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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1859
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1859
- Sprache
- Deutsch
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1936 Börsenblatt für den denlschen Buchhandel. 122, 3. October. Nichtamtlicher Tycil. Wie man in Mähren denkt. Das nachstehend abgedrucktc, wohl nur sehr wenigen außer- ocstcrreichischen Collcgen bekannt gewordene Circular ist dem Ein sender nur mir abgeschnittencr Unterschrift zu Händen gekommen; sicherem Vernehmen nach ist es jedoch von Hrn. C. Winiker in Brünn ausgegangen. Die ganze Fassung desselben müßte ihm zwar eigentlich die Spalten des Börscnbl. verschließen, wäre es nicht ein für die Geschichte des Buchhandels merkwürdig bleibendes Cuciosum; dieser Grund mag den Abdruck entschuldigen. * * * „An den o österreichischen Buchhandel! „Die schmähliche Behandlung, welche die solidesten Firmen Oesterreichs von vielen Verlegern zu erdulden haben, weil sie nicht durch Aufopferung des Lohnes ihres jahrelangen Bemühens, nebst Verlust an Hab und Gut, an dem Tage Zahlung leisteten, der durch Usus bestimmt ist zur Abrechnung, muß selbst den geduldigsten Ge schäftsmann in Aufregung bringen. Der solideste Geschäftsmann, der gern den Betrag zahlen möchte, wie er ihn eingenommen hat, wurde daran verhindert, weil er den Verlust am Course, der am Zahltage 45 Proc. war, nicht verlieren wollte. Ja, die Unver schämtheit Einzelner geht so weit, daß sic zur Zahlung auffordern mit Verlust von 20 Proc , indem dieses nach ihrer Meinung ein günstiger Cvurs sei. „Es ist Zeit, daß diesem Unwesen abgeholfen wird, cs ist Zeit, den ocstcrrcichischcn Buchhandel von dem Drucke der außcroestcr- reichischen Verleger zu emancipiren, nicht wir Oesterreichcr bedürfen den Verleger, sondern die Verleger außer Oesterreich bedürfen uns, und für unsere Bemühungen und Fleiß werden wir öffentlich und privatim als unsolide Geschäftsleute gebrandmarkl, weil wir den Lohn unserer Dienstleistung, für baar ausgelcgtc Unkosten an Fracht, Lohn, Steuer, Micthcn rc. durch Tragung der Agiodifferenz nicht verlieren wollen und einen außergewöhnlichen Zahlungstermin bean spruchen, indem jeder Oesterreichcr einsieht, daß die Agiotage nur temporär ist. „Statt einer Danksagung für die vielen Opfer, die der oester- reichisthe Sortimenter dem Wohlc der Verleger seit 1848 brachte, werden selbe noch unverschämter, und glauben, daß wir das letzte Vermögen selbst zur Deckung ihrer Saldi hcrgebcn müssen, wenn Verhältnisse, die der Sortimenter nicht verschuldete, die Beträge entwerthet, welche für die gesandte Cvmmissionswaarc zum Zahl tage deponirt sind; denn wenn Festvcrlangtcs gegen baar, auf Rech nung expedirl ist, trägt ohnedem der Absender jedes Risico. Es ist Zeit, diesem Unwesen zu steuern, was in kurzer Zeit ohne alle Ucbel- stände und zum Vortheile für uns Oesterreichcr geschehen kann. „Seit Jahren wurde schon beantragt, Wien oder Prag zum Commissionsplatz für Oesterreich zu machen; doch verschiedene Ur sachen waren damals hinderlich. Jetzt sind die früheren Schwierig keiten beseitigt, die Bedrückungen der oestcrrcichischcn Sortimenter werden immer größer, so daß der löbl. Gremialvorstand in Prag den glücklichen Gedanken faßte, den Bedrückungen entgegenzutreten. Mit Freude begrüßt ein jeder oesterreichische Sortimenter diesen Ge danken und wird durch seinen Beitritt gern sein und seiner Collcgen Wohl fördern. „Der oesterreichische Buchhandel ist so wichtig für den außec- ocsterreichischen Verleger, daß letzterer sich unbedingt dem Willen sämmtlicher ocstcrrcichischen Buchhändler fügen muß. Beschließen wir demnach, daß vom 1. Januar 1860 an, oder einem andern zu bestimmenden