Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200122
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192001223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200122
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-22
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X 17, 22. Januar 1920. Verhältnisse im Sortimentsbuchhandel ihm nicht nur die zisscr- mätzige Nachweisung der Notwendigkeit der Erhöhung des Lortimenterieuerungszuschlags zur Verfügung stellen, sondern auch in einer ausführlichen Denkschrift sich des näheren über die Frage auslassen und seinen Standpunkt begründen. Formell und materiell aber ist jeder Buchhändler an die Notstandsordnung in ihrer gegenwärtigen Form gebunden, bis eine Hauptversammlung darüber anders beschließt. Glauben einige Mitglieder, dem Vorstande aus seinem Verhalten einen Vorwurf machen zu können, so ist auch dafür nur die Hauptver sammlung des Börsenvereins zuständig. Wenn dis anzeigenden Firmen einerseits die Notstandsordnung als aufgehoben ansehen, während sie andererseits »den bisher gültigen Zuschlag in Höhe von 10"/» weiter erheben«, so setzen sie sich damit nicht nur zum Sortiment und dem übrigen Verlag, sondern auch zu ihrer eigenen, ihr Vorgehen begründenden Auffassung in Widerspruch. Auf andere Widersprüche will ich hier nicht näher eingehen, son dern nur darauf Hinweisen, daß auch von den Herren Behrend L Co. und Gen. die Notwendigkeit der Erhebung eines Teue rungszuschlags bei der Ausführung von Bestellungen aus dem Publikum für ihren Betrieb anerkannt wird. Daß dieser Teue rungszuschlag von ihnen mit 107», vom Sortiment mit 207» be messen wird, findet seine Begründung in der Struktur der beiden Geschäftszweige, wie nicht zuletzt darin, daß sich der Verlag der Ausführung dieser Bestellungen durch Überweisung an das Sorti ment entschlagen kann, während dieses lediglich aus die Spanne zwischen Ein« und Verkaufspreis angewiesen ist. Ich kann nicht glauben, daß die betreffenden Verleger ihre' wirtschaftliche Überlegenheit auf dem Gebiete der Preisfest setzung dazu benutzen werden, um das Sortiment zu unterbieten und damit ihren Hauptabnehmer in den schweren wirtschaft lichen Kämpfen, die jetzt erst in voller Schärfe einsetzen werden, zu schwächen. Hat doch der Vorstand des Deutschen Verleger vereins, obwohl mit dem Vorgehen des Börsenvereins nicht ein verstanden, in seinem Rundschreiben an den Verlag vom 7. Januar 1920 erklärt, daß er, »wenn der Börsenverein trotzdem den 207°igen Teuerungszuschlag beschließen sollte, mit Rücksicht auf die allgemeine wirtschaftliche Lage offiziellen Einspruch gegen diese Maßnahmen nicht erheben wolle«. Diese Stellungnahme, die ohne Zweifel aus der Erkenntnis hervorgegangen ist, daß Verlag und Sortiment zusammenstehen und sich gegenseitig stützen müssen, läßt mich hoffen, daß auch die Herren Behrend L Co. und Gen. ihren Einspruch gegen die Notstandsordnung fallen lassen werden. In einer Zeit der wildesten Parteikämpfe und schwersten wirtschaftlichen Sorgen, in die unser Vaterland durch den Krieg und die ihm folgende Revolution gestürzt worden ist, ist es mehr als je Pflicht jedes einzelnen Berufsgenossen, sich den Maß nahmen seiner Organisation anzuschließen und den Einzelwillen im Gesamtwillen aufgehen zu lassen. Bei seinen Erwägungen und Entschließungen geht der Vorstand des Börsenvereins stets von der Rücksicht auf die G e s a m t i n t e r e s s e n des Buch handels aus, und seine Zusammensetzung bietet ja schon ge nügend Gewähr, daß sowohl die Interessen des Verlags wie die des Sortiments nach allen Richtungen hin erwogen werden. Es ist aber nicht möglich, in allen Fällen den Interessen ein zelner in dem Maße gerecht zu werden, wie er das gern tun möchte: für ihn kann es sich vielmehr nur darum handeln, durch allgemeine Maßnahmen der Not der Zeit in unserem Berufe zu steuern und für tunlichste Erhaltung des buchhändlerischen Be sitzstandes einzutreten. Dazu gehört aber, daß die Berufsgenossen sich einmütig hinter den Vorstand stellen und gleich ihm die Rücksicht auf die Gesamtinteressen, wie sie sich aus der allge meinen Lage ergeben, zur Richtschnur ihres Verhaltens machen. Zu dieser Einheit und Geschlossenheit drängen nicht nur die wirtschaftliche Not und das Vorgehen anderer Vereines sondern auch die Stellung, die heute den Organisationen als den Trägern unseres Wirtschaftslebens eingeräumt werden mutz, wenn die Führung nicht in die Hände betriebsfremder Elemente übergehen soll. Das werden sicher auch die Herren Unterzeichner der »Erklärung« nicht wünschen; sie werden aber diese Ent- 62 Wicklung nicht hindern können, wenn sie sich nicht von denselben Rücksichten auf das Gesamlwohl unseres Berufs letten lassen, die den Vorstand des Börsenvereins zur Erhöhung des Sorti menterteuerungszuschlages bestimmt haben. Leipzig, den 19. Januar 1920. vr. Arthur Meiner. Das Verlegerkonto. In meinen ersten Gehilfenjahren war es mir eine besondere Genugtuung, wenn ich kaufmännischen »Organisatoren«, die Loseblaltbücher als neueste Errungenschaft empfahlen, unsere Verlegerlonten zeigen durste und damit bewies, daß der Buch. Händler den Vorteil der »fliegenden Blätter« längst erkannt hatte. Seit dieser Zeit sind mancherlei Lehrjahre verflossen, und nach vielen Versuchen habe ich nunmehr die losen Blätter für die Verlegerabrechnung aufgegeben und nur den Grundgedanken insofern weiter ausgebaut, als ich die losen Blätter in die be kannte Kartei-Karte umwandelte. Die Einrichtung hat sich gut bewährt, sodatz ich sie der Allgemeinheit empfehlen möchte, wenn ich auch annehme, daß mancher Buchhändler den gleichen Gedanken bereits verwirklicht hat. Mir kam es daraus an, die Vorteile der Kartei: Übersichtlichkeit und rasches Arbeiten, auch für meine Verlegerkonten zu benutzen. Als Grundform für die ireue Kartei wählte ich die Größe IV, M/? cm breit, 17 cm hoch. Für Verleger, von denen ich öfter Bedingtsendungen erhalte, ver größerte ich die Karte in der Höhe auf 32 cm. Die großen Karten werden für den Gebrauch 15 cm vom unteren Rande geknickt, sodaß bei der Aufstellung im Karienkasten nur die erste Zeile der Karte zu sehen ist. Die übliche Linienführung der alten Konten habe ich auch etwas geändert, weil ich mir die bei meiner Ostermeßabrcchnung übliche Herstellung des Absatzzettels er leichtern wollte. Ich habe deshalb vor der Titelspalte drei neue Spalten: »zurück«, »verfügt«, »Absatz« und dahinter eine neue Spalte: »Absatz« eingefügt. Die vier neuen Spalten werden bei der Ostermeßabrechnung mit Bleistift ausgefüllt, und zwar ge schieht das ohne besondere Mehrarbeit. Ich erledige die Rück sendungen, indem ich an Hand der Verfügungen des vorhergehen den Jahres und der Lieferungen des letzten Jahres zuerst von den Verfügungen und dann von den Jahressendungen nach der Zeit des Eingangs Buch für Buch vornehme und dabei auf meinem Konto sofort die Anzahl der zurückzugebenden bzw. verfügten Stücke anmerke. Den Absatz des Ver fügungsgutes vermerke ich auf der alten Verfllgungsrech- nung selbst. Habe ich die Abrechnung mit einem Verleger fertig, so müssen Rücksendung, Verfügung und Absatz stets den Betrag der Habenspalle ausmachen. Siimmt diese Aufstellung, so habe ich die Gewißheit, daß meine Abrechnung richtig ist und mir alle unnützen Schwierigkeiten erspart bleiben, vorausgesetzt, daß auch beim Verleger so gewissenhaft wie bei mir gearbeitet wird Die übrige Behandlung meiner Kartei ergibt sich aus der Vor lage. (Tabelle s. nebenstehend.) Zu der Wiedergabe selbst sei nur noch bemerkt, daß der erste Kasten oben links die fortlaufende Nummer der Kartei hat. Die Bezifferung geschieht, um bei einer Prüfung aller Karten festzustellen, ob irgendeine Karte verschwunden ist. In dem zweiten Kasten wird ein Reiter aufgesetzt, falls auf dem Konto irgendeine Unstimmigkeit zwischen meinen und den Verleger buchungen entstanden ist. In dem ersten Kasten rechts vom Orte zeige ich durch Reiter an, wenn das Konto zwar stimmt, aber von mir die Ausgleichszahlung noch nicht geleistet wurde. Der schwarze Reiter mahnt dann immer an die Zahlung. Habe ich auf dem Konto durch irgendwelche Gutschrift ein Guthaben, so erinnert mich ein roter Reiter daran. Sind alle Karten in der Kartei, so habe ich durch die Reiter sofort eine Übersicht, wieviel Rechnungen noch nicht glatt sind, wieviel ich noch be zahlen muß, und wieviel Guthaben noch vorhanden sind. Das hat sich namentlich für die Bestandsaufnahme bewährt. Pein«. Rudolf Rothe r.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder