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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1858
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1858
- Sprache
- Deutsch
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Aber nicht genug nn dem Bnchkricg, sogar die Journale, und die angesehensten, wie die „Augsburger Allgemeine Zeitung", misch ten sich in den Streit und nahmen gegen den leichtsinnigen Flüring Partei, natürlich mit fachwissenschaftlichen, gründlichen Wider legungen. Die beste Scene dieses ganzen Kampfes erlebte ich selbst. Im Sommer 1845 befand ich mich in Dresden und machte an einem schönen Nachmittage längs der Elbe hinauf einen ziemlich entfernten Spaziergang nach dem sogenannten Waldschlößchen; es ist dies eine Art Felscnkellcr, voran mit einem Garte», der sich terrassenförmig emporhebt. Ganz allein dahin gelangt, fand ich nicht viel Gäste vor; nur an einem Tische zwanzig oder mehr Burschenschafter mit „Käppi" und sonstigen Abzeichen, singend und trinkend. Auf der wohlbcsetzten Tafel lag auch ein Haufen Schläger. Ich postirtc mich an den nächsten Tisch, der ebenfalls unter diesen schattigen Bäumen stand, ließ mir mein Töpfchen Bier nebst dem obligaten Sandkuchen geben, zog ein Buch hervor und las. Unwillkürlich wurde ich indeß bald auf die lärmenden Nachbarn aufmerksam, die sich plötzlich vom Tische erhoben, die Schläger zur Hand nahmen, einen Kreis im Garten bildeten und innerhalb desselben ein Reisig feuer anzündelen, das, nebenbei bemerkt, lange nicht fangen wollte. Als es endlich loderte, holte ein jeder aus der Brusttasche ein Buch hervor und einer begann etwa diese Rede: „Ein Deutscher (sie!) habe es gewagt, den Stolz des deutschen Volks, das Bier, das unsere Väter schon im Teutoburger Walde tranken und das von den Deut schen zu allen andern Völkern überging, zu verleumden und in arglose Seelen die Furcht zu verpflanzen, daß das höchst gesunde, wohlkhätige und stärkende Bier, der rechte Trunk für rechte Männer, Gift sei. 0r, August Emil Flüring nenne sich der, welcher sich diesen Frevel erlaubte. Ein Kreis wackerer deutscher Jünglinge habe sich daher versammelt, ein Vorbild den andern Gauen zu sein und über diesen Judas Femgericht zu halten. Kreuzt die Schläger! Jeder von uns werfe sein Exemplar der schändlichen Schrift „Bier ist Gift!" auf den Scheiterhaufen hier! Und im Namen des großen deutschen Volks sei der Verfasser dieser Schrift, Ur. August Emil Flüring, aus der großen deutschen Nation ausgestoßcn! Dreimal „perest!"" Und Alles rief „pereat!" War die ganze Scene Komödie oder Tragödie? Genug, ich saß da, etwa in der Stiminung eines Theaterdichters, dessen Stück aus- gepsiffcn wird und der während des Pfeifens im Hintergründe einer Loge weilt. Nur war ich nicht traurig, sondern lachte zuweilen hell auf, obgleich der erzählte Jugendschwank, im letzten Grunde, sein Ernstes hat; so entstehen Bücher, die zehn Auflagen, viel Rühm und viel Schmach erleben! (Untcrh. a. Häusl. Herd.) „Ein Beischlnß zu gefälliger Abgabe." Unter dieser Bezeichnung wandern so viele Packete auf dem Wege des Buchhandels. Die Absender haben wohl keine Ahnung, wie ungenügend — wenigstens für den Verkehr mit Oesterreich — eine solche Facturirung ist. Die Packete werden bei dem Eintreffen in Oesterreich, mitunter schon bei derZollbeschauung, ganz sicher aber bei der k. k Büchcr-Rcvi- sion, wo Alles geöffnet werden muß, in großer Eile aufgerissen, wo bei die Adressen meist das Schicksal der Maculatur erleiden, das heißt, verschwinden. Die Sortimentshandlung erhält nach vollzo gener Revision die nicht beanstandeten Bücher ohne