigen, welche sein Commiltent von fremden Buchhandlungen be darf. Da alle fremden Buchhandlungen hier Lager ihrer Artikel haben, so wird dadurch Leipzig zu dem Orte, von welchem aus alle litera rischen Bedürfnisse nach allen Gegenden der Welt hin befriedigt werden. Wollte man die Frage aufwerfen, wozu cs dieses complicicten Mechanismus bedürfe, da ja die Auswärtigen ohne diese Vermitte lung des Leipziger Buchhandels im direkten Verkehre das Nämliche zu erreichen vermöchten, so findet dieselbe in Folgendem ihre Beant wortung. Allerdings könnte der Empfang des Buches auch auf direktem Wege erfolgen, allein das Buch müßte, abgesehen von der Arbeit und dem großen Zeitverluste, bei dem gewöhnlichsten Verhältniß hinsichtlich seines Preises durch das Porto und die darauf erwachsenden Spesen mindestens um das Zehnfache erhöht werden. Bei dem gegenwärtigen organischen Zusammenwirken unseres Commissionsgeschäftes strömen alle einzelnen Bücher, welche irgend ein auswärtiger Buchhändler verlangt hat, kostenfrei zu dessen Commissio- när nach Leipzig. Sobald diese einzelnen eingehenden Bücher soviel an Gewicht betragen, daß sie hinlängliches Material zu einem Fuhr- ballen liefern, wird ein solcher von dem Commisssonär an den betreffen den Committenten gesandt- In einem derartigen Ballen befinden sich
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