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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1869
- Sprache
- Deutsch
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4052 Nichtamtlicher Theil. 283, 6. December. wurde durch Ermittelungen über die Lage der bezüglichen russischen Gesetzgebung verzögert, und gegenwärtig ist die königlich preußische Regierung der Ansicht, daß der Sache nicht mehr durch sie, sondern durch den Bund Fortgang zu geben sei. Einverstanden mit dieser Ansicht, hat der Bundeskanzler zunächst den Bundesgesandten in Petersburg beauftragt, sich zu vergewissern, ob die von Rußland vor zwei Jahren auf die Anfrage Preußens kundgegebene Bereitwillig keit gegenwärtig gegenüber dem Bunde bestehe. Die russische Re gierung hat hierauf ihre Geneigtheit, mit dem Norddeutschen Bunde in Verhandlungen wegen Abschlusses einer Literarconvcntion einzu- Ireten, erklärt, und zugleich die unterm 18. (30.) Juli 1862 zwi schen Rußland und Belgien abgeschlossene Literarconvention als eine geeignete Grundlage für solche Verhandlungen bezeichnet. Der Bun deskanzler erachtet im Einverständniß mit den Regierungen von Preußen und Sachsen diese Verhandlungsbasis für annehmbar und hat daher bei dem Bundcsrathe den Antrag gestellt, sein Einver ständniß damit zu erklären, daß das Präsidium im Namen des Bun des mit Rußland über den Abschluß einer Literarconvention auf der angcdeutetcn Grundlage in Unterhandlung trete." — Auf diesen neuen Vertrag dürfte dann zunächst ein solcher mit den Nieder landen folgen, den, wie verlautet, der Vorstand des Börsenvereins bei dem Bundeskanzler in Anregung bringen wird; für die Interessen des deutschen Vcrlagshandels wäre der letztere unstreitig noch viel wünschenswerthcr, als es bei dem erster» der Fall ist. Bekanntlich wird mit dem 1. Jan. k. I. das Gesetz betreffend die Wechsel stein pcl (teuer im Norddeutschen Bunde (Börsenblatt Nr. 152) in Kraft treten. Zur Ausführung desselben ist vom Bun despräsidium unter anderm beschlossen worden, den Debit derWech- selstempelmarkcn und Blankets, mit deren Herstellung die preußische Staatsdruckerei beauftragt worden ist, den Postanstalten dergestalt zu übertragen, daß bei allenPostanstaltcn im Gebiete des Norddeut schen Bundes vom 20. Dec. d. I. ab die Blankets zum Preise des Stempelbetrags, auf den sie lauten, verkauft werden. DieBundes- stempelmarkcn werden mit der Umschrift „Norddeutscher Wechsel stempel" und der Angabe des Stcuerbctrags in Groschen, für wel chen sie gelten, bezeichnet sein und für Werthbcträge von 1, 1(4, 3, 4(4, 6, 7(4, 9, 12, 15, 30, 45, 60, 90, 150 und 300Groschen zum Verkauf gestellt werden. Die mit dem Bundesstempel versehenen Weckselblankcts werden auf Steuerbeträge von 1, 1(4, 3, 4(4, 6, 7(4, 9, 12, 15 und 30 Groschen lauten. Für die bei den Postan stalten angckauften, demnächst aber verdorbenen Stempelmarkcn und Blankets soll dann Erstattung beansprucht werden können, wenn der Schaden mindestens 1 Thlr. beträgt, vollständig erwiesen wird, daß der Schaden lediglich durch Zufall oder Versehen veranlaßt und von den betreffenden Stempelmaterialien, beziehentlich von den Schriftstücken, zu welchen sie verwendet sind, noch kein oder doch kein solcher Gebrauch gemacht ist, wodurch das steuerliche Interesse ge fährdet werden kann, endlich wenn der Erstattungsanspruch inner halb 14 Tagen, nachdem der Schaden der Berechtigten bekannt ge worden, bei demBundeskanzlcramte angemcldet wird. DieErstattung erfolgt auf Anweisung des Bundeskanzleramtes durch Umtausch der verdorbenen gegen andere Stempelmaterialien bei der zu bestimmen den Debitsstclle. Druck sachennachdenVereinigtenStaaten von Nord amerika dürfen aus dem Norddeutschen Postbezirk von jetzt an bis zum Gewichte von dreiPfund (bisher nur zum Gewichte von 15Loth) angenommen werden. Diese Sendungen können