Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1917
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- 1917-12-21
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- 21.12.1917
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börseutlalt f. d. Lisch,,. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 297, 21. Dezember 1917. bezugsrechtS von 70 000 k§ Druckpapier bewilligt morden sein soll, insbesondere für die Herstellung sogenannter »Schundliteratur«. Eine solche Ausnahmcbcwilligung ist nicht erfolgt, dagegen haben, genau wie alle übrigen Verleger, die im Jahre 1917 Bücher, Zeit schriften, Druckwerke usw. hcrausgegcbcu haben, auch die Dresdner Verleger, auf die der Artikel anspielt, ein bestimmtes gesetzmäßiges Bezugsrecht auf Druckpapier. Da die Kriegswirtschaftsstelle keine Zensur ausübt und auszuüben hat, kann sie den in Betracht kom menden Verlegern die Genehmigung, Papier im Nahmen der gesetz lichen Bestimmungen zu beziehen, nicht versagen. Wie der Artikel schreiber auf die Angabe, daß es sich um monatlich 70 000 kg Druck papier handelt, gekommen ist, ist uns zunächst nicht erklärlich; ohne Angabe, welche Verleger als Verleger von Dresdner »Schundlite ratur« gemeint sind, können wir die Angaben überhaupt nicht nach prüfen. Wir erklären uns nicht für zuständig, genau abzugrenzen, was zur. sogenannten »Schundliteratur« gehört und was nicht; außerdem werden uns auch nicht alle Erzeugnisse bekannt. Wir hatten diese Antwort erwartet, da wir nicht zu denjenigen gehören, die aus dem Artikel der »Täglichen Rundschau« auf ein Aus- nahmcbezugsrecht der infragestehenden Verleger geschlossen haben. Wenn die Antwort gleichwohl nicht befriedigt, so liegt die Schuld an der Verordnung über die Papierverteilung und der dabei befolgten Methode. Die mechanische Verteilung, unter Zugrundelegung des zufälligen Verbrauchs von 1916, wie sie diese Verordnung vorschreibt, stellt nicht nur eine Ungerechtigkeit gegen jene Verleger dar, die sich schon 1916 freiwillig oder gezwungen Beschränkung im Papierver brauch aufcrlegt haben, sondern wird auch dem mit dieser Verordnung erstrebten Zwecke nicht gerecht. Dieser Zweck ist doch kein anderer, als jedcc Verschwendung von Papier entgcgcnzuwirken und die Ver leger zu sparsamerer Wirtschaft anzuhalten. Bedeutet es aber nicht eine Unwirtschaftlichkeit, wenn unter den gegenwärtigen Verhält nissen Verlegern von minderwertiger Literatur, an der auch heute noch kein Mangel ist, ein unverhältnismäßig großes Quantum von Papier zur Verfügung gestellt wird, während Werke unserer besten Schriftsteller, Werke, die gerade unserer Zeit nottun, weil sie das Durchhalten erleichtern helfen, ungcdrnckt bleiben müssen? Gewiß stellt jede mit zahlenmäßigen Begriffen arbeitende Verordnung eine Ungerechtigkeit dar, mit der sich der einzelne abznfinden hat. Wo sie aber zu vermeiden ist und dein Zwecke besser entsprochen werden kann, sollte das nach Möglichkeit geschehen. Eine mechanische Papiervertei lung kann nicht den lebendigen, unser Kulturleben fördernden Kräften gerecht werden, nicht das erreichen und auswirken, worauf es gerade' jetzt ankommt. Man wird sich daher fragen müssen, ob nicht das an gewandte Prinzip falsch ist, falsch besonders in einer Zeit, in der alles Mittel zu dem einen großen Zwecke ist: dnrchzuhalten bis zum sieg reichen Ende und alle Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu stellen. Das richtige Prinzip der verteilenden Gerechtigkeit zu finden, ist freilich eine der schwierigsten Aufgaben unserer Gesetzgebung. Auf eine gewisse Mechanisierung wird man überall da nicht verzichten können, wo es sich, wie das auch hier der Fall ist, um einen größeren Kreis von Personen und um vielseitige, ohne fachmännische Kenntnisse oft schwer zu beurteilende Verhältnisse handelt. Verordnungen, die die Bewegungsfreiheit hindern, werden immer unangenehm empfun den, gleichviel in welcher Form und nach welchen Gesichtspunkten sie abgesaßt sind. Bald wird sich dieser über die Verletzung vermeint licher oder wirklicher Interessen beschwert fühlen, bald jener über Zurücksetzung zetern. Allen kann es auch die beste Gesetzgebung nicht > recht machen. Soll aber dem Zwecke einer Verordnung entsprochen werden, die, wie die Verordnung über die Papierverteilung, auch die A r t der Verwendung ins Auge zu fassen hat, so kann ein rein mechanisches Prinzip nicht genügen. Denn die von ihm erstrebte Gleichheit ist im Grunde genommen eine Ungleichheit, ja mehr noch eine Ungerechtigkeit und eine Versündigung am Geiste. Wenn die General-Kommandos, allem billigen Geschwätz von Freiheit in der Literatur und Kunst zum Trotz, sich nicht gescheut, haben, der Schundliteratur zu Leibe zu gehn und sie wenigstens in! ihren krassen Auswüchsen zu verbieten, so ist nicht einzusehen, warum die mit der Durchführung der Verordnung über die Papiervertcilung betrauten Behörden nicht ähnliche Gesichtspunkte geltend machen. Die Möglichkeit hierzu besteht, da ihnen ein ziemlich weiter Spielraum wie auch ein großes Maß diskretionärer Gewalt gegeben ist und doch alles darauf ankommt, das zur Verfügung stehende Papier in einer den Aufgaben der Zeit