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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1920
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- Deutsch
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Veranstaltungen bildete jedoch der am 10. Dezember stattgesundene Vor trag unseres ehemaligen Mitgliedes, des Herrn Verlagsbuchhändlers Eugen Diederichs, Jena. Herr Diederichs sprach zu uns über das Thema: »Die Buchhändler und die geistigen Strömungen der Zukunft». Wie wir nicht anders erwartet hatten, war der Besuch dieses Vortrages ganz besonders stark. Wohl noch nie hatten sich in Halle Ehefs und Angestellte in solcher Anzahl (etwa 90) zujammengesunden. In hoch interessanter Weise übermittelte uns Herr Diederichs seine tiefgeistigen Gedanken, die lebhaftesten Beifall fanden. Mit Erwartung sieht man der Veröffentlichung des Vortrages entgegen, um so in Muße noch ein mal all die wertvollen Anregungen und Ausführungen genießen zu tonnen. Herrn Diederichs sei auch an dieser Stelle für all das Gebotene herzlichst gedankt. Der nächste Vortrag findet am Sonnabend, den 24. d. M., abends 7 Uhr im Restaurant »Ratskeller- statt. Herr Karl Illing, Oberlehrer der Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig, spricht über: »Welchen An forderungen muß eine ordnungsmäßige Buchführung im Buchhandel genügen?* Auch dieser Vortrag dürfte für alle Bcrussangehörigen von größtem Interesse sein, da Herr Oberlehrer Illing in bester Weise neben der Theorie auch die Praxis zu beurteilen vermag. Am Freitag, den 13. Februar, spricht alsdann Herr Oberlehrer Fritz Franke über: »Der große schweizerische Dichter Gottfried Keller*. Fm März folgt dann der Vortrag des Herrn Nerlagsbuchhändlers Walter Jäh über: »Die Organisation des deutschen Buchhandels*. Um auch der ursprünglichen Ausgabe des Vereins, der Pflege der Geselligkeit, Rechnung zu tragen, veranstalteten wir am 30. Novem ber 1919 für unsere Mitglieder und deren Angehörige ein »Tanzver gnügen«, das in einfacher, aber vornehmer Weise verlaufen ist. Den Hauptanziehungspunkt bildete jedoch unsere am 4. Januar abgehaltene Mitglicder-Weihuachtsfeier. Bis auf ganz wenige Ausnahmen waren alle Mitglieder mit ihren Familienangehörigen erschienen. Durch die liebenswürdigen Spenden verschiedener Herren Verleger waren wir in die Lage versetzt, unseren Mitgliedern einen schönen Gabentisch zu decken, der größten Beifall fand. Ten Herren Verlegern, die uns dies ermöglichten, sei auch hier nochmals gedankt. Unsere zahlreichen Mit glieder im Sortiment werden sich durch besonders tätige Verwendung für die Verlagswerke dieser Firmen dankbar erweisen. Neben den musikalischen Darbietungen der Kollegen Manthey und Kindler, sowie der Kollegin Mengebier trugen die Vorträge von Kindern der Kol legen Schroeder, Rößler, Alberts und Werner sehr zum Gelingen der Weihnachtsfeier bei. Daß unsere Veranstaltungen nach und nach bei den Berufskollegen Interesse und Beifall finden, geht daraus hervor, daß, trotz einiger Ab gänge durch Verzug von Halle, sich die Mitgliederzahl von 9 zu Anfang 1919 auf 43 zu Anfang 1920 erhöht hat. Weitere Beitrittserklärungen liegen vor. K. Der Postverkehr mit Danzig. — Nach dem Inkrafttreten des Fr ied-en svertrages wird, wie das Neichspostministerium mitteilt, der Verkehr mit dem neuen Freistaat Danzig sowie mit dem Memelgebiet unverändert zu Jnlandsbcdingungen mit folgenden Ausnahmen auf recht erhalten: 1. Warensendungen sind statistische Anmeldescheine bei zufügen. 2. Bei Postanweisungen von 100 und mehr ist ebenso wie bei den Postanweisungen nach dem Ausland der Nachweis über Inhalt und Zweck des Geschäfts erforderlich. 3. Zahlkarten für Konten des Postscheckamts Danzig werden von den Postanstaltcn nicht mehr an genommen. Im Postscheckvcrkchr wird ein Überweisungsverkehr der gestalt eingerichtet, daß ein Postschcckkunde in Deutschland an einem Tage höchstens 1000 ^ und im Monat höchstens 3000 .V/ ans Konten des Postscheckamts Danzig überweisen darf: Aufträge mit Postscheck (Zah lungsanweisung) zu Barzahlungen an Empfänger im Freistaat Danzig und im Memelgebiet werden von den deutsche» Postscheckämtern nicht mehr ausgeführt. Post. — Wegen des Poststreiks in Ftalien werden Pakete dahin einstweilen nicht angenommen. Die Bonner Universität für den englischen Unterricht. Die Bon ner