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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1896
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- 1896-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1896
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- Deutsch
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224, 25. September 1896. Nichtamtlicher Teil. 5943 p. lloviv ill l,onäoo. klarpsr, LI. Lls. 5 , Hamdlss iu Kallo^vaz'. 8". 6 s5. netto. Französische Litteratur. lüdr. LILrist in Paris. Du Oaiupkrave, LI., I'Iäols äu Laron Vbausas. 18". 3 kr. I,idr. Sorel in Paris. Lloäisr, 05., In Usuvaius äs In 65anäslsur. 12". 2 tr. 50 o. (6oII. -05aräou 5Isu». VI.) e»IrnanQ-I.6vx in Paria. Turins-Vursnns, 6ov-5o^. 18". 3 tr. 50 o. Iklorao, LI., Is Llariags äs Olsmsvt. 18". 3 tr. 50 o. Obevalier-Ltareseg L Lis. in Paris. Oaillaux, 3., Vouedarä, st 8. Privat-Vssebausl, Iss Impöts sn Vrnnes. Vrnite tsebvigus. Voins I. 8". 7 tr. 50 o. pirinin-OMot L Lie. in Paris. Its^, ^., st 0. Veron, Vills äs Paris, llistoirs äu oorps äss gar- äisns äs In paix. 8". III. 25 tr. äoVI'riao, 3., 6nsrrs st cdristinoisms. 16". 3 tr. L. plarnmarion in Paris. 0a5u, 15., Is Lolänt trno^nis a trnvsrs I'5!stoirs. III. 18". 3 tr. 50 e. äs Llnrtrin-Vonos, 65., Oe^snäss st eontos äs provsnes. 18". 3 tr. 50 o. Llouton, Ll., 05air äs Oisu. 18". 3 tr. 50 e. Kleine Mitteilungen. Die Photographie und die photomechanischcn Repro duktionsverfahren in N'iedcr-Oestcrreich. — Im Anschluß an ihre Berichte über den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel (vgl. Nr. 209, 210 d. Bl.) äußert sich die niederösterreichische Han dels- und Gewerbekammer (Wien) über die Lage der Photographie und der auf ihr beruhenden Reproduktionsverfahren im Jahre 1895 wie folgt: -Das .wichtigste Ereignis des Berichtsjahres ist die am 26. Dezember 1895 erfolgte Sanktionierung des Gesetzes über das Urheberrecht an Werken der Litteratur, Kunst und Photo graphie. In gewissem Sinne ist dieses Gesetz als ein Fortschritt zu bezeichnen, da es sich nach einer Resolution des Abgeordneten hauses an die leider ungenügenden Bestimmungen des deutschen und ungarischen Schutzgesetzes anschließen sollte. Gegenüber dem elfteren ist wohl die höhere Schutzfrist von zehn Jahren, dann die Befreiung der Porträtphotographie von dem Zwange der Jahres zahl, endlich die Ausnahme der Photographie in die Reihe der geistigen Produktionen und folgerichtig die Einbeziehung derselben in den Nahmen der Urheberrechtsgesetzgebung ein wesentlicher Fortschritt; anderseits ist es nicht gelungen, die Ausbeutung der Photographie durch zeichnerische Nachbildung abzuwenden, und es bleibt in dieser Beziehung kein Trost, als die Erwägung, daß sich jedweder Kulturfortschritt nur allmählich, nicht sprungweise vollzieht. -Es zeigt sich eben, daß das Verständnis für die künstlerische Befähigung der Photographie in den intelligenten Schichten der Bevölkerung noch nicht zum Durchbruch gekommen ist. Zwar wurde sowohl im Motivenberichte der Regierungsvorlage, als auch in jenem des Abgeordnetenhauses die Photographie zu ihrer Entwicklung und kulturförderlichen Einflußnahme beglückwünscht, aber die Folgerung, daß sie einen hinreichenden Schutz wie die übrigen bildenden Künste genießen solle, die in mehreren voraus- gcgangenen Entscheidungen des Kassationshofes schon vorlag, wurde nicht gezogen. So bleibt nur die Hoffnung, daß wenigstens in Deutschland, wo ja dieselbe Gährung bezüglich der Schutzgesetz, gcbung besteht, eine Formel gefunden wird, um einer Nachbildung der photographischen Naturaufnahmen Einhalt zu thun. Endlich muß man doch zur Einsicht gelangen, daß der Photograph, der an sein Erzeugnis jahrelang Mühe und pekuniäre Opfer verwendet, nicht von dem nächstbesten zeichnerischen Kopisten geplündert werden darf. Wenn irgend etwas geeignet erscheint, das Verständnis für den künstlerischen Anspruch der Photographie zu heben, so ist es der Umstand, daß die Amateurphotographie in den höchsten Kreisen Platz gegriffen hat. -Eine weitere Einschränkung erfuhr die Photographie als aus übendes Gewerbe durch das Gesetz über die Sonntagsruhe vom 1. Februar 1895 und die dasselbe komplettierende Einführungs- Verordnung vom 25. April 1895. Bekanntlich ist es nicht der freie Wille des Photographen, daß sich seine Arbeit, sein Hauptverkehr mit dem Publikum, vornehmlich am Sonntage abwickelt, und daß Dreinndsechzigster Jahrgang. H. LvarIes-l,avauLeIIs in Paris. Oousiv, äs I'inüasnes äu ealeul äans In. eonäuits äss ovsrations ruilitairss. 