Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den S. Mai 1917, pünktlich vormittag» 19/- Uhr, im Deutschen Buchhöndlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1918/17. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die RklhMMg 1916. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1917. 4. Prüfung und Genehmigung des Vcrwaltuugsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die Gründung einer Wirtschastsstelle (Buchhandels- und Werbe amt) beschließen. * 6. Anträge des Herrn Pgys Ritslhülllllll in Berlin und Genossen: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Dem K 5 Abs. 2 und 3 und dem tz 7 der Verkaufsordnung folgende Fassung zu geben: § 5 Absatz 2. Die von den Kreis- und Ortsvereinen für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet festgesetzten, dom Vorstande der Börsenvereins genehmigten und im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bestimmungen über die zulässigen Abzüge vom Ladenpreis (Skonto, Rabatt) sowie über Besorgungsgebühren bei Werken, die vom Verleger mit weniger als 3v°/„ Rabatt geliefert werden, sind zu befolgen. § 5 Absatz 3. Es bleibt den Kreis« und Ortsvereinen Vorbehalten, für die Buchhändler ihres Bezirks verbindliche Vor schriften über den Verkaufspreis von Werken, die ohne Ladenpreis erschienen sind, sowie über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaufsbestimmungen aufzunehmen. 8 7. Werke, die der Verleger mit. einem geringeren Rabatt als 30°/„ vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschläge verkauft werden. II. Die Hauptversammlung billigt grundsätzlich von den Kreis- und Ortsvereinen zu beschließende Verkauss- besttmmungen über den Verkehr mit dem Publikum, die nach K S Absatz 2 der Verkaufsordnung (in der Fassung O. M. 1917) bei Werken, die vom Verleger mit weniger als 30»/„ Rabatt geliefert werden, eine entsprechende Besorgungsgebühr sestsetzen. 7. Anträge der Herren vr. B. LkhMÜNN und Roheit »Oll Boettilhll in Danzig und Genossen zu den Satzungen des Börsenvereins: tz 5 lautet künftig: Die Mitglieder des Börsenvereins find verpflichtet, an jeden wirklichen Buchhändler, welcher seinen Ver pflichtungen gegen den Verleger, sowie den Pflichten gegen seinen Stand nachkommt, ihren Verlag entweder selbst oder durch ihren Kommissionär unter den regulären Bedingungen und rechtzeitig zu liefern tz 17 ck lautet künftig: 1. Jedes auswärtige Mitglied des Börsenvereins kann im Behinderungssall seine Stimme bei der Haupt versammlung aus ein beliebiges anderes anwesendes Börsenvereinsmitglied übertragen. 2. Das ausdrücklich darauf gerichtete Vollmachtssormular wird vom Börsenvereinsvorstand vier Wochen vor Kantate jedem Mitglied mit dem Börsenblatt zugestellt. 3. Der Aussteller hat es mit seiner Namensunterschrtft und seinem GeschäftSstempel zu versehen. Die gleiche Beglaubigung hat der Stellvertreter für sich hinzuzufügen. 409