und echter Wirtschaftlichkeit entsprechenden Weise zu verwenden. Auch wenn es nicht Aufgabe der mit der Papier vertcilung betrauten Behörden ist, den Begriff der Schundliteratur »genau abzugrcnzen«, würde dem eigentlichen Zwecke der Verord nung — selbst unter Beibehaltung des mechanischen Prinzips — besser entsprochen werden als gegenwärtig, wenn darüber hinaus Vorsorge für solche Verleger und Büchei: getroffen würde, über deren kulturelle 1270 Bedeutung kein Zweifel besteht. Wohl wären kleine Ungerechtigkeiten auch da nicht zu vermeiden; man würde sich aber leichter mit ihnen ab- finden als mit einer reinen Mechanisierung, die alles über einen Kamm schert und wenig oder gar nicht nach der sittlichen und geistigen Berufsauffassung eines Verlegers und seiner bisherigen Tätigkeit fragt. Will man der Papierverschweudung steuern und unser Kultur leben wie unser Ansehen im Auslände nicht schädigen, so wird man diesen Gesichtspunkt um so weniger außer acht lassen dürfen, als die zur Befriedigung dieser Forderungen notwendigen Papiermengen, gemessen au dem Verbrauch unserer Tageszeitungen, so bescheidener Natur sind, daß ihrer Beschaffung kaum Schwierigkeiten entgegen stehen würden. GrünSung einer allgemeinen paritätischen Stellenvermittlung für c>en leutschen Buch- Hände!. Am 6. Dezember 1917 fand auf Einladung des Vorsitzenden des Verbandes der Kreis- und Qrtsvereine im Deutschen Buchhandel im Sitzungszimmer der Korporation der Berliner Buchhändler die Grün dung eines Ausschusses zur Schaffung eines allgemeinen paritätischen Stellennachweises für den deutschen Buchhandel seitens der in Berlin vertretenen Chefs- und Gchilfenvereine statt, die sämtlich ihre Bereit schaft zur Mitarbeit bei dieser Gründung erklärten. Es waren ver treten: der Verband der Kreis- und Qrtsvereine, die Korporation der Berliner Buchhändler, die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins, die Buchhändlergilde, der Berliner Sortimenter- Verein, der Zcntralverein der Buch- und Zeitschriftenhändler, der Allgemeine deutsche Buchhandlungsgehilfenverband, Krebs, Verein jüngerer Buchhändler, Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhand lungsgehilfen und der Verein der Buchhandlungsgehilfinnen. Eine Vorbesprechung am 25. Oktober 1917 hatte sich für die Notwendigkeit der Schaffung einer Organisation ausgesprochen, die vor allem der Rückführung der aus dem Felde zurückkehrendeu Gehilfen in ihre früheren Stellungen oder, soweit dies nicht möglich ist, ihrer Unter bringung in andern Stellen dienen soll. Die Erfahrungen, die zu Beginn des Krieges mit der Schaffung der Kriegsberatuugöstelle für den Berliner Buchhandel gemacht wur den, haben die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer derartigen pari tätischen Stellenvermittlung dargetan. Ihre Einrichtung und Er fahrungen sollen deshalb der neuen Organisation dienstbar gemacht werden. Die Versammelten waren sich darüber einig, daß die Organisa tion der Stellenvermittlung im Buchhandel bisher noch äußerst wenig entwickelt ist, und daß die bisherige Form der Stellenvermittlung durch Anzeigen im Börsenblatt dem Bedarf der Übergangswirtschaft nicht gewachsen sein würde. Indessen soll die geplante Organisation sich nicht auf die Zurückführung der aus dem Felde heimkehrenden Gehilfen beschränken, sondern auch späterhin eine planmäßige Stellenvermitt lung auf paritätischer Grundlage für den ganzen deutschen Buchhandel darstellen. Der Ausschuß wird die Vorarbeiten mit größter Sorgfalt, aber auch mit größtmöglicher Beschleunigung durchführen, er wird weiter für den Gedanken der paritätischen Stellenvermittlung im Buch- haudclsgcwerbe wirken mit dem Ziele der Bildung von Ortsgruppen au den Sitzen der Kreis- und Ortsvereine, mindestens aber an den Hauptorten des deutschen Buchhandels und des Ausbaues einer leistungsfähigen Zentralstelle in Berlin. In den Vorstand wurden die -Herren Or. Pickardt (Vorsitzender, Vereinigung Berliner Mitglieder des Börseuvereins), Kupfer (stellv. Vorsitzender, Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfcn-Verband), Bernhard Staar (Schriftführer, Verband der Kreis- und Qrtsvereine und Berliner Sortimenter-Verein), I)r. Pfirrmann (stellv. Schrift führer, Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen), Otto Nadke (Schatzmeister, Korporation der Berliner Buchhändler), Frl. Lesser (stellv. Schatzmeister, Verein der Buchhandlungsgehilfin- nen) gewählt. Der Ausschuß hofft, daß durch die Durchführung der paritätischen Stellenvermittlung im deutschen Buchhandel eine Daukcspflicht gegen über unfern feldgrauen Bcrufsgenossen erfüllt und durch die rasche und reibungslose Wicderbeschaffung der Arbeitskräfte der Wiederauf bau der wirtschaftlichen Tätigkeit des Buchhandels gefördert wird, und rechnet deshalb auf die Mitarbeit aller, denen die Zukunft unseres Berufes am Herzen liegt. Empfehlenswertes von mir. Ein Marktgeschrei von Walter Harlan. (Zum 5 0. Geburtstage vr. Walter Harlans, 2 5. Dezember 1917.) Also ich soll meinen bevorstehenden fünfzigsten Geburtstag »akS rß benutzen«, um über meine Bücher und meine Beziehungen zum
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