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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1856
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1856
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- Deutsch
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2164 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 142, 17. November. Nichtamtlicher Theil. Confercnz Mole. Bericht des Ausschusses für die Bcrathung eines Gesetzentwurfs über das literarisch-artistische Eigenthum. (Fortsetzung aus Nr. 139.) Meine Herren, Der Käufer eines literarischen Werkes erkauft nur das Eigen- thum an dem Material, an Papier und Druckerschwärze, nickt aber das Eigentbum an dem literarischen Werke selbst, an den Ideen, Gefühlen und Anschauungen des Autors. Das literarische Eigcn- thum auf den Besitz eines Exemplars beschränken, hieße den Geist materialisiren und den edelsten Besitz, das Eigenthum des Gedan kens, herabwücdigcn zum Besitz eines Gegenstandes, welcher, wie sich ein Schriftsteller ausdrückt, „gebildet ist mit Hilfe des Auswurfs der Gesellschaft aus dem Ruße von verbrannten Knochen und auf der Landstraße gefundenen Lumpen." Zwischen dem literarischen Werke selbst, seiner Substanz nach betrachtet, und dem Exemplare, worin cs reproducirl ist, dehnt sich die weite Kluft aus, welche die Intel ligenz von der Materie trennt. Ferner stellt man der Fortdauer des literarischen Eigenthums die kurze Dauer des industriellen Eigenthums, mit dem man es völlig gleichstellen möchte, als ein Hinderniß entgegen. Wir haben hier nicht über das Schicksal des industriellen Eigenthums zu entscheiden, wir urkheilen über das literarische. Jndeß dürfen wir beide verglei chen. Es ist leicht nachzuweisen, daß diese beiden Arten von Eigen thum verschiedener Natur sind. Das eine ist frei von jedem mate riellen Elemente und ruht einzig und allein im Bereiche des Gedan kens: es ist dies das literarische Eigenthum; das andere, das indu strielle Eigenthum, besteht aus doppeltem Elemente, einem materiellen und einem intellektuellen, und letzteres, die Idee, ist bei der Schöpfung eines industriellen Werkes oft nur in geringem Maaße mitwirkend. Die Handarbeit erzeugt das Eigenthum an dem materiellen Gegen stände selbst; die geistige Arbeit, die Erfindung, welche an der Bil dung dieses Werkes einen gewissen Antheil genommen hat, muß auch ein Eigenthum Hervorbringen, ein geistiges Eigenthum, ein immaterielles, unkörperliches Recht der Reproduktion, im Verhältnisse zu dem Antheile, den sie an der Schöpfung des industriellen Gegen standes genommen hat, d. h. nicht ein vollständiges, dauerndes, son dern ein theilweises, auf gewisse Grenzen und in seiner Dauer be schränktes Recht. Man kann in der That nicht alle materiellen Elemente, welche bei der Schöpfung eines industriellen Gegenstandes Mitwirken, in eine Linie stellen mit dem intellektuellen Elemente, welches an der Bildung desselben theilgenommen hat, um daraus lediglich ein Werk des Gedankens zu machen und seinen, Scköpfer das Recht eines un beschränkten, intellektuellen Eigenthums zu verleihen; das ist un möglich: man darf der Idee nur soviel zuschreiben, als ihr eigcn- thümlich zugehört ; man darf auf den industriellen Gegenstand nur einen Theil des unkörperlichen Eigenthums übertragen, und damit wird man dem Erfinder die vollständige Ausbeutung seiner Erfin dung sichern. In der That, das industrielle Werk ist nur für eine gewisse Zeit geschaffen; es erfordert eine stete Vervollkommnung: der Zeitraum, auf welchen das Gesetz dem Erfinder den ausschließ lichen Genuß seinesWerkes sichert, begreift die Zeit, während welcher seine Erfindung leben kann. Die Verbesserungen treten alsbald ein, folgen auf einander, und modisiciren stets allmählig das ursprüng liche Werk, welches sich ziemlich schnell verwisckt. Ist dies der gleiche