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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1857
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1857
- Sprache
- Deutsch
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.z? 76, 17. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1109 Kann dcr Eonsum auch nur auf kurze Zeit verkleinert werden, so werden die Verhältnisse in ihr naturgemäßes Geleis zurückkehrcn; das ist aber nur durch Zusammcntreten und gemeinschaftliches Ver fahren zu erzielen. Leipzig, im Juni 1857. Ein Papier-Eonsument. Ucber denselben Gegenstand enthalt die Deutsche Allgem. Zeit ung 1857, Nr. 135 den nachstehenden Artikel, welcher den An sprüchen der bei der Frankfurter Versammlung bethciligten Papier- fabrikantcn energisch cntgcgcntritt; mit dem Inhalte desselben dürfte man sich vom buchhändlcrischcn Standpunkte aus wohl vollständig einverstanden erklären. Berlin, 11. Juni. Die National-Zeitung macht heute auf einen Punkt aufmerksam, dcr in dcr That alle Beachtung verdient. Sie spricht nämlich von den Versammlungen, welche die Papier fabrik a n t c n jetzt abhaltcn, um den Preis des Papiers nach ihrem Belieben zu erhöhen. Wenn Handwerksgesellen oder sonstige Ar beiter zusammcntreten, um eine Erhöhung des Verdienstes zu er zielen , so ist gleich die Polizei dahinter; wenn aber reiche Fabrikan ten zusammcntreten, um über eine ganz unverhältnißmäßig größere Erhöbung ihres Gewinns zu berathcn und zu beschließen, so kann das ruhig geschehen. Allerdings gibt cs bei den Vereinigungen der Handwerksgesellen polizeiliche Bedenken ganz eigener Art, die bei den Versammlungen der Papicrfabrikanten nicht obwalten; dafür treten bei diesen Letzten: aber wieder ganz andere Momente hervor, welche die Aufmerksamkeit, wenn auch natürlich nicht der Polizei, so doch der Staatsrcgicrung in hohem Grade auf sich ziehen müßten. Man hat den Papierfabrikanten einen doppelten Schutz gewahrt, einmal durch einen hohen Eingangszoll auf eingehendes ausländi sches Papier, und sodann durch einen nicht unbedeutenden Ausfuhr zoll auf Lumpen. Hiermit aber nicht zufrieden, thun die Fabrikan ten noch ein Uebrigcs. Sie benutzen den Schutz, dcr ihnen gegeben ist, um zu thun, was sie wollen. Einer Concurrcnz unter sich geben sic nicht Raum, sie vereinigen sich zu einem gemeinsamen Handeln und wandeln so, indem sic die Preise nach Belieben diktatorisch be stimmen, den ihnen crtheilten Schuh in ein Monopol um, welchem sich die Bevölkerung unterwerfen muß. So betragen die neuesten Er höhungen der Papierpreise wieder 10,15 und 20LH, >e nach dcr Qua lität. Gleicht das nicht, fragen wir jeden vernünftigen Menschen, ganz einer Steuer, die von diesen Leuten auf das Volk ausgeschrie ben wird? Man schreit nach einer Herabsetzung der Eiscnzölle, und ganz gewiß auch mit dem vollsten Recht; man verwirft die Salz- steucr, um das Volk nicht zu drücken, und auch das ganz gewiß mit dem vollsten Recht. Ist cs aber nicht eine schreiende Anomalie, wenn solchen gesunden Bestrebungen gegenüber es andererseits einer gewissen Elassc von Fabrikanten noch gestattet sein soll, zusammen zutreten, um einen kaum minder unentbehrlich gewordenen Vcr- brauchsgegcnstand, als es Eisen und Salz sind, nach Belieben um IO—20"h höher im Preise zu stellen ? Das hat doch gewiß dcr Sinn des Schutzes nicht sein sollen, den die Regierung der Papier fabrikation angcdcihcn lassen wollte. Das ist ein schreiender Miß brauch des gewährten Schutzes, das ist eine Umwandlung desselben in ein Monopol, oder cs ist am Ende gar noch mehr, denn es ist eine, wen» auch von dcr Regierung natürlich nicht beabsichtigte, diktatorische Gewalt zur Besteuerung dcr Eonsumenten, welche das ganze Volk sind, damit verbunden. Die Phrase, daß der unerhörte Aufschlag durch eine Steigerung im Preise dcr Hadern herbeigeführt worden wäre, ist eben nur eine Phrase, denn es ist auch bei den erhöhten Preisen dcr Lumpen noch immer 10st» bei dcr Fabrikation verdient worden. Wir haben es darum unter allen Umständen mit einem schreienden Mißbrauch des gewährten Schutzes zu thun, und wir denken, daß diese Vorkommnisse doch wohl ganz geeignet sein dürf ten, die Regierung über den Charakter auch dieses „Schutzes" eini germaßen bedenklich zu machen. Warum soll das consumirendc Volk dem Belieben dcr Fabrikanten anheim gegeben sein, wenn cs die Unmassen von Papier, die es verbraucht, von England*) um ein Bedeutendes billiger und dabei auch wohl noch besser in Qualität beziehen kann? Oder ist es etwa nöthiger, daß die Fabrikanten auf Kosten des Volks reich werden, als daß das Volk Dasjenige, was es braucht, billig cinkaufe? Wir sind aber auch der festen Ueber- zcugung, daß auch unsere Fabrikanten, wenn die Schutzzölle auf Lumpen und fertiges Papier einmal gefallen wären, auch ihrerseits schon billiger würden fabriciren können. Antwort auf die Rechtsfrage in Nr. 64 d. Bl. Eine richtige Entscheidung über die rechtlichen Folgen der laut Eirculär der Herren v. Rohden u. Bruhn vom 1. Juli 1852 ohne nähere Bezeichnung auf fünf Jahre übernommenen Garantie kann lediglich durch Beantwortung d er Frage gewonnen werden, ob jene Garantie für die Handlung M. Bruhn in Schleswig, gleichviel wer der Besitzer derselben sein möge, oder vielmehr für Herrn Appuhn, als Besitzer dieser Handlung, übernommen worden ist? Im ersteren Falle ist klar, daß der vor Ablauf der fünf Jahre erfolgte Wechsel in der Person des Handlungs-Inhabers keinerlei Einfluß auf die rechtliche Fortdauer der Garantie üben kann; im anderen Falle war die Garantie erloschen, als Herr Appuhn aufhörte, Besitzer der be zeichnten Handlung zu sein. Da für die Bcurtheilung dieser Principalfragc kein anderes po sitives Moment gegeben ist, als das im Börsenblatt enthaltene Ver kaufs-Inserat selbst, welches von der Anzeige dcr Garantie-Ueber- nahme begleitet wird, so muß die formelle Fassung dieser Gcsammt- anzeige maßgebend sein. In dieser Anzeige folgt auf die Mittheilung von dcr käuflichen Ueberlassung der Handlung an Herrn Appuhn zunächst eine nähere, rühmende Bezeichnung der vormaligen Thätigkeit, persönlichen Fä higkeiten und Eigenschaften desselben; und hierauf die Bitte: dem neuen Besitzer das der Firma bis dahin bewiesene Vertrauen zu schenken, unter schließlichcm Hinzufügcn, daß sowohl die v. Roh- dcn'sche, als die Schwetschke'schc Handlung „die Garantie" über nehmen. Ist man nun unwillkürlich versucht, die hier unbestimmt aus gesprochene Garantie dahin zu ergänzen: „daß die hier bezeich ne te Persönlichkeit das Vertrauen, welches mit Bezugnahme auf die berührten Eigenschaften für dieselbe angesprochen wird, in der That rechtfertigen werde", so läßt sich diese Garantie von der Person des Herrn Appuhn um so weniger trennen, als in dem hier vorliegenden Falle eines sog. qualisicirten Mandats, wo vor dem Bestehen irgend eines (sachlich begrenzten) Schuldverhältnisses Ga rantie übernommen wird, diese Garantie erst dadurch einen natür lichen Stützpunkt gewinnt, daß für die Handlungen einer bestimm ten Person eingestandcn wird. Kann demnach eine Garantie durchaus nur für die Person des Herrn Appuhn angenommen werden, so bedarf cs dafür, daß dcr ge nerelle Ausdruck „Garantie für die nächsten fünf Jahre" nicht den noch zu Ungunsten der Herren v. R. u. B. gedeutet werden darf, einer weiteren Ausführung um so minder, als überhaupt, wenn dcr Gegenstand eines Rechtsgeschäfts — hier die Verbindlichkeiten des Herrn Appuhn als Inhabers der Handlung M. Bruhn in Schles- *) Frankreich und die Schweiz haben noch wohlfeilere Papierpreise als England. — wohl auch Belgien.
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