Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570617
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185706177
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18570617
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1857
- Monat1857-06
- Tag1857-06-17
- Monat1857-06
- Jahr1857
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
76, 17. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1107 Buchhandlungslchrlinge in Leipzig ihre Entstehung, und sie ist ein sprechender Beweis, für wie wichtig in unscrm Stande eine tüchtige Vorbildung angesehen wird. Leider ist unser Stand in der neueren Zeit hcrabgekommen, das fühlen wir selbst am besten; daran ist aber die durch Freigebig keit in Eoncessionserthcilungen erzeugte Concurrenz, die Noth uyd der Kampf um's tägliche Bcod Schuld. Bei alledem ist jedoch immer noch Etwas ihm geblieben, was ihm die Liebe zum Berufe erhält, und das ist, ohne Ucberhcbung hier gesagt, die Bildung, die das Pu blicum beim Buchhändler voraussetzt und fordert. Die letzten Jahre hätten uns leicht auch dieses schöne Vorrecht genommen, denn man hat hier und da Concessionen hinausgegcben an Personen, welche nicht eine Idee vom Buchhandel haben, welche die Nadel, die sie alS Schneider geführt, oder den Bücherkasten, den sie als Eolporlcur ge tragen, nur niedcrzulegen brauchten, um —conccssionirtc Buch händler zu werden. Indessen beschränkte sich dies doch gegenwärtig nur noch auf einzelne Fälle, und die Regel blieb, daß der Adspirant seine Qualifikation Nachweisen, und zu diesem Behufs in einer Buch handlung gehörig gelernt haben mußte. Daß nun aber auch der letzte Damm gegen die Verflachung und Verkümmerung unseres Standes, der Damm der Bildung, durch das Gesetz gebrochen, daß der Boden, in dem der überwiegend größte Theil unseres Handels wurzelt, d. i. die Lehre, die Zeit der prakti schen und wissenschaftlichen Reife, genommen werden soll, das ist eine Aussicht, die uns wahrhaft betrübt und mit Sorgen um die Zu kunft erfüllt. Wahrlich der Buchhandel, und vor Allem der Zweig des Sortiments ist nicht auf Rosen gebettet, die angestrengteste Thätigkcit genügt kaum, das Nöthigste zu erwerben. Welche Zu kunft steht uns aber bevor, wenn die Lehre, die zeither als ein Ehrcnpunkt unseres Standes betrachtet wurde, beseitigt und Jedem gestattet wird, ein buchhändlerisches Geschäft zu begründen, sobald er nur „einige Jahre (ob als Gehilfe, Lehrling, Markthelfer, Packer, Laufbursche, Eolporteur oder dcrgl. ist nicht einmal gesagt) in einer Buchhandlung gearbeitet hat," wozu noch kommt, daß §. 213 den Genossen verwandter Gewerbe die Eoncession zum Buchhandel und somit den gleichzeitigen Betrieb zweier Gewerbe gestattet, wäh rend der gelernte und geschäftlich gebildete Buchhändler nur auf sei nen Buchhandel beschränkt bleibt. Wir sollten meinen, der Buchhandel Sachsens nehme eine an dere Stellung ein, als daß es gerathen erscheinen könne, ihn in der Gesetzgebung auf eine so niedrige Stufe zu stellen. Denn welche Bedeutung der Buchhandel in Sachsen in Hinblick auf National ökonomie, Bildung, Kunst und Wissenschaft erlangt und ausgeübt hat, ist wohl nicht erst nachzuweisen nöthig, wohl aber zu hoffen, daß ihm dafür seine Lebenskraft belassen werde. Und diese besteht in Erhaltung geschäftlich gebildeter und befähigter Genossen, und in Fcrnhaltung des großen Trosses, an welchen sich nur der Maaßstab des Einmaleins und des Buchstabirens anlegen läßt. Lieben cs Staatsmänner und Gesetzgeber, den Blick auf ihre großen Vorbilder hinzulenkcn, so sei es auch uns gestattet, einige Worte über Wesen und Bedeutung des Buchhandels von einem Manne anzuführen, der unser Stolz ist, und der letzten Einer sein würde, wenn es künftighin nur noch Buchhändler geben sollte, wie der Entwurf der Gewerbeordnung sie gebildet wissen will. Unser Vor bild istFricdrich Perthes. Er sagt unter Anderem: „Ohne eine großartige Gestaltung des Buchhandels