die ursprüngliche Verpackung und häufig ohne die darauf befindliche Ueberschrist aus gefolgt. Die Bücher werden dann nach den Facturcn ausgezeichnet, mit den letzteren der Avis verglichen und vorgestrichen, und der Sor timenter findet sich wohl mit dem zurecht, was für ihn selbst be stimmt gewesen. Nun bleiben aber einige Facturen und eine Anzahl Bücher übrig. Erstere mit dem eben citirten „Ein Bcischluß zu gefälliger Abgabe." Ist die Adresse glücklicherweise auf der Revisions-Eom- mission gerettet worden, so ist cs dem Scharfsinne desjenigen, der den Ballen auszeichnet, möglich, die zusammengehörigen Adressen und Bücher auch zusammen zu finden; sind aber keine Adressen da, fehlt auf den Exemplaren — was gar oft der Fall — die Widmung, was dann? ? Der Avis sagt wohl zumeist, von wem Beischlüsse kommen sollen, oft ist's aber nicht einmal der Verleger, den» gar oft wird unter dessen Deckmantel zum Schaden des Sortimenters eine alte Verbindung nach dem neuen Aufenthalte fortgesetzt — dann weiß man nicht, von wem ist der Beischluß, was gehört zu demselben, und endlich, für wen ist er denn bestimmt? Die Factur sagt eben gar nichts als das verhängnißvolle: „Ein Beischluß zu gefälliger Abgabe"! Die Herren Verleger und sonstigen Beischlußfrcundc mögen sich nun die Lage einer Sortimentsbuchhandlung denken, der sie ihr allerdings schätzbares Vertrauen bezüglich der richtigen und gewissen haften Abgabe schenken — wenn sie gleichzeitig von mehreren Seiten angegangen wird, Beischlüsse für Universität, gelehrte Ge sellschaften, Museen, ihre Mitglieder und Privatgelehrte abzugeben. Der Fall kam vor, daß in einem Ballen 82 Pfd. fremde Beischlüsse zugleich cintrafen, ohne Adrcssen-Nachweisung, ohne Specisication, und die Handlung nun nicht wußte, von wem und für wen ein und das andere bestimmt ist, so daß sie endlich bei dem besten Wil len richtiger Abgabe befürchten muß, bei den Adressaten wie bei den Absendern in Mißcredit zu kommen, wenn sie das Richtige nicht zusammen findet. Die Ealve'sche Buchhandlung in Prag hat bereits inSchulz's Adreßbuch darauf hingewicsen, und es ist dringend nölhig: daß statt der üblichen Bezeichnung (Beischl. zu gefäll. Abg ) die Adressaten in großen Städten mit genauer Wohnungsbe- zci chnung und auch der Inhalt des Bcischlusses auf der Factur dctaillirt angegeben werden. Das letztere ist in Oesterreich schon deßhalb nothwcndig, weil Vieles verboten ist, und der Buchhändler genau wissen muß, was als Beischluß (wenn auch unter anderer Adresse, den» eine solche wird nicht respectirt) eintrcffcn soll, denn ihn trifft die Verantwortung und nach Umständen empfindliche Strafe, welche ihm jede derartige Gefälligkeit verleiden muß. L. li. Misccllen. München, 22. Aug. Nach einer Mittheilung der in solchen Dingen gulinspirirten Pfälzer Zeitung wird dem, künftigen Monat versammelten Landtag auch ein Gesetzentwurf behufs Revision des Prcßgesehes von 1850 vorgelegt werden, wobei zugleich die Er zielung einer Uebereinstimmung mit dem Bundesprcßgesetzc beabsich tigt ist. Das in lctzterm zur Geltung gekommene System der Eau- tioncn ist nämlich dem gegenwärtigen bayrischen Preßgesetze fremd, soll aber nunmehr auch in Bayern Eingang finden- Zu verwundern bleibt dabei freilich, was die Regierung zu einer Verschärfung der preßgesetzlichen Bestimmungen, denn auf eine solche wird jene Re vision wohl abzielen, veranlassen kann. Die bayrische Presse ist seit dem Preßgesetze von 1850 so lammfromm geworden, daß sie sicher lich nicht den Anlaß zu jener beabsichtigten Revision gegeben hat. (Dtsch. Allg. Ztg.)
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