Universität hat eine Eingabe an das Kultusministerium gerichtet, in der sie auf die Wichtigkeit der Erlernung des Englischen hinweist und die Verstärkung des Unterrichts in dieser Sprache an den höheren Schulen empfiehlt. Sie weist auf die drohende wirtschaftliche, politische und geistige Weltherrschaft der Angelsachsen hin, über deren Kultur jeder Gebildete sich ein selbständiges Urteil bilden muß. Hierzu aber befähigt allein die genaue Kenntnis der englischen Sprache. Die Bon ner Universität fordert daher in ihrem Gesuch, daß in allen Schulen, die sich mit fremdsprachlichem Unterricht befassen, ausreichende Gelegen heit zur Kenntnis des Englischen gegeben wird. Ausrechterhaltung der Angestclltenversicherung während des Kriegs dienstes. — Nach einer Bundcsrats-Verordnung werden allen Kriegs teilnehmern, die vorher Beiträge zur Augestellten-Versicherung gezahlt hatten, alle vollen Monate des Kriegsdienstes als Beiträge angerechnet, und zwar in Höhe des für Juli 1914 bzw. vor Eintritt in den Heeres dienst gezahlten Beitrages. Die Anrechnung kann aber nur erfolgen, wenn vollgültige Unterlagen vorhanden sind. Solche sind entweder der Militärpaß oder eine vom zuständigen Bezirkskommando oder dem letzten Truppenteil ausgestellte Bescheinigung, die außer dem Nationale des Kriegsteilnehmers genaue Angaben darüber enthalten muß, von wann bis wann er Kriegsdienste geleistet hat. Ist ein solcher Ausweis nicht vorhanden, so geht nicht nur die gesamte Kriegsdienstzeit verloren, sondern auch die früher gezahlten Beiträge verfallen. Es ist daher allen Kriegsteilnehmern dringend zu raten, schleunigst ihre Militär- papiere in Ordnung zu bringen. Ihre Einreichung bei der Neichsver- sicheruugsanstalt für Angestellte ist dann ohne weiteres nicht erforder lich. Sie sind jedoch mit vorzulegcn, sobald irgend ein Antrag auf Leistungen der Augestelltenversicherung — Heilverfahren oder Ruhe geld oder Hinterbliebenen-Rente — gestellt wirb. Für Krankenschwestern gelten die gleichen Bestimmungen: sie brauchen eine vom Territorialdelegierten ausgestellte Bescheinigung. Genaue Auskunft und Rat in einzelnen Fällen erteilt der zustän dige Ortsausschuß der Vertrauensmänner (für Berlin W. 8, Tauben- straße 3311: Sprechstunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonn abend von 10—12, Dienstag und Freitag von 4—6 Uhr). Stand der Neichstarifverhandlungen im Buchbindcrgrwerbe nnd der Papier verarbeitenden Industrie. — Seit langen Wochen sckion schweben Verhandlungen zum Abschluß eines Neichstarifvertrages für die Buchbindereibetriebe, für die Geschäftsbücher-, Schreibhefte- und Zeichenlernmittel-Fabrikation und für die Briefumschlag- und Papicr- ausstattungs-Fabrikation. Diese Verhandlungen haben bereits zu dein Ergebnis geführt, daß eine Einigung erzielt wurde über die Bestimmun gen des Manteltarifs. Da dieser Manteltarif jedoch erst in Kraft tritt, wenn seitens der Fachverbände die Zusatzverträge abgeschlossen sind, so sind die Bestim mungen des Manteltarifs noch bindend, abgesehen von der Fachgruppe Briefumschlag- und Papierausstattungs-Fabrikatiou, die am 13. Ja nuar 1920 mit der Gewerkschaft ihren Zusatzvertrag abgeschlossen hat. In Leipzig ist zwar auch eine Grundlage zur reichstariflichen Rege lung der Löhne fiir das Buchbindcrcigewcrbe geschaffen worden, das Abkommen ist jedoch noch nicht bindend abgeschlossen. In den Beschlüs sen ist die Einreihung der einzelnen Orte in die vorgesehenen 6 Orts klassen noch nicht erfolgt. Es ist vielmehr vorgesehen, die Ortsklassen- eiureihung der örtlichen Regelung zu überlassen. Was die Verhandlungen der Fachgruppe: Geschäftsbücher-, Notiz bücher-, Schreibhefte- und Zeichenlernmittel-Fabrikation anbetrifft, so sind die Parteien zu keiner Einigung gekommen. Die Gewerkschaft bestand darauf, das; die Fachgruppe: Geschäftsbücher- nsw. Fabrikation sich den Leipziger Beschlüssen anschließen sollte. Demgegenüber wurde den Vertretern der Arbeiterschaft folgendes unterbreitet: Wir können die reichstariflichcn Lohnsätze nur aufbauen in An lehnung an die bestehenden örtlichen Verhältnisse. Der Neichstarif ist nicht dazu da, diese auf den Kopf zu stellen nnd unseren Proviuz- mitglicdern höhere Löhne aufzuzwingen, als sie nach den örtlichen Verhältnissen angemessen und berechtigt erscheinen 67
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