sowohl über Bre men-Hamburg (2(4Loth — I Ngr.), als auch über Belgien-England (2(4 Loth — 1(4 Ngr.) geleitet werden. Wenn diese neue Erleich terung des buchhändlerischen und Zeitungsverkehrs, wie solche be kanntlich schon längere Zeit auch für die Sendungen von Drucksachen nach Frankreich und Großbritannien besteht, auch gewiß mit Dank anerkannt werden muß, so ist es dagegen um so mehr zu bedauern, daß wir gerade innerhalb des Norddeutschen Postbezirkes selbst und im Verkehr mit den deutschen Südstaaten und Oesterreich noch immer die leidige Schranke haben, wonach die unter Kreuzband zu versenden den Drucksachen das Gewicht von 15 Loth nicht übersteigen dürfen! Rüge und Warnung. — Der Verleger der Tanzzeitung, Hr. H. Engel in Hamburg, erpedirte an den Unterzeichneten unter dem 25. Scpt. 13/12 Tanzzeitung Nr. 16, 17 pro 2. Qurtl. mit Nachnahme von 4 Thlr. baar. Trotz aller Erinnerungen undWieder- holzcttel, sowie eines directen Schreibens vom 21.Nov. ist von Hrn. Engel weder eine Antwort noch die restirende Fortsetzung zu erhal ten gewesen. Allen College,!, die sich vor eventuellen Verlusten und verdrießlichen Auseinandersetzungen den Abonnenten gegenüber be wahren wollen, theill dies zur Warnung mit Plauen, 2. December 1869. F. E. N.- In Wien hat sich der Oesterreichischen Buchhändler-Korre spondenz zufolge unter dem Epitheton „Buchfink" ein Vereisn jüngerer Buchhändler gegründet, der sich die Förderung der geistigen und geselligen Interessen der dortigen Collegenschaft zur Aufgabe stellt. Den Vorstand bilden die Herren Heyn (Bcck'sche Universitäts-Buchhandlung) als Vorsitzender, Schratt (Gerold L Co.) als Schriftführer, Schw orella (Just. Perthes) als Schatz meister und 2 Ausschußmitglieder. Zum Versammlungsort hat sich der Verein die Restauration „Zum Stubenthor" (Wollzeile) ge wählt, wo derselbe jeden Sonnabend Abend zusammenkommen will. Personalnachrichten. Die in Berlin bestehende „Gesellschaft für das Studium der neueren Sprachen" hat Herrn Bernhard Freiherrn von Tauchnitz hier wegen der großen und allgemein anerkannten Ver dienste desselben zum „Ehrenmitglied" der Gesellschaft ernannt. Am I.Dec. starb, wie die Deutsche Allgemeine Zeitung berich tet, Herr Eduard Vieweg, der langjährige Chef der Firma Friedr. Vieweg L Sohn in Braunschweig, in seinem 73. Lebensjahre. Seit drei Jahren war derselbe an das Krankenlager gefesselt. Geboren 1. Juli 1797, trat er 1825 als Associe in das von seinem Vater, Hans Friedrich Vieweg, gegründete Geschäft ein, übernahm dasselbe 1834 allein und führte es bis Ende 1866, von wo an sein Sohn Heinrich die Leitung desselben erhielt. Als Verleger, namentlich von naturwissenschaftlichen Werken, und durch geschmackvolle typographi sche und rylographische Ausstattung derselben, hat sich der Verstorbene hohe Verdienste und einen der geachtetsten Namen auf dem Gebiete des deutschen Buchhandels erworben. Auch persönlich genoß derselbe allgemeines Ansehen und betheiligle sich ebenso lebhaft als erfolg reich an öffentlichen Angelegenheiten, als städtischer und ständischer Vertreter, als Mitglied des Erfurter Parlaments, Mitbegründer der Braunschweigischen Bank re. Insbesondere ist noch zu erwähnen, daß Vieweg mit zu dem Comite gehörte, aus dessen Berathungcn im Jahre 1834 die bekannten „Vorschläge zur Feststellung des literari schen Rechtszustandes" entstanden sind, und er seitdem in mancherlei weitern Ausschüssen den Interessen des Börsenvereins gedient hat. Sein Tod wird in den weitesten Kreisen Theilnahme erregen. Am 26. Nov. ist in Frankfurt a. M. noch ein anderer angesehe ner Veteran des deutschen Buchhandels, Herr Joh. Dav. Sauer- länder, in seinem 81. Lebensjahre gestorben. Wir hoffen dieser kurzen Notiz bald weitere Mittheilungen über den Entschlafenen folgen lassen zu können.
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