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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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Redaklioneller Teil. 89, 18. April 1917. Für die buchhändlerrsche FachdibUotyek. Vorhergehende Liste 1917, Nr. 83. Bücher, Broschüren usw. Anzeiger, Literarischer. Herausgcgebcn von I)r. tKeol. er ^jur. Johann Häring und Prof. vr. tüeol. et pliil. Johann Köck in Graz. XXXI. Jahrgang, Nr. 6, 15. März 1917. Graz, Ver lagsbuchhandlung »Styria«. Aus dem Inhalt: A. Stradner: Aus dem Gebiete der Predigtliteratur. Duell- und Kuustdrueü. XVec;>vei8or lür Drueüsaetieu-llor- stellc-r und -Verbraucüor. dalirgau§ 1916/17, Deik 7. Krkurt, Oebr. Kieliters Verlaßsaustalt. ^Vus dem luKalt: Das Arapliiselio Feld Haus, Erich: Das deutsche Zeitungswesen. (Universal-Bi- bliothek Nr. 5875.) 16°. 110 S. Leipzig, Verlag von Philipp Neclam jun. Preis 25 tterderLede VerlassliaudlunZ ru Kr 6 ibur § im Lrsis- §au: drdire-'deriedt 1916 (IV. Kacütra^ rum Haupt-Katalog von Keufadr 1916). IVIit einer Kinlditung: 1)a8 alte Herderscde Kuust- inLtitut. Von Kranr Geister. Mt 10 Dilciern. 8°. 88 8p. Literatur, Die schöne. Beilage zum Literarischen Zentralblatt für Deutschland. Herausgeber: Prof. vr. Ed. Zarncke in Leipzig. 18. Jahrgang, Nr. 8, 14. April 1917. Leipzig, Eduard Avenarius. Aus dem Inhalt: Adolph Kohut: Ein deutscher Humorist und seine Beziehungen zu Otto von Bismarck. II. llotdlibberger, krok. D r. Krust: Das ?Iagiat. 8eparatad- druclr au8 der Leilsetzrilt kür 8etzwei26rise1i6S Keelit. Keue Kolge Land XXXVI. 8°. 8. 131—200. VerreiedniZ der in I-eiprig eingeküdrten 8edu1- düeder mit Angabe der Vorlraukspreiss. lIer3U8g6g6d6N vom Verein I-eipriger 8ortiment3- und ^utiquariats-DucKtzäudlor. ^Is Dandsetzr ilt gedrueüt. Oültig von 08tern 1917 an. 8°. 40 8. Z e n t r a l b i b l i o t h e k, Städtische: Bericht über das siebente Betriebsjahr der St. Z. zu Dresden. 1916. Lex.-8°. 9 S. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. B u ch h a n d l u n g s g e h i l f i n, Die. (Wegweiser für die Berufs wahl. XXVI). Hamburgischer Corresponücnt (Morgen-Ausgabe) vom 8. April 1917. Expedition: Hamburg. Buchwald, vr. N.: Die Gcisteswissenschasten nach dem Kriege. Akademische Rundschau, Heft 5/6, Februar/März 1917. Leipzig, Verlag von K. F. Koehler. G l e i ch e n - N u ß w u r m, Alexander von: Das Wort im Kampf. Münchener Neueste Nachrichten Nr. 185 vom 13. April 1917. Expedition: München. (Behandelt die Unterschcidungslinie zwischen vollständiger Ab lehnung und rückhaltloser Aufnahme des Fremden in die deutsche Literatur.) Höch st preis für Bilder. Der Türmer Heft 14, zweites April heft 1917. Stuttgart, Druck und Verlag von Greiner L Pfeiffer. Stoklossa, vr. P.: Zur Bibliographie des Zeitungswesens I. Zeitungs-Verlag Nr. 15 vom 13. April 1917. Geschäftsstelle: Magdeburg, Bahnhofstr. 17. Sunderhaus, C.: Wann ist die Stahlfeder in Noröhausen einge führt worden? Nordhauser Familienblätter (Unterhaltungsbei lage der »Nordhäuser Zeitung«) Nr. 15, 1917. Expedition: Nord hausen. sDer Verfasser ist Inhaber von Georg Wimmcr's Buchhandlung in Nordhausen.j Antiquariats-Kataloge. Henri ei, Karl Krnst, 6 erlin XV. 35, Kurkürstenslr. 148: ^uükions-KataloZ Kr. XXXIX: ^utograplien au8 säetzsisedein Drivakbosik und andere Deiträ§e. 8°. 119 8. 971 Krn. Ver weigerung: Kreitag, den 20. und 8onnadend, den 21. ^pril 1917. XVeige 1,0 5 >va 1 d , Antiquariat und ^.uktions-Institut, I. eip 2 ig , Königwr. 1: VuIrtions-KataloZ K. K. Kr. 61: Dibliotlielr Dam- preeüt: ^lgemeiuo und politisetze Oesctzictzte, Kulturge8etiielite. Klit einem Vorwort: R. KötLsekke: Karl Kampreelit. 8°. 104 8. 943 Krn. Versteigerung: Dienstag, den 24. dis Donnerstag, den 26. ^pril 1917. Kleine Mitteilungen. Verfügung des stellvcrtr. Generalkommandos XIX. A.