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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Redaktioneller Teil. ^ 147, LS. Juni 1914. 8 5. Wiederverkäuser erhalten bei Zeitschriften für jedes Exem plar einen Rabatt von 10 Papiercentavos auf den Einzclverkaufspreis, bei Büchern einen Rabatt von 20"/». Die deutschen Buchhandlungen in Buenos Aires gewähren einander bei ihren Aushilssbezllgcn 20 °/» Rabatt, mindestens aber die Ermäsjignngen, die andere» Wiedervcr- läusern znftehen. Bei Büchern oder Zeitschriften, deren Vertrieb in Argentinien vom Verleger einer der vertragschließenden Firmen ausschliesslich über tragen worden ist, ist die betreffende Firma an keine Rabattgrenze gebunden. Sie ist aber verpflichtet, Wiedervertäusern die Einhaltung des in dieser Vereinbarung festgesetzten Ladenpreises vorzuschreiben und an Wiederverkäuser, die dagegen verstoße», nicht mehr zu liefern. 8 6. Abonnenten, die die Sendungen aus Buenos Aires per Post erhalten, zahlen zur Deckung der Verpackungskosten und der Frankatur einen Zuschlag von 15"/» zum Abonnemcntsprcis. Bei direkten Sen dungen aus Europa an die Adresse des Abonnenten fällt dieser Zu schlag weg. 8 7. Die vertragschließenden Teile dürfen deutsche Zeitschriften nur in folgender Weise beziehen: a) direkt per Post unter Kreuzband: 1. Das Echo — Die Woche — Lustige Blätter — Jugend — Klad deradatsch — Simplizifsimus — Meggcndorsers Humoristische Blätter: 2. alle politischen Tages- und Wochenzeitungen, einschließlich der »Zukunst«: 3. alle Journale, die nicht »via Leipzig« geliefert werden. b) Alle nicht unter 7a ausgesiihrten Zeitschriften werden als Parcel- gut bezogen. o) Wünscht ein Besteller, daß irgend eine nicht unter 7s anfgeführtc Zeitschrift aus Deutschland für ihn besonders per Post bestellt wird, so wird zur Deckung der dadurch entstehenden Mehrkosten ein Zuschlag von 15 Hs, berechnet. 8 8. Für Postsendungen ab Buenos Aires nach Orten, wo einer der vertragschließenden Teile eine Zweigniederlassung unterhält, braücht kein Ausschlag berechnet zu werden. 8 0. Preisermäßigungen für Bücher bllrsen nur angezeigt oder offeriert werden, wenn in den betreffenden Anzeigen oder Offerten deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daß cs sich um Werke handelt, die bereits einmal verkauft oder gewerbsmäßig verliehen gewesen oder die ihrer äußeren Beschaffenheit nach nicht mehr neu sind, oder um ältere Werke, die vom Verleger ausnahmsweise zum Zwecke anti quarischer Verwertung geliefert worden sind, oder endlich um Wecke, die durch neue veränderte Auflagen überholt oder sonstwie veral tet sind. 8 10. Die unter 7a ausgesiihrten Wochenschriften dürfen zu er mäßigten Preisen frühestens 70 Tage nach dein Datum ihres Erschei nens angezeigt oder verkauft werden. Andere Zeitschriften dürfen zu ermäßigten Preisen angczeigt oder verkauft werden, wenn sie nicht dem laufenden Jahre augehören. In den betreffenden Anzeigen muß deutlich zu», Ausdruck gebracht werden, baß es sich um soviel ältere Zeitschriften handelt. 8 11. Wissentliche oder absichtliche Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung unterliegen auf Antrag von mindestens der Hälste der an dieser Vereinbarung beteiligten Firmen einer Geldstrafe von 100 Papicrpesos zugunsten des Deutschen Hospitals i» Buenos Aires. Gegen die Verhängung der Geldstrafe kann die Entscheidung des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires angernfcn werden. Dessen Entscheidung hat unter den Parteien die Wirkung eines rechts kräftigen, gerichtlichen Urteils. 8 12. Diese Vereinbarung tritt, soweit nicht lausende Verpflich tungen entgegenstchen, sofort, spätestens aber am 1. Januar 1015 in Kraft. 8 13. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zun, 31. Dezember 1017. Sie soll danach als von Kalenderjahr zu Kalenderjahr ver längert gelten, sofern sie keine der vertragschließenden Parteien sechs Monate vorher gekündigt hat. Die Kündigung ist erstmals am 1. Januar 1018 zulässig. 8 14. Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Zustim mung des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires. Buenos Aires, den 8. April 1014. gez. C. Balzcr. gez. Beutelspacher L Cie. gez. Hans Fändrich. gez. p. p. Casa Jacob Pcuser, Eng. Hobcrt. gez. Leo Mirau. liber die Ausbildung von Lehrerinnen der landwirtschastlichcn Hanshaltnngsknndc hat der preuß.Landwtrtschaftsminister an Stelle der vorläufigen Vorschriften aus dem Jahre 1900 neue Bestimmungen er lassen. Den Bestimmungen ist ein neuer Lehrplan für die zur Aus bildung solcher Lehrkräfte zugelassencn wirtschaftlichen Fraucnschulen aus dem Lande usw. sowie eine neue Ordnung der an diesen Anstalten abzuhaltendc» Prüfungen beigesiigt. Die neuen Bestimmungen machen die Erfahrungen nutzbar, die mit der Heranbildung von Haushaltungs- lchrcrinnen für die besonderen ländliche» Aufgaben seit dem Jahre 1009 gemacht worden sind. Sie verfolgen den Zweck, die Ausbildung der Lehrkräfte an Len bisher zugelasscnen und den neuerdings hinzu- trctcnden Ausbildungsseminarcn und ihren Borbereitungsstättcn gleichmäßig zu gestalten und die Ausbildung einer größeren Anzahl gehörig geschulter Lehrkräfte zu ermöglichen, damit Angebot und Nach frage sür die Einrichtungen zur hauswirtschaftlichen Unterweisung schulentlassener Mädchen auf dem Lande allmählich in ei» gesundes Verhältnis gebracht werden. Schließlich sollen die neuen Bestimmun gen die Vorbildung der Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haus haltungskunde mit der Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen in Einklang setzen. Zur Ausbildung von Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde sind neben den bisher schon dazu berechtigten Frauenschulen in Obernkirchen und Maidburg noch die wirtschaftlichen Frauenschulen zu Bad Wcilbach, »Mallinckrodt hose auf Haus Borchen und »Luisenhof« zu Bärwalde (sämtlich mit einem Senitnar ausgestattet), sowie zu Reifenstein, Scherpingen und Methgethcn (Kronprinzessin Cecilien-Schulej, endlich die landwirt schaftliche Haushaltungsschule »Agnes-Schule« zu Bad Lauterberg im Harz (letztere vier zur fachlichen Vorbereitung) unter dem Vorbehalt jederzcitigen Widerrufs zugelassen worden. Kollcktivreiscn aus dem Ausland zur Bugra. — Zu den zahl reichen schon früher gemeldeten Kollektivreisen zur Bugra, die in Amerika, Spanien, Italien, Frankreich, Norwegen, Finnland usw. veran staltet worden sind, kommt jetzt auch eine Gesell schaftssahrt rus sischer B u ch g c w e r b l c r. Die Reise wird von dem Petersburger Vertreter der Sächsischen Kartonnagen-Maschinen-A.-G. in Dresden, Herrn Eduard Ritter, organisiert, und gilt hauptsächlich der Bugra, die an mehreren Tagen eingehend besichtigt werden soll. Besuche von buchgewcrblichen Betrieben schließen sich an. Weitere ähnliche Reisen, auch für andere Bcrufskrcise, sind von den maßgebenden Stellen in Ruß land geplant. Auch in Dänemark rüstet man sich zu einer Fahrt nach Leipzig. Die dänischen Buchdrucker werden in den Tagen vom 18. bis 21. Juli die Bugra besuchen. Die Gesellschaft der Bibliophile» wird am 4. und 5. Juli in Leipzig ihre Jahresversammlung abhaltcn. Aus der Tagesordnung steht u. a. die Erhöhung der Mitgliederzahl von 900 auf 1000, da die bisherige Beschränkung mit Rücksicht aus den starken Andrang Auf nahmesuchender nicht aufrechterhalten werden kann. Einer der größten Biichersammler, 2r. Eduard Langer in Braunau in Böhmen, wirb für die Lage der Versammlung in einem Sondcrraum der Buch gewerbe-Ausstellung die Schätze seiner Bibliothek barbieten, und der verdiente Leiter dieser Bibliothek, 2r. Dolch, wirb sie erläutern. Außerdem sind Führungen durch die für Bibliophilen besonders wert vollen Abteilungen der Buchgewerbe-Ausstellung und eine Reihe ge selliger Veranstaltungen geplant. Verbotene Druckschriften. — Alle Exemplare der Druckschrift »Wider das Juden- und Kynädenrcgiment, Offener Brief an den Reichskanzler« 1914, versaßt und selbst ver legt von Emil Witte in Berlin-Friedenau, Blanken- bergstr. 11, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg vom 15. 8. 1914 <22 6 2820/14) beschlagnahmt gemäß 88 94 kl St.-P.-O., 88 185, 40, 41 St.-G.-Bs. Ich ersuche um Forschung und Mitteilung zu 2 b I. 802/14. Berlin, 20. 8. 1914. Der Erste Staats anwalt beim Landgericht II. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4848 vom 28./VI. 1914.) EpreWal. Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Aus dem Kunstanticiuariat. In einer Streitsache soll Beweis erhoben werden über die Be hauptung des Klägers, es sei im Kunstantiquariat üblich, daß die auf V c r l a n g e n zur A n s i ch t gesandten Gegenstände als f e st übernom men gälten, wenn sie nicht in angemessener Frist zurückgesandt wür den, insbesondere dann, wenn sie nicht in der vom Lieferanten gestellten Frist zurückgesandt wurden. Bei Lieferung selbst war eine bestimmte Nückscndungssrist noch nicht vereinbart. Um Aussprache wird gebeten. B-raiitwortl. R-d. >, B.: RtchardAll, crti. — Verlag: Der « i> r s - n » e r - t u der Deutschen Buchdäudler zu Leipzig, Deutsch»« VuchhiiudierS-uS. Druck: Rum ui LSieuiuun. Sämtlich tu Leipzig. - Adresse der Rcbaltlou uud Sxpebtti-u: Leipzig, «erichtSweg SS («uchhäudlerhuujdi. lOSL
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