Fall mit den literarischen oder artistischen Werken? Kann man ebenso auf ein Werk allmählige Vervollkommnungen pfropfen? Bis jetzt hat sich noch kein Mittel gefunden, an der Dichtung Homer's eine Verbesserung anzubringen. Das Handwerk, welches unfern materiellen Bedürfnissen dienen soll, kann mit dem Werke des Gedankens, das den höchsten Anforderungen des Geistes genügen soll, unmöglich in eine Linie gestellt werden; waS dem Bereiche der Materie angchört, läßt sich gar nicht vergleichen mit dem, was aus dem Bereiche der Intelligenz stammt: wollte man es rhun, so würde man die Materie mit dem Geiste nivcllicen, den Körper auf die Höhe der Seele stellen. Man kann also das literarische Eigenthum mit dem industriellen gar nicht verwechseln. Außerdem sitzen wir auch nicht über letzteres zu Gericht; es ist für unfern Zweck ausrei chend, bewiesen zu haben, daß das literarische oder artistische Eigen thum ein dauerndes sein muß. Die Staatsökonomen kommen auf dasselbe Princip, wenn sie von ihremStandpunkte ausgehen, und dasselbe in staatSökonomischc Ausdrücke fassen. Es ist ein anerkannter Satz, daß sich der Ver kaufspreis eines Products unter alle diejenigen vertheilt, welche bei dessen Gewinnung mitgewirkl haben, bis hinauf zu denen, welche die ersten Stoffe dazu liefern, in gleicher Weise wie sich die Bewe gung, welche auf einen Punkt einer Wassermasse ausgeübt wird, sich nach und nach immer weiteren Kreisen mittheilt und allmählig alle Elementarthcilchen berührt; so vertheilk sich auf dem Felde der Production der Nutzen in gleicher Weise. Was z. B. den Verkauf eines Buches anlangt, so findet sich der Gewinn des Buchhändlers unter alle die verlheilt, welche einen mehr oder minder lhäligen An theil an der Herstellung des Buches genommen haben; unter alle, von dem Buchbinder an bis zu dem Pächter, welcker das Thier aus gezogen hat, von dessen Haut der Einband des Buches genommen ist; von dem Papierhändlec bis zu dem Lumpensammler, welcher die Ueberbleibsel, aus denen das Papier gewonnen wird, zusammen gelesen hat; von dem Buchdrucker bis zu dem Bergmanne, welcher das Blei aus der Erde gezogen, aus denen die Lettern gegossen sind; alle diejenigen, welche von nah oder von fern an der Herstellung jedes Exemplares eines Buches theilgenommen haben, ziehen einen Nutzen von ihrer Arbeit. Wie sollte der Schriftsteller, welcher in der That der primitive Schöpfer des Buches ist, allein von allen jenen Producenten, von jedem Antheile an dem Gewinne aus dem Ver kaufe der Exemplare seines Buches ausgeschlossen sein, indem man ihn selbst oder, nach keinem Tode, seine Erben des Eigenthums an seiner Arbeit beraubt? Warum will man den Autor von allen übrigen Producenlen trennen? Warum gegen ihn eine Ausnahme gestatten? Er befin det sich durchaus in demselben Verhältniß, wie jeder andere Produ- cent. Die Schöpfung eines geistigen Werkes erfordert, wie die eines industriellen, eine Kapitalanlage. Die Wissenschaft verlangt eine lange Lehrlingszeil; ein Autor braucht, um ein literarisches oder ar tistisches Werk zu schaffen, mehr Zeit, mehr Mühe und oft mehr Kapital, als ein Arbeiter, um ein industrielles Werk zu schaffen. Warum will man den Autor der Rechte berauben, welche jedem an deren Producenten gebühren? Jeder Producent irgend welcher Werthgegenstände muß seine Erzeugnisse gegen Erzeugnisse anderer Art vertauschen, er muß von dem Gewinne seiner Arbeit leben kön nen. Warum soll der Autor aus der Production geistiger Werke nicht dieselben Subsistenzmittel für sich und seine Familie schöpfen, wie aus der Herstellung jedes anderen Erzeugnisses? Man muß die Erzeugnisse des Geistes mit denselben Garantien umgeben, wie alle anderen Erzeugnisse. Wäre es ein Mittel zur Ermuthigung der Producenten, wenn man sie nach einem gewissen
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