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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1850
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1850
- Sprache
- Deutsch
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1172 87 Indem wir zugleich der geehrten Arnold'schen Buchhandlung in Dresden, welche uns kostenfrei diese Pakete zustellte, unfern Dank hierdurch wiederholen, bemerken wir noch, daß außer ihr auch Herr Ernst am Ende in Radeberg sich bereit erklärt, noch ferner uns zuge dachte Büchergaben anzunehmen und zu befördern. Unsre so innige als bescheidne Bitte ist es, dem Bestreben, evan gelische Wahrheit und Wissenschaft durch unsre Schulbibliothek zu be gründen und zu verbreiten, fernere Aufmerksamkeit gütig zu gewähren; wir wagen es, den übrigen Herren Buchhändlern, welchen unser Schrei ben vom März vielleicht entgangen ist, diese erneute Bitte ans glau- bensbrüderlichc Herz zu legen. Teplitz, am 1. September 1850. Der Vorstand der evangelischen Kirchengemeinde daselbst, durch Advocat Ernst Wilhelm Seyffert zu Dresden. Rüge. Einsender Dieses kennt weder den gegen einige Mitglieder des Rhcinisch-Westphälischen Krcisvereins, in Sachen des Borromäus- Ver eins ausgetretenen 2., noch den Verfasser der in Nr. 83 d. Bl. enthaltenen Erwiderung, welche mit unterzeichnet ist. Einsender denkt sich unter der Chiffre wol einen beim Verthcidigcn einer guten Sache recht gewandten Buchhändler, dessen Name sonst auch guten Klang hat; aber die Vertheidigung einer so faulen Geschichte gelingt nicht, selbst wenn sie mit einer Frivolität geführt wird, deren Ausbrüche zu lesen dem EinsendcrDieses Schamröthe auf dieWangen gejagt hat. So widerlegt man also zu verbürgende Thatsachen, daß man deren Darstellung ein Machwerk und den Einsender derselben einen Narren nennt? Hätte Herr eO doch geschwiegen, die Sache wäre dann zwar nicht aus der Welt, aber doch früher in Vergessen heit gekommen. Wie jene Herren hätten handeln und wie auch Herr falls er Derjenige ist, aus dessen Verlag der Borromäus- Vercin für lausend und mehr Thaler gegen baar entnommen, um so besser hätte handeln können, als man seinen Verlag seitens jenes Vereins nicht entbehren konnte, das weiß jeder Verleger und Sorti mentsbuchhändler. Man konnte dem Verein einen crhöhetcn Rabatt geben, aber man durfte ihn nicht mit dem Sortimentshändler glcich- stellen oder gar ihm Offerten machen, welche, hinsichtlich der bewillig en Vortheile, jene des Sortimentshändlers weit hinter sich ließen, und das muß doch theilweise der Fall gewesen seyn, denn sonst könnte der Vorromäus-Verein, bei den kaum zu vermeidenden Unkosten, nicht mit 5^ an seine Mitglieder abgcben. Bei solchem Verfahren würde dessen ungeachtet Seitens der geistlichen Herren, das Geschäft entrirt seyn und der Vortheil kam dann dem Verleger gut, ohne den Sortiments buchhandel in ein ungünstiges Licht zu stellen. Wenn es übrigens auch nur Herr gewesen ist, von dem der genannte Verein für Tausend und mehr Thaler Verlag genommen hat, und wenn sich die Bestellungen bei andern Verlegern auf viel kleinere Beträge reduciren, so sieht man doch, welche Summen dem Sortimentsbuchhandel entzogen sind. — Möchte Hr. ^., der wol auch im Besitze eines freilich überwiegend kleinen Sorlimentsge- schäftes seyn mag, es nie zu bereuen haben, daß er so gegen Eollegen gehandelt, deren gemachte Vorwürfe um so begründeter erscheinen, als es vielleicht vorzugsweise an ihm lag, dem Procentsatzc von vorn herein eine andere Richtung zu geben, da, wenn wir nicht sehr irren, die Vorsteher des Borromäus-Vcreins die Taktik gebrauchten, daß sie bei Bestellungen Bezug auf so Ich e H andlu n g e n nahmen, welche ihren Anforderungen bereits gewillfahrt hatten. 65. „Christliche Eolportage", eine neue Bedrohung des Sortimentsbuchhandels. Es ist in neuester Zeit in diesen Blättern viel von dem, dem Sortimentsbuchhandel schädlichen Wirken des „Borromäus-Vereins" die Rede gewesen; jetzt wird auch von Seite» der evangelischen Kirche der Sortimentsbuchhandel mit einem ähnlichen Unternehmen, der „christlichen Eolportage" bedroht. Nr. 30/35 des (Breslauer) „Evangelischen Kirchen - und Schulblattes" enthält das Programm der „Agentur des Central-Ausschusses für die innere Mission der Deut schen ev. Kirche zu Zenkau", wonach dieselbe eine christliche Colpor- tage einzurichtsn gedenkt, und erklärt, schon seit längerer Zeit mit der hohen Behörde um die staatliche Erlaubniß der Einrichtung einer freien Eolportage zu unterhandeln; die Verhandlungen senen noch nicht geschlossen, aber es sei) Hoffnung vorhanden, eine freie Colpor- tagc in Schlesien zu erreichen. — Die angeführten Nummern enthal ten bereits eine „Instruction für den Colporteuc". — Charakteristi scher Weise enthält das Programm der „Agentur" die Behauptung: „daß die Menschen von Natur nach dem „„bösen Schriftwort"" gelüsten, und man sich deshalb einer sorgfältigen Verbreitung des ,,„n ützlichen S chri ft wo ctes", unterstützt durch männliche Be lehrung, unterziehen müsse". b. K. Aus Preuße». In Folge hoher Regierungsverfügung sind die Buchhändler einer Provinzialstadc Preußens vom Magistrat dieser Stadt dahin instruirt worden, „sie hätten sich der Verbreitung solcher Blätter, denen der Post debit entzogen sey, zu enthalten, und sie würden darauf aufmerksam gemacht, daß die Entziehung ihrer Eoncession zu gewärtigen stehe, falls sie Blätter, in denen Verbrecherisches enthalten sey, verbreiteten." — Es wurde den Buchhändlern eine Liste der Zeitschriften, Zeitungen und Wochenblätter (circa 150) übergeben, denen der Postdebit entzo gen sey, und die sie also nicht verbreiten dürften. Neben mehreren außerhalb Preußens erscheinenden Blättern sind in dieser Liste noch viele enthalten, die in Preußen selbst erscheinen, z. B. „Eislebener Zeitung," „Anzeiger für Cottbus und Umgegend," „neue Erfurter Zeitung," „Tciersches Volksblatt," Cüstriner Volksfreund," „Urwähler-Zeitung," „Magdeburger Zeitung" u- s. w., über welche bis jetzt noch kein speci- elles Verbot des Herrn Ministers des Innern ergangen ist, dahingegen ein Paar der in der Liste enthaltenen Blätter allerdings inzwischen speciell von dem gedachten Herrn Minister verboten sind. Es werden somit einigen Buchhändlern viele Blätter hinsichtlich deS Vertriebes entzogen, die die Buchhändler anderer Provinzen, wo kein solches Regierungsverbot ergangen ist, nach wie vor debitiren kön nen; erstere erleiden dadurch oft starke Verluste, die kaum bei den jetzigen, für den Buchhandel so schlechten Geschäftszeiten zu verschmerzen sind, und die jetzt um so empfindlicher für den Buchhändler sind, da die desfallsige Verordnung mitten im Quartale ergangen ist, wo der Buchhändler Licferungsverbindlichkeiten bereits eingegangen ist und entweder schon das Quartal voraus bezahlt hat oder es doch fest bestellte, so daß also von Rücknahme der betreffenden Zeitungen u.s. w-, Seitens der Verleger, keine Rede seyn kann, und nun mancher Buch händler eine Menge Blätter erhält, die er vermakuliren muß, und wofür er sein Geld verliert, denn natürlich bezahlen ihm seine Kunden unvollständige Quartale von Zeitungen nicht. — Bei der Ungewißheit, in der jetzt der Sortimentsbuchhändler hinsichtlich seines Geschäfsbetriebes lebt, indem er keinen Augenblick sicher ist, daß er nicht zur Anklage und zur Rechenschaft gezogen wird, wäre es gewiß im Interesse aller Eollegen, wenn dieselben Petitionen an die demnächst wieder zusammentretenden Preuß. Kammern richteten, worin sie ihre Noth und ihre Leiden offen darlegten, und die Kammern, denen, dem Vernehmen nach, auch das jüngst erlassene Preßgesetz vor-
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