V1M0M Nr. 298 (N. 15Ü). Leipzig, Dienstag den 24. Dezember 1935. 102. Jahrgang. Aufruf! ^!)i'r rufen wieder zum Eintritt in die Suchhändler-Sterbekasse auf. Seit ihrem Bestehen hat sie Hunderten von Buchhändlerfamilien beim Ableben des Ernährers, des Vaters oder der Mutter, die erste wirksame Hilfe geleistet. Innerhalb drei Stunden nach Eingang der Eodes- meldung mit der Mitglieds- und Sterbeurkunde wird das Sterbegeld nach allen Plätzen des Reiches ausgezahlt, ohne kleinliche Formalien und ohne langwierige Llmstänöe- vertrauen stehf zu vertrauen, Hilfsbereitschaft zu Hilfsbereitschaft. Auch das diesjährige Gutachten des staatlich geprüften Versicherungssachverständigen be stätigt die volle Leistungsfähigkeit unserer Kasse. Mir richten nochmals besonders an die jüngeren Jahrgänge unseres Berufes die Bitte und den Rat, sich unserer Kasse anzuschließen. Jetzt zwischen Weihnachten und Neujahr, mitten im schönsten Erleben der Familie, möge jeder diese Möglichkeit wahrnehmen, seinen Angehörigen für die schwerste Stunde vorzusorgen. wir erleichtern diese Vorsorge wieder in einmaliger Weise dadurch, daß wir für An meldungen, die Zwischen dem 27. Dezember 1535 und dem 7. Januar 1536 erfolgen, das Ein trittsgeld, das sonst RM 10.- beträgt, nicht erheben. Für diese neuen Mitglieder tritt dann, wenn sie den Mitgliedsbeitrag 1536/37 bezahlt und die Aufnahmebestätigung erhalten haben, mit Ablauf der satzungsgemäßen Wartezeit und damit gleich bei Beginn des neuen Geschäftsjahres, also am 1. April 1536, der Anspruch auf Sterbegeld in Kraft. Der Aufruf wird nicht wiederholt, wir empfehlen deshalb die sofortige Ausfüllung und Rücksendung des Anmeldeblattes, von dem wir hier auch zur Benutzung für Ehefrauen und Betriebsangehörige drei Stücke anfügen. Bremen, Weihnachten 1535 Der Vorstand der Suchhänöler-Sterbekasse Georg Eltzschig, Vorsitzender- Carl Otto, Schatzmeister- Emil Wagner, Schriftführer- Albert Oiederich, Dresden- Bruno Hanckel, «Osnabrück- Waldemar Heldt, Hamburg- Martin Riegel, Hamburg Empfehlung: Da dem Lörsenverein der Deutschen Buchhändler satzungsgemäß auch die Pflege der sozialen Einrichtungen des Buchhandels obliegt und die Buchhänöler-Sterbekasse eine derartige bewährte Einrichtung ist, wird auch vom Lörsenverein der Beitritt zu dieser Kasse wärmstens empfohlen. Baur, Vorsteher 1105