-K. betr. Ausfuhr von Druckschriften in das Ausland. — Für die Ausfuhr von Druckschriften in das verbündete und neu trale Ausland, sowie in die besetzten Gebiete wird zwecks einheitlicher Regelung für das gesamte Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. Mai 1917 ab folgendes bestimmt: 1. Alle Druckschriften (mit Ausnahme von Tageszeitungen und Musikalien mit und ohne Text), die kein Erscheinungsjahr oder ein späteres Erscheinungsjahr als 1913 tragen, dürfen nur auf Grund einer besonderen Erlaubnis derjenigen Kommandobe hörden (stellv. Generalkommando, Gouvernements usw.), in deren Bereich der Verleger seinen Sitz hat, ausgeführt werden. Desgleichen bedürfen stets, ohne Rücksicht auf das Erschei nungsjahr, einer besonderen Ausfuhrerlaubnis alle Werke, die als chemische oder technische ohne weiteres erkennbar sind, sowie Werke und Druckschriften mit kartographischem Inhalt (z. B. Atlanten, Reiseführer, Adreßbücher mit Stadtplänen usw.), Uniformbücher und Militärdienstvorschriften. 2. Die Ausfuhrerlaubnis muß entweder durch Eindruck oder Auf stempelung des von der zuständigen Kommandobehörde bekannt gegebenen Ausfuhrzeichens an sichtbarer Stelle, d. h. regelmäßig auf dem Titelblatt oder bei Broschüren auf dem Buchumschlag, oder durch eine besondere, der betreffenden Druckschrift beige fügte ausdrückliche Erlaubniserklärung kenntlich gemacht sein. 3. Die Genehmigung zur Anbringung des Ausfuhrzeichens kann durch die Kommandobehörde dem Verleger, oder für bereits er schienene Bücher unter Umständen auch dem ausliefernüen Kom missionär bzw. in besonderen Fällen auch dem Barsortimenter übertragen werden. Allen anderen Personen, also auch dem gewöhnlichen Sor timenter und Buchbinder, kann dagegen eine eigene Verstempe- lung nicht gestattet werden. Vielmehr haben alle diese Personen sich zwecks Anbringung des Ausfuhrzeichens nach ihrer Wahl entweder an die Kommandobehörde des Verlagsortes oder an diejenigen ihres Wohnsitzes zu wenden. 4. Die Genehmigung zur Anbringung des Ausfuhrzeichens wird nur dann erteilt, wenn die Ausfuhr allgemein in das verbün dete und neutrale Ausland erlaubt werden kann. 5. Die Grenz-, Zoll- und Postüberwachungsstellen sind angewiesen, grundsätzlich alle Druckschriften, die den obigen Vorschriften nicht entsprechen, anzuhalten und ihrer zuständigen Kommando behörde zur weiteren Veranlassung zuzuleiten. 6. Wer es unternimmt, eine nicht zur Ausfuhr freigegebene Druck schrift mit oder ohne Ausfuhrzeichen auszuführen oder ohne Ge nehmigung mit einem Ausfuhrzeichen zu versehen, wird auf Grund des § 9b des Preußischen Gesetzes über den Belage rungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, im Mildernngsfallc mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bzw. Haft bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, der zur Umgehung der Ausfuhrvorschriften eine Druckschrift mit einem falschen Erscheinungsjahr versieht, oder der sonst den für die Druckschriftenausfuhr gegebenen Vorschriften zuwiderhandelt. Bei buchhändlerischcn Ballcnscndungen ist im Falle von Verstößen der Absender des Einzelpaketes als haftbar anzu- sehcn. Leipzig, den 14. April 1917. Der kommandierende General: gez. v. Schweinitz. Persoualusihriiyten. Jubiläum. — Am 16. April beging der König!. Hoflieferant Herr Georg Starke den Tag, an dem er vor 50 Jahren in die von seinem Vater 1847 gegründete Firma C. A. Starke m Görlitz einge- trcten ist. Nach dem im Jahre 1882 erfolgten Tode seines Vaters über nahm er die Firma für alleinige Rechnung und widmete sich neben dem Betrieb seiner Kunstdrnckerei besonders dem heraldisch-genealogischen Verlag, der fast durchweg in der eigenen Anstalt hergestellt wurde. 1906 übernahm er den Druck und Verlag des »Deutschen Geschlechterbuches« (Genealogischen Handbuchs Bürgerlicher Familien), das er in den wenigen Jahren vom 12. bis zum 29. Bande förderte. Ernennung zum Obcrbibliothckar. — Dem Bibliothekar bei dem Reichsgerichte vr. Gustav Wahl in Leipzig, früherem Direktor der Deutschen Bücherei, ist der Titel Oberbibliothekar verliehen worden. Gerhard Rauschen -f. — In Bonn ist der ordentliche Honorarpro fessor in der katholisch-theologischen Fakultät der dortigen Universität und Oberlehrer am kgl. Gmynasium daselbst vr. tbeol. st pbil. Ger hard Rauschen im Alter von 62 Jahren gestorben. Einzelne seiner Schriften, wie der »Grundriß der Patrologie«, das »Lehrbuch der ka tholischen Religion« und »Kleine Kirchengeschichte«, haben weite Ver breitung gefunden.
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