8". 4 kr. Lauinur, 3., Useusil äss lois, ässrsts st instrustions eonesrnant Iss bis st LIIss äs militairss. 8". 2 kr. 50 s. 1>ibr. blilsson in Paris. Albuin inilitairs. Oollsstion äss 15 ks.sc. 4". 20 kr. 5ss granäss rnancsnvrss äs I'srnrss rnsss. 4". 3 kr. 50 c. 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Vboz'gr-Ii.o^g.t, 3., ^.boss rstropüarinAisns äss snkants. 8". 4 kr. sich sein größter Gewinn (einige Badeorte ausgenommen) in die Weihnachtszeit, wo nur wenige Tagesstunden nutzbar sind, zu sammendrängt. Das Publikum nimmt sich aus tausend Gründen nicht Zeit, an Wochentagen zum Photographen zu gehen. Während in Deutschland wenigstens die Sonntage vor Weihnachten völlig der Thätigkeit freigegebcn wurden, ist hier die gleiche Arbeit illegal, respektive auf das Aufnehmen, Entwickeln und Fixieren der Platten beschränkt. Obwohl das Licht vor Weihnachten so wenig reichlich ist, daß keine Stunde versäumt werden sollte, wurde das Kopieren und Rctouchiercn an Sonntagen untersagt. Die Zeit der Ehrist- gcschenke ist für den Photographen ebenso exceptionell, wie sür die Friseure der Karneval. Die Friseure dürfen aber im Fasching auch an Sonntagen ihr Gewerbe, und zwar den ganzen Tag über ausüben. Ob die Beeinträchtigung des mittleren und kleinen Gewerbebetriebes in der Absicht erfolgt ist, den Gehilfen mehr Zeit zu ihrer fachlichen Ausbildung zu gewähren, oder aus religiösen Gründen, sei nicht untersucht, daß man jedoch einer ganzen Reihe von Geschäftsleuten, bezüglich Familien vätern, die ohnehin mit einem Notstände ringt, die Existenz noch erschwert, das ist leider eine Thatsache, und da eine Abhilfe, respektive Milderung trotz aller Bemühungen nicht zu erreichen war, so sei wenigstens an dieser Stelle unumwunden ausgesprochen, wie die Sache liegt. -Einen bemerkenswerten Einfluß auf die Einschränkung des Konsums nehmen die zahlreichen Amatcurphotographen, und diese Einwirkung ist wie ein elementares Ereignis zu betrachten, das man nicht umgehen kann. Es giebt viele Gründe, die die leb hafte Bethätigung der Amateurphotographie als wünschenswert erscheinen lassen; in erster Linie bewirken sic eine größere Achtung vor der Beschäftigung selbst, sie rücken den Berufsphotographen gewissermaßen auf ein erhabeneres gesellschaftliches Niveau und tragen die Erkenntnis, daß mit der Photographie eine künst lerische Leistung verbunden sein kann, in die höchsten Stände. Dem Amateurphotographen sind selbst noch socho Aufnahmen zugänglich, die der Berufsphotograph nicht mehr lukrativ findet und die dessenungeachtet für die Wissenschaft irgend einen bestimmten Wert haben können; sie halten mit ihren Erfah rungen nicht zurück, und endlich bietet die Photographie dem Techniker, der nicht geübt im Zeichnen ist, wenigstens einen teilweisen Ersatz; es giebt gewissermaßen keine Analphabeten der Zeichcnkunst mehr. Wenn man jedoch die Rückwirkung des Amateurwesens auf die geschäftliche Prosperität der Berufsphoto graphen betrachtet, so muß man einfach zugeben, daß eine ganze Menge von Aufträgen entfallen, weil die bezüglichen Arbeiten mit oder ohne Entgelt von Dilettanten besorgt werden. Einzelporträts und Gruppen werden allenthalben in geringerer oder größerer Vollendung hergestellt, in vielen Fällen bis zur Sättigung des Be dürfnisses, eventuell bis zum Ueberdruß. Indem das Publikum sich dem Amateur in seiner Häuslichkeit, also recht natürlich prä sentiert, gewinnt die Amateuraufnahme oft einen realistischen Reiz. Dagegen wird allerdings behauptet, diese bildlichen Darstellungen 803
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