Tage, wir Oesterreichcr Prag oder Wien zum Com missionsplatz machen, nur franco des Commissionsplatzes alle Send ungen annehmen, daß die Rechnungen in österreichischer Valuta ge führt, der Saldo in ocftecrcichischer Valuta zu decken ist, so hat der außcroesterreicinsche Verleger am Commissionsplatze sich einen Com- missionäc zu nehmen, die Spesen bis zum Commissionsplatze zu tragen, und wir ersparen dadurch Tausende von Spesen, während uns bei den jetzigen Verhältnissen nicht ei» Kreuzer auf Brvd bleibt, wenn wir mit Verlust des Agio saldircn. „Um in dieser Angelegenheit schnell einen Beschluß fassen zu können, werden Sie frcundlichst ersucht, nebenstehende Erklärung mit Ihrer Unterschrift auszufüllen und möglichst rasch an Unterzeich neten einzusenden " Antwort aus Oesterreich. Hr. Meidingcc in Frankfurt a. M. hat am 28. August d. I. untenstehendes Circular T an die oesterreichische« Buchhändler er lassen, und sein Anwalt in Nr. 117. des Börsenbl. gcräth in heftige Aufregung, daß die darin vorgcschlagenc Reform, die doch „guter Wille", „Einsicht" (!) und „geschäftliche Klugheit" auf gegenseit igen Vorthcil hin berechnet habe, von oesterrcichischen College« ver worfen worden sei; „Mepbisto selbst", ruft er in einer Anwandlung poetischen Zornes aus, „wäre das wohl zu bunt gewesen!" Wir erwicdern hierauf, daß wir in den guten Willen des Hrn. Meidinger keinen Zweifel setzen, daß ihm aber bei der Abfassung je nes Circulars die nöthige Einsicht gefehlt hat, und daß die Unaus führbarkeit desselben der einzige Grund ist, warum seine Vor schläge nicht angenommen worden sind. Erstens weiß Hr. Meidinger nicht, daß„Oesterr. Währung" und „Conv.-Münze" zweierlei sind; denn er sagt „wir rechnen in „Oestcrc. Währung", den Thaler zu 2 fl. „Conv.-Münze"! (Das wären 2 fl. 10 kr. Ocsterr. Währung.) Seit l. Nov. 1858 existirt aber Conv.-Münze gesetzlich nicht mehr! Zweitens würde sich das Publicum, das großenlheils aus den Hinrichs'schen und andern Verzeichnissen die Thalerpreise kennt, mit Recht weigern, ein Buch, dessen Preis z. B. 1 Thlr., mit 2 fl. 10 kr. O. W. zu bezahlen , wenigstens jetzt, wo es den Thaler mit 1 fl. 80 kr in jeder Zeitung notirt findet und sich um diesen Preis bei allen Geldwechslern Tbaler verschaffen kann. Drittens würde eö auch gegen das Interesse des ocsterr. Sortimenters sein, ein Werk, das in Leipzig z. B. 1 Thlr. ord. — 20 Ngr. netto — 1 fl. 20 kr. O- W. kostet, Hrn. Meidinger mit 1 fl. 40 kr. O. W. zu bezahlen! Ja Hr. Meidinger will sogar die vorgcschlagenen Bedingungen bis Anfang 1859 zurückwirkend und somit auch für die Zeit vom 1. Jan. bis 15. April geltend machen, in welcher bekanntlich derThaler in Oesterreich allgemein al pari ge rechnet wurdet der Sortimenter müßte sich also ohne Nothwendig- keit, bloß um der „geschäftlichen Klugheit" des Hrn. Meidinger wil len, von vornherein gleich zu einem Verluste bekennen, der ihm hoffentlich erspart bleibt. Wenn sein Anwalt cs übel nimmt, daß man in Oesterreich „nur verdienen" und von solchen Vorschlägen nichts wissen will, so ist das eben auch nur eine Aufwallung, eine Congestion, die weiter nichts auf sich hat. Bei dem 4. Punkt des Circulars ist Hr. Meidinger wieder in gewaltigem Jrcthum. Es ist nämlich in Oesterreich niemals der Brauch gewesen, Ende Januar abzurcchnen, voll und ohne jeden Uebertrag zu zahlen! Seit Jahren geben wir uns Mühe, am 31. März eineAbrechnung zu erzielen, und sind froh, wenn dieser Termin eingehalten wird. Abgesehen davon, halten wir die separate Remission eines einzigen Verlegers außer der Abrechnungszeit der Consequenzen wegen für nicht durchführbar. So viel über das Circular; was nun den wohlgemeinten War-
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