scheint mir Wissenschaft und Kunst in ihrer Wirkung gefährdet." „Sic wissen, daß ich den Buchhandel als die unerläßliche Vorbedingung einer deutschen Literatur sehr hoch stelle. Der Nerv des Buchhandels ist der Sorkimentshandcl, das ist die Kunst, Bücher unter die Leute zu bringen; Kenntniß des Besseren und der Wille, dieses lieber als das Schlechte z verkaufen, gibt ihm seinen sittlichen Werth. — Die zweite Art des Buchhandels, der Verlag, ist in allen Beziehungen gänzlich verschieden von dem Ersteren, aber nur der, welcher den Sorkimentshandcl aus eigener Handhabung kennt, kann ein Verlagsbuchhändler werden, wie ec eS zum Nutzen der Literatur und zum eigenen Vortheil sein soll." (Perthes Le ben lll. 19. 20.) Ferner: „An den Orten, an welchen die Buchhändler Sinn für Wis senschaft und Kunst besaßen, sah man vorzugsweise wissen schaftliche und künstlerische Werke abgesetzt; >po sich dagegen ein Buchhändler von niedrigem und sittenlosem Eharakter angesiedelt hatte, fanden schlüpfrige und elende Schriften aller Art weite Verbreitung. Gestützt auf solche Thatsachen, schrieb Perthes dem Buchhandel überhaupt und jedem Buch händler insbesondere, einen wesentlichen Einfluß auf dieRicht- ung zu, in welcher Leser und Käufer bei der Auswahl zu Werke gingen, und da ihm der Einfluß der Literatur auf Gesinnung und Leben vor Augen lag, so betrachtete er den Buchhandel und die Art seines Betriebes als eine tief in den Gang der Geschichte eingreifende Macht." (Perthes Leben I. 57.) Diese goldenen Worte eines Mannes, den die Nachwelt ehrt, sind die besten Fingerzeige über die Bedeutung des Buchhan dels für die Wissenschaft, für die Bildung und Sitte im Volke, über die N oth wen digkeil eines ge schäfts män nische n Bildungsganges des Buchhändlers für jeden Zweig, über die Gefahren, die aus der Ueberfüllung und Verflachung dieses Stan des, hcrbeigeführt durch die Art der Vorbereitung, für die Gesell schaft und den Staat erwachsen. Wir wissen sehr wohl, daß wir der Freiheit der Gewerbe zu steuern, und daß auch wir dieser Zcitrichtung Rechnung tragen müs sen. Soll aber bis dahin der Buchhandel durch die beabsichtigten ! Gesetze nicht seinen ganzen Halt verlieren, so bedarf >es vor Allem: 1) der Feststellung einer bestimmten circa 4 Jahre dauernden Lehrzeit, und 2) Einführung einer Reifeprüfung , von welcher die Ectheilung der Eoncession abhängig gemacht wird, und welche nach Art des seit 1851 in Preußen beobachteten Verfahrens einzu richten sein dürfte. Wir glauben damit in keiner Weise dem Geiste des Entwurfs der Gewerbeordnung entgegen zu treten. Da nach demselben dasJn- nungswescn nicht nur beibehalten, sondern auch insofern verschärft erscheint, daß sogar auch mündliche Meisterprüfungen erfordert wer den, so hoffen wir um so mehr auf consequente Anwendung dieses Grundsatzes auch auf den sächsischen Buchhandel, da er, wenn er sich so gestalten sollte, wie cs der Entwurf hinstellt, einer Zersplitter ung entgegengeführt würde, die allen jetzt noch mit Ehren bestehen den Geschäften den Lebensnerv zerschneiden müßte. Es würde unS eine Eoncurrenz der weitesten Art zugeführt, ohne uns die Mög lichkeit des Ersatzes für das verlorene Terrain auf anderen Gebieten des Handels zu gewähren. Endlich ist noch eines Zweiges des Buchhandels zu gedenken, den der Entwurf nur nebenbei im §. 213 erwähnt, des Commis si o n s b u ch h a n d c l s. Es umfaßt derselbe das Recht der Versend ung und Verbreitung derjenigen Werke auf dem Wege des Buch handels, welche, von Nichtbuchhändlern verfaßt und auf deren eigene Kosten gedruckt, einem Buchhändler zu diesem Zwecke nach dem Ge schäftsausdrucke „in Commission gegeben" sind. Es ist hierunter keineswegs der Sortimentsbuchhandel, — der allerdings auch zum Theil ein Eommissionshandel, doch in anderer Beziehung, ist, — noch der nur in Leipzig bestehende, mehr den Charakter eines